DER VORSTAND INFORMIERT

17.01.2000

Thema: Im Erste RTA-Sitzung im Jahre 2000


Zur ersten RTA-Sitzung am 16.01. im Jahre 2000 konnte der Vorsitzende des RTA, K.E.Vögele, DK9HU als weiteres Mitglied die AGCW-DL e. V. begrüßen. Damit gehören dem RTA 15 Amateurfunk-Vereinigungen als Mitglieder an. Im Anschluß an die Berichte des RTA-Vorsitzenden, dessen Stellvertreter Dr. Christof Rohner, DL7TZ, und der Geschäftsführerin Frau Volmer erfolgte die einstimmige Wiederwahl von DK9HU als Vorsitzender und DL7TZ als stellvertretender Vorsitzender des RTA. Die anschließenden Beratungen befassten sich insbesondere mit:

  1. Einem Vergabeverfahren für Rufzeichen mit einstelligem Suffix. Die RegTP hatte den RTA um eine Stellungnahme gebeten. Dr. Lothar Wilke, DL3TD, hatte hierzu im Auftrag des RTA nach einer umfassenden Beteiligung von interessierten Funkamateuren Vorschläge erarbeitet, die der RTA als Empfehlung an die RegTP weitergeben wird.
  2. Die Themen EMVU, Frequenznutzungsplan, PLC, FTEG usw. wurden eingehend erörtert. Für die mögliche Novellierung AFuV wurden die Mitglieder des RTA aufgerufen, die bereits bestehende Liste von Änderungswünschen zu ergänzen.
  3. Vor dem Hintergrund der Konferenzergebnisse der IARU-Region-1-Konferenz in Lillehammer, der Absenkung der Telegrafie-Prüfungsgeschwindigkeit auf 25 BpM als Höchstgrenze für den Zugang zur Kurzwelle in Schweden, Dänemark, USA sowie weiteren, ähnlichen Bestrebungen in anderen Ländern wurde die sog. CEPT-Regelung diskutiert.  Diese besteht aus den Empfehlungen der T/R 61-01 und T/R 61-02. T/R 61-01 regelt den kurzfristigen Funkbetrieb für einen vorübergehenden Aufenthalt in einem Gastland von bis zu drei Monaten, T/R 61-02 regelt die Erteilung einer Amateurfunkgenehmigung  für Ausländer auf Grund einer sog. HAREC-Bescheinigung.  Da die CEPT-Regelungen T/R 61-02 für Klasse-1-Genehmigungen eine Telegrafie-Prüfungsgeschwindigkeit von 60 BpM vorsehen, können zukünftige Schwierigkeiten bei der Erteilung von Amateurfunkgenehmigungen aufgrund dieser CEPT-Regelung nicht ausgeschlossen werden. Verschiedene Vertreter der Mitgliedervereinigungen im RTA gaben der Erwartung Ausdruck, dass sich die Absenkung der Prüfungsgeschwindigkeit auf 25 BpM international durchsetzten  wird, einige sprachen sich direkt für eine Absenkung der Prüfungsgeschwindigkeit in DL aus. Dabei wurde bekräftigt, dass hierin nicht ein Einstieg in den generellen Ausstieg aus der Telegrafieprüfung gesehen wird. Der RTA bat den DARC, die Angelegenheit auf die Tagesordnung einer Sitzung der EUROCOM zu setzen, die voraussichtlich auf der diesjährigen HAM RADIO in Friedrichshafen tagen wird.
  4. Ferner wurde neben weiteren Tagesordnungspunkten die bisher ungelöste Frage eines Gegenseitigskeitsabkommens über die Anerkennung der Amateurfunkgenehmigungen mit Thailand erörtert und der RTA-Vorsitzende gebeten, sich energisch für einen alsbaldigen positiven Abschluss der Angelegenheit einzusetzen.

Diese Vorstandsinformation wurde erstellt von K.E. Vögele, DK9HU

VY 73 de Jochen Hindrichs, DL9KCX


Ende der Vorstandsinfo vom 17.01.2000

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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