VORSTANDSINFORMATION NR. 19 VOM 13.08.1999

Thema: RTA/DARC Gespräch am 05.08.1999 bei der RegTP in Mainz


Am 05.08.1999 fand eine Besprechung in der RegTP mit Vertretern des RTA/DARC u. a. zum Thema 50 MHz und weiteren Themen statt. Der DARC übernimmt folgende Information des RTA-Sprechers.


50-MHz-Bereich für Funkamateure

Aufgrund des Vorschlages des RTA an das Bundesministerium für Wirtschaft und auf der Grundlage des Schreibens des Ministeriums (Herr Masson) vom 20.07.1999 wurden Einzelfragen zur Vergabe weiterer Sondergenehmigungen an Funkamateure der Zeugnisklassen 1 und 2 im Frequenzbereich 50,080 bis 51,000 MHz erörtert. Der RTA bat dringend um eine baldige Umsetzung der zugestandenen Regelung und bot seine fortlaufende Unterstützung an.

Die RegTP kündigte einen in Kürze stattfindenden Abstimmungstermin der RegTP mit einem der beiden Primärnutzer (Bundeswehr/ Rundfunkanstalten) an. Ein weiteres Gespräch sei sobald wie möglich beabsichtigt.

Sodann wurden Einzelheiten zum Vergabeverfahren besprochen. Unter anderem wird es für erforderlich gehalten, die Amtsblattverfügung 34/94, die derzeit für die Sondergenehmigungsinhaber gilt, zu aktualisieren. Hier konnte der RTA bereits Vorschläge unterbreiten (z. B. Antennenpolarisation, nicht nur horizontal, sondern evtl. auch vertikal). Der RTA machte des weiteren geltend, daß sein Vorschlag an das BMWi weitere 3000 Sondergenehmigungen beinhaltete und nicht lediglich eine insgesamte Erhöhung auf 3000.

Die Neuregelung für den 50-MHz-Bereich soll zunächst bis zur Erstellung des Frequenznutzungsplanes gelten. Nach Veröffentlichung des Frequenznutzungsplanes können Einzelheiten des Frequenzbereiches erneut diskutiert werden.

Sobald die Regelung über die neuen Sondergenehmigungen Platz greift, wird darauf in allen Amateurfunkmedien rechtzeitig hingewiesen werden. Bis dahin bittet die RegTP noch einmal dringend, derzeit von Anträgen abzusehen.


Koordinierung von automatischen Funkstellen

RegTP und DARC e. V. hatten sich bereits im vergangenen Jahr mehrfach zu Arbeitssitzungen zusammengefunden, um ein Verfahren zu erarbeiten, wie künftig die Koordinierung von fernbedienten und automatisch arbeitenden Funkstellen im Amateurfunkbereich vorgenommen werden soll. Nach Auskunft der Behördenvertreter hat sich nunmehr herausgestellt, daß noch eine Reihe von verschiedenen Rechts- und Organisationsfragen einer weiteren Erörterung bedürfen.

Es wurde nunmehr verabredet, möglichst bald zu einer Regelung zu gelangen, die in kurzfristig anberaumten weiteren Treffen einer Arbeitsgruppe gefunden werden soll. Der DARC e. V. hat nochmals die Notwendigkeit der Koordinierung innerhalb des eigenen Funkdienstes für die Vergabe von Frequenzzuteilungen von fernbedienten und automatisch arbeitenden Amateurfunkstellen sowie die über Jahrzehnte lang erfolgte gelungene Optimierungsarbeit des nationalen IARU-Vertreters (DARC/VUS-Referat) hervorgehoben.


