Redaktion: Ben, DL4ZM/DLØSAX
Seit 30.10. läuft an der TU Dresden bei S07 auf Initiative von DG3UH ein Lehrgang zur Erlangung der Amateurfunklizenz der Klasse 1 / 2. Für Interessenten besteht noch die Möglichkeit in diese Ausbildung einzusteigen.
Die Veranstaltungen laufen immer donnerstags ab 17:00 Uhr in der TU Dresden im Barkhausenbau im Hörsaal 321 an der Helmholtzstraße, Ecke Mommsenstraße. Die Antennenanlage von DLØTUD auf dem Barkhausenbau ist nicht zu übersehen.
Der Lehrgang läuft im Wintersemester. Übungen im praktischer Funkbetrieb werden an der Ausbildungsstation DN1TUD durchgeführt.
Die Lehrgangsteilnahme wird auch Funkfreunden angeboten, die nicht Angehörige der TU
sind. Anfragen zum Lehrgang sind an den OVV vom OV TU Dresden OM Eike, DM3ML, unter .....
oder E-Mail: ....., zu richten.
Das ARDF-Referat führte am Wochenende vom 14.16.11. eine weitere Beratung durch. Der Peilreferent des Distrikts Sachsen-Anhalt, Steffen, DL2HYM, war zur Abstimmung von gemeinsamen Aufgaben für 2004 eingeladen. Beide Referate sprachen sich über anstehende Aufgaben für das Jahr 2004 aus und bestätigten die Planung und Durchführung folgender Wettkämpfe:
Mit diesen drei Wettkämpfen wollen beide Referate eine Minimierung der Veranstaltungszahl, aber dafür eine Leistungssteigerung in der Anbietung hochkarätiger Wettkämpfe erreichen. Dabei ist es erforderlich, die vorhandene Fuchsjagdsende- und Auswertetechnik zu erweitern und in beiden Distrikten zu konzentrieren.
Es wurden weitere organisatorische Maßnahmen für die Arbeit des ARDF-Referats Sachsen besprochen.
Termin zum Ende des Geschäftsjahres 2003
Das Geschäftsjahr 2003 endet am 31.12. Alle im HH-Plan des Distriktes für Ortsverbände eingestellten und noch nicht in Anspruch genommenen Mittel verfallen am Jahresende.
Bitte diese Gelder bis Jahresende bestimmungsgemäß verbrauchen und die Abrechnung bis zum 31.12. beim Schatzmeister vornehmen. Kann aus zwingenden Gründen dieser Termin nicht gehalten werden, bitte den Schatzmeister zwecks Übernahme ins Geschäftsjahr 2004 bis zum Jahresende darüber informieren.
Mitte Dezember erscheint der nächste Sachsenrundbrief, der wichtige Termine für die Ortsverbände für 2004 enthalten wird.
Neue Gerichtsentscheidungen im Zusammenhang mit der Begrenzung elektromagnetischer Felder
Redaktion Sachsen-RS, DL4ZM
Wie bedeutsam der sensible Umgang mit der Verordnung zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) und den dort festgeschriebenen Sicherheitsgrenzwerten und wie hoch die ständigen Bemühungen des DARC in diesem Zusammenhang für den Amateurfunk einzuschätzen sind, zeigen die jüngsten Entscheidungen zu Mobilfunkanlagen. Da es im letzten Jahr eine Besorgniserregende Zahl solcher Verfahren gab und stets mit einer Analogie in der Rechtsprechung der Gerichte zur BEMFV rechnen ist, wollen wir nachfolgende Entscheidungen zur Kenntnis bringen.
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat einen Eilantrag gegen die Errichtung einer Mobilfunksendeanlage mit Beschluss vom 13.11.2003 (Az.: 3 L 2707/03) abgelehnt. Nachbarn wollten den Bau und Betrieb einer 25m hohen Mobilfunksendeantenne mit der Begründung verhindern, durch den Betrieb der Anlage schädlichen Umwelteinwirkungen ausgesetzt zu sein.
In seiner Entscheidung führte das VG aus, dass durch die Mobilfunksendeanlage den Antragstellern keine unzulässigen schädlichen und damit unzumutbaren Umwelteinwirkungen drohten, da die Mobilfunksendanlage mit ca. 90 m einen größeren Abstand zum Wohnhaus der Kläger einhalte, als nach der Bundesimmissionsschutzverordnung gefordert. Auch die Behauptung in dem von den Klägern vorgelegten Freiburger Appell der Interdisziplinären Gesellschaft für Umweltmedizin, mit der die Grenzwerte der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) als nicht ausreichend bezeichnet werden, gilt nicht als wissenschaftlich erwiesen.
