BERLIN-RUNDSPRUCH NR. 20/03 VOM 22.05.2003

Ein Magazin für Funkamateure und Funkinteressierte in Berlin und dem Umland

Redaktion: Christian, DJ7JR


ÜBERSICHT:


Geburtstagsglückwünsche

Stellvertretend für alle Geburtstagskinder der 21. Kalenderwoche wünschen wir Edith, DC7PN; Rosemarie; Hans, DL7ADR; Kurt, DL7AGZ; Günter, DC7PA; Siegfried, DM2EVO; Helmut, DC9HE; Klaus; Joachim, DL7YY; Bernhard, DC7YA, und Steven, DD6UPN, zum Geburtstag alles Gute.


Funkcamp des OV Marzahn/Hellersdorf

Der OV Marzahn/Hellersdorf, D27, führt in der Zeit vom 06.–13.07. wieder sein Funkcamp zusammen mit CB-Funkern der Region Berlin-Brandenburg, auf dem Zeltplatz des Touristenzentrums in Zabakuck bei Genthin durch. Funkamateure anderer OVs und deren Familienangehörige sind dazu herzlich eingeladen.

Nähere Informationen sind über www.funkcamp.de.vu, telefonisch unter ..... oder über E-Mail: ..... zu erhalten.

Unverbindliche Teilnahmebestätigungen bitte über die angegebene Telefonnummer oder die E-Mail-Adresse.

73, Jürgen, DO5JK


DFØBT beim Tag der offenen Tür

Am 25.05., das ist der letzte Sonntag im Mai, ist die Clubstation DFØBT von der BVG Usedomer Straße zum „Tag der offenen Tür“ der Polizei in Ruhleben auf allen Bändern in fast allen Betriebsarten in der Zeit von 11:00–18:00 Uhr QRV. Die Veranstaltung geht bis 19:00 Uhr und ist mit der U-Bahn zu erreichen.

73 von Manfred, DH7ADW


Berlin-SSB-Runde

Jeden Samstag nach dem ZAP-Verkehr, ca. 19:00 Uhr, trifft sich die Berlin-SSB-Runde. Auf 2 m, Frequenz 144,250 MHz, zum gemütlichen Plausch.

Gruß von Bernd, DC7RJ


Funkgeräte gesucht!

Nicht alle Eltern haben gleich das Geld, ihren Sprösslingen UKW-Geräte zu finanzieren. Damit unsere frisch lizenzierten Schüler alle auf UKW QRV werden und dort an einem Kurs zur Lizenzaufstockung teilnehmen können, suchen wir 2-m- und/oder 70-cm-Geräte als Leihgabe.

Viel von uns haben ältere Zweit- oder Drittgeräte. Helfen wir dem Nachwuchs auf das Band. Wer ein Gerät bereitstellen möchte, meldet sich bitte direkt bei mir unter ..... oder per E-Mail unter: ......

73 de Peter, DL2FI


Amateurfunk im 214-THz-Band

Mit den am 01.05. auf dem Fliegerberg vorgestellten Lichtsprechgeräten wurde am 17.05. nachmittags zwischen dem Woltersdorfer Aussichtsturm und dem Berliner Ostbahnhof über 24 km Funkverkehr in Telefonie durchgeführt. Die Sendeleistung betrug 1 mW, LED VQ120 von WF, eigentlich zum Durchleuchten von Lochstreifen entwickelt. Empfänger: Si-Fotodiode, angepasst mit KP303G und NF-Verstärker. Stromversorgung: drei R6/Mignon Zellen.

73, Achim und Pit

NACH dem Inkrafttreten der neuen Amateurfunkverordnung kann jeder Funkamateur mit Amateurfunkzeugnis und -zulassung im optischen Bereich sofort Amateurfunk ausüben, ohne ein zusätzliches Rufzeichen oder zusätzliche Genehmigungen oder ähnliches zu beantragen. Daher rechtzeitig einsteigen! Interessenten herzlich willkommen.

Pit, ....., Tel.: .....


Informationen zur TKG- und EMV-Rechnung

Ein großer Teil der Berliner Funkamateure hat in der letzten Woche die TKG- und EMV-Rechnung der RegTP zugestellt bekommen. Die folgenden Beiträge veröffentliche ich im Berlin-Magazin in der Hoffnung dass damit die Diskussion etwas sachlicher wird.

Als erstes die Stellungnahme des juristischen Arbeitskreises des DARC zum Thema Beitragsverordnung. Der juristische Arbeitskreis ist das Gremium, das den Vorstand in solchen Fragen berät. Er besteht ehrenamtlich tätigen Fachleuten, die vom Amateurrat beauftragt werden.

Bewertung der EMV-Beitrags-VO und der Bestimmtheit der BEMFV durch den Juristischen Arbeitskreis

Moin, verehrte Funkfreundinnen und -freunde der Juristische Arbeitskreis nimmt zu den o. g. Themen wie folgt Stellung:

1. Bewertung der EMV-Beitrags-VO

Zwar lässt sich für das mit 25 % angesetzte anteilige Allgemeininteresse am Erhalt eines störungsfreien Funkbetriebes keine exakte Berechnungsgrundlage und damit keine umfassende Nachvollziehbarkeit feststellen, jedoch beurteilen wir die Chance recht gering, dass im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung dieser Anteil höher bewertet wird, da es sich um eine reine Bewertungsfrage handelt und die Fernmeldeverwaltung hierbei einen weiten Ermessenspielraum hat. Hinsichtlich der rückwirkenden Erhebung der Gebühren ab dem Jahr 1999 sind auch wir der Auffassung, dass sich jeder Genehmigungsinhaber, trotz des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes über die alte VO, auf die rückwirkende Einziehung der Gebühren hätte einstellen können. Insgesamt sehen wir bei einer Klage gegen die neuen EMV-Gebührenbescheide keine bis nur sehr geringe Erfolgsaussichten und raten daher von einer solchen Vorgehensweise ab. Bei den Überlegungen zu einer Klage sollte aber auch folgender Gedanke berücksichtigt werden: Die Genehmigungsgebühren (Frequenznutzungsgebühren) für Amateurfunkstellen sind in den vergangenen Jahren merklich gesenkt worden. Zusammen mit den geplanten EMV-Gebühren liegt der Jahresgesamtbetrag in einem zumutbaren und nicht überteuerten Bereich. Eine erneute gerichtliche Auseinandersetzung um die EMV-Gebühren könnte die Fernmeldeverwaltung im Gegenzuge veranlassen, das anteilige Allgemeininteresse an einem störungsfreien Funkbetrieb geringer zu bewerten, mithin in einer neuen Verordnung die Gebühren zu erhöhen, und bei sich bietender Gelegenheit andere von unserer Seite herangetragene Erleichterungen oder Zugeständnisse dem Amateurfunk insgesamt zu versagen.

2. Bewertung der Bestimmtheit der BEMFV

Es bestehen bei uns keinerlei Zweifel, dass die BEMFV auf gesetzlicher Grundlage und im Einklang mit europäischem Recht zustande gekommen ist. Das die Verordnung primär auf den kommerziellen Sendebetreiber (statischer Funkbetrieb) und nicht auf den Funkamateur (experimenteller Funkbetrieb) abgestimmt ist, widerspricht dem nicht. Ziel der Verordnung ist es, das Recht des Einzelnen auf körperliche Unversehrtheit zu gewährleisten. Die körperliche Unversehrtheit kann auch durch die Einwirkung athermischer Strahlung beeinträchtigt werden. Hierzu wird in zulässiger Weise das Recht des Einzelnen (in diesem Falle des Funkamateurs) auf freie Entfaltung der Persönlichkeit eingeschränkt. Ein Mitglied des Juristischen Arbeitskreises, Rechtsanwalt Michael Wielgoss, DC9IU, hat noch auf folgenden Sachverhalt hingewiesen:

Die BEMFV beinhaltet auch einen neuen haftungsrechtlichen Gesichtspunkt. Wäre aus dem Betrieb einer Amateurfunkstelle, hier der Aussendung elektromagnetischer Strahlung, ein Schaden bei einem Anderen eingetreten, hätte der Geschädigte die Kausalität zwischen Aussendung und Schadensereignis und außerdem das Verschulden des Funkamateurs nachweisen müssen. Da in der Verordnung aber explizit eine Personengruppe als Schutzobjekt erwähnt wird, nämlich die Träger aktiver Körperhilfen, wird ein Individualschutz mit der Verordnung mitverfolgt. Für die Schadensersatzpflicht bei einer Schutzgesetzverletzung i. S. d. § 823 Abs. 2 BGB gilt dann aber § 249 BGB, wodurch auch unverschuldete Folgeschäden zu ersetzen sind. Es empfiehlt sich für jeden Funkamateur dringend zu klären, inwieweit eine bestehende Haftpflichtversicherung solche Schadensereignisse abdeckt.

Mit freundlichem Gruß gez. Thomas Kähler, DG5HX

Anmerkung DL2FI:
Die im letzten Teil der Stellungnahme des juristischen Arbeitskreises des DARC aufgeworfene Frage nach der Versicherung wurde inzwischen von der DARC-Versicherung beantwortet. DARC-Mitglieder sind auch in diesem Fall durch die Club-Versicherung versichert.

Widerspruch gegen den TKG-Beitragsbescheid

Der DARC empfiehlt auf seiner Internetseite einen Widerspruch gegen den TKG-Beitragsbescheid. Die Differenz zwischen der Summe von TKG + EMV-Beitrag und der früheren Lizenzgebühr beträgt gerade mal 2,69 €. Es kann jeder mit sich selber ausmachen, ob es sich lohnt, wegen so kleiner Summen den rechtlichen Weg einzuschlagen. Man kann vom Staat nicht nur fordern, man muss auch seinen Beitrag leisten.

Ich werde keinen Widerspruch einlegen.

73 de Peter, DL2FI, DV Berlin


Ende des Berlin-RS 20/03 vom 22.05.2003

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

..._._


Inhalt 2003 Rundspruch-Archiv