DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 13/02 VOM 05.04.2002

Redaktion: Harry Radke, DB2HR, vom Amateurfunkmagazin CQ DL


ÜBERSICHT:


Personenschutz in elektromagnetischen Feldern soll neu geregelt werden

Wie künftig eine Begrenzung von elektromagnetischen Feldern nachgewiesen werden soll, regelt eine neue Verordnung. Sie lag im Entwurf auch dem RTA, Runder Tisch Amateurfunk, vor. Die Verordnung wird gegenüber der bisher geltenden so genannten Verfügung 306 aus dem Jahre 1997 für Funkamateure einige Verbesserungen enthalten. So ist die bisherige Bestimmung nicht mehr enthalten, nach der Funkamateure ihren Nachbarn eine schriftliche Bestätigung abgeben mussten, wenn Herzschrittmachergrenzwerte überschritten wurden. Zudem sind für die Sicherheit von Herzschrittmacherträgern die Werte um die speziellen Modulationsarten des Amateurfunks ergänzt worden. Diese Werte gehen auf eine Studie zurück, die der DARC bei einem namhaften deutschen Prüflabor in Auftrag gegeben hatte. Außerdem ist vorgesehen, die bisherige so genannte Selbsterklärung wesentlich zu vereinfachen.

Der RTA hat in seiner Stellungnahme weitere Veränderungen der Verordnung angeregt. So unter anderem die Ergänzung der Begriffsbestimmungen. Weitere Vorschläge des RTA gelten dem vorgesehenen Anzeigeverfahren für ortsfeste Amateurfunkanlagen, denen bei Änderungen an Funkanlagen sowie bei Standortmitbenutzung.

Die neue Regelung heißt wörtlich Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder und wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vorgelegt. Der Wortlaut des Kommentars des RTA vom 02.04. steht unter www.darc.de/aktuell/voinfo. Er war dem Ministerium fristgerecht zugegangen.


Bundesverfassungsgericht weist Elektrosmog-Klage zurück

Bürger, die in der Nähe von Mobilfunkanlagen wohnen und deshalb Gesundheitsschäden befürchten, können derzeit keine Absenkung der geltenden Strahlengrenzwerte einklagen. Dies geht aus einem am 22.03. veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts Karlsruhe zurück. Das Aktenzeichen des Beschlusses lautet 1BvR 1676/01.


Hilfe zu DARC-Internetdiensten

Künftig werden Hilfeanfragen zu DARC-Internetdienstleistungen über die erweiterten Formulare auf den Webseiten der AG WWW bearbeitet. Sie finden weitere Infos unter www.darc.de/agwww. E-Mail an: ....., ..... und ..... sowie ..... werden mit einer ausführlichen E-Mail mit dem Hinweis auf diese neuen Dienste beantwortet.


DX-MB muss diese Woche ausfallen

Das DX-MB Nummer 1288 vom 04.04. kann nicht erscheinen. Der ehrenamtliche Redakteur Karlfried Henrichs, DL1EK, bittet um Verständnis, da er aus beruflichen Gründen diese Woche das Mitteilungsblatt nicht zusammenstellen kann.


Amateurfunk-Sonderstation OE1M zum Internationalen Marconi-Tag

ROI, Radio Österreich International, der weltweite Rundfunkdienst des ORF, betreibt am Internationalen Marconi-Tag am Samstag, dem 27.04., die Amateurfunk-Sonderstation OE1M. Das Rufzeichen wird nur für 24 Stunden aktiviert. Diese Aktion ist als Brückenschlag zwischen Funkamateuren und Rundfunkhörern gedacht. Daher ist die Sonder-QSL als Kombi-Bestätigung gestaltet und wird einzeln oder gemeinsam ausgestellt für ein QSO oder einen Empfangsbericht zu OE1M und für den Empfang des Medienmagazins Intermedia von ROI auf Mittelwelle, Kurzwelle, Kabel, Satellit und im Internet. Sendezeiten und Frequenzen sowie weitere Informationen sind zu finden bei http://roi.orf.at/intermedia. Am Internationalen Marconi-Tag werden auf dieser Seite auch die jeweils aktuellen Arbeitsfrequenzen angegeben, und wer unter QRZ das eigene Rufzeichen eintippt, wird von OE1M prompt auf dem Band gerufen.

Zur Einstimmung für Rundfunkhörer und als Anreiz für Amateurfunk-Neulinge bringt Intermedia ab dem 19.04. eine kleine Einführung in den Amateurfunk.

QSL via OE-Bureau oder direkt an ORF/ROI, A-1040 Wien


Funkwetterbericht (03.04. de DL1VDL)

Rückblick auf die Solardaten der Woche vom 27.03.–02.04.:
Die Werte des Flux F betrugen in der Reihenfolge der Wochentage: 169, 176, 181, 189, 204, 207, 206; der 90-Tage-Mittelwert beträgt 203.Die Sonnenfleckenrelativzahl R hatte die Werte 179, 144, 189, 171, 133, 189 und 262. Die Werte für den planetarischen Index Ap lauten: 5, 6, 7, 17, 14, 16, 15.

Die zweite Frühlingswoche präsentierte sich mit steigender Sonnenaktivität und guten Ausbreitungsbedingungen auf allen Bändern. Durch die Umstellung unseres Alltages auf die Sommerzeit stehen die Berufstätigen von uns in den nächsten 14 Tagen wieder graylinegerecht auf und finden auf den unteren Bändern noch brauchbare DX-Bedingungen vor. Auf 6 m dominierten wieder transäquatoriale QSOs.

Vorhersage bis 10.04.:
Die Sonnenaktivität nimmt noch etwas zu. Wahrscheinlich wiederum zu erwarten sind M-Flares sowie ein zeitweise gestörtes Erdmagnetfeld. Da die atmosphärischen Bedingungen noch nicht durch Gewitter beeinträchtigt werden, sind auch die Bänder meist ruhig. Wir erwarten gute Ausbreitungsbedingungen auf allen Frequenzen ab 7 MHz.

Orientierungszeiten für Gray-Line DX, jeweils in UTC:
Sonnenaufgang: Neuseeland 18:45; Ostaustralien 20:12; Westaustralien 22:33; Japan 20:43; Hawaii 16:26; Alaska 15:25; Südafrika 04:30; Kalifornien 13:48.
Sonnenuntergang: USA-Ostküste 23:17; USA-Westküste 02:19; Brasilien 21:34; Falklandinseln 21:33; Hawaii 04:41; Alaska 04:42; Südafrika 16:09; Neuseeland 06:10.


Ende des Deutschland-RS 13/02 vom 05.04.2002

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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