Erst mit Urteil vom 18.06.2003 (Az.: 23 U 137/02) hatte das OLG Frankfurt/Main in 2. Instanz eine Klage auf Unterlassung gegen die Betreiber einer Mobilfunkanlage abgewiesen, da die Grenzwerte nach der BImSchV eingehalten wurden und es keine verlässlichen wissenschaftlichen Erkenntnisse gibt, denen zufolge diese Grenzwerte nicht geeignet seien, die Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren zu schützen.
Nachbarn hatten eine Kirchengemeinde auf Unterlassung verklagt, nachdem eine Mobilfunkanlage auf dem nahe gelegenen Kirchturm installiert worden war.
Zwar handele es sich bei den von der Sendeanlage ausgehenden elektromagnetischen Feldern um Störungen, die unter den Voraussetzungen des § 906 BGB untersagt werden könnten, so das OLG, die Nachbarn würden aber durch diese Einwirkungen nur unwesentlich beeinträchtigt, da die in der BImSchV festgelegten Grenzwerte nicht überschritten würden. Es gebe im Übrigen keine verlässlichen wissenschaftlichen Erkenntnisse für eine Gesundheitsgefährdung durch nicht-thermische Effekte einer Mobilfunkanlage.
Das Vorbringen der Nachbarn, dass schon jetzt Menschen in der Nähe von Mobilfunkanlagen über Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Herzrhythmusstörungen und Tinnitus klagten und insoweit Wissenschaftler zitierten, denen zufolge die festgelegten Grenzwerte zu hoch seien, reiche nach Auffassung des OLG nicht aus, um einen wissenschaftlich begründeten Verdacht einer Gesundheitsgefährdung darzulegen.
Da es derzeit keine verlässlichen Erkenntnisse für die Erheblichkeit bestimmter Auswirkungen unterhalb der festgelegten Grenzwerte gebe, sei es den in der Nachbarschaft einer Mobilfunkanlage lebenden Menschen zumutbar, elektromagnetischen Feldern innerhalb der Grenzwerte ausgesetzt zu sein.
Wegen der Grundsätzlichkeit der Rechtsfragen hat der Senat nach eigenen Angaben jedoch die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.
Seit 20.10. ist OM Dr. Christof Rohner, DL7TZ, amtierender Vorsitzender des RTA. Nach dem Rücktritt von Hans-Jürgen Unglaub, DL4EBK, vom Vorsitz des RTA und vom Vorstand des DARC, übernimmt DL7TZ, bisher Stellvertreter des Vorsitzenden des RTA, dieses Amt bis zur Neuwahl.
Raumfahrt (Quelle: DARC-Meldung)
Nach 26 Jahren stößt die NASA-Sonde Voyager 1 an die Grenzen unseres Sonnensystems. Ihre Entfernung zur Erde beträgt jetzt ca. 13 Milliarden Kilometer. Mit 62.000 km/h fliegt sie momentan im Weltall. Sie wird in ca. 40.000 Jahren den nächsten Stern erreichen.
Die NASA hofft, den Funkkontakt noch bis zum Jahre 2020 aufrecht erhalten zu können. Das Funksignal von Voyager zur Erde benötigt momentan ca. 12 Stunden.
Langwelle (Quelle: DARC-Meldung)
Am 14.10. gelang G3AQC eine Crossbandverbindung auf 7,010 MHz und 136 kHz mit Marokko. Sein QSO-Partner war G3LDO, der als CN2PD arbeitete. Die QRSS 20-Signale von G3AQC decodierte CN2PD auf einem Laptop mit der Software ARGO.
Der Distrikt Brandenburg plant ein Schulungswochenende für Ortsverbandsvorsitzende. Gedacht ist dabei besonders an OVVs, die dieses Amt erst kurzfristig ausüben. Das Angebot gilt auch für Funkfreunde aus unserem Distrikt.
Die Teilnehmer sollen auf dieser Veranstaltung mit allen Dingen vertraut gemacht werden, die mit der Führung eines Ortsverbandes verbunden sind. Vorgesehene Termine sind das Wochenende vom 12.14.12. oder vom 27.29.02.2004.
Schulungsort wird das Schullandheim Täubertsmühle in Friedersdorf bei Doberlug-Kirchhain sein. Interessenten melden sich bitte beim DV Brandenburg, Wolfgang, DL8UAA. Adresse, Tel.-Nr. und E-Mail bitte der CQ DL entnehmen.
Andreas, DO1USM, Silent Key (mitgeteilt von Otfried, DL2DRD, OVV S18)
Plötzlich und unerwartet verstarb am 14.11. Andreas, DO1USM, im Alter von 44 Jahren.
Andreas war aktives Mitglied unseres Ortsverbandes Großenhain, S18. Vielen Funkamateuren wird er durch Verbindungen anlässlich der Kunstflug-Weltmeisterschaft im Jahr 2000 und der 3. Sächsischen Landesgartenschau im Jahr 2002 unter unserem Clubrufzeichen DLØGRH in Erinnerung sein.
