SACHSEN-RUNDSPRUCH NR. 222 VOM 10.11.2002

Redaktion: Ben, DL4ZM/DLØSAX


ÜBERSICHT:


BEMFV

Das überarbeitete Computerprogramm „Watt 32“ in der Version 3.01 liegt nun vor. Es berechnet Sicherheitsabstände gemäß VDE und dem Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV). Mit dem Programm können die Anzeige und Teile der Dokumentation erstellt werden. „Watt 32“ ist als Updateversion und als Vollversion im Mitgliederservicebereich unter http://service.darc/download/watt.html verfügbar.

Die Anlage 1 (drei Blätter) der BEMFV der Anleitung zur Durchführung der Anzeige ortsfester AFu-Anlagen nach §9 BEMFV, befindet sich momentan noch im Entwurfsstadium und ist für die Erstellung der Gesamtanzeige nicht geeignet. Dies ergab sich anlässlich eines Gespräches bei der RegTP, das am 31.10. in Mainz geführt wurde. Eine endgültige Ausfertigung wird voraussichtlich in wenigen Tagen vom Server der RegTP herunter zu laden sein. Inhaltliche Einwände des RTA/DARC gegen die Anlage 1 wurden teilweise akzeptiert und werden umgesetzt.

Die Telefonhotline des DARC zur BEMFV ist ausgelastet, sie steht wegen enormer Nachfrage in den nächsten Wochen weiterhin zur Verfügung unter Telefon- Nr. ...... Hilfen sind auch über das Internet unter http://service.darc.de/technik/emvu erhältlich.

Der Abgabetermin der Anzeige, früher Selbsterklärung, im Amateurfunkdeutsch auch Selbstbezichtigung genannt, bleibt der 31.12.2002!


EMV-Beiträge

In vorangegangenen Rundsprüchen wurde mehrfach über die in der Beitragsverordnung angekündigten EMV-Beiträge berichtet. Eine nicht zufriedenstellende Antwort zur Problematik der EMV-Beiträge hat der RTA vom Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) erhalten.

Vorausgegangen war ein Schreiben vom 04.09., in dem der RTA die Höhe, die rückwirkende Erhebung sowie die Bezugseinheit der geforderten EMV-Beiträge kritisiert hatte. Aufgrund des Antwortschreibens des BMWi wird der DARC nun gegen die EMV-Beitragsverordnung den Klageweg beschreiten. Der DARC wird seinen Mitgliedern rechtzeitig ein Musterformular für einen Widerspruch bereitstellen.

Bitte hierzu auch die Infos des DL-Rundspruches und der DARC-Homepage beachten.


50. Jahrestag

Am 06.02.2003 jährt sich zum 50. Male die Wiederkehr der Verkündung der Verordnung über den Amateurfunk in der DDR. Aus diesem Anlass findet am Sonntag, dem 02.02., eine QSO-Party statt, zu der die Distrikte Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt , Thüringen und Sachsen alle Funkamateure weltweit einladen. Die nachfolgende Ausschreibung regelt Einzelheiten dieser QSO-Party „50 Jahrestag der Verordnung über den Amateurfunk“.

Am 06.02.1953 wurde in der ehem. DDR die „Verordnung über den Amateurfunk“ erlassen und damit dem Wunsche vieler Funkfreunde in der DDR entsprochen, endlich am Amateurfunkgeschehen legal teilnehmen zu dürfen. Die Verordnung über den Amateurfunk wurde im Gesetzblatt der DDR vom 17.02.1953 veröffentlicht.

Der Einstieg in den Amateurfunk in der DDR war nicht einfach. Er war an die Mitgliedschaft in der „Gesellschaft für Sport und Technik“ geknüpft und erforderte nach der Lizenzerteilung viel Organisationstalent bei der Schaffung der materiell-technischen Basis für unser Hobby. Die Mehrzahl der YLs, XYLs und OM der „ersten Stunde“ weilen leider nicht mehr unter uns, auch an sie wollen wir mit dieser Party erinnern.

Aus diesem Anlass sind alle Funkamateure, besonders Funkfreunde, die Inhaber eines DM und/oder Y2-Calls gewesen sind, aufgerufen, an dieser Party teilzunehmen.

Und hier die Ausschreibung:

Veranstalter: Distrikte der neuen Bundesländer und Berlin.

Datum / Zeit: Sonntag, 02.02., 08:00–20:00 UTC

Teilnehmer: alle

Kategorie A: Sendeamateure Allband (3,5–430 MHz)
Kategorie B: Sendeamateure UKW (144 und 430 MHz)
Kategorie C: SWL Allband (3,5–430 MHz)
Kategorie D: SWL UKW ( 144 und 430 MHz )

Bänder: 3,5–430 MHz, einschließlich Relaisverbindungen auf 144 bzw. 430 MHz, ausgenommen WARC-Bänder und 50 MHz.

