INFORMATIONSDIENST FÜR ORTSVERBANDSVORSTÄNDE

Nr. 3/02 vom 11.11.2002

Redaktion: Bernd W. Häfner, DB4DL


ÜBERSICHT:


Aufruf an alle Ortsverbandsvorsitzenden

Am 28.08.2002 ist die BEMFV, die Verordnung über den Nachweis zur Begrenzung von elektromagnetischen Feldern, in Kraft getreten. Alle Funkbetreiber, somit auch alle Funkamateure, die ortsgebundene Funkanlagen mit 10 Watt EIRP oder mehr betreiben, sind verpflichtet, die geforderten Nachweise nun zu führen. Der DARC e. V. hat erreicht, dass gegenüber der Verfügung 306/97 die Herzschrittmachergrenzwerte wesentlich günstiger festgelegt und das Selbsterklärungsverfahren durch eine formgebundene Anzeige und weiterer Dokumentation, die bei der Funkstelle verbleibt, ersetzt worden sind.

Ein gewisser Aufwand kommt in den nächsten Tagen und Wochen auf die Mitglieder Ihres Ortsverbandes dennoch zu, um die gesetzlichen Forderungen zu erfüllen. Der Aufwand hierfür hält sich in überschaubaren Grenzen und besteht aus drei wesentlichen Schritten:

  1. Studium der BEMFV, der Anleitung und ggf. Einarbeitung in das Programm Watt32
  2. Erstellung der Anzeige nach BEMFV (drei Formblätter und eine Skizze)
  3. Erarbeitung der Dokumentation

Einige Mitglieder werden sicherlich irritiert über diesen administrativen Aufwand sein. Erinnern Sie sich bitte daran, dass der DARC e. V. es erreichen konnte, die Behörden davon zu überzeugen, dass Funkamateure aufgrund ihrer fachlichen Kenntnisse in der Lage sind, Verantwortung gegenüber unserer Gesellschaft zu zeigen und die notwendigen Berechnungen, ggf. Messungen selbst durchzuführen. Mit gutem Erfolg: Außer den Funkdiensten staatlicher Behörden, Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) ist lediglich der Amateurfunk von Standortbescheinigungsverfahren ausgenommen. Auch ein CB-Funker, der zwar mit 4 Watt sendet, aber aufgrund seiner Antenne mehr 10 Watt EIRP ausstrahlt, muss künftig gegen erhebliche Kosten eine Standortbescheinigung beantragen.

Ein solches Entgegenkommen des Staates gegenüber den Funkamateuren verpflichtet natürlich jeden, der dieses Hobby ausüben und leben möchte. Dennoch ist vieles nicht neu: Bereits grundlegende Forderungen, die heute an den Funkamateur gestellt werden, haben schon seit dem Inkrafttreten des ersten Amateurfunkgesetzes von 1949 gegolten. Funkamateure mussten z. B. schon immer Aufzeichnungen über ihre Station für den Funkkontrollmessdienst bereithalten. Neu sind im Wesentlichen die Angaben über die elektromagnetischen Feldstärken, die von der Station des Funkamateurs ausgehen. Der DARC e. V. hat seinen Mitgliedern wesentliche Hilfsmittel (z. B. das Programm „Watt“) zur Verfügung gestellt, im Servicebereich finden sich weitere Hilfen zum Ausfüllen der formgebundenen Anzeige sowie ein Ablaufplan zur praktischen Durchführung der Messungen und Berechnungen. Viele Distrikte thematisieren derzeit die Nachweisführung auf Distriktsveranstaltungen und laden zu Workshops ein.

Ich bitte Sie als Ortsverbandsvorsitzende/r sich Ihrer Verantwortung zu stellen, und die Mitglieder ihres Ortsverbandes gezielt auf die Abgabe der Anzeige nach BEMFV anzusprechen. Widmen Sie den nächsten OV-Abend vielleicht ganz diesem Thema oder fügen Sie Sonderveranstaltungen ein, um zu informieren und zu helfen. Es empfiehlt sich vielleicht auch, durch ein Rundschreiben Ihre Mitglieder auf einen solchen BEMFV-Themenabend aufmerksam zu machen, um so auch diejenigen zu erreichen, die nicht an jedem OV-Abend teilnehmen. Weisen Sie bitte Ihre Mitglieder auf die Hilfestellungen des Clubs hin. Beweisen Sie HAM-Spirit, indem Sie Mitgliedern, die sich die Abgabe und Erarbeitung der notwendigen Unterlagen nicht mehr zutrauen, aus den Reihen des Ortsverbandes unterstützen!