Andreas hatte großen Anteil an der Aktivierung der Sonder-DOKs auf UKW, war oft auf den Bändern QRV und auch sonst stets zur Stelle, wenn Hilfe nötig war.
Relaisabschaltungen in DL (lt. gesprochenem Text von DL4ZM)
Deutschland bald ohne Relaisfunkstellen?
Mit Clubstationen sprechen, Sonder-DOKs erreichen, alte Bekannte treffen und neue Kontakte knüpfen, Relaisfunkstellen machen vieles möglich! Kleine Senderleistung und einfache Antennen reichen für Funkverbindungen weit über die Region hinaus. Technische Probleme am Relaisstandort werden so schnell wie möglich behoben, die Relais-Technik und die Relais-Techniker arbeiten zuverlässig Tag und Nacht, wie es schon in der Vergangenheit vorgekommen ist. Offenbar alles selbstverständlich, schließlich ist es so gewesen, und deshalb wird es auch in Zukunft so bleiben!
Es sei denn diejenigen, die Relaisfunkstellen bauen und betreiben, haben es irgendwann satt. Nicht weil sie den finanziellen Aufwand scheuen oder weil ihnen die Zeit fehlt. Sie wollen nur nicht länger über Hürden springen, die ihnen regelmäßig in den Weg gestellt werden. Und dazu noch von Funkamateuren, die eigentlich Solidarität mit anderen Funkamateuren zeigen sollten.
Da gibt es zunächst die Relaisstörer, die wie im Falle des Berliner Relais DBØPI den Verantwortlichen dazu gebracht haben, das Handtuch zu werfen und die Relaisfunkstelle ganz außer Betrieb zu nehmen. Die RegTP kümmert sich um solche Störer nur halbherzig, obwohl der Amateurfunk als Funkdienst die gleichen Rechte genießt wie andere Funkdienste und dafür auch bezahlt. Leider hat es in vergangener Zeit auch sehr schlimme Ausmaße auf dem 2-m-Relais DBØSAX angenommen, dass das Relais schon kurzzeitig außer Betrieb genommen werden musste.
Weiterhin werden von Funkamateuren Beschwerdebriefe an Ministerien und RegTP verfasst, weil man böswillig unterstellt, die zulässige Leistung ERP könnten bei einigen Relaisfunkstellen überschritten werden. Überflüssige Schreiberei und unsinnige technische Überprüfungen durch den Funkmessdienst fressen auch die Zeit der Relaisbauer und kosten unser aller Geld. Nutzen bringen solche Aktionen keinem; sie belasten nur die Solidargemeinschaft der Funkamateure, die mit weiter steigenden EMV-Beiträgen leben müssen.
Welche Gründe mag es dafür geben, dass man sich nicht im direkten Gespräch um ernst gemeinte Lösungen für mögliche Konflikte bemüht und statt dessen auf unser aller Kosten Behörden einschaltet? Offenbar geht es gar nicht um sachliche Auseinandersetzung mit dem Ziel, unser gemeinsames Hobby, den Amateurfunk, attraktiver zu gestalten. Vielmehr scheinen als Motive Neid und Missgunst im Vordergrund zu stehen.
Neid kann man zwar als die aufrichtigste Form der Anerkennung deuten, auf die Dauer bereitet er aber beiden Seiten mehr Ärger als Freude! Erwachsene Menschen sollten gelernt haben, ihre Emotionen vernunftgesteuert zu kontrollieren. Die gegenwärtige Form der Auseinandersetzung bewirkt jedenfalls nichts, außer vermeidbare Kosten zu verursachen, die wir als Funkamateure in Form von Gebührenbescheiden aufgelastet bekommen. Sollen wir uns das bieten lassen? Wir Relaisbetreiber wollen das nicht! Wir werden falls nötig unsere Relaisfunkstellen abschalten.
Liebe XYLs YLs und OM,
auf Grund der der Vorkommnisse auf den Collmberg-Relais möchten wir mit dieser
Abschalteaktion noch auf einige Dinge, die uns wichtig erscheinen, hinweisen.
Jeder Funkamateur, der auf die Selektivruf-, DTMF- oder Ruftontaste drückt, ist verpflichtet, vor Beginn der Aussendung sein Rufzeichen zu nennen. Dies scheint vielen nicht klar zu sein. Verwerflich und vom Gesetz verboten sind Störungen von QSOs oder ständiges Abfragen/Testen von Parametern mit DTMF-Tönen ohne sein Rufzeichen zu nennen.
