Redaktion: Harry Radke, DB2HR, vom Amateurfunkmagazin CQ DL
Über Einzelheiten zur Abnahme der Morseprüfungen informierte jetzt Rainer Wilhelm, DH7RW, von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post den Runden Tisch Amateurfunk, RTA. Danach muss sich der Prüfling bei der Anmeldung zur Amateurfunkprüfung für eine der folgenden Methoden entscheiden. Erstens mit normgerechten 5 WpM. Zweitens mit effektiven 5 WpM, hier unter Anwendung der so genannten Farnsworth-Methode mit einer Zeichengeschwindigkeit von 45 Zeichen pro Minute und entsprechend längeren Pausen, wobei die Zeichen ihr typisches Klangbild behalten. Drittens noch bis zum 31.03. mit normgerechten 12 WpM, also 60 Zeichen pro Minute. Damit folgt die Behörde einem Vorschlag der AGCW-DL, unterstützt und eingebracht vom RTA.
Belgien senkt die Morseprüfungsgeschwindigkeit
Seit dem 02.02. hat die belgische Behörde für die Amateurfunk-Morseprüfung die Geschwindigkeit auf 25 Buchstaben pro Minute gesenkt. Das teilt der UBA-Ehrenpräsident Gaston Bertels, ON4WF, mit.
Notfunknetz in Indien: Frequenzen freihalten
An den Rettungsarbeiten und Hilfeleistungen nach dem schweren Erdbeben in Indien sind auch Funkamateure beteiligt. Es gibt ein Notfunknetz, an dem unter anderem die Stationen VU2NRO, VU2LIC, VU2MYH, VU2LFA und VU3RBN beteiligt sind. Das Netz arbeitet im Inland und mit ausländischen Partnern auf 14.160 kHz und auf 7023 kHz. Das DARC-Auslandsreferat bittet darum, für die Dauer der Hilfsoperation diese Frequenzen freizuhalten.
Russland: Sendungen an Postfächer neu geregelt
Wenn bei Sendungen an Postfächer in Russland nicht Name, Vor- und Vatersname des Inhabers des Postfachs angegeben sind, werden die Sendungen nicht zugestellt. Das geht auf eine neue Verordnung der russischen Postbehörde zurück, die seit dem 01.01. gilt. Inwieweit dies auch für Postfächer von Organisationen gilt, z. B. QSL-Büro, konnte bisher noch nicht in Erfahrung gebracht werden.
Urteil im Verfahren User versus SysOp angekündigt
Für den 22.02. ist das Urteil in einem Zivilprozess vor dem Landgericht Nürnberg angekündigt. Ein User aus Nordrhein-Westfalen hat gegen einen SysOp geklagt, damit dieser seinen Zugang zu einer Mailbox mit allen Nutzungsmöglichkeiten wiederherstellt. Der SysOp hatte dem User vor einiger Zeit den Zugang zur Box in allen Funktionen unter Hinweis auf Missbrauch verweigert, ihn aber nicht von der Nutzung des Digis ausgeschlossen.
Seine Klage begründete der User unter anderem damit, dass es zwischen ihm und dem SysOp zu einer Art zivilrechtlichen Vereinbarung gekommen sei. Das sei darauf zurückzuführen, dass der SysOp mit dem Beantragen und Einrichten seiner Box allen Funkamateuren kund getan habe, sie dürften seine Box benutzen. Durch ein solches schlüssiges Handeln ergebe sich ein zivilrechtlicher Anspruch, dass er, der klagende User, diese Box benutzen dürfe.
Der DARC hat den SysOp rechtlich und fachlich unterstützt, weil es sich hier um die Klärung einer grundsätzlichen Frage handelt. Weitere Details werden sich aus der Urteilsbegründung ergeben. Der DARC wird die Urteilsbegründung für interessierte Mitglieder bereithalten.
