DARC e. V. Vorstandsinformationen vom 08.08.2001

Der Vorstand informiert zum Thema: EMVU-Grenzwertsituation in Deutschland: Entscheidungen des DKE-Gremiums zur DIN 0848 – Bestand der Amtsblattverfügung 306/97 des BMPT


Sehr geehrter Herr Dr. Berger,
der RTA möchte auf Grund der jüngsten Beschlüsse des DKE-Gremiums K 764 vom 25./26.07.2001 in Frankfurt am Main auf Sie zukommen.

Die DKE hat dort wegen des nicht mehr haltbaren Schutzkonzeptes der DIN 0848 Teil 3-1/A1 beschlossen, diesen Teilentwurf der DIN 0848-Reihe nicht mehr weiter zu verfolgen. Als Konsequenz daraus wurde ferner beschlossen, ein neues Schutzkonzept zu entwickeln, das dann in einen neuen Entwurf der DIN 0848 Teil 3-1 eingearbeitet werden soll.

Da erfahrungsgemäß davon auszugehen ist, dass dieser neue Entwurf der DIN 0848 Teil 3-1 noch einige Zeit auf sich warten lassen wird und da vermieden werden soll, dass sich die zuständigen Behörden in der Zwischenzeit weiterhin an der DIN 0848 Teil-2/1991 orientieren, hat das Gremium den Entwurf DIN 0848 Teil 2 aus 1991 einstimmig zurückgezogen. Wir sind als Folge davon der Auffassung, dass jegliche Herzschrittmachergrenzwerte in Deutschland derzeit keine Grundlage mehr haben. Es fehlt an einem konsensfähigen Schutzkonzept und an einer entsprechenden DIN/ VDE Norm, auf die sich die RegTP/ das BMWi stützen können.

Infolge dessen sind wir ebenfalls der Ansicht, dass die Verfügung 306/97, zumindest was den Bereich der Herzschrittmachergrenzwerte anbetrifft, keine Grundlage mehr hat. Sie sollte daher in diesem Bereich, der die technischen Vorschriften anbetrifft, aufgehoben werden. Davon unberührt bleiben die Personenschutzgrenzwerte.

Darüber hinaus sind wir der Auffassung, dass keine Standortbescheinigungen auf der Grundlage der DIN 0848 Teil 2/ 1991 bzw. der Verfügung 306/97 ausgestellt werden dürfen. Selbiges trifft für die Erstellung der Selbsterklärungen zu, die die Funkamateure nur noch auf der Grundlage der Personenschutzgrenzwerte der Verfügung 306/97 abzugeben haben.

Wir schlagen daher Folgendes vor.

Die Verfügung 306/97 sollte, was den Bereich der Herzschrittmachergrenzwerte im Teil 2.3 anbetrifft, aufgehoben werden. Darüber hinaus sollte, was den Amateurfunkdienst anbetrifft, die Abgabefrist für die Selbsterklärungen über den 31.12.2001 hinaus bis auf Weiteres erneut verschoben werden.

Für Neuregelungen in diesem Bereich bleibt unseres Erachtens abzuwarten, ob den Einsprüchen zum DIN 0848 Teil 3-1/ A 1 Entwurf seitens der DKE abgeholfen werden kann oder nicht und ob dieser Entwurf dann den Behörden als Orientierungshilfe übergangsweise für Neuregelungen zur Verfügung stehen kann.

Die RTA bittet Sie, die angesprochenen Möglichkeiten Ihrerseits zu überprüfen und mit uns in ein Gespräch über die zukünftige Grenzwertsituation in DL einzutreten. Selbiges ist in Telefonaten zwischen Ihnen und dem stellvertretenden RTA-Vorsitzenden Dr. Christof Rohner sowie der Geschäftsführerin Frau Hildebrandt bereits angesprochen worden.

Mit freundlichem Gruß
Hans Jörg Unglaub, Vorsitzender


Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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