RHEINLAND-PFALZ-RUNDSPRUCH NR. 21/03 VOM 01.06.2003

Redaktion: Silvia Wandernoth-Schikorr, DF8WR


ÜBERSICHT:


Der DARC e. V. informiert aktuell über die Empfehlung der Mitgliederversammlung vom 24./25.05. zu TKG-Bescheiden

Votum
In Sachen Deutscher Amateurradio Club e. V. (DARC e. V.) wegen Erhebung von Frequenznutzungsbeiträgen (TKG) und Erhebung vom EMV-Beiträgen (EMVG)

Anlässlich der Mitgliederversammlung am 24./25.05. in Augsburg hat der Amateurrat (AR) gemeinsam mit dem Vorstand über die Einschätzung der anwaltlichen Vertretung des DARC e. V. wegen Heranziehung zu EMV-Beiträgen und Frequenznutzungsbeiträgen diskutiert.

Sachverhalt und Empfehlung
Die zuständigen Außenstellen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post haben ab Anfang Mai 2003 mit dem Erlass von Bescheiden nach TKG und EMVG begonnen. Aufgrund der Einschätzung der anwaltlichen Vertretung hat der DARC e. V. so dann seinen Mitgliedern empfohlen, zwecks Fristenwahrung, lediglich gegen die Gebühren nach TKG Widerspruch einzulegen.

Begründung:
Die rechtlichen Voraussetzungen sind auf nichtigen Grundlagen entstanden. Für ein Vorgehen gegen die EMV-Beitragsbescheide dagegen bestehen keine überwiegenden Erfolgsaussichten.

Fazit der Diskussion:
Der Amateurrat, als direktes Verbindungsglied zu den Mitgliedern, konnte einen Input liefern, der es als strategisch richtig erscheinen lässt, von jedweden Widersprüchen abzusehen. Begründet wurde dies mit einer Aufrechnung der in der Vergangenheit bereits geleisteten Beiträge und der damit verbundenen Gegenüberstellung der jetzt aktuell zu leistenden Beiträge. Darüber hinaus ist abzusehen, dass die in Frage gestellten Beiträge nach TKG, nach Heilung der jetzt nichtigen rechtlichen Grundlagen, zeitversetzt doch auf die Funkamateure zukommen werden. Anzuerkennen ist auch, dass die jetzige Beitragserhebung Clubstationen und automatisch arbeitende Stationen ausnimmt; dies bedeutet gegenüber den Beitragserhebungen in der Vergangenheit eine erhebliche Entlastung für Funkamateure, die ihre Aktivitäten in den Dienst der Allgemeinheit stellen.

Das abgefragte Meinungsbild, welches vor dem Hintergrund der Interessen der Mitglieder bewertet wurde, ergab ein deutliches Votum dafür, von sämtlichen Aktivitäten bezüglich eines Widerspruchverfahrens, gefolgt von einer Klage, abzusehen.

Weitere Verfahrensweise
Als Folge des Meinungsbildes der AR-Sitzung vom Wochenende in Augsburg ergibt sich nun eine notwendige Vorgehensweise für die DARC-Mitglieder, die bereits einen Widerspruch eingelegt haben: Wir empfehlen nunmehr eingelegte Widersprüche persönlich zurück zu ziehen, da der DARC e. V. keine Musterprozesse nach dieser Diskussion und den neuen Erkenntnissen, hier insbesondere durch Rückäußerung aus der Mitgliedschaft, mehr unterstützt. Der eingelegte Widerspruch muss persönlich wieder zurückgenommen werden, dies kann nicht in einer „Sammelrücknahme“, global für alle bereits von den DARC-Mitgliedern versandten Widersprüche, erfolgen. Hierbei sei noch mal deutlich hervorgehoben, dass die in Beitragsbescheiden genannten 25,– €, bei Rücknahme eines Widerspruches, nicht von den DARC-Mitgliedern gefordert werden. Dieser Vorzug gilt jedoch nicht für die OM, die trotz der Rücknahme der ursprünglichen Empfehlung des DARC e. V., Widersprüche einreichen. Sie tun dies dann in eigenem Interesse und unterliegen dann den verpflichtenden Hinweisen in den Rechtbehelfsbelehrungen.

Vorstand Amateurrat 26.05.2003


Veranstaltungstermin OV Donnersberg, K54

Unter dem Motto „AAD – Amateurfunk Aktivitätstag Donnersberg“ wollen wir am Samstag, dem 26.07., allen Interessierten unser Hobby Amateurfunk etwas näher vorstellen. Es sollen unter anderem Funkbetrieb auf KW, VHF und UHF vorgeführt werden. Ebenso sind digitale Betriebsarten wie PR, SSTV und PSK31 geplant.

Für die Kinder im Alter von 10–15 Jahre ist eine Funksignalsuche mit Peilgeräten vorgesehen.

Unter unseren Ausbildungsrufzeichen DN1DOB sowie DN4PE soll auch die Möglichkeit bestehen für die Nicht-Amateurfunker unter uns Funkbetrieb unter Aufsicht eines Ausbilders machen zu dürfen.

Beginn des Aktivitätstages am Samstag, dem 26.07., um 10:00 Uhr auf dem Donnersberg (JN39) in der Nähe des Aussichtsturmes (Ludwigsturm). Ende ca.gegen 17:00 Uhr.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

VY 73, DDØUM, OVV K54


Ende des Rheinland-Pfalz-RS 21/03 vom 01.06.2003

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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