Der Vorstand informiert

30.08.2000

Thema: Bericht über die Konferenz der IARU-Region 3 in Darwin, Australien. (Teil 2)


Liebe YLs, XYLs, Old Men und SWLs,

im Verlauf des 2. Sitzungstages wurden in den Arbeitsgruppen weitere Berichte der Mitgliedervereinigungen erörtert und Beschlussvorschläge erarbeitet, über die abschliessend in der Plenary (Vollversammlung) der Konferenz entschieden wird. Die hier aufgeführten Statements sind bislang also lediglich Empfehlungen, die erst mit der Entscheidung in der Plenary die Meinung der Region 3 darstellen.

Der Neuseeländer Verband NZART stellte ein computergestütztes System zur Abnahme von Prüfungen im Amateurfunk vor. Details sind unter www.nzart.org.nz abrufbar. Die Prüfung kann überall im Lande abgenommen und zu beliebigen Zeitpunkten vorgenommen werden. Prüfungstermine wie in DL und lange Anreisen entfallen daher bei diesem System. Der Kandidat erhält das Prüfungsergebnis unmittelbar nach der Prüfung mitgeteilt. Während der Prüfung sind zwei örtliche Prüfer von NZART anwesend. Es wird empfohlen, das System in Region 3 anzuwenden. NZART bietet zudem ein interaktives System von Lehrgängen für den Amateurfunkdienst über das Internet an. In der Diskussion wurde darauf hingewiesen, dass der Einsatz des Internet für Schulungen dazu führen kann, dass die so zum Amateurfunk geführten Personen wenig Neigung haben, im nationalen Verband Mitglied zu werden.

In der Region 3 wird eingehend die Möglichkeit der Harmonisierung und gegenseitige Anerkennung von Zeugnisklassen diskutiert. Besonders hervorgehoben wurde immer wieder die Regelung innerhalb der CEPT mit den Empfehlungen TR 61-01 und TR 61-02 (HAREC). Eine entsprechende Arbeitsgruppe wurde eingerichtet, um die Erarbeitung eines entsprechenden Systems vorzubereiten.

Der Präsident der IARU, Larry Price, W4RA, hat vor den Delegierten der IARU der Region 3 die besonderen Verdienste von OM George hervorgehoben. OM George war Delegationsleiter der Deutschen Delegation der WRC 2000 in Istanbul. Er ist außerdem Chairman der WP8 und hat als Chairman der Vorbereitungsgruppe der WRC 2003 wesentlichen Anteil daran, dass der Amateurfunkdienst auf der WRC 2003 behandelt wird und die Vorstellungen des DARC zur Ergänzung des S1 hierdurch eine Chance bekommen haben, in die RR aufgenommen zu werden. Larry Price, W4RA, bestätigte auf Anfrage von DK9HU die Auffassung des DARC, dass bei Annahme des S25 und der M-AOQ (Amateur Operating Qualifications), die M-AOQ ebenso wie der S25 „Gesetzeskraft“ im Sinne der Verbindlichkeit der RR hat. Die M-AOQ sind die weltweit einheitlichen Anforderungsprofile zur Erlangung eines Amateurfunkzeugnisses. Auf diese M-AOQ wird im S25, ähnlich wie bei einer Rechtsgrundlage in einem deutschen Gesetz für eine Verordnung, verwiesen.

Der Plenary wird seitens der Arbeitsgruppen empfohlen zu beschließen, die IARU-Ziele zu unterstützen und sich für ein weltweit einheitliches 40-m-Band von mindestens 300 kHz um 7 MHz einzusetzen. Das Executive Committee (EC, Vorstand) der Region 3 möge dies als eine Angelegenheit höchster Priorität ansehen. Alle Mitgliedsvereinigungen der Region 3 werden gebeten, dieses Ziel zu unterstützen.

Es soll weiter von der Plenary beschlossen werden, dass die Region 3 den Administrative Council (AC, Vorstand der Gesamt-IARU) ersucht in der Liste der wichtigsten Kenntnisse, die zur Erlangung eines Amateurfunkzeugnisses notwendig und im Entwurf der New Recommendation M-AOQ, (ITU-R Document 8A/TEMP/91-E) enthalten sind, die Worte „operating skills“ durch die Worte „methods of communications“ zu ersetzen.

