DARC e. V. Vorstandsinformationen

13.12.2000

Der Vorstand informiert zum Thema: Änderung der Amateurfunkverordnung: Abgabefrist für Selbsterklärungen wird auf den 31.12.2001 verschoben – 25 BpM werden Morseprüfungsgeschwindigkeit


Liebe XYLs, YLs, Old Men und SWLs,
wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie dem RTA heute mitteilte, steht die Änderung der Amateurfunkverordnung kurz vor ihrem Abschluss.

Mit Artikel 1 der 2. Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung soll im § 20 Absatz 3 Satz 2 die Angabe 31.12.2000 ersetzt werden durch 31.12.2001. Mit Artikel 2 wird die Anlage 1, B (Prüfungsanforderungen) im Bereich der praktischen Prüfung, und zwar bei der Höraufnahme von Morsezeichen (2.1) und bei der Abgabe von Morsezeichen (2.2), geändert werden. Sowohl für die Höraufnahme als auch für die Abgabe von Morsezeichen wird die Morsegeschwindigkeit danach 5 Wörter (zu je 5 Zeichen) pro Minute betragen.

Mit der Herabsetzung der Prüfungsgeschwindigkeit für die Morsetelegrafie von 60 auf 25 BpM folgt der nationale Gesetzgeber damit den Beschlüssen der CEPT, die die HAREC TR 61-02 entsprechend geändert hatte. In der Hauptversammlung der Mitgliederversammlung des DARC am 20. und 21.05. in Bad Lippspringe hatte der Amateurrat den Vorstand des DARC e. V. ermächtigt, gegenüber der EUROCOM für eine entsprechende Änderung der HAREC einzutreten. In der EUROCOM sind die europäischen Amateurfunkverbände der IARU-Region 1 vertreten.

Viele Funkamateure haben sich dafür ausgesprochen, die Zeichenlänge der einzelnen Morsezeichen bei der Abnahme der Prüfung kürzer zuzulassen, als sie nach Zugrundelegung der Normgeschwindigkeit nach der sog. PARIS-Schleife zu geben oder aufzunehmen wären. Der RTA/DARC wird diesen Wunsch auf der nächsten Besprechung mit der RegTP vortragen und Lösungsvorschläge unterbreiten.

Dass die Abgabefrist für die EMVU-Selbsterklärungen nunmehr um ein weiteres Jahr verschoben wird, hat seinen Grund darin, dass die neue Rechtsverordnung zum Personenschutz aufgrund des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG), das noch nicht in Kraft getreten ist, noch nicht erlassen werden konnte. Denn die neue Verordnung zum Personenschutz in elektromagnetischen Feldern soll für die Funkamateure auch Erleichterungen im Hinblick auf das Verfahren – Abgabe nur noch der Eckdaten der Selbsterklärung – enthalten. Es wäre nicht sinnvoll, wenn die Funkamateure ihre Selbsterklärungen noch auf der Grundlage der Verfügung 306/97 einreichen würden. Der DARC e. V. geht davon aus, dass die Arbeiten im DIN-Norm-Ausschuss K 764 bereits spätestens Mitte des Jahres 2001 abgeschlossen sind, so dass auch die neuen Herzschrittmachergrenzwerte samt Berücksichtigung der amateurfunkspezifischen Werte in die neue Verordnung mit übernommen werden können.

Karl Erhard Vögele, DK9HU, Vorsitzender des DARC e. V.

VY 73 de Jochen Hindrichs, DL9KCX


Ende der Vostandsinformation vom 13.12.2000

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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