Traditionell zeichnet sich ein Funkamateur durch Höflichkeit, Rücksicht, Disziplin und durch Achtung des Anderen aus. All dies scheint nicht mehr zu zählen, egal welche Lizenzklasse der Relaisbenutzer inne hat. Teilweise werden alle Regeln der Höflichkeit und Rücksicht über den Haufen geworfen, nur um sein vermeintliches Recht zu behaupten, oder sogar nur, um andere zu ärgern. Der Umgang mit den Mitmenschen im Allgemeinen und mit den Funkerkollegen im besonderen lässt dabei häufig sehr zu wünschen übrig.
Einen Aspekt möchten wir noch erwähnen: Es muss auch allen klar sein, dass es nur die im DARC/VFDB organisierten Mitglieder unserer Ortsvereine, sowie privat gemachte Spenden überhaupt möglich machen, unsere Relais in Betrieb zu halten.
OM, die nicht im DARC/VFDB organisiert sind und folglich auch keine Beiträge zahlen sind die Nutznießer dieser Einrichtungen, ohne je dafür eine Leistung erbracht zu haben. Deshalb ist das oben geschilderte Verhalten meiner Meinung nach eine Beleidigung gegenüber denjenigen, die ihren Beitrag durch ihre Vereinsmitgliedschaft leisten und denjenigen, die ihre Freizeit opfern, um all das zu ermöglichen. Diese engagierten OM müssen sich dann von diversen Sprüchemachern auch noch anhören, dass sie den DARC bzw. VFDB nicht brauchen würden, weil sie sowieso funken könnten. Ist das HAM-Spirit?
Wir würden uns freuen, wenn sich hierüber mal der eine oder andere Gedanken macht und mit seinem positiven Verhalten zu einer Verbesserung in unserm Hobby beitragen würde. Unser Hobby, der Amateurfunk, soll allen Spaß machen und keinen Frust und Ärger verursachen.
Bitte denkt auch daran, dass jeder auf einem Relais nur Gast ist und sich auch als Gast benehmen soll.
(geschrieben auch im Namen vieler anderer Relaisbauer des VFDB in Deutschland)
Antigua and Barbuda, V2, NA-100: AA3B wird in CW vom 26.30.11. als V26K QRV. QSL via Heimatrufzeichen.
Aruba, P4, SA-036: K6KO (P4ØK) und K6TA (P4ØTA) sind vom 26.11.17.12. hauptsächlich auf 12, 17 und 30 m sowie in RTTY aktiv. QSL für beide Stationen via WM6A.
Ascension Island, ZD8, AF-003: N6TJ ist bis zum 02.12. QRV. QSL via VE3HO.
Cambodia, XU: OM3TZZ, OM1KW, OM3TA und OM1ATT arbeiten vom 26.11.03.12. als XU7ACZ, XU7ADC, XU7ADA und XU7ADB von 10160 m in CW, SSB und RTTY. QSL via Heimatrufzeichen.
Cape Verde, D4: 4L5A wird am WWDX CW Contest als D4B teilnehmen. Ab dem 26.11.
kann mit Aktivitäten gerechnet werden. QSL via K1BV. Details auf www.qsl.net/d44tt.
Chile, CE: XQ1IDM, XQ4ZW, CE1URH, CA2WUI, CD0906 und CE6TBN besuchen vom 26.28.11. die Insel Damas (SA-086). Betrieb wird dann als 3G2D von 1606 m in CW, SSB, RTTY und PSK31 gemacht. QSL via CA2WUI. Weitere Informationen im Internet auf der Seite www.qsl.net/3g2d.
East Kiribati, T32, OC-024: Eine Gruppe Amerikaner will vom 24.11.08.12. als T32WW, QSL via NØKV; T32MP, QSL via NØKV; T32KV, QSL via NØKV; T32ZA, QSL via WØZA; T32ZM, QSL NØZM; T32N, QSL NOØT; T32YL, QSL via KTØF; und T32TF, QSL via KTØF, auf allen Bändern von Christmas Island (OC-024) inkl. WWDX CW Contest als T32WW QRV werden.
Grenada, J3, NA-024: WA1S ist als J38AA bis 01.12. von 10160 m in CW und SSB QRV. QSL via WA1S, Büro ok.
Micronesia, V6: WF5W und W5PF sind bis 29.11. auf Yap (OC-012). Sie arbeiten als V63WC und V63PF in CW und SSB.
Reunion, FR, AF-016: ON4LAC reist vom 26.11.15.12. nach Reunion, um als FR5/ON4LAC QRV zu werden.
South Shetlands, VP8/ss, AN-010: UA1PBA ist auf der Forschungsstation Bellingshausen auf King George Island als R1ANF QRV.
Uganda, 5X: K3JT ist zur Zeit als 5X1X noch bis etwa Mitte Dezember aktiv. QSL via Heimatrufzeichen.
Vietnam, XV: N5PO plant, als XV2PO vom 25.11.03.12. von 10 bis 40 m in CW QRV zu werden. QSL via N5PO, Büro ok.
Ende des Sachsen-RS 242 vom 23.11.2003
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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