Redaktion: Manfred Lamß, DL3FQ, vom Amateurfunkmagazin CQ DL
ABGABEFRIST FÜR SELBSTERKLÄRUNG WIRD VERSCHOBEN PRÜFUNGSTEMPO 25 BpM KOMMT
Die Amateurfunkverordnung soll geändert werden. Damit wird die Abgabefrist für Selbsterklärungen zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern erneut hinausgeschoben. Dies hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in einem Telefonat mitgeteilt. Bisher war der 31.12.2000 der letztmögliche Abgabetermin für Funkamateure, die ihre Genehmigung vor 1997 erhalten haben. Alle anderen müssen nach wie vor sofort ihre Selbsterklärung abgeben.
Grund für die erneute Verschiebung ist, dass das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen, FTEG, und die darin angekündigte Rechtsverordnung zum Personenschutz in elektromagnetischen Feldern noch nicht in Kraft getreten sind. Diese neue Verordnung soll für Funkamateure ein erleichtertes Verfahren enthalten, wonach nur noch die Eckdaten der Selbsterklärung gefordert werden. Bis wann die Abgabefrist verschoben wird, ist noch nicht klar. Dass die Frist jedoch bis zum Inkrafttreten der Verordnung verschoben wird, hat das Ministerium fernmündlich garantiert. Der DARC hofft, dass die Arbeiten im DIN-Normen-Ausschuss bis dahin so weit abgeschlossen sind, dass auch die neuen Herzschrittmachergrenzwerte in die Rechtsverordnung übernommen werden können.
Außerdem soll die Amateurfunkverordnung geändert werden, um die Prüfungsgeschwindigkeit für Morsetelegrafie auf 25 Buchstaben pro Minute zu senken. Dies soll gelten, sobald die CEPT die geänderte Regelung HAREC T/R 61-02 veröffentlicht hat.
VERSCHIEBUNG DES NÄCHSTEN ARIANE-5-STARTS
Der für den 31.10. vorgesehene nächste Start einer ARIANE-5-Rakete mit AMSAT-Phase-3D
an Bord wird um einige Tage in den November verschoben, da eine der primären Nutzlasten,
ein kommerzieller Satellit, nicht rechtzeitig fertig wird. Inzwischen gehen die
Startvorbereitungen für unseren Satelliten durch das AMSAT-Team planmäßig weiter. So
wurden jetzt die Treibstofftanks des Satelliten befüllt. Aktuelle Berichte in deutscher
Sprache sind im Internet unter www.amsat-dl.org/journal
zu finden.
REFERAT FÜR AUSBILDUNG, JUGENDLICHE UND WEITERBILDUNG TAGTE
Am vergangenen Wochenende trafen sich im hessischen Oberaula Distriktsjugendreferenten bzw. -leiter und Mitarbeiter des Referats für Ausbildung, Jugendarbeit und Weiterbildung.
Der Sprecher der Distriktsjugendreferenten wurde neu gewählt, da der bisherige Sprecher Winfried Blache, DL3HWI, sich nicht mehr zur Wahl stellte. Dieses Amt hat jetzt Jens Lange, DD6VQ, Distriktsjugendreferent von Berlin inne.
Die Herbsttagung stand unter dem Motto Bau- und Bastelprojekte für Jugendgruppen und Arbeitsgemeinschaften. Oliver Durm, DL3SDW, und Michael Amann, DL8SDJ, gaben einen Einblick in die Technik des Amateur-Funkrufs. Peter Zenker, DL2FI, von der DL-QRP-AG informierte über die Ziele der Arbeitsgemeinschaft für QRP und Selbstbau. Anschließend konnten die Teilnehmer einen Pager für Amateur-Funkruf umbauen, einen 80-m-CW-Empfänger im Nagelbrett-Aufbau oder einen Regenerativ-Empfänger (Audion) auf Platine löten.
