NORDSEE-RUNDSPRUCH NR. 18/03 VOM 08.05.2003

Redaktion: Holger Schlicht, DG5BE


ÜBERSICHT:


Fieldday OV Wilhelmshaven, I16

Vom 06.–09.06. (Pfingsten) plant der OV Wilhelmshaven sein diesjährigen Fieldday am Oberfeuer Voslapp. Für Essen und Trinken ist wie jedes Jahr gesorgt. Die Einweisung erfolgt wie jedes Jahr über DBØRW (438,750 MHz) oder mittels Anfahrtsbeschreibung in späteren Rundsprüchen.

Wie es letztes Mal war: Bilder im lokalem Packetnetz oder bei Claus, DG9BHD.


CQ this is DLØPBS/LH from the Island of Juist

Auch in diesem Jahr findet wieder das International Lighthouseweekend auf der Insel Juist vom 15.–17.08. statt. Veranstaltet wird dieses wunderschöne Amateurfunk-Erlebnis vom OV Papenburg, I57, und OV Hage, I55, auf der Insel Juist. Der OV Papenburg nimmt nun bereits zum dritten Mal an dieser Veranstaltung teil. Auch in diesem Jahr wird der Sonder-DOK „3JUIST“ vergeben. „3Juist“ steht für drittes Mal Lighthouseweekend auf der schönsten Sandbank der Welt. Gesendet wird auf allen KW-Bändern und in UKW. Zusätzlich aktivieren wir wie in jedem Jahr ATV um möglichst viele wunderschöne Bildeindrücke von der Insel zu zeigen. Lange Spaziergänge an den Stränden mit ATV Sender und Kamera sind geplant! Der abendliche Grillabend mit Bier vom Fass gehört genauso dazu wie das Pile-up auf allen Bändern! OM von anderen OVs sollten sich möglichst schnell verbindlich anmelden um in die Planungen mit aufgenommen zu werden. Wir würden uns über OM freuen die viele Sonderbetriebsarten aktivieren (GHz-Betrieb etc.). Funkbetrieb findet ausschließlich unter dem Call DLØPBS/LH statt. Jede Verbindung wird mit einer speziellen Sonder QSL bestätigt!

Auch soll die Kommunikation untereinander (Eyeball-QSO) nicht zu kurz kommen. Für den einwandfreien Versand der QSL-Karten sorgt unser QSL-MGR Henning, DO3BM, vom OV Papenburg. Vor Ort auf der Nordsee Insel Juist sorgt unser Funkfreund Kadir, DF6BT, für die Planung und Durchführung. Für die Organisation innerhalb des OV Papenburg ist Fritz, DF6IF, verantwortlich. Wir möchten uns bei Kadir, DF6BT, schon einmal im Voraus für seine Mühe bedanken! Er hat mit Abstand die meiste Arbeit – alles muss mittels Fahrrad und dazugehörigem Anhängern zum Leuchtturm Altes Memmert-Feuer gebracht werden. Bei der Anreise mit der Fähre kann man bereits von weiten den wunderschönen Leuchtturm erblicken der dann bald, mit Antennen gespickt, in der Abendsonne erleuchtet! Schon auf der Fähre finden erste Gespräche zwischen Funkamateuren statt. Die ganze Veranstaltung ist auch für die Familie eine Gelegenheit für einen Kurzurlaub. Auf der Insel fahren keine Autos; also Urlaub pur – Erreichbar ist die Insel über die Fähre aber auch mit dem Flugzeug. Fahrplan unter www.juist.de. Es ist sinnvoll sich schon frühzeitig selber um eine Unterkunft zu kümmern!

Anmeldung und Anfragen für eine aktive Teilnahme bitte bei: Fritz, DF6IF, Tel.: .....; E-Mail: ....., oder für Juist vor Ort: Kadir Tulum, Tel.: ....., ......


Scanner-Benutzer zu 2100 € Geldstrafe verurteilt

Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstadt hat am 21.03.2003 einen Scanner-Benutzer wegen Verstoßes gegen den „Abhörparagrafen“ 86 des Telekommunikationsgesetzes zu einer Geldstrafe von 2100 € verurteilt. Der Scanner wurde im Oktober 2001 anlässlich einer Polizeikontrolle auf offener Straße bei dem Beschuldigten sichergestellt. Der Beschuldigte trug das Gerät in der Jackentasche und hatte einen Ohrhörer angeschlossen. Bei der anschließenden Überprüfung stellte sich heraus, dass in dem Gerät neben Rundfunkfrequenzen auch Betriebs-, Sondereinsatz- und Datenfunkfrequenzen der Landespolizeidirektion gespeichert waren.

Das Gericht geht in seinem Urteil davon aus, dass der Beschuldigte in mindestens einem Falle unbefugt Behördenfunk abgehört hat. Der Scanner wurde ersatzlos eingezogen, weil nach Auffassung des Gerichts anzunehmen sei, dass der Beschuldigte damit sonst weiterhin den Polizeifunk abhören werde.

Der Beschuldigte hat durch seinen Verteidiger, den Kölner Rechtsanwalt Michael Riedel, gegen das Urteil Berufung eingelegen lassen. Riedel erklärte dazu, das Urteil leide an „erheblichen rechtlichen Mängeln“ und könne „keinen Bestand haben“.

Aktenzeichen: B4 Cs 2278/02


Sommerpause Nordsee-Rundspruch

Liebe YLs und OM,
schon jetzt möchte ich darauf hinweisen, dass der Nordsee-Rundspruch eine Sommerpause einlegen wird. Der letzte Rundspruch erscheint am 26.06. und der erste Rundspruch nach der Sommerpause erscheint am 21.08. Termine, Veranstaltungen und sonstige Artikel, die in der Sommerpause fallen, sollten daher rechtzeitig noch vorher an mich geschickt werden. Während der Sommerpause bin ich gerne bereit den einen oder anderen Fieldday oder OV-Abend zu besuchen. Persönliche Gespräche im kleinen Kreis sind immer sehr informativ und interessant. Ich freue mich schon auf Eure Einladungen.

VY 73, Holger, DG5BE, Distrikt Nordsee Öffentlichkeitsarbeit


Ankündigungen/Termine

YL/OM-Treffen in Ostrhauderfehn: 16.–18. Mai
Mobil-Fuchsjagd OV Syke, I25: 25.05.
Pfingstfreizeit der Distriktjugend Nordsee: 06.–09.06.
Fieldday OV Wiesmoor, I58: 06.–09.06.
Fieldday OV Wilhelmshaven, I16: 06.–09.06.
Sommerpause Nordsee-RS: 26.06.–21.08.
Tag der Niedersachsen in Leer mit OV-Beteiligung: 27.–29.06.
HAM-Radio Friedrichshafen: 27.–29.06.
Lighthouse-Weekend auf Juist: 15.–17.08.


Ende des Nordsee-RS 18/03 vom 08.05.2003

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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