VORSTANDSINFORMATION VOM 28.08.1999

Thema: Schreiben des RTA an das Bundesministerium für Gesundheit


Der RTA hat folgendes Schreiben an das Bundesministerium für Gesundheit verschickt:

An das

Bundesministerium für Gesundheit
Frau Ministerin Andrea Fischer

Am Propsthof 78 a

53121 Bonn

27.08.1999
vo-pf

Sicherheit der Träger von aktiven implantierbaren medizinischen Geräten, insbesondere von Herzschrittmachern (HSM)

Sehr geehrte Frau Ministerin,

der Runde Tisch Amateurfunk (RTA) vertritt rund 60.000 Funkamateure und ist Ansprechpartner für Politik und Verwaltung entsprechend einer Erklärung des Ausschusses für Post und Telekommunikation, der sich die letzte Bundesregierung in einer Pressemitteilung des früheren BMPT angeschlossen hat (s. Anlage).

Funkamateure üben ihre Tätigkeit auf der Grundlage des Amateurfunkgesetzes aus, in dem auch der Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern geregelt wird. In der konkreten Umsetzung wird der Schutz derzeit auf der Grundlage der Verfügung 306/97 des ehemaligen BMPT festgelegt, in der ein besonderer Passus für die Funkamateure enthalten ist.

Funkamateure und andere Funkdienste müssen aufgrund dieser derzeitigen Regelung erhebliche Einschränkungen hinnehmen, welche aus unserer Sicht eine Überregulierung darstellen und trotzdem den erstrebten Schutz von Implantatträgern, insbesondere von HSM-Trägern, nicht lückenlos erzielen können.

In vielen Gesprächen mit Politik, Verwaltung, Normungsgremien sowie den Herstellern von HSM haben wir den Eindruck gewonnen, daß die jeweils in der Betrachtungsweise der verschiedenen Zuständigkeitsebenen liegenden Sachverhalte zwar zutreffend gesehen werden, aber insgesamt nicht zu einer befriedigenden Lösung des Problems führen. Statt die Ursachen zu beseitigen, nämlich die Implantierung nicht ausreichend hochfrequenzgeschützter HSM zu verhindern, wird mit der derzeitigen Regelung nur an den Symptomen kuriert. Gleichzeitig führt dies zu einer Überbewertung des Risikos mit nicht gerechtfertigten Folgen, insbesondere für alle Funkdienste und ganz besonders für die Funkamateure, was bis zu einer existentiellen Gefährdung des Amateurfunkdienstes reicht.

Um möglichst schnell eine befriedigende Regelung zu erreichen, halten wir ein umfassendes, unter den verschiedenen Zuständigkeitsbereichen koordiniertes Vorgehen für notwendig. Deshalb möchten wir Sie um ein Gespräch ersuchen bzw. bitten um Angabe eines geeigneten Ansprechpartners in Ihrem Hause, dem wir unser Konzept vor- tragen können, in das wir bereits die Ergebnisse eines Gespräches im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Berlin einbringen möchten, das am 13.09.1999 stattfinden wird. In dem dortigen Gespräch wird es um die Anwendung des Medizinproduktegesetzes einschließlich der Fragen zur Normung in diesem Bereich gehen.

Wir werden uns in derselben Angelegenheit auch mit den Verbänden der Krankenversicherungsträger bzw. Krankenversicherer sowie der Ärzte in Verbindung setzen, weil wir diese mit der Problematik, wie sie sich uns darstellt, bekannt machen wollen, damit eine aus unserer Sicht umfassende Auseinandersetzung mit der Thematik möglich wird.

Für einen baldigen Termin in Ihrem Hause wären wir sehr dankbar und würden uns freuen, wenn dieser noch vor dem 12.10.1999 stattfinden könnte, weil wir so die Ergebnisse unseres Gespräches für die Behandlung der DIN 0848 Teil 3-1 (Normentwurf zum Schutz von HSM-Trägern) im zuständigen Normungsgremium der DKE einbringen können.

Mit freundlichem Gruß

Christina Volmer
RTA Geschäftsführerin


VY 73 de Jochen Hindrichs, DL9KCX


Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1999 Rundspruch-Archiv