Das Wirtschaftsministerium erwägt, die Abgabe der Selbsterklärung, die eigentlich bis zum 21.01.2000 zu erfolgen hat, hinauszuschieben. Das ist Ergebnis eines RTA-Gespräches aus Anlaß der Erörterung der Auswirkungen des Entwurfes eines Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikations-Endeinrichtungen, FTEG, auf die im Amateurfunkdienst betroffenen Regelungsbereiche. Dieses Gesetz soll vom Wirtschaftsministerium zügig auf den Weg der Gesetzgebung gebracht werden.
Ziel ist es, das Gesetz, das im Grundsatz die Markteinführung von Funkanlagen und Telekommunikationsendgeräten weiter erleichtern soll und den deutschen Firmen europa- und weltweit große Marktvorteile bringen wird, so schnell wie möglich Realität werden zu lassen. Die Umsetzung des Gesetzes geht auf die sogenannte R&TTE-Richtlinie der EU zurück. Hier hatten die Funkamateure bereits auf europäischer Ebene erreicht, daß die Selbstbaugeräte der Funkamateure und die von Funkamateuren modifizierten Geräte sowie Bausätze ausgenommen sind. Damit ist das existentielle Recht der Funkamateure auf Selbstbau auf europäischer Ebene und künftig im nationalen Bereich zusätzlich abgesichert.
Betroffen vom neuen Gesetz sind wie bisher auch die auf dem Markt angebotenen Amateurfunkgeräte. Hier ergibt sich also im Grundsatz keine neue und vor allem keine nachteilige Wirkung für die am Markt erhältlichen Amateurfunkgeräte. Im Zuge dieses Gesetzes wird auch der Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern neu geregelt. Das bedeutet, daß auch die Inhalte der Verfügung 306/97 künftig in diesem Gesetz bzw. einer Verordnung auf der Grundlage dieses Gesetzes bestimmt werden. Davon ist auch der Amateurfunkdienst betroffen. Die Vertreter im Wirtschaftsministerium gehen davon aus, daß das FTEG selbst etwa im April in Kraft treten wird und die Verordnung über den Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern unmittelbar danach folgen wird.
Die Vertreter des RTA haben mit Nachdruck die Auffassung vertreten, daß die verbesserten Kurzwellenwerte des Gelbdrucks unbedingt in die Verordnung übernommen werden sollen. Damit wären zunächst einmal auch die existenzbedrohenden 2-m-Werte vom Tisch. Zu einem späteren Zeitpunkt würde dann eine Änderung der Verordnung folgen können, in der dann nach den abschließenden Beratungen des K 764 die besonderen Werte für die Sende, Betriebs- und Modulationsarten des Amateurfunks übernommen werden könnten.
Da die Verordnung nicht vor April 2000 denkbar ist und die Frist für die Abgabe der Selbsterklärung aber am 21.1.2000 ausläuft, so die Vertreter des RTA, wäre es nicht mehr verantwortbar, die Funkamateure in der Pflicht der Frist zum 21.1.2000 zu belassen, zumal auch noch damit zu rechnen ist, daß wenig später bereits günstigere Werte vorliegen. Dies bewog das Ministerium zur Zusage, das Hinausschieben der Abgabe der Selbsterklärung in Betracht zu ziehen. Im weiteren Verlauf des Gespräches wurde seitens des RTA darauf hingewirkt, daß bei den gesetzgeberischen Arbeiten die im Amateurfunkgesetz verankerten Grundsätze der Selbsterklärung uneingeschränkt erhalten bleiben.
Änderungen des Ministeriums, so ergab das Gespräch weiter, werden sich ausschließlich auf die rechtstechnischen Modifikationen beziehen, die wegen der neuen Gesetzeslage notwendig sind. Die demokratische Vertretung der Funkamateure, der RTA, wird bei der Anhörung zur Verordnung Gelegenheit haben, ihre Vorstellungen einzubringen. Hierbei werden auch jene Vorschläge unterstützt, die bereits von der RegTP als Vereinfachung im Verfahren begrüßenswerterweise beabsichtigt sind. Der RTA/DARC werden unabhängig davon ihre Stellungnahme zum FTEG rechtzeitig vorlegen, in der auch auf die oben beschriebenen Positionen einzugehen sein wird.
Diese Vorstandinformation wurde erstellt von Karl-E. Vögele, DK9HU, Dr. Walter Schlink, DL3OAP und Christina Volmer, Juristische Verbandsbetreuung des DARC
VY 73 de Jochen Hindrichs, DL9KCX
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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