Vorgestellt wurden verschiedene Lernhilfen für Amateurfunkkurse. Dazu gehören eine ausführliche Unterlage für den Technikunterricht und ein Klasse-3-Übungstest im Internet. Außerdem wurde über die Fördermittel 2000 und die Haushaltsplanung 2001 diskutiert. Einen ausführlichen Bericht über die Tagung lesen sie in der CQ DL 11/00.
Ab dem 01.01.2001 erkennt Polen die CEPT-Empfehlung T/R61-01 an. Damit ist für Funkamateure aus Ländern, die ebenfalls diese Empfehlung anerkannt haben, in Polen Amateurfunkfunkbetrieb ohne Gastlizenz möglich. Das teilte jetzt der Vizepräsident der polnischen Fernmeldebehörde Krzysztof Slomczynski, SP5HS, mit.
ANTRÄGE FÜR REDUZIERTEN DARC-JAHRESBEITRAG JETZT STELLEN
Schüler, Studenten, Auszubildende, Grund- und Zivildienstleistende zwischen
vollendetem 18. und 27. Lebensjahr können einen reduzierten Jahresbeitrag für die
Mitgliedschaft im DARC bezahlen. Wer das für das Jahr 2001 in Anspruch nehmen möchte,
muss dies bis zum 31.10. diesen Jahres der DARC-Geschäftsstelle schriftlich mitteilen.
Ein Formular im PDF-Format steht im Internet unter service.darc.de/download
zur Verfügung. Für die Beitragsklasse 05 ist eine Bescheinigung erforderlich.
FUNKWETTERBERICHT (11.10. de DL1VDL)
Rückblick auf die Solardaten der Woche vom 04.10.10.:
Die Werte des Flux F betrugen in der Reihenfolge der Wochentage: 184, 174, 158, 156, 149,
141, 140; der 90-Tage-Mittelwert beträgt 180. Die Sonnenfleckenrelativzahl R hatte die
Werte 215, 145, 127, 94, 128, 106 und 95. Die Werte für den planetarischen Index Ap
lauten: 45, 96, 6, 7, 5, 5 und 12.
Die Sonne gönnte sich nach dem Röntgenflare vom 02.10. eine Erholphase; es wurden nur C-Flares beobachtet, und der Flux fiel bis auf 140 Einheiten. Dennoch liegt der 90-Tage-Mittelwert des Fluxes bei 180 Fluxeinheiten, und dies widerspiegelte sich auch in den guten Ausbreitungsbedingungen. An geomagnetisch ruhigen Tagen gab es auf 10 m noch zwei Stunden nach Sonnenuntergang laute Signale aus W6 und dem Pazifik. Aber auch auf 80 m lohnt es sich, in den Dämmerstunden zu verweilen, am Morgen des 11.10. war beispielsweise DL7DF als XT2OW mit S9 zu hören.
Vorhersage bis 19.10.:
Die eben erwähnte Feldstärkeanomalie auf 80 m ist wahrscheinlich ein Zeichen für
den beginnenden geomagnetischen Sturm, der vom Abend des 11.13.10. vorhergesagt wird
und dessen Ursache ein intensiver koronaler Massenauswurf ist, der sich am späten Abend
des 09.10. ereignete. Ab dem Wochenende soll sich das geomagnetische Feld wieder
beruhigen. Da die sehr aktiv gewesene Sonnenfleckengruppe 9169 nach einem Sonnenumlauf
wieder sichtbar wird, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Flaretätigkeit deutlich
zunehmen wird.
Orientierungszeiten für Gray-Line DX, jeweils in UTC:
Sonnenaufgang: Neuseeland 17:45; Ostaustralien 19:20; Westaustralien 21:45; Japan
21:00; Hawaii 16:30; Alaska 16:45; Südafrika 03:50;
Sonnenuntergang: USA-Ostküste ab 22:20; USA-Westküste 01:25; Brasilien ab 21:30;
Falklandinseln 22:20; Hawaii 04:05; Alaska 02:50; Südafrika 16:20.
Ende des Deutschland-RS Nr. 32/00 vom 12.10.2000
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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