Redaktion: Silvia Wandernoth-Schikorr, DF8WR
Der DARC e. V. informiert aktuell über die Empfehlung der Mitgliederversammlung vom 24./25.05. zu TKG-Bescheiden
Votum
In Sachen Deutscher Amateurradio Club e. V. (DARC e. V.) wegen Erhebung von
Frequenznutzungsbeiträgen (TKG) und Erhebung vom EMV-Beiträgen (EMVG)
Anlässlich der Mitgliederversammlung am 24./25.05. in Augsburg hat der Amateurrat (AR) gemeinsam mit dem Vorstand über die Einschätzung der anwaltlichen Vertretung des DARC e. V. wegen Heranziehung zu EMV-Beiträgen und Frequenznutzungsbeiträgen diskutiert.
Sachverhalt und Empfehlung
Die zuständigen Außenstellen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und
Post haben ab Anfang Mai 2003 mit dem Erlass von Bescheiden nach TKG und EMVG begonnen.
Aufgrund der Einschätzung der anwaltlichen Vertretung hat der DARC e. V. so dann
seinen Mitgliedern empfohlen, zwecks Fristenwahrung, lediglich gegen die Gebühren nach
TKG Widerspruch einzulegen.
Begründung:
Die rechtlichen Voraussetzungen sind auf nichtigen Grundlagen entstanden. Für ein
Vorgehen gegen die EMV-Beitragsbescheide dagegen bestehen keine überwiegenden
Erfolgsaussichten.
Fazit der Diskussion:
Der Amateurrat, als direktes Verbindungsglied zu den Mitgliedern, konnte einen Input
liefern, der es als strategisch richtig erscheinen lässt, von jedweden Widersprüchen
abzusehen. Begründet wurde dies mit einer Aufrechnung der in der Vergangenheit bereits
geleisteten Beiträge und der damit verbundenen Gegenüberstellung der jetzt aktuell zu
leistenden Beiträge. Darüber hinaus ist abzusehen, dass die in Frage gestellten
Beiträge nach TKG, nach Heilung der jetzt nichtigen rechtlichen Grundlagen, zeitversetzt
doch auf die Funkamateure zukommen werden. Anzuerkennen ist auch, dass die jetzige
Beitragserhebung Clubstationen und automatisch arbeitende Stationen ausnimmt; dies
bedeutet gegenüber den Beitragserhebungen in der Vergangenheit eine erhebliche Entlastung
für Funkamateure, die ihre Aktivitäten in den Dienst der Allgemeinheit stellen.
Das abgefragte Meinungsbild, welches vor dem Hintergrund der Interessen der Mitglieder bewertet wurde, ergab ein deutliches Votum dafür, von sämtlichen Aktivitäten bezüglich eines Widerspruchverfahrens, gefolgt von einer Klage, abzusehen.
Weitere Verfahrensweise
Als Folge des Meinungsbildes der AR-Sitzung vom Wochenende in Augsburg ergibt sich nun
eine notwendige Vorgehensweise für die DARC-Mitglieder, die bereits einen Widerspruch
eingelegt haben: Wir empfehlen nunmehr eingelegte Widersprüche persönlich zurück zu
ziehen, da der DARC e. V. keine Musterprozesse nach dieser Diskussion und den neuen
Erkenntnissen, hier insbesondere durch Rückäußerung aus der Mitgliedschaft, mehr
unterstützt. Der eingelegte Widerspruch muss persönlich wieder zurückgenommen werden,
dies kann nicht in einer Sammelrücknahme, global für alle bereits von den
DARC-Mitgliedern versandten Widersprüche, erfolgen. Hierbei sei noch mal deutlich
hervorgehoben, dass die in Beitragsbescheiden genannten 25, , bei
Rücknahme eines Widerspruches, nicht von den DARC-Mitgliedern gefordert werden. Dieser
Vorzug gilt jedoch nicht für die OM, die trotz der Rücknahme der ursprünglichen
Empfehlung des DARC e. V., Widersprüche einreichen. Sie tun dies dann in eigenem
Interesse und unterliegen dann den verpflichtenden Hinweisen in den
Rechtbehelfsbelehrungen.
Vorstand Amateurrat 26.05.2003
Veranstaltungstermin OV Donnersberg, K54
Unter dem Motto AAD Amateurfunk Aktivitätstag Donnersberg wollen wir am Samstag, dem 26.07., allen Interessierten unser Hobby Amateurfunk etwas näher vorstellen. Es sollen unter anderem Funkbetrieb auf KW, VHF und UHF vorgeführt werden. Ebenso sind digitale Betriebsarten wie PR, SSTV und PSK31 geplant.
Für die Kinder im Alter von 1015 Jahre ist eine Funksignalsuche mit Peilgeräten vorgesehen.
Unter unseren Ausbildungsrufzeichen DN1DOB sowie DN4PE soll auch die Möglichkeit bestehen für die Nicht-Amateurfunker unter uns Funkbetrieb unter Aufsicht eines Ausbilders machen zu dürfen.
Beginn des Aktivitätstages am Samstag, dem 26.07., um 10:00 Uhr auf dem Donnersberg (JN39) in der Nähe des Aussichtsturmes (Ludwigsturm). Ende ca.gegen 17:00 Uhr.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
VY 73, DDØUM, OVV K54
Ende des Rheinland-Pfalz-RS 21/03 vom 01.06.2003
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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