Der Vorstand informiert

05.12.2000

Regulierungsbehörde hebt EMV-Beitragsbescheide auf


Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, RegTP, hat seit Anfang Dezember begonnen, die Aufhebungsbescheide für die EMV-Beitragsbescheide zu versenden. Die RegTP bezieht sich dabei auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. November 2000, das die EMV-Beitragsverordnung für nichtig erklärt hat.

Laut Aufhebungsbescheide sollen bereits gezahlte Beträge erstattet werden. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die festgestellten Mängel der Rechtsgrundlage der EMV-Beitragsverordnung durch den Verordnungsgeber behoben werden sollen.

Der DARC empfiehlt den Rücknahmebescheid der RegTP abzuwarten. Sollte innerhalb der Widerspruchsfrist von einem Monat wider Erwarten kein Rücknahmebescheid eingehen, ist weiterhin zu empfehlen Widerspruch einzulegen. Den Mustertext für den Widerspruch finden Sie unter http://www.darc.de/aktuell/27112000.html.

Der Musterwiderspruch in der Dezember-Ausgabe der CQ DL auf Seite 862 konnte leider nicht alle bzw. weitergehenden Informationen und Empfehlungen enthalten, da die Meldung über die Bundesverwaltungsgerichtsentscheidung erst nach Redaktionsschluss eingegangen ist. Für aktuelle Mitteilungen bitte daher die Informationen auf der DARC-Homepage und im Rundspruch beachten.

 

EMVG-Beitragsbescheid vom 14.11.2000
Kassenzeichen xxxxxxxxxxx

Sehr geehrter ...................... ,

in den vergangenen Tagen haben Sie von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post unter dem 14.11.2000 einen Bescheid über Beiträge nach dem „Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten“ (EMVG) in Verbindung mit der „Verordnung über Beiträge nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten“ (EMVBeitrV) für den Beitragszeitraum 1996 bis 1999 erhalten.

Nachdem in Urteilen zur Rechtmäßigkeit der Erhebung der EMVG-Beiträge die Gerichte erster und zweiter Instanz von der Rechtmäßigkeit der Beitragserhebung ausgegangen waren, hat das Bundesverwaltungsgericht nun die EMVBeitrV als rechtswidrig angesehen.

Aus diesem Grunde hebe ich den oben angegebenen Beitragsbescheid auf. Bereits auf diesen Bescheid gezahlte Beträge werden Ihnen erstattet.

Ich gehe davon aus, dass die festgestellten Mängel der Rechtsgrundlage in Kürze durch den Verordnungsgeber behoben werden. Aus diesem Grund weise ich darauf hin, dass diese Aufhebungs-Entscheidung keine vorgreifende Wirkung auf etwaige zukünftige Beitragsbescheide hat, die auf der Basis einer neuen Rechtsgrundlage erlassen werden.

Auf Grund früherer Bescheide bestehende Zahlungsverpflichtungen, auf die wir Sie anlässlich des oben genannten Beitragsbescheides gegebenenfalls (*) nachrichtlich hingewiesen haben, bleiben unabhängig von der Aufhebung dieses aktuellen Bescheides bestehen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die im EMV-Beitragsbescheid genannte Außenstelle.

Dieser Bescheid wurde maschinell erstellt und ist gemäß § 37 Abs. 4 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ohne Unterschrift gültig

Mit freundlichem Gruß
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post

(*) Schreibfehler im Text wurde korrigiert.


Ende der Vorstandsinfo vom 05.12.2000

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

..._._


Inhalt 2000 Rundspruch-Archiv