Nach der Veröffentlichung durch das Europäische Frequenzbüro in Kopenhagen (ERO) erhält folgende Regelung (Note) der Amerikanischen Fernmeldebehörde FCC Gültigkeit:
Amateurfunkdienst in CEPT Ländern
Unter den entsprechenden Bestimmungen des besuchten Landes darf eine Person, die eine gültige Amateurfunkgenehmigung ausgestellt von der FCC (FCC Form 660) der Klassen:
Technican, Technican Plus, General, Advanced oder Amateur Extra Class
besitzt, befristet eine Amateurfunkstation in den CEPT-Ländern betreiben, die die CEPT-Empfehlung T/R 61-01 unter Einbeziehung der USA implementiert haben.
Der/die Betreiber/in einer solchen Amateurfunkstelle muß eine Kopie dieser Note, wie auch seine Original Amateurfunkgenehmigung mit sich führen. Beide Dokumente müssen berechtigten Behörden auf Verlangen vorgelegt werden.
Inhabern der in den Genehmigungsurkunden ausgewiesenen Genehmigungsklassen Technican Plus, General, Advanced oder Amateur Extra dürfen Amateurfunkbetrieb entsprechend der CEPT-Klasse 1 ausüben.
Inhaber der in den Genehmigungsurkunden ausgewiesenen Genehmigungsklasse Technican dürfen entsprechend der CEPT-Klasse 2 Amateurfunkbetrieb ausüben.
Inhaber der in der Genehmigungsurkunde ausgewiesenen Lizenzklasse Novice fallen nicht unter die hier verkündete Public Notice und sind nicht berechtigt entsprechenden Amateurfunkbetrieb auszuüben.
Die entsprechenden CEPT Ländern sind der CEPT Liste zu entnehmen.
(Übersetzung DJ6TJ)
Die CEPT-Länderliste findet sich mit Stand 01.03.1999 in der CQ DL 4/99 Seite 338 ff.
Diese Information wurde erstellt von Karl-Erhard Vögele, DK9HU
VY 73 de Jochen Hindrichs, DL9KCX
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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