CEPT-Regelungen für die Zeugnisklasse 3

Es besteht der Wunsch der Inhaber der Amateurfunkzeugnisklasse 3, auch im Ausland Amateurfunkbetrieb machen zu können. Seitens der Behörde ist angedacht, dies durch eine Aufnahme der Klasse 3 in die CEPT-Regelung (T/R 61-01) zu ermöglichen. Danach kann ein Funkamateur in einem CEPT-Land befristet im Ausland, z. B. während eines Urlaubsaufenthaltes, Amateurfunk betreiben, ohne eine Gastlizenz beantragen zu müssen. Der RTA wird dieses Vorhaben unterstützen und in seiner nächsten Sitzung beraten, inwieweit darüber hinaus die Amateurfunkzeugnisklasse 3 im Rahmen der CEPT-HAREC-Regelung (T/R 61-02) harmonisiert werden kann. Bekanntlich kann mit der Vorlage einer HAREC-Bescheinigung der RegTP dem Inhaber im Ausland ein gleichwertiges Amateurfunkzeugnis zugeteilt werden. Voraussetzung für eine solche Regelung ist, daß die Prüfungsanforderungen an eine Einsteigerklasse CEPT-weit zu harmonisieren sind.


Vergabe von Rufzeichen mit einstelligem Suffix

Zur Vergabe von Rufzeichen mit einstelligem Suffix durch die RegTP muß ein Verfahren gefunden werden, wie die knappen und hochbegehrten Rufzeichen möglichst „gerecht“ zugeteilt werden können, insbesondere dann, wenn wesentlich mehr Anträge gestellt werden, als Rufzeichen vergeben werden können. Der RTA/DARC wird sich dafür einsetzen, daß der Behörde alsbald ein schriftlicher Vorschlag hierzu übergeben wird.


Ausbildung bei Amateurfunkwettbewerben

Der RTA/DARC hat der Behörde vorgetragen, daß es auszubildenden Funkamateuren ermöglicht werden soll, mit dem Ausbildungscall an Amateurfunkcontesten teilnehmen zu können. Die Angelegenheit wurde strittig diskutiert. Ein Kompromißvorschlag soll weiterverfolgt werden. Der RTA/DARC wird sich hierzu noch äußern.


Berufungsurteil (Deutscher AERO-Club e. V.) zu EMV-Beiträgen

Dem DARC e. V. liegt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz zum Berufungsverfahren in Sachen EMV-Beiträge nach dem EMVG der Sportflieger (Deutscher AERO-Club) vor. Bekanntlich wurde in den Musterverfahren der Funkamateure, die der ehemalige Justitiar des DARC e. V. Boyke Dettmers, DJ4KD, führt, das Ruhen der Verfahren angeordnet. Erstinstanzliche Urteile sind in diesen Verfahren noch nicht ergangen. Daher kann derzeit zum Ausgang der EMV-Musterverfahren abschließend noch nichts gesagt werden. Doch könnte hier ein Fortgang der Verfahren nunmehr alsbald anstehen. Der DARC e. V. wertet derzeit die Aussagen des Oberverwaltungsgerichts Koblenz aus und prüft des weiteren, ob eine Verjährung des Anspruchs auf Zahlung der EMV-Beiträge eintreten kann.


Störfallregelung

Der RTA hat gegenüber den Vertretern der RegTP noch einmal mit Nachdruck betont, daß es aus der Sicht der Funkamateure notwendig ist, alsbald eine Störfallregelung nach dem neuen Amateurfunkrecht zu erlassen. Bislang war den Funkamateuren wiederholt beschieden worden, daß es derzeit keinen Regelungsbedarf, insbesondere nicht nach dem EMVG, gebe.

Der RTA ist jedoch der Auffassung, daß es auch wegen der sich abzeichnenden xDSL- und PLC-Probleme eine Störfallbeseitigungsverfahrensverordnung geben sollte. Der RTA wird sich nunmehr erneut an das Ministerium wenden, um hier endlich Fortschritte zu erzielen.

DARC und RTA war es gelungen, im Amateurfunkgesetz eine eigene Rechtsgrundlage für eine Störfallregelung zu schaffen. Diese sollte nun alsbald mit einer entsprechenden Verordnung ausgefüllt werden. Entwürfe hierzu liegen im DARC vor, die auch Pilotcharakter für eine allgemeine Störfallregelung haben können. Der RTA wird auch auf politischer Ebene das Ziel verfolgen, hier baldmöglichst eine dem Amateurfunk nützliche Regelung durchzusetzen.


Diese Vorstandsinformation wurde erstellt von:
DK9HU, Vorsitzender RTA und Ch. Volmer, Geschäftsführerin RTA

VY 73 de Jochen Hindrichs, DL9KCX


Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1999 Rundspruch-Archiv