Termine:
24.05.: Q08 Vortrag über das Fieldday-Programm QW.EXE
25.05.: Übungsfuchsjagd: OVe Illingen, Q13, und Wadern, Q21, in der Zeit von
14:0017:00 Uhr auf dem Clubgelände auf dem Weinhausköpfchen in
Marpingen-Rheinstraße
01.06.: Q08 CW - Fieldday, auf der Göttelborner Höhe
08.06.: Übungsfuchsjagd: OVe Illingen, Q13, und Wadern, Q21, in der Zeit von
14:0017:00 Uhr auf dem Clubgelände auf dem Weinhausköpfchen in
Marpingen-Rheinstraße
14.16.06.: LX-Freundschaftstreffen in Weicherdange, in Nord-Luxemburg mit
Funkfreunden aus F, LX, D, gemeinsam mit dem OV Wadern, Q21
21.06.:, Q08 Besichtigung der Ford-Werke AG, in Saarlouis
24.08.: Übungsfuchsjagd: OVe Illingen, Q13, und Wadern, Q21, in der Zeit von
14:0017:00 Uhr auf dem Clubgelände auf dem Weinhausköpfchen in
Marpingen-Rheinstraße
15.08.: Q08 Busfahrt nach Baunatal, mit Besichtigung des Amateurfunkzentrums des DARC
07.09.: Q08 Teilnahme am SSB-Fieldday
27.09.: Q08 Beginn eines Amateurfunk-Lehrganges
27.09.: Q08 Funktionsweise und Verknüpfung von ATV-Relais im Distrikt Saar sowie
Nachbarländer
11.10.: Q08 Vortrag über die Richtwirkung von Amateurfunkantennen
14.12.: Q08 Jahresabschlussfeier, mit vielen Überraschungen
Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV)
Die Bundesregierung beschloss die Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) unverändert gegenüberdem Entwurf vom März 2002 und leitete die Verordnung dem Bundesrat zu. Pressemitteilung vom 08.05.2002 auf den Internetseiten des BMWI:
Bundeskabinett beschließt Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vorgelegten Entwurf einer Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) beschlossen. Bundeswirtschaftsminister Dr. Werner Müller: Die Bundesregierung nimmt die wachsende Sorge in der Bevölkerung um mögliche gesundheitliche Gefahren durch elektromagnetische Felder sehr ernst. Mit der Verordnung haben wir eine Regelung geschaffen, welche alle Betreiber ortsfester Funkanlagen verpflichtet, mit einer Standortbescheinigung die Einhaltung der Grenzwerte nachzuweisen. Damit wird sichergestellt, dass eine Sendeanlage nur betrieben werden darf, wenn gesundheitliche Risiken auszuschließen sind.
Die Verordnung, die nicht nur kommerzielle Betreiber sondern auch Funkamateure und Sender des öffentlich rechtlichen Rundfunks einbezieht, legt grundsätzlich keine eigenen Grenzwerte fest, sondern bezieht sich auf die Vorgaben der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, ergänzt durch Normen und Empfehlungen der EU. Erstmalig wird auch durch eine Verordnung der Schutz von Trägern aktiver Körperhilfen, z. B. Herzschrittmacher, geregelt. Hier nimmt Deutschland eine Vorreiterrolle in Europa ein. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Sie tritt nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Soweit die Presseerklärung auf den Internetseiten des BMWi. Wenn diese Verordnung den Bundesrat in unveränderter Form passiert, wird dies erhebliche Auswirkungen auf den Amateurfunkdienst haben. Die in der Kommentierung des DARC e. V. zu diesem Entwurf beanstandeten Verfahrensweisen mit all ihren Nachteilen für den Amateurfunkdienst kommen voll zur Anwendung.
Manfred, DL4VAI, EMV-Referent Distrikt Saar
Joachim, DJ7PZ, Silent Key
Im Alter von nur 40 Jahren verstarb Ende April Joachim Schleimer, DJ7PZ. Joachim war über 20 Jahre Mitglied im DARC und gehörte lange Jahre dem OV Homburg, Q07, an. Wir verlieren mit Ihm einen guten Freund.
Alois, DH7VM, OVV von Q07
28. Amateurfunk-, Computer- und Elektronikflohmarkt
Am Samstag, dem 18.05., veranstaltet der Ortsverband Baden-Baden, A03, im Stadtteil Sandweier den 28. Amateurfunk-, Computer- und Elektronikflohmarkt. Zeit: 08:0014:00 Uhr Der Eintritt ist frei es gibt auch keine Standgebühren! Tische sind mitzubringen; am Messplatz können die neuen Geräte getestet werden (230 V oder 12 V/20 A, Senderleistung, Empfindlichkeit, etc.); für das leibliche Wohl ist auch gesorgt...
Der Anfahrtsweg über die Autobahn A5 Karlsruhe-Basel Ausfahrt Raststätte Baden-Baden / Autobahnkirche ist ausgeschildert mit blauen Schildern (DARC). Die Einweisung erfolgt auf 145,250 MHz.
Michael, DL7PN@DBØGE
Was gibt es Neues auf Kurzwelle
Somalia: Baldur, DJ6SI, ist wieder sehr aktiv. Er arbeitet auf allen HF-Bändern in CW und SSB von Somalia unter dem Call 6OØX. QSL wie immer direkt an DJ6SI.
Nord Korea: P5/4L4FN ist oft auf 21.225 kHz in SSB QRV. Die Karten von P5/4L4FN werden in der Betriebsart SSB für das DXCC anerkannt. In den letzten Tagen ist er auch sehr oft in RTTY QRV. Er verwendet meist 21.082 kHz als Frequenz. Ob die Karten in RTTY auch nachträglich, wie bei SSB, von der ARRL für das DXCC anerkannt werden ist noch nicht klar. Einfach mal arbeiten. Die QSL-Karten für P5/4L4FN gehen über KK5DO.
Jemen: 7O/OH2YY ist vom Jemen QRV. Er soll die nötigen Papiere der dortigen Fernmeldebehörde haben. Damit würden QSL-Karten von 7O/OH2YY für das DXCC anerkannt werden. Die Karten der letzten DXpedition 7O1GRF werden nicht für das DXCC anerkannt. 7O/OH2YY arbeitet nur in SSB. QSL an seine Heimatadresse.
Guantanamo Bay: KG4IZ ist in den letzten Tagen wieder in CW sehr aktiv. QSL via WA5PAE
El Salvador: YS1RR ist oft in CW QRV. QSL via Büro oder an W3HNK.
Austral Island: Fast jeden Morgen ist TX5BTY von den Austral Inseln QRV. Meist 20 kHz vom Bandanfang in CW. QSL via F6CTL.
GD DX, Hans, DL8FD
Ende des Saarland-RS 17/02 vom 12.05.2002
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
..._._
Inhalt 2002 | Rundspruch-Archiv |