Betriebsarten: CW, SSB, FM

Anruf: CQ DM-Party (in SSB / FM) - CQ DM (in CW)

Ziffernaustausch: Stationen mit ehemaligen DDR-Call: RS(T) + ex DDR-Call, z. B. 59(9) DM2AAA bzw. 59(9) Y21AA; übrige Stationen nur RS(T)

QSO-Wertung:
- für QSO mit ehemaliger DM-Stationen 3 Punkte
- für QSO mit ehemaliger Y2-Stationen 2 Punkte
- für QSO mit übrigen Teilnehmern 1 Punkt

SWLs: Punktewertung analog (nur vollständige QSOs). Jede Station darf pro Band, unabhängig von der Sendart, einmal gewertet werden.

Endsumme: Summe aller QSO-Punkte

Wertung: Für 50 erarbeitete Punkte wird eine Party-QSL vergeben.. Die Party-QSL wird kostenlos vergeben. Es ist dafür ein Log-Auszug einzureichen, elektronische Logs sind möglich. Ehemalige DDR-Lizenzinhaber sind angehalten, ihr ältestes DDR-Call zu verwenden. Die Verwendung mehrerer DDR-ex-Calls durch eine Station ist nicht erlaubt.

Die Log- Auszüge sind zu richten an: Hardy Zenker, DL3KWF; ....., E-Mail: ......

Einsendeschluss: 01.03.2003


Sturmschaden / Versicherungsschutz

Der Herbststurm vom 27.10. diesen Jahres hat den seit 1990 stehenden 20 m hohen Antennenmast vom Digi DBØZWI in ca. 4 m Höhe abgeknickt und die gesamte Antennenanlage zerstört. Der Schaden, allein an der Antennenanlage, beträgt ohne Montagekosten weit über 1000,– €. Der zugehörige OV Zwickau, S60, hat erhebliche Probleme diese Summe aufzubringen.. Der Distrikt prüft momentan, ob er trotz ausgelasteter Haushaltlage helfen kann.

Die Distriktsleitung weist alle Betreiber ähnlicher Anlagen auf einen vom DARC über die „Generali Lloyd Versicherung AG“ angebotenen Versicherungsschutz hin. Die Elektronikversicherung für Mitglieder des DARC muss vom Anlagenbetreiber abgeschlossen werden. Im konkreten Fall von DBØZWI wäre die gesamte Digi-Anlage in den Versicherungsschutz einbezogen bei Schäden durch Sturm, Blitzschlag usw. Bei einem Anlagenwert von z. B. 5000,– € beträgt die Versicherungssumme 57,50 € pro Jahr. Eine Versicherungsinvestition, die sich schnell auszahlen kann.

Nähere Infos zum Versicherungsschutz können in der DARC-Arbeitsmappe nachgelesen werden, die jedem OVV vorliegen.


DX-Informationen

Antarctica, VP8/a: Jorge ist der neue Operator von LU1ZV auf der argentinischen Forschungsstation Base Esperanza für den nächsten antarktischen Sommer. QSL via LU4DXU.

Bangladesh, S2: KX7YT ist als S21YV auf 10, 15 und 20 m in SSB/PSK31 bis zum 04.12. QRV. QSL via KX7YT.

Curacao, PJ2: PJ/PAØVDV, will bis zum 01.12. in CW QRV sein. Ein Schwerpunkt sollen die WARC-Bänder sein. QSL via PAØVDV.

Lord Howe Island, VK9/l: JAØSC plant, als VK9LI vom 13.–18.11. hauptsächlich in SSTV (21.343 und 14.233 kHz) sowie in RTTY (21.080 und 14.080 kHz) QRV zu werden. QSL via JAØSC.

Martinique, FM: DL2GAN ist bis 28.11. in der Karibik. Als FM/DL2GAN will er von 11:00–12:00 UTC und 02:00–03:00 UTC auf 14 MHz (hauptsächlich), 28 MHz (bei guten Bedingungen) und auf 21 MHz vorwiegend in CW QRV werden.

Niger, 5U: N4HX, hat jetzt sein Rufzeichen 5U7JB erhalten. Er ist für das „US Peace Corps“ noch längere Zeit in Niger.

Vatican City, HV: Aus Anlass des beginnenden akademischen Jahres der „Pontificia Universita Lateranense“ wird HV5PUL vom 12.–15.11. betrieben.


Ende des Sachsen-RS 222 vom 10.11.2002

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

..._._


Inhalt 2002 Rundspruch-Archiv