Redaktion: Dr. Herbert Hüster, DL1ZBP Redakteur der Woche: Norbert Schiffer, DL2KSN
Vorstandsinfo 37 vom 14.03.2001: PLC - Anfragen zu rechtlichen Schritten
Betr.: Anfragen nach rechtlichen Schritten gegen PLC
Liebe YLs, XYLs, Old Men und SWLs,
auf Grund einiger Anfragen aus dem Kreise der Mitglieder bzw. des Ehrenamtes, wie gegen
PLC wirksam juristisch vorgegangen werden kann, falls die Nutzungsbestimmung 30
Gesetz wird, kann nachfolgender Zwischenstand über rechtliche Vorgehensweisen
gegeben werden.
Die Nutzungsbestimmung 30 in der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung auf Grund des Telekommunikationsgesetzes stellt die rechtliche Grundlage für die PLC-Systeme dar. Sie ist noch nicht in Kraft getreten, steht jedoch kurz vor ihrer abschließenden Beratung im Bundesrat.
Der Runde Tisch Amateurfunk hat mehrfach sowohl zur offiziellen Anhörung zur Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung als auch mit seiner Stellungnahme zur 2. PLC-Abfrage der RegTP sowie zuletzt gegenüber dem Bundesrat gegen Powerline-Communications interveniert.
Die Möglichkeiten, präventiv gegen PLC vorzugehen, sind nunmehr nicht nur von Seiten des Amateurfunks, sondern auch aller anderen Funkdienste und - anwendungen, erschöpft, es sei denn, der Bundesrat stimmt der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung in der vorliegenden Fassung nicht zu und die Beratungen werden wieder aufgenommen.
Die weiteren rechtlichen Möglichkeiten werden selbstverständlich bereits überdacht. Eine Entscheidung hierüber ist jedoch zur Zeit weder getroffenen, noch ist sie auf Grund der Umstände derzeit zeitkritisch. Insbesondere müsste für jegliche Klageform von Seiten der Funkamateure eine konkrete Rechtsverletzung ausgemacht werden können, die geltendes Recht verletzt oder sogar grundrechtsrelevant ist.
Dafür müssen nicht nur allgemein, sondern auch im Einzelfall konkrete Störungsfälle ausgewertet werden und vorliegen. Allein die Behauptung, es lägen Störungen vor, reicht nicht aus, um ein Gesetz bzw. eine Rechtsverordnung zu kippen.
Was die Funkamateure angeht, sind konkret drei Klagemöglichkeiten hervorzuheben.
Zum einen steht die verwaltungsgerichtliche Klage gegen eine Einzellizenzvergabe an einen PLC-Betreiber schon aus Gründen der Rechtswegerschöpfung und dem Grundsatz der Subsidiarität anderer Gerichte im Vordergrund. Diese wäre als Drittanfechtungsklage statthaft. Da jedoch bestimmte bzw. die vorwiegenden PLC-Systeme bereits auf Grund der Nutzungsbestimmung 30 in der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung zulässig sein dürften, sofern keine sicherheitsrelevanten Funkdienste betroffenen sind und die vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten werden, ist eine Überprüfung diesbezüglich nur durch eine Individualverfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht möglich, da eine konkrete Lizenzvergabe nicht mehr erfolgt.
Die Verfassungsbeschwerde wäre ebenfalls durch einen einzelnen konkret betroffenen Funkamateur zu erheben. An Individualverfassungsbeschwerden werden allerdings hohe Anforderungen gestellt. Weit über 90 % dieser Verfassungsbeschwerden werden zudem vom Bundesverfassungsgericht verworfen.
Letztlich ist es auch möglich, gegen eine konkrete Störung durch PLC vorzugehen, und zwar dergestalt, dass die RegTP zu Maßnahmen gegen die Störer aufgefordert wird, oder dass ein dies bezüglich negativer Bescheid, falls Maßnahmen gegen Störer nicht für angemessen erachtet werden, angefochten wird. Einschlägiges Gesetz für die Störfallbeseitigung ist das EMVG.
Diese Ausführungen stellen keine abschließenden Überlegungen zu möglichen Rechtsmitteln dar. Auch ist eine Entscheidung des DARC e. V. über eine derartige Vorgehensweise noch nicht getroffen worden. Die Ausführungen sollen Ihnen lediglich einen Einblick in die umfassende Betrachtung des Vorstandes zu dieser Angelegenheit geben, die sehr wohl auch das letzte Mittel in Betracht zieht.
Nicht zuletzt ist darauf hinzuweisen, dass sowohl zivil- als auch verwaltungsrechtliche Klagen nicht nur der PLC-Betreiber gegen Funkanwender auf Grund von Störungen möglich sind, sondern auch umgekehrt; ebenso Klagen betroffener Rundfunkhörer aus Gründen der informationellen Selbstbestimmung oder der Datensicherheit.
Die vorstehende Vorstandsinfo hat Frau Volmer, Juristische Verbandsbetreuung des DARC e. V., erarbeitet.
VY 73 de Karl Erhard Vögele, DK9HU
Infos zum DARC-Internet-Angebot
Sämtliche Referate haben ihre Seiten auf dem DARC-Server. Von den 24 Distrikten nehmen derzeit 20 dieses Angebot wahr. Stark angestiegen ist auch die Zahl der Ortsverbände, die ihre Aktivitäten im Internet vorstellen.
