DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 39/02 VOM 31.10.2002

Redaktion: Stefan Hüpper, DH5FFL, vom Amateurfunkmagazin CQ DL


ÜBERSICHT:


DARC wird gegen die neuen EMV-Beiträge klagen

Eine nicht zufriedenstellende Antwort zur Problematik der EMV-Beiträge hat der Runde Tisch Amateurfunk, RTA, vom Bundesministerium für Wirtschaft, BMWi, erhalten. Vorausgegangen war ein Schreiben vom 04.09., in dem der RTA die Höhe, die rückwirkende Erhebung sowie die Bezugseinheit der geforderten EMV-Beiträge kritisiert hatte. Aufgrund des Antwortschreibens wird der DARC nun gegen die EMV-Verordnung den Klageweg beschreiten. Der DARC wird seinen Mitgliedern rechtzeitig ein Musterformular für einen Widerspruch bereitstellen.

Man beachte: Selbst bei einer Amateurfunkstation, die von einer Familie gemeinsam genutzt wird, muss jeder Amateurfunkgenehmigungsinhaber EMV-Beiträge rückwirkend seit 1999 zahlen.

Das Antwortschreiben des BMWi ist in einer Vorstandsinformation unter www.darc.de/aktuell/voinfo veröffentlicht worden.


Watt-Programm in der Version 3.0.1 erschienen

Das Computer-Programm Watt ist in der Version 3.0.1 erschienen. Es berechnet Sicherheitsabstände gemäß VDE und dem Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder, kurz BEMFV. Mit dem Programm kann die Anzeige und Teile der Dokumentation erstellt werden.

Wer schon einmal selbst programmiert hat weiß, dass eine neue Revision nicht immer gleich fehlerfrei läuft. Daher wird auch weiterhin am Programm gearbeitet und Fehler behoben. Wird eine neue Version verfügbar, ist sie im Servicebereich des DARC unter http://service.darc.de/download/watt.html zu erhalten. Die zurzeit aktuelle Version ist 3.0.1. Wer die Version 3.0.0 bereits installiert hat, benötigt nur die Neuausgabe W32REV306.ZIP. Auch weiterhin ist das Autorenteam für Korrekturen dankbar und setzt diese baldmöglichst um.

In der Dezemberausgabe der CQ DL finden Sie einen Beitrag über die Neuerungen der Software.


Hotline für Fragen zur BEMFV stark genutzt

Die Telefon-Hotline für DARC-Mitglieder zu Fragen der BEMFV ist derzeit überlastet. Die DARC-Geschäftsstelle bittet Interessenten darum, die Telefonanrufe auf die nächsten Wochen zu verteilen. Die Telefonnummer lautet ......

Weitere Hilfen für die An-zeige ortsfester Amateurfunkanlagen nach § 9 BEMFV sind im Mitgliederservicebereich unter http://service.darc.de/technik/emvu herunterladbar oder können in der Geschäftsstelle angefordert werden.


Funkwetterbericht (29.10. de DF2CK)

Rückblick auf die Solardaten der Woche vom 22.–28.10.:
Die Werte des Flux F betrugen in der Reihenfolge der Wochentage: 169, 164, 160, 173, 158, 157, 158; der 90-Tage-Mittelwert beträgt 176. Die Sonnenfleckenrelativzahl R hatte die Werte 132, 116, 149, 151, 143, 120 und 143. Die Werte für den planetarischen Index Ap lauten: 12, 10, 47, 40, 27, 22, 17.

Die Sonnenaktivität war zunächst gering. Bei Fluxwerten über 160 zeigten sich die Bedingungen auf den höheren Kurzwellenbändern gut. Funkwege über die Pole waren am Wochenanfang wenig bedämpft, Signale aus dem pazifischen Raum daher oft und laut zu hören. In der Wochenmitte stieg der A-Index, bedingt durch den Einfluss eines koronalen Lochs, auf über 40. Dies versetzte das Erdmagnetfeld in Turbulenzen und führte zu mäßigen Aurora-Bedingungen auf 2 m. Pünktlich zum Beginn des CQWW-DX Contests sorgte ein Klasse M-Flare aus der Region 162 für Aufregung. Die magnetische Aktivität verringerte sich aber wieder, was zu typisch guten herbstlichen Ausbreitungsbedingungen führte.

Vorhersage bis 06.11.:
Die im vergangenen Berichtszeitraum für die meiste Aktivität sorgende Sonnenfleckengruppe 162 verschwindet in den nächsten Tagen aus geoeffektiver Position. Sie hat aber noch das Potenzial für größere Flares. Eine große Fleckengruppe wird in den nächsten Tagen auf der Ostseite der Sonne erscheinen. Ab dem 03.11. wird mit dem Einfluss eines koronalen Massenstroms gerechnet. Die Sonnenaktivität bleibt moderat, an den derzeitigen Bedingungen auf den Kurzwellenbändern wird sich nicht viel ändern.

HF-Technik kurz erklärt: Anzeigeverfahren
Die Anzeige, ehemals Selbsterklärung, für ortsfeste Amateurfunkanlagen mit einer Sendeleistung von größer-gleich 10 W EIRP ist eine Erklärung des jeweiligen Betreibers über die Einhaltung der Personenschutz- und Herzschrittmachergrenzwerte. Die Vorgehensweise geht zurück auf die 26. Bundesimmissionsschutzverordnung und die Norm DIN VDE 0848-3-1/A1 in der Ausgabe Februar 2001.

Die Anzeige ist bei der zuständigen Außenstelle der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, RegTP, einzureichen. Gefordert wird die Anzeige für ortsfeste Amateurfunkanlagen in der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder, kurz BEMFV. Sie ist in der Anleitung zur Durchführung der Anzeige ortsfester Amateurfunkanlagen nach § 9 BEMFV geregelt. Die Dokumentation ist an eine bestimmte Form gebunden.

Ortsfeste Amateurfunkstellen mit Strahlungsleistungen kleiner 10 W EIRP bedürfen keiner Abgabe einer Anzeige. Die Anzeige kann messtechnisch oder durch Berechnung plausibel begründet werden.

Orientierungszeiten für Gray-Line DX, jeweils in UTC:
Sonnenaufgang: Neuseeland 17:29; Ostaustralien 19:09; Westaustralien 21:33; Japan 21:08; Hawaii 16:31; Alaska 17:13; Südafrika 03:38; Kalifornien 14:19.
Sonnenuntergang: USA-Ostküste 22:02; USA-Westküste 01:10; Brasilien 21:33; Falklandinseln 22:37; Hawaii 03:58; Alaska 02:16; Südafrika 16:23; Neuseeland 06:48.


Ende des Deutschland-RS 39/02 vom 31.10.2002

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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