Bei der Beratung dieses Beschlussvorschlages ist deutliche geworden, dass es eine Reihe von Ländern gibt, die alle Möglichkeiten nutzen, auch nur in kleinen Änderungsvorschlägen das Ziel zu verfolgen, die Morseprüfung als Zugangsvoraussetzung zur Kurzwelle abzuschaffen. Zwar deckt der Begriff der „methods of communications“ auch nach der Meinung vieler Vertreter die Prüfung der Morsetelegrafie ab, doch sei der Begriff der „operating skills“ mehr auf Handfertigkeiten abgestellt die die Fertigkeiten beim Hören und Geben von Morsezeichen als Begriff deutlicher wiedergeben und auch besser dem Prinzips des Experimentalfunks entsprechen würden. Die Meinung zur Frage von CW ist nach wie vor geteilt. Während Länder wie Australien und Neuseeland als wirtschaftlich erfolgreiche Länder eher zu Abschaffung der CW-Prüfung neigen, ist in den Entwicklungsländern und Schwellenländern deutlicher zu erkennen, dass die CW-Prüfung beibehalten werden soll. Dies hängt offenbar auch davon ab, dass in diesen Ländern in den letzten Jahren sehr viele OM mit UKW-Zeugnisklassen ohne Zugang zur Kurzwelle QRV geworden sind und die Zahl der Funkamateure mit Zugang zur Kurzwelle meist deutlich in der Minderheit ist. Die Kurzwelle besitzt gerade in diesen Ländern wegen der häufigeren Naturkatastrophen eine sehr hohe Bedeutung zur Bereitstellung eines funktionierenden Notfunknetztes. Dieser Umstand ist zugleich Ausdruck dafür, dass die Infrastruktur im Telekommunikationsbereich noch Lücken hat. Die Regierungen dieser Länder wollen offenbar nicht, dass mit der Abschaffung von CW als Prüfungsvoraussetzung diese große Zahl von OM der UKW-Zeugnisklassen zur Kurzwelle zugelassen werden müssen.

Nach einer weiteren Beschluss-Empfehlung an das Plenary soll S19 der RR so geändert werden, dass eine größere Flexibilität in der Zusammensetzung von Zahlen und Buchstaben bei der Bildung von Rufzeichen möglich wird.

In diesem Zusammenhang wurde auch die Möglichkeit der Änderung des S1 erörtert. DK9HU hat zu dieser Frage ausgeführt, dass im S1 die Definition einer Amateurfunkstelle enthalten ist und dass der DARC der IARU vorschlug, sich dafür einzusetzen, das Wort Antenne in der Definition anzufügen. Hierdurch würden die Vertragsstaaten der RR gezwungen, dies in nationales Recht umzusetzen. Die Funkamateure könnten damit leichter erreichen, auf der Grundlage der Grundrechte der aktiven und passiven Informationsfreiheit, ein gewisses Recht auf Antenne zu entwickeln. Dem DARC war es auch gelungen, die CEPT in einer Arbeitsgruppe (vorgebracht durch einen deutschen Vertreter der RegTP) von diesem Vorschlag zu überzeugen. Dementsprechend ist davon auszugehen, dass die CEPT in der WRC 2003 einen entsprechenden Vorschlag einbringen wird. Larry Price, W4RA, sieht in diesem Vorschlag Vorteile, er wies aber auch darauf hin, dass mit der Umsetzung nicht unerheblich Schwierigkeiten zu sehen seien, welche eine entsprechende Hürde auf der WRC 2003 darstellen würden.

Was die Zugangsvoraussetzung der Morsetelegrafie zur Kurzwelle betrifft, so wird der Plenary empfohlen, folgendes festzustellen und zu beschließen. Die IARU-Region 3 ist der Ansicht, das die Morsetelegrafie eine effektive und effiziente Betriebsart ist. Dennoch sei die Position von CW als Kriterium für den Zugang zur Kurzwelle für die gesunde Zukunft des Amateurfunkdienstes nicht relevant. Daher soll die Konferenz der Region 3 ihre Mitgliedervereinigungen ersuchen zu erreichen, die Prüfungsgeschwindigkeit für CW als vorübergehende Maßnahme auf 5 WpM (25 BpM) herabzusetzen. Außerdem wird der Konferenz empfohlen zu beschließen, dass unabhängig von allen bisher in dieser Angelegenheit ergangenen Beschlüsse eine Politik betrieben wird, die Morseprüfung als Anforderungen der ITU in den RR für den Zugang zur Kurzwelle abzuschaffen. Es wird weiter empfohlen, dass das AC der Gesamt-IARU diese Position als Politik der IARU übernimmt.

Bekanntlich hat der Amateurrat des DARC zur Absenkung der Prüfungsgeschwindigkeit einen Beschluss gefasst, wonach vorgeschlagen wird, in der CEPT-Empfehlung TR 61-02 (HAREC) ebenfalls die Prüfung bei CW auf 25 BpM zu reduzieren. Der Amateurrat hat auch beschlossen, im Entwurf der M-AOQ der Vorstand zu ermächtigen, einen Passus vorzuschlagen, wonach die einzelnen Staaten spezielle Zeugnisklassen bilden können, die nur die Zulassung für einige Frequenzen vorsehen und daher nur die dafür notwendigen Kenntnisse zu prüfen sind. Das bedeutet, dass bestimmte Kurzwellenbänder im Rahmen einer neuen Zeugnisklasse genutzt werden können, ohne dafür in CW geprüft zu werden. An die Stelle einer CW-Prüfung könnten dann andere Prüfungsinhalte treten. DK9HU hat diesen Beschluss des Amateurrates in einer Arbeitsgruppe der IARU-Region-3-Konferenz vorgetragen, der mit Interesse zur Kenntnis genommen hat.


30.08.2000

Diese Vorstandsinformation wurde erstellt von Dr. Walter Schlink, DL3OAP, und Karl E. Vögele, DK9HU


VY 73 de Jochen Hindrichs, DL9KCX


Ende der Vorstandsinfo vom 30.08.2000

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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