Redaktion: Rainer Victoria, DL5BG
Handy-Verbot für Fahrzeugführer Amateurfunk nicht betroffen
Am 01.02.2001 wird das so genannte Handy-Verbot in Kraftfahrzeugen durch die Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in Kraft treten. Die Straßenverkehrsordnung wird danach folgende weitere Bestimmung enthalten: Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist. Das Handy-Verbot gilt damit auch für Radfahrer und umfasst dabei sämtliche Bedienfunktionen wie das Anwählen, die Versendung von Kurznachrichten (SMS) oder das Abrufen von Daten im Internet etc. Zuwiderhandlungen werden ab dem 01.04.2001 mit einem Verwarngeld von 60, DM geahndet. Für Radfahrer beträgt das Verwarngeld 30, DM.
Die Vorschrift soll gewährleisten, dass der Fahrzeugführer während der Benutzung des mobilen Autotelefons oder Handys beide Hände für die Bewältigung der Fahraufgabe frei hat. Sprich, wer sein Handy zum Telefonieren in die Hand nehmen muss, darf nur noch aus dem stehenden Fahrzeug telefonieren.
Eine Untersuchung von Verkehrsexperten aus dem Jahre 1997 habe so die Begründung für die neue Vorschrift ergeben, dass 1996 dem Telefonieren am Steuer zumindest mitursächlich zuzurechnen waren 20 Tote, 100 Schwer- und 450 Leichtverletzte. 1996 gab es in Deutschland allerdings nur rund 5,5 Mio. Mobiltelefone. Neuere Schätzungen gehen heute von einer Zahl über 20 Mio. aus, Tendenz steigend.
Das Verbot gilt nicht, wenn das Handy zur Bedienung nicht in die Hand genommen werden muss, es also beispielsweise mittels Sprachsteuerung oder Tastendruck oder eben Freisprecheinrichtung bedient werden kann.
Wissenschaftliche Untersuchungen hätten ergeben, dass sich durch die Benutzung einer Freisprecheinrichtung während des Telefongesprächs sowohl die Unsicherheitsfehler als auch die Fahrfehler im Vergleich zu einem Gespräch ohne Freisprecheinrichtung um mehr als 50 % reduzieren lassen.
Auf technische Vorgaben, die die Gestaltung der Einrichtungen betreffen, die während der Benutzung, das Aufnehmen oder Halten des Mobiltelefons oder des Hörers des Autotelefons entbehrlich macht, ist vom Gesetzgeber zunächst verzichtet worden, um technische Entwicklungen, die der Verkehrssicherheit entgegenkommen, nicht zu behindern.
Funkgeräte fallen bereits nach dem Wortlaut der Bestimmung nicht unter das Handy-Verbot. Aufgrund der differenzierten Beurteilung, z. B. dass beim Funk im Gegensatz zum Mobiltelefon kein psychischer Druck besteht, sofort antworten zu müssen, andere Bedienfunktionen vorhanden sind etc., wurde es abgelehnt, Funkgeräte in das Verbot mit einzubeziehen. Damit sind von dem Verbot weder der CB-Funk noch der Betriebsfunk z. B. Müllentsorgung, Stromversorgung, Polizei, usw. und auch nicht der Amateurfunk betroffen. Unseren Mitgliedern empfehlen wir, neben ihrer Genehmigungsurkunde diese Ausführungen für eventuelle Kontrollen im Fahrzeug mitzuführen.
Christina Volmer, Juristische Verbandsbetreuung DARC e. V.
Seit einiger Zeit bietet eine Gruppe US-amerikanischer Funkamateure einen internationalen QSL-Service im Internet an. Die Idee geht auf KK7A aus dem Jahre 1996 zurück, die 1998 durch WF1B und WN4AZY verwirklicht wurde. Wie arbeitet das QSL-System? Der Nutzer kann aus einem Angebot vorbereiteter, aber auch eigener Bilder und dem von ihm vorgegebenen Text sich seine QSL-Karte selbst gestalten. Die QSO-Daten sind im ADIF-Format auf das System zu laden. Für alle in dieser Datei enthaltenen Rufzeichen und QSOs werden ausdruckbare und speicherfähige QSL-Karten erzeugt und dem Empfänger in einer Liste angeboten. Ein Besucher dieses Systems kann seine QSL-Karten abrufen, wenn er dem System Hauptdaten der QSOs nennt. Der registrierte Nutzer bekommt nach dem Akzeptieren einer Ehrenerklärung auch eine ausdruckfähige QSL-Liste angeboten.
Dieser QSL-Service verfügt über eine ganze Reihe von Sicherungsmaßnahmen, um Missbräuche des elektronischen Weges prinzipiell zu verhindern. Die ARRL erkennt QSLs, die durch dieses System übertragen worden sind, an.
Die Inanspruchnahme des Dienstes ist grundsätzlich kostenlos und an keine anderen Verpflichtungen gebunden.
Mitte der letzten Woche waren in diesem QSL-System Funkamateure aus 162 Ländern mit etwa 1,2 Millionen QSLs im Netz. Testabfragen an das System haben ergeben, dass für nahezu alle Funkamateure auch aus unserem Distrikt, die sich am internationalen Amateurfunk aktiv beteiligen, QSL-Karten vorliegen. Da dieser QSL-Service nur einen Internetzugang erfordert, ist er weltweit gesehen für viele OM ein echter Weg, sich am QSL-Austausch zu beteiligen, und darüber hinaus ist die Bereitstellung der QSLs nur vom Zeitpunkt des Aufladens der QSO-Daten abhängig.