Am 17./18.02. berät der DARC-Vorstand in Baunatal. Zur gleichen Zeit findet die 10. Arbeitstagung des DARC-Referats für EMV in Bebra statt, zu dem auch die EMV-Distriktsreferenten eingeladen sind. Zum gleichen Wochenende ist eine Aktivitätswoche der Funkamateure des Lufthansa-Sportvereins und des OV Rhein-Main, F44, auf Malta angekündigt, vermutlich unter 9H3DLH und auf allen Bändern. QSL via DL4FP.
Vom 14.18.02. lädt die HobbyTronic Computerschau in die Dortmunder Westfalenhalle ein.
Für den 04.19.03. ist eine DXpedition zur Oster-Insel geplant. Die Insel hat die
IOTA-Kennung SA-001. Es wird Betrieb auf allen Kurzwellenbändern, hauptsächlich in den
Betriebsarten CW und RTTY, gemacht. Ein besonderer Schwerpunkt wird die Aktivierung der
niedrigen Kurzwellenfrequenzen und WARC-Bänder sein. QSL via DK7YY. Weitere Informationen
unter www.qsl.net/3G0Y.
Die Bodenkontrollstation des ersten südafrikanischen Amateurfunksatelliten teilte am 02.02. mit, dass SunSat-OSCAR 35 nicht mehr in Betrieb ist. Die letzte Kommunikation mit dem Satelliten war am 19.01. im Zusammenhang mit Wartungsarbeiten. SO-35 wurde am 23.02.1999 gestartet und war bei Funkamateuren mit bescheidener Ausrüstung, besonders wegen seines FM-Transponders, beliebt. Durch seine Bahngeometrie befand sich der Satellit über fünf Monate im vollen Sonnenlicht, was zu starker Erwärmung und Ladung der Nickel-Cadmium-Batterien führte. Als Ursache für den Ausfall werden jedoch entweder mehrere Probleme in der Bordelektronik oder eine mechanische Beschädigung, etwa durch eine explodierte Batteriezelle oder eine Kollision mit einem externen Objekt, vermutet. Die Wahrscheinlichkeit für eine Reaktivierung von SO-35 schätzen die Betreiber als gering ein.
Funkwetterbericht vom 07.02., erstellt von DL1VDL
Rückblick auf die Solardaten der Woche vom 31.01.06.02.:
Die Werte des Flux F betrugen in der Reihenfolge der Wochentage: 153, 161, 166, 164, 148,
165, 170; der 90-Tage-Mittelwert beträgt 171. Die Sonnenfleckenrelativzahl R hatte die
Werte 130, 141, 109, 149, 164, 157 und 161. Die Werte für den planetarischen Index Ap
lauten: 18, 7, 5, 2, 2, 3, 11.
Seit Beginn des Februars werden die DX-Bedingungen durch ein sehr ruhiges Erdmagnetfeld geprägt. Die DX-Signale auf den unteren Bändern sind ausgezeichnet, am meisten stören die möglicherweise von spread spectrum-Übertragungen kommerzieller Dienste herrührenden Störnebel, die zeitweise einzelne Bandbereiche nahezu totlegen. Es waren auf allen Bändern alle Kontinente erreichbar.
Vorhersage bis 14.02.:
Die Sonnenaktivität bleibt weiterhin relativ ruhig und stabil, sodass sich an den
derzeitigen Ausbreitungsbedingungen wenig ändert. Das geomagnetische Feld wird in den
nächsten vier Tagen durch den Sonnenwind zeitweise aktiv sein.
Orientierungszeiten für Gray-Line DX, jeweils in UTC:
Sonnenaufgang: Neuseeland 17:42; Ostaustralien 19:26; Westaustralien 21:51; Japan
21:51; Hawaii 17:08; Alaska 18:23; Südafrika 03:58; Kalifornien 15:03;
Sonnenuntergang: USA-Ostküste ab 22:15; USA-Westküste 01:25; Brasilien ab 22:07;
Falklandinseln 23:31; Hawaii 04:20; Alaska 02:05; Südafrika 17:03; Neuseeland 07:34.
Ende des Deutschland-RS 5/01 vom 08.02.2001
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
..._._
Inhalt 2001 | Rundspruch-Archiv |