DARC e. V. Vorstandsinformationen vom 23.07.2001

Der Vorstand informiert zum Thema: Grüne scheitern mit dem Vorstoß nach genereller Baugenehmigungspflicht für Sendeanlagen


Wie bereits in Niedersachsen so haben Bündnis 90/Die Grünen auch in Baden-Württemberg den Antrag gestellt, eine generelle Genehmigungspflicht für Sendeantennenanlagen unabhängig von der Höhe festzulegen. Von einer solchen Novellierung der Landesbauordnung wären auch Funkamateure betroffen, da damit die bisherige Baugenehmigungsfreiheit bis 10 m Höhe der Anlage entfallen würde.

Vergangenen Mittwoch nun sind Bündnis 90/Die Grünen im Baden-Württembergischen Landtag mit ihrem Antrag nach der generellen Genehmigungspflicht für Antennenanlagen gescheitert.

Vertreter der Fraktionen CDU, FDP und SPD lehnten die Initiative mit der Begründung ab, das gesteckte Ziel, nämlich bessere Planungsmöglichkeiten in den Städten zu eröffnen und die Netzbetreiber zur Kooperation mit den Kommunen zu bringen, sei über die Änderung der Bauordnung nicht zu erreichen. Im Gegenteil, stattdessen führe die Novelle der Landesbauordnung zu ausufernden Kosten und nicht mehr zu rechtfertigendem Verwaltungsaufwand.

Darüber hinaus könnte die Landesbauordnung Streitigkeiten über Standorte von Sendemasten ebenso wenig lösen wie mögliche Gesundheitsgefahren durch den Mobilfunk verhindern. Auch seien die Gemeinden gar nicht in der Lage, die elektromagnetische Umweltverträglichkeit von Sendeantennenanlagen zu überprüfen.

Nicht zuletzt hänge die Frage, ob Antennenanlagen den gesetzlichen Anforderungen insbesondere zum Personenschutz genügen, nicht mit der Frage der formellen Genehmigungsfreiheit oder -pflicht zusammen. Denn auch die vom Baugenehmigungsverfahren befreiten Antennenanlagen müssen grundsätzlich den Anforderungen des öffentlichen Rechts insgesamt genügen. Selbst die Antennenanlagen unter 10 m benötigen so grundsätzlich eine Standortbescheinigung von der RegTP.

Zudem verwiesen die anderen Parteien auf eine bundesweite Vereinbarung zwischen kommunalen Spitzenverbänden und sechs Mobilfunkbetreibern, in der eine frühzeitige Information der Kommunen über geplante Sendeanlagen und mögliche Standorte vorgesehen ist.

Übrigens: In Bayern sind „Die Grünen“ mit ihrem Antrag bereits Dezember vergangenen Jahres gescheitert.

Dank der Mitarbeit vor Ort und der rechtzeitigen Information durch die Distriktsvorsitzenden von Niedersachsen und Baden-Württemberg sowie einiger tüchtiger OM in den Ortsverbänden konnte der RTA für den Amateurfunkdienst rechtzeitig reagieren und sich an die entsprechend zuständigen Ministerien der Länder sowie die politischgegnerischen Fraktionen wenden.


Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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