Es besteht auch die Möglichkeit, den QSL-Eingang als E-Mail angezeigt zu bekommen.
Dieser QSL-Service ist im Internet unter www.eqsl.cc sowie
unter der älteren Adresse www.qslcard.com
zu finden. Der QSL-Service von eqsl.cc ist neben vielen anderen Möglichkeiten der erste
zeitgemäße Schritt, um die QSL-Sammlung vom Schuhkarton zum Datenträger zu verlagern.
Distrikt Nordsee / YL-Referat: 100. YL-OM-Runde auf dem 40-m-Band
Jeden Montag zur gewohnten Zeit um 09.30 Uhr rufen Ingrid, DL4BO, und Marita, DL6DD, zur wöchentlichen YL-OM-Runde auf dem 40-m-Band. Diese Runde feiert am 29.01. ein Jubiläum es ist die 100. Veranstaltung in Folge. Ingrid und Marita haben diese Runde vor zwei Jahren ins Leben gerufen, weil durch die Ausbreitungsbedingungen einige Funkstationen besser zu erreichen sind als auf dem 80-m-Band, wo seit Jahren eine ähnliche Runde mit großer Beteiligung jeden Mittwoch morgen stattfindet. In der 40-m-Runde treffen sich jeweils etwa 20 bis 40 YLs und OM aus dem In- und Ausland, um Interessantes aus dem Amateurfunkleben zu erfahren und Neuigkeiten auszutauschen.
Insbesondere YLs sind in der Runde immer willkommen. Wer die Möglichkeit hat, sollte zur angegebenen Zeit einmal seine Funkstation einschalten und reinhören vielleicht findet sich ja für den Diplomsammler das eine oder andere Schnäppchen fürs YL-Diplom, Family-Award oder ein seltener DOK. QSL-Bestätigungen sind für die Teilnehmer dieser Runde übrigens Ehrensache.
VY 73 und 33, Ingrid, DL4BO
Distrikt Nordsee: Zuschüsse zu den Mitgliedsbeiträgen
Anträge über Zuschüsse zum Mitgliedsbeitrag müssen bis zum 05.02. beim Distriktsvorsitzenden vorliegen. Ansprechpartner ist der zuständige OVV. Wir bitten, das entsprechende Formular der OV-Mappe zu entnehmen und zu kopieren.
Distrikt Nordsee: Distriktsversammlung
Die Distriktsversammlung des Distriktes Nordsee wird am 22.04. in Bremerhaven stattfinden. Turnusgemäß wird der Distriktsvorstand neu gewählt. Entsprechend der Satzung des Clubs sind für die Wahlen folgende Ämter ausgeschrieben:
Wahlvorschläge können gemäß Satzung von den OVVs bis zum 11.03. an den Wahlleiter eingereicht werden. Das schriftliche Einverständnis der Vorgeschlagenen ist vorher einzuholen.Mit der Einladung zur Distriktsversammlung werden die vorliegenden Wahlvorschläge bekannt gegeben. In den Wahlausschuss wurden berufen:
Hans Jürgen Pietsch, DL5BV, als Wahlleiter; Bernd Klussmann, DG8BR, und Ralf Haeusgen, DH6BAR, als Wahlhelfer.
Nach Punkt 5.1 der Geschäftsordnung sind Anträge an die Distriktsversammlung ebenfalls bis zum 11.03. schriftlich an den Distriktsvorsitzenden einzureichen.
Osterholz-Scharmbeck: Bericht von den Vorstandswahlen beim OV Teufelsmoor, I23
Am 17.01. fand beim Ortsverband Teufelsmoor die Jahreshauptversammlung mit Wahlen statt. Der Vorstand wurde unverändert wiedergewählt. Er setzt sich wie folgt zusammen:
Ortsverbandsvorsitzende Rosi, DC6BO,
Stellv. OVV Karl-Heinz, DL2BB,
Kassenwart Eckart, DL9BAJ,
QSL-Manager Klaus, DG8BBK.
Der Vorstand bedankt sich bei den Mitgliedern für das zahlreiche Erscheinen und das entgegengebrachte Vertrauen.
VY 73, Rosi, DC6BO
Norden: Amateurfunklehrgang der Klasse 3 in Norden
Der OV Norden, I09, führt ab Ende Januar 2001 einen Vorbereitungslehrgang zur Erlangung der Amateurfunkgenehmigung der Klasse 3 durch. Anmeldungen bitte bei Wilhelm, DO5BM, Tel: ·····.
VY 73 Mustapha, DL1BDF
Jahreshauptversammlung des OV Norden, I09 | 02.02. (s. RS 2/01) |
Jahreshauptversammlung mit Wahlen des OV Worpswede, I45 | 08.02. (s. RS 2/01) |
24. GHz-Tagung in Dorsten | 10.02. |
HAM-Fest OV Leer, I07 und Emden, I06 | 17.02. (s. RS 2/01) |
Mitgliederversammlung mit Wahlen des OV Bremen-Vegesack, I14 | 22.02. (s. RS 2/01) |
Grünkohlessen mit Bosseln des OV Wilhelmshaven, I16 | 24.02. (s. RS 2/01) |
Funkflohmarkt des OV Huchting, I53 | 25.02. (s. RS 2/01) |
Ende des Nordsee-RS 3/01 vom 25.01.2001
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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