Jochen Hindrichs, DL9KCX, Vorsitzender


Und so hilft der DARC e. V. seinen Mitgliedern bei der Anzeige nach BEMFV:


Urkunden für zu ehrende Mitglieder

In diesem Jahr stellt die DARC-Geschäftsstelle über 3000 Urkunden für langjährige Mitgliedschaften aus. Die Urkunden werden, wie vom entsprechenden Distriktsvorsitzenden gewünscht, an die Ortsverbände bzw. an den Distriktsvorstand übersandt. Da deshalb auf jeden Fall Post zu den Ortsverbänden gelangt, geht Ihnen dieser OV-Info-Dienst in schriftlicher Form zu und wird nicht nochmals per E-Mail versandt. Bitte denken Sie daran, auch die entsprechenden Urkunden mit Mitgliedsnadeln im nächsten Jahr den Mitgliedern zu übergeben.


Übersicht über die Wünsche der Distriktsvorsitzenden bei Ehrungen der Mitglieder

Die Wünsche der Distriktsvorsitzenden für die Zusendung von Ehrenurkunden für Mitglieder fügen wir als Anlage mit bei, damit Sie als Ortsverbandsvorsitzender bei eventuellen Rückfragen genau wissen, wo sich die Urkunden befinden.


Neues Verfahren beim Versand der Protokolle der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung hat im Herbst diesen Jahres beschlossen, die ausführlichen Protokolle der Mitgliederversammlung nicht mehr automatisch allen Ortsverbänden schriftlich bzw. per E-Mail zuzustellen. Ab sofort werden die Protokolle abgelegt unter: http://service.darc.de/ar/index.html. Das Protokoll der Herbstversammlung vom 28./29.09.2002 können Sie dort herunterladen. Selbstverständlich schicken wir Ihnen auf Anfrage auch ein ausgedrucktes Exemplar zu.


Austritte rückgängig machen! Mit den Mitgliedern reden!

Mit Ablauf der Kündigungsfrist 30.09. haben wir im Oktober allen Ortsverbänden wiederum die Information zukommen lassen, welches Mitglied zum Ende des Jahres 2002 in seinem Ortsverband gekündigt hat bzw. wegen nicht erfolgter Beitragszahlung gestrichen wird. Bitte nutzen Sie die Zeit bis zum Ende des Jahres, um in Einzelgesprächen die Mitglieder umzustimmen bzw. die Gründe zu hinterfragen. In vielen Fällen können Missverständnisse aufgeklärt und Mitglieder umgestimmt werden. Sollte dies der Fall sein, genügt eine kurze Mitteilung des Mitgliedes an uns, um die Kündigung rückgängig zu machen.


Funktionsträgerseminar 2003

Dank des großen Zuspruches durch Ortsverbandsvorsitzende, die neu ins Amt gewählt worden sind oder solche, die vor der Übernahme eines solchen Amtes stehen, erfreut sich das alljährliche Funktionsträgerseminar des DARC-Referats für Ausbildung, Jugendarbeit und Weiterbildung und der DARC-Geschäftsstelle, großer Beliebtheit. Auch für das Jahr 2003 planen wir die Durchführung dieses Seminars. Diesmal von Mittwoch, den 28.05. (abends), bis Sonntag, den 01.06. (mittags). Das Seminar findet wieder zentral in Oberaula in Nordhessen statt. Anmeldungen von interessierten Vorsitzenden der Ortsverbände müssen über den Distriktsvorsitzenden, der für jeden Teilnehmer 76,70 € beisteuert, gestellt werden. Der Eigenbeitrag pro Teilnehmer beträgt 25,60 €. Reisekosten und Tagegelder werden nicht gezahlt. Es erfolgt Vollverpflegung. Gegenstand des Seminars sind Rechts-, Ausbildungs- und Verwaltungsfragen, die für die Führung eines Ortsverbandes wichtig sind. Die Spendenakquirierung, Versicherungsfragen sowie Haftungsfragen werden ausführlich dargelegt. Ein ganzer Tag wird dem Thema „Motivation der Ortsverbandsmitglieder“ eingeräumt. Anmelden können Sie sich bereits jetzt. Ein Anmeldeformular ist beigefügt.

Rückfragen: Bernd W. Häfner, DB4DL, Telefon: .....


Zuschüsse in Härtefällen neu geregelt

Der Vorstand hat den Antragsweg für die Gewährung eines Zuschusses für Mitglieder über 18 Jahre, die einen Regeljahresbeitrag aus persönlichen Gründen augenblicklich nicht aufbringen können, vereinfacht. Die Anträge müssen bis spätestens 20.02. durch das Mitglied beim Ortsverband gestellt werden. Der Ortsverband entscheidet über die Bezuschussung. Der Distrikt kann nur bei eventueller Verweigerung des Ortsverbandes eine positive Entscheidung nachträglich fällen. Details sind dem Antragsformular, das diesem OV-Info-Dienst beiliegt, zu entnehmen.

Rückfragen: Frau Touche, DO4FIM, Telefon: .....


