DARC e. V. Vorstandsinformationen vom 03.04.2001

Der Vorstand informiert zum Thema: DARC-Musterprozesse zum EMV-Beitrag nunmehr abschließend entschieden


Als Konsequenz und mit Rücksicht auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.11.2000 hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post nunmehr die EMV-Beitragsbescheide in den DARC-Musterverfahren aufgehoben. Nachdem die Beteiligten – Funkamateure als Kläger sowie die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die RegTP, als Beklagte – das Verfahren überstimmend für erledigt erklärt haben, sind die Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Mainz eingestellt worden.

Unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes sind die Kosten des Verfahrens der RegTP auferlegt worden, da diese durch die Aufhebung des angefochtenen Bescheides selbst zu erkennen gegeben hat, dass sie den Bescheid für rechtswidrig hält.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte in Parallelfällen entschieden, dass die EMV-Beitragsbescheide aufgehoben werden müssen, da die EMV-Beitragsverordnung nichtig ist. Sie berücksichtigt zwar das Interesse der Senderbetreiber an der Sicherstellung der elektromagnetischen Verträglichkeit, nicht aber das Interesse der Allgemeinheit an dem Vorteil störungsfrei elektrische und elektronische Geräte aller Art zu betreiben. Es ist nunmehr Sache des Verordnungsgebers, das Interesse der Allgemeinheit bei der neuen EMVG-Beitragsregelung angemessen zu berücksichtigen.


Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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