Bereits 485 Ortsverbände, also fast die Hälfte aller Ortsverbände des DARC, haben eine eigene Homepage. 201 Ortsverbände haben ihre Internetpräsenz auf dem DARC-Server, 296 auf Servern anderer Anbieter (t-online, qsl-net u. a. m.). Vom Erscheinungsbild der OV-Präsenz her macht es keinen Unterschied, ob die OV-Homepage auf dem DARC-Server oder auf dem Server eines anderen Anbieters abgelegt ist. Etliche Institutionen und Provider bieten (in der Regel limitiertes Hosting) kostenlos an. Ein Unterschied ist aber zu beachten: Die auf dem DARC-Server eingerichtete Suchmaschine kann die Inhalte der Homepages, die außerhalb seines Bereich liegen, nicht erfassen. Sollte ein OV gar Providergebühren für das Hosten seiner Seiten bezahlen müssen, dann sollte allerdings ernsthaft ein Wechsel auf die DARC-Homepage in Betracht gezogen werden. Die OV-Kasse wird sich freuen.
Ein weiteres und im Sinne unserer Mitglieder erfreuliches Ergebnis ist, dass seit November 2000 der Kleinanzeigenmarkt in der CQ DL auch über das Internet abrufbar ist. Über den Button Funkmarkt kann der Kleinanzeigenmarkt abgerufen werden.
DARC-Terminkalender implementiert
In den vergangenen Jahren haben Vorstand, Referate, Distrikte und Ortsverbände auf ihren Seiten mehr oder weniger regelmäßig ihre Veranstaltungstermine veröffentlicht. Die Praxis hat gezeigt, dass es bei der Terminierung von DARC-Veranstaltungen immer wieder zu Kollisionen gekommen ist. Auch durch die Zunahme der Seitenzahlen auf dem DARC-Server ist es für Veranstalter und Leser immer schwieriger geworden, sich einen möglichst lückenlosen Überblick über das Veranstaltungsspektrum zu verschaffen. Der DARC hat deshalb ein Tool installieren lassen, das die Veranstaltungen auf vielen Ebenen erfasst, vorausgesetzt natürlich, dass rechtzeitig die Veranstaltenden ihre Termine dort eintragen. Mit diesem Instrument lässt sich eine kollisionsfreie Terminplanung umsetzen. Über den Button Terminkalender auf der Portalseite www.darc.de gelangt Ihr dorthin.
Wegen des Einsatzes des DARC-Terminkalenders sind die alten Terminlisten aus den Seiten verschwunden. Ebenfalls gestrichen wurden die Seiten, die auf Messe- und Flohmarktveranstaltungen hingewiesen haben. Ein wesentlicher Grund hierfür ist, dass es sich nicht umsetzen ließ, die Ausstellerverzeichnisse zu erhalten. Stattdessen bietet das Referat für Öffentlichkeit und Neue Medien den Messeveranstaltern an, durch entsprechende Hinweisbanner auf ihre Veranstaltungen hinzuweisen. Das Referat ist auch bereit, bei der Gestaltung dieser Hinweisbanner behilflich zu sein und den Link auf die gewünschte Veranstaltungsseite zu setzen. Die Ausgestaltung der Veranstaltungsseiten selbst ist den Veranstaltern vorbehalten.
VY 73 de Klaus, DL4KCK , Webmaster Distrikt Köln-Aachen
Meldungen aus den Ortsverbänden
Vortrag über verkürzte Antennen am 26.03. beim OV Köln, G10
Liebe Mitglieder und Freunde des OV Köln,
zum nächsten OV-Abend am 26.03. um 19:30 Uhr laden wir sehr herzlich ein. OM Ingo Hüttl,
DJ6YC, wird einen Vortrag über verkürzte Antennen halten.
VY 73 de DH4J, Joachim
Wahlergebnisse OV Jülich, G16
Auf der am 13.03. stattgefundenen Mitgliederversammlung wurde der Vorstand von den Mitgliedern entlastet und in gleicher Besetzung wiedergewählt.
OVV: Ponten, Alfred, DL1KPA,
Stellv. OVV: Brandt, Volker, DB8BV,
Kassierer und QSL Manager: Liebert, Günter, DL1KGL.
Der gesamte Vorstand bedankt sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen und hofft auch in Zukunft den Ortsverband im Sinne der Mitglieder zu führen.
VY 73 de Volker, DB8BV
Wahlergebnisse OV Eitorf, G54
Auf der am 15.03. stattgefundenen Mitgliederversammlung wurde der neue Vorstand des OV Eitorf gewählt:
OVV: Jörg Wirtz, DC2KW,
Stellv. OVV: Michael Meys, DJ5KP,
und als Schriftführerin Simone Meys, DO5KS
VY 73 Herbert, DL1ZBP
Mitgliederversammlung beim OV Herzogenrath, G14
Liebe XYLs, YLs und liebe OM.
Hiermit werden Sie zur Ortsverbands-Mitglieder-Hauptversammlung 2001 des Ortsverbandes
Herzogenrath am Freitag, dem 23.03. 19:30 Uhr, herzlich eingeladen. Das Versammlungs-Lokal
ist die Gaststätte Jütten in 52134 Herzogenrath, Afdenerstr. 24, Tel.: (0 24 06)
33 01.
Als Punkte der Tagesordnung werden vorgeschlagen:
Für den Vorstand des OV-Herzogenrath
VY 73 es 55, gez. Dieter Lanfermann, DC2KI, OVV G14
Zur besseren Terminplanung: Die OV-Abendtermine 2001 sind jeden 4. Freitag im Monat um 19:30 Uhr in der Gaststätte Jütten in 52134 Herzogenrath Afdenerstr. 24. Im Dezember findet ausnahmsweise der OV-Abend am 3. Freitag, den 21.12. statt.
Ende des Köln-Aachen-RS 10/01 vom 18.03.2001
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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