Aktuelle Ergänzung der Satzung und Geschäftsordnung

Die Mitgliederversammlung hat Änderungen in der Satzung, Geschäftsordnung sowie Jugendordnung des DARC e. V. beschlossen. Diese sind auf einem gesonderten Blatt diesem OV-Info-Dienst beigefügt.


Änderung der Ehrennadelrichtlinien

Auf Beschluss der Mitgliederversammlung wird ab dem 40. Mitgliedsjahr alle zehn Jahre eine besondere Mitgliedsnadel mit Urkunde verliehen. In diesem Jahr haben wir z. B. sechs Mitglieder die 70 Jahre Mitglied im DARC e. V. sind!

Diese Änderung finden Sie in der Anlage. Wir bitten Sie, das Blatt 3.8. Ehrungen für DARC-Mitglieder in Ihrer OV-Mappe auszutauschen.


Zuschüsse für neu ausgebildete Mitglieder

Die seit zwei Jahren geltende Zuschussregelung für im Ortsverband ausgebildete Neumitglieder mit insgesamt 60,– € durch den DARC e. V. zu bezuschussen, erfreut sich größter Beliebtheit. Bitte achten Sie darauf, dass die Zuteilung der Gelder erst in dem Jahr, nachdem erstmals ein vollständiger Jahresbeitrag gezahlt wird (egal in welcher Höhe), von der Geschäftsstelle ausgezahlt wird. Die Zuschüsse werden auch dann an den ausbildenden Ortsverband weiter gezahlt, wenn das neue Mitglied den Ortsverband wechseln sollte. Ein Meldeformular liegt anbei.

Rückfragen: Frau Gautsche, DO1FIB, Telefon .....


Spendenergebnisse des Jahres 2001

Im Jahr 2001 hat die DARC-Geschäftsstelle für 75.940 € Geldspenden für die Ortsverbände bescheinigt. Im Jahr 2002 sind bisher insgesamt 35.300 € eingegangen. Darüber hinaus wurden 2002 Sachspenden in Höhe 20.000 € bescheinigt. Die Spendengewinnung ist sicher bei der negativen wirtschaftlichen Entwicklung nicht einfacher geworden. Immer noch zeigen erfreuliche Ergebnisse, dass bei richtiger Vorgehensweise und guter Zusammenarbeit vor Ort, es durchaus gelingt, Spenden in beträchtlicher Höhe zu akquirieren. Auf dem Funktionsträgerseminar wird auch darüber gesprochen werden.


Die Ortsverbände und ihre Internet-Homepage

Sehr viele Ortsverbände haben Terminlisten bereits im Internet veröffentlicht. Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, diese Daten auch entsprechend zu pflegen. Beschwerden über falsche Angaben landen bei der DARC-Geschäftsstelle, die darauf keinen Einfluss hat.


OV-Heime werden erfasst

Viele Ortsverbände verfügen erfreulicherweise über ein eigenes OV-Heim. Nur in wenigen Fällen ist das der DARC-Geschäftsstelle offiziell bekannt. Aus diesem Grund starten wir ab sofort die Erfassung der Ortsverbandsheime deutschlandweit und möchten Sie bitten, sollten Sie ein OV-Heim haben, uns dieses mit dem beigefügtem Formular mitzuteilen. Wichtig ist auch, ob es gemietet, gepachtet oder sogar Eigentum ist.

Rückfragen: Bernd W. Häfner, DB4DL, Telefon .....


Ortsverbände und ihre Bankverbindung

Schon aus Kostengründen ändern viele Ortsverbände im Laufe eines Jahres ihre Bankverbindung, ohne uns dies allerdings rechtzeitig mitzuteilen. Erst bei der Überweisung von OV-Zuschüssen, erhalten wir durch kostenspielige Rücküberweisungen zumindestens davon Kenntnis, dass das Konto nicht mehr besteht. Bitte teilen Sie uns doch Ihre Änderungen der Bankverbindung (formlos) so rechtzeitig mit, dass wir diese Verwaltungskosten sparen können.


Geschäftsstelle wünscht frohe Weihnacht

Nicht gerade langweilig war dieses Amateurfunkjahr! Die Mitgliederumfrage zu CW, der Prozess zu den EMV-Beiträgen und die BEMFV-Regelung seien nur beispielhaft erwähnt. Bei allem was uns bewegt, ist aber der HAM-Spirit im Amateurfunk das, was uns gemeinsam trägt! In diesem Sinne wünscht die DARC-Geschäftsstelle Ihnen frohe und friedliche Weihnacht und ein gesundes Jahr 2003.


Termine 2003

24./25.05. Mitgliederversammlung in Augsburg
27.–29.06. HAM RADIO, Friedrichshafen
27./28.09. Hauptversammlung in Bad Lippspringe


Aktuelle Anlagen


Ende des OV-Informationsdienstes 3/02 vom 11.11.2002

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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