RTA Runder Tisch Amateurfunk
Demokratische Vertretung der Funkamateure in Deutschland
Vorsitzender: Karl Erhard Vögele, DK9HU
Geschäftsstelle Lindenallee 4
D-34225 Baunatal
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsident Kurt Beck
Staatskanzlei
Peter-Altmeier-Allee 1
55116 Mainz
28.02.2001
Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Beck,
die Bundesregierung verabschiedete am 07.02.2001 die Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung (FreqBZPV). Sie bedarf nun noch der Verabschiedung durch den Bundesrat in einer der kommenden Sitzungen.
Neben vielen deutschen Sendebetreibern verfolgen auch die 80.000 deutschen Funkamateure die Entwicklung dieser Verordnung mit Sorge. Wir sind der Auffassung, dass in den bisherigen Beratungen nicht alle Argumente vorgetragen und bewertet wurden. Die Tragweite einer Entscheidung, die Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung (FreqBZPV) in ihrer jetzigen Form und damit auch die in ihr enthaltene Nutzungsbestimmung 30 (NB 30) in Kraft zu setzen, konnte daher bisher nicht wirklich erkannt werden.
Die Nutzungsbestimmung 30 (NB 30) legalisiert die Frequenznutzung für Telekommunikationsanlagen- und netze in und längs von elektrischen Leitern im Frequenzbereich von 9 kHz bis 3 GHz. Sie legalisiert damit auch die Nutzung des Stromnetzes von Energieversorgungsunternehmen zum allgemeinen Datentransport. Mit einer als Power Line Communication (PLC bzw. PLT) bezeichneten Technik sollen dabei insbesondere z. B. Internetdaten zu den Stromkunden geleitet werden. Dafür wird Hochfrequenz in die Stromleitungen eingespeist, die so zu einer riesigen, flächendeckenden Antenne für Störstrahlung werden.
Das Frequenzband von etwa 1 MHz bis 30 MHz, das für PLC nutzbar ist, wird, obwohl auch andere Techniken zur Verfügung stehen, wegen seiner breiten und vor allem sicheren Verfügbarkeit nach wie vor intensiv national wie weltweit durch Funkdienste genutzt. Rundfunkstationen, Seefunk, Flugfunk, Nato, Bundeswehr, Geheimdienste, Wetterfunk, Funknetze des Roten Kreuzes, Polizei, diplomatische Funkdienste, anderer Not- und Sicherheitsfunkverkehr, der Amateurfunkdienst, wissenschaftliche Funkdienste und viele andere gehören zu diesem Nutzerkreis.
Würde der Bundesrat die NB 30 so wie von der Bundesregierung verabschiedet beschließen, würde er nicht nur den Einstieg in eine völlig neue Qualität der Duldung von Funkstörungen freigeben; verbunden wäre mit diesem Beschluss auch die weitgehende Vernichtung der effektiven Nutzung der wertvollen, weltumspannenden Ressource Kurzwelle für alle oben genannten Funkdienste. Hinzu käme eine durch zukunftsweisende Techniken vermeidbare bundesweite Erhöhung des Grundpegels an elektromagnetischen Feldern (Elektrosmog), insbesondere im Wohnbereich.
Der Ausbau und die Anwendung existierender, besserer Techniken (z. B. Glasfaser) könnte nicht nur dieses existentielle Aus für die Nutzung der Kurzwelle verhindern; diese anderen Techniken sind überdies störungsfreier, sehr viel leistungsfähiger und unserem Anspruch, ein innovatives Land mit zukunftssicheren Techniken zu sein, angemessen. Die mittelbare Förderung billiger Behelfe wie PLC hingegen halten wir in Anbetracht der aufgezeigten Konsequenzen für unangemessen.
Eine Fülle von Argumenten ergeben sich aus beiden beigefügten Anlagen. Die Anlage 1 ist eine Antwort der Funkamateure an die RegTP zur so genannten zweiten PLC-Abfrage, in der wir auf die Problematik insbesondere der Entscheidung über PLC hinweisen. Vor derselben Entscheidungsproblematik steht auch der Bundesrat. Die Anlage 2 stellt in Kurzform die Position der Funkamateure zu PLC dar.
Hervorzuheben seien noch bislang unübersehbare rechtliche Probleme, die Einschränkung des aktiven und passiven Rechts auf Informationsfreiheit, Datenschutzprobleme bei PLC und die aufgezeigte Behinderung anderer zukunftssichernder Kommunikationstechniken zu Lasten des Standortes Deutschland.
Aus alledem ergibt sich, dass die NB 30 Techniken wie PLC nicht zulassen darf.
Wir bitten Sie, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, in Ihrer Eigenschaft als Präsident des Bundesrates dafür Sorge zu tragen, dass unsere Argumente bei den Beratungen des Bundesrates berücksichtigt werden.
Zur Vereinfachung haben wir mit einem gesonderten Anschreiben, das wir als Anlage beifügen, unsere Unterlagen bereits an die Verwaltung des Bundesrates gesandt.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Erhard Vögele
Vorsitzender
3 Anlagen
Hinweis:
Die Anlage 1 ist in Packet-Radio durch DLØRTA unter dem Betreff Zweite PLC
Abfrage in drei Teilen am 18.2.2001 und im Internet unter http://www.darc.de/aktuell/voinfo
am 15.2.2001 eingespielt worden.
Die Anlage 2 ist eine geringfügig redaktionell abgeänderte Fassung der der
DARC-Vorstandsinfo 28/2000 eingespielt von DK9HU am 05.11.2000 in Packet-Radio betreffend
PLC nicht empfehlenswert bzw. der Vorstandsinfo PLC nicht
empfehlenswert im Internet unter www.darc.de/aktuell/voinfo
eingespielt am 04.11.2000.
Im letzten Absatz des Schreibens an MP Beck ist von einem Schreiben als Anlage die Rede, das wir nicht beigefügt haben, weil es inhaltlich dem obigen Schreiben entspricht.
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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