VORSTANDSINFO VOM 05.03.1999

Thema: Hinweise und Empfehlungen zur Abgabe der EMVU-Selbsterklärung


Zur Lage

Bekanntlich unterstützt der DARC e. V. die Klagen betroffener Funkamateure und DARC-Mitglieder gegen die Verfügung 306 in fachlicher und finanzieller Hinsicht. Hierüber wurde Anfang Dezember des vergangenen Jahres ausführlich berichtet. Die Klagen sind umfassend begründet worden und liegen dem Verwaltungsgericht und der Beklagten und damit auch der Regulierungsbehörde bereits vor.

Die Klagen der vom DARC vor Gericht unterstützten Funkamateure richten sich ausschließlich gegen die Heranziehung der Herzschrittmachergrenzwerte der DIN 0848, die wir wegen Verstoßes gegen das Übermaßverbot entschieden ablehnen. Die Klagen richten sich in der Argumentation nicht gegen die Personenschutzgrenzwerte.

Alle Senderbetreiber stehen in der Pflicht, ihren Beitrag zum allgemeinen Personenschutz zu leisten und dies nachzuweisen. Die Personenschutzgrenzwerte sind weltweit anerkannt und es ist nicht zu erwarten, daß sich hier grundlegende Änderungen ergeben. Sie sind, wie auch die derzeitigen Grenzwerte zum Schutze der Herzschrittmacherträger einzuhalten.

Empfehlungen der Arbeitstagung des DARC EMV-Referates

Vor diesem Hintergrund berieten die Mitarbeiter des EMV-Referates und des EMV-Arbeitskreises, die sich zu einer Arbeitstagung in Bebra trafen die derzeitige EMVU-Situation. Themen waren die gesamte EMVU-Problematik, der Stand der EMVU-Beratung für die Mitglieder im DARC sowie weitere Maßnahmen, diesen Service auszubauen.

Ergebnis dieser Tagung war unter anderem, den Inhabern der Zeugnisklasse 2 und allen Funkamateuren, die keinen Funkbetrieb unterhalb 30 MHz machen werden, zu empfehlen, ihre Selbsterklärung bei der RegTP alsbald einzureichen. Hierzu sind alle Betreiber einer ortsfesten Amateurfunkstelle spätestens am 21.01.2000 verpflichtet.

Bei Funkamateuren, die entweder keinen Kurzwellenfunkbetrieb machen oder aufgrund ihrer Zeugnisklasse nicht machen können, ist es sinnvoll, daß sie die Personenschutzgrenzwerte, die sie ohnehin einhalten müssen, auch dokumentieren. Die Tatsache, daß der DARC diese Empfehlung ausspricht, hat nach den Beratungsergebnisses der EMVU-Tagung im wesentlichen folgende Gründe.

Die Gründe für die Empfehlung

Zum einen macht eine vom Gesetzgeber eingeräumte Übergangsfrist nur dort einen Sinn, wo sie notwendig ist, um jene Vorbereitungen zu treffen, die zeitaufwendig sind. Sind diese abgeschlossen, und dies ist bei vielen Funkamateuren nach nunmehr einem Jahr durchaus anzunehmen, kann und sollte die Einhaltung der Grenzwerte durch die Abgabe der Selbsterklärung dokumentiert werden. Wir Funkamateure zeigen damit auch, daß wir zu unserer Verantwortung stehen.

Zum zweiten ergeben sich auch durch das Ergebnis der vom DARC in Auftrag gegebenen Untersuchung, die Klärung der Nahfeldproblematik oder die Anpassung der Verfügung im Hinblick auf den demnächst zu erwartenden Gelbdruck der DIN 0848 Teil 3-1 im Bereich des Personenschutzes keine Änderungen. Diese Verbesserungen und Ergebnisse haben nur Auswirkung auf die HSM- Grenzwerte.

Schließlich und letztlich stehen seitens des DARC in den Ortsverbänden und Distrikten Funkamateure bereit, die bei der Erstellung von Selbsterklärungen helfen und beraten können. Diese Kapazitäten sind aber nicht so unbegrenzt vorhanden, um einem kurzfristigen Ansturm gerecht werden zu können. Die Beratungsmöglichkeiten sollten also jetzt schon genutzt werden, damit in den Fällen, in denen andere Funkamateure tatsächlich die Übergangsfrist intensiver ausschöpfen müssen, dann ebenfalls Beratung und Hilfe gegeben werden kann.

Die Funkamateure sind kompetent und stehen zu ihrer Verantwortung

Die Hilfestellungen bei der Erstellung der Selbsterklärung leisten Funkamateure ehrenamtlich und in ihrer Freizeit. Sie sind vielfältig. Die Funkamateure haben durch diese umfassenden Vorkehrungen bereits ihre Fachkenntnis bewiesen, die es rechtfertigt, sie vom kostenpflichtigen Standortbescheinigungsverfahren auszunehmen, indem sie Arbeitsgruppen zur Erstellung der Selbsterklärung auf OV- und Distriktsebene gebildet sowie Unterlagen und Programme erstellt haben. Auf Amateurfunkmessen gibt es Informationsstände, es werden EMVU-Tage eingerichtet und Vieles Andere mehr. Sofort nach Veröffentlichung der Verfügung ist hier gehandelt worden. Die Ergebnisse können sich nun sehen lassen. Sie werden präsentiert und nach Maßgabe unserer Möglichkeiten ständig erweitert und optimiert.

Kurzwellenfunkamateure sind stärker gefordert

Die Empfehlung, die Selbsterklärungen abzugeben, richtet sich grundsätzlich auch an die Kurzwellenamateure. Die von den Herzschrittmachergrenzwerten betroffenen Funkamateure sollten die Vorbereitungen für die Abgabe der Selbsterklärung im Januar 2000 fortsