BADEN-RUNDSPRUCH NR. 46/03 VOM 04.12.2003

Redaktion: Joachim Kreß, DL4IG


ÜBERSICHT:


OV Konstanz, A01: Einladung zum Konstanzer Adventskaffee

Der Ortsverband Konstanz und der Konstanzer Amateur-Radio-Club (KARC) laden alle Mitglieder, Angehörige und Freunde recht herzlich zum diesjährigen Adventskaffee am Sonntag, dem 14.12., ab 15:00 Uhr im Clubheim am Flugplatz, Konstanz, Reichenauerstr. 266, ein. Über eine Kuchenspende für unser Kuchenbüffet würden wir uns sehr freuen. Auch dieses Jahr ist wieder für ein Vesper vor dem Nachhauseweg gesorgt.

Info: Angelika , DL1GVA, und Edgar, DL2GBG


OV Bretten, A36: Weihnachtsessen

Der OV Bretten führt am Samstag, dem 13.12., um 18:30 Uhr sein Weihnachtsessen durch. Der Treffpunkt ist das Schloßgartenrestaurant in der Franz-von-Sickinger-Str. 42 in 75038-Oberderdingen-Flehingen.

Die Programmpunkte sind: Begrüßung, Sektempfang, Weihnachtsbuffet und kultureller Teil mit Überraschungen.

VY 73 de Klaus, DF9IX, OVV


OV Freiburg, A05: Bastelprojekt Siemens C5

Hallo, es naht die Winterzeit. Für den Amateur ist es genau die richtige Zeit, wieder mal das Feuer im Lötkolben anzuwerfen. Ganz spontan beschlossen die Anwesenden des OV-Abends am Samstag, dem 17.01., um 10:00 Uhr, in einem Workshop im Clubheim des A05 eine Umbauaktion für das Funkgerät C5 von Siemens zu starten.

Die von uns favorisierte Umbauart ist die sogenannte Softwaremethode.

Das Clubheim wird bewirtschaftet und Mittagessen angeboten. Übrigens – nicht nur Bastler sind willkommen, sondern auch interessierte Zuschauer – etwas Geduld sollten diese aber mitbringen.

Damit wir einen Überblick bekommen wie groß die Aktion werden könnte, können sich Interessierte anmelden unter ...... Sollte der Andrang wirklich noch größer werden, so müssen wir für eine zweite Aktion einen neuen Termin suchen.

VY73 de DC6GO


A48-Weihnachtsfeier

Der Ortsverband Pfullendorf, A48, veranstaltet im Dezember seine Weihnachtsfeier am turnusmäßigen Termin, also Freitag, dem 19.12., um 20:00 Uhr, im Gasthaus Deutscher Kaiser, Pfullendorf-Ort (diesmal im Saal).

Teilnehmer können sich wieder auf Bingo-Spiel, eine Weihnachtsgeschichte, Quiz u. a. m. freuen. Der OV bittet, ein Geschenk für den Krabbelsack im Wert von rund 5,– € mitzubringen.

An alle Mitglieder, Angehörige und Freunde geht eine herzliche Einladung.

73, Edgar, DL2GBG


Jubiläum beim Ortsverband Donau-Bussen / 25-jähriges wird gefeiert

Sein 25-jähriges Bestehen feiert 2003 der Ortsverband Donau-Bussen, P43. Treffpunkt für den Jubiläums-OV-Abend am 12.12., um 20:00 Uhr, ist das Gasthaus Brücke, in Rechtenstein an der Donau.

An alle Mitglieder und Freunde ergeht eine herzliche Einladung.

Mit VY 73, Edgar, DL2GBG


Neue Gerichtsentscheidungen im Zusammenhang mit der Begrenzung elektromagnetischer Felder

Wie bedeutsam der sensible Umgang mit der Verordnung zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) und den dort festgeschriebenen Sicherheitsgrenzwerten sein kann und wie hoch die ständigen Bemühungen des DARC in diesem Zusammenhang für den Amateurfunk einzuschätzen sind, zeigen die jüngsten Entscheidungen zu Mobilfunkanlagen. Da es im letzten Jahr eine Besorgnis erregende Zahl solcher Verfahren gab und stets mit einer Analogie in der Rechtsprechung der Gerichte zur BEMFV zu rechnen ist, wollen wir nachfolgende Entscheidungen zur Kenntnis bringen.

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat einen Eilantrag gegen die Errichtung einer Mobilfunksendeanlage mit Beschluss vom 13.11.2003 (Az.:3 L 2707/03) ABGELEHNT.

Nachbarn wollten den Bau und Betrieb einer 25 m hohen Mobilfunksendeantenne mit der Begründung verhindern, durch den Betrieb der Anlage schädlichen Umwelteinwirkungen ausgesetzt zu sein. In seiner Entscheidung führte das VG aus, dass durch die Mobilfunksendeanlage den Antragstellern keine unzulässigen schädlichen und damit unzumutbaren Umwelteinwirkungen drohten, da die Mobilfunksendeanlage mit ca. 90 m einen größeren Abstand zum Wohnhaus der Kläger einhalte, als nach der Bundesemmissionsschutzverordnung gefordert. Auch die Behauptung in dem von den Klägern vorgelegten „Freiburger Appell“ der Interdisziplinären Gesellschaft für Umweltmedizin, mit der die Grenzwerte der Bundesemmissionsschutzverordnung (BImSchV) als nicht ausreichend bezeichnet werden, gilt nicht als wissenschaftlich erwiesen.

Erst mit Urteil vom 18.06.2003 (Az.: 23 U 137/02) hatte das OLG Frankfurt/Main in 2. Instanz eine Klage auf Unterlassung gegen die Betreiber einer Mobilfunkanlage ABGEWIESEN, da die Grenzwerte nach der BImSchV eingehalten wurden und es keine verlässlichen wissenschaftlichen Erkenntnisse gibt, denen zufolge diese Grenzwerte nicht geeignet seien, die Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren zu schützen.

Nachbarn hatten eine Kirchengemeinde auf Unterlassung verklagt nachdem eine Mobilfunkanlage auf dem nahe gelegenen Kirchturm installiert worden war. Zwar handele es sich bei den von der Sendeanlage ausgehenden elektromagnetischen Feldern um Störungen, die unter den Voraussetzungen des § 906 BGB untersagt werden könnten, so das OLG, die Nachbarn würden aber durch diese Einwirkungen nur unwesentlich beeinträchtigt, da die in der BImSchV festgelegten Grenzwerte nicht überschritten würden.

Es gebe im Übrigen keine verlässlichen wissenschaftlichen Erkenntnisse für eine Gesundheitsgefährdung durch nichtthermische Effekte einer Mobilfunkanlage.

Das Vorbringen der Nachbarn, dass schon jetzt Menschen in der Nähe von Mobilfunkanlagen über Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Herzrhythmusstörungen und Tinnitus klagten und insoweit Wissenschaftler zitierten, denen zufolge die festgelegten Grenzwerte zu hoch seien, reiche nach Auffassung des OLG nicht aus, um einen wissenschaftlich begründeten Verdacht einer Gesundheitsgefährdung darzulegen. Da es derzeit keine verlässlichen Erkenntnisse für die Erheblichkeit bestimmter Auswirkungen unterhalb der festgelegten Grenzwerte gebe, sei es den in der Nachbarschaft einer Mobilfunkanlage lebenden Menschen zumutbar, elektromagnetischen Feldern innerhalb der Grenzwerte ausgesetzt zu sein.

Wegen der Grundsätzlichkeit der Rechtsfragen hat der Senat nach eigenen Angaben jedoch die Revision zum Bundesgerichtshof ZUGELASSEN.

(Übernahme Sachsen-Rundspruch, DL4ZM)


Ende des Baden-RS 46/03 vom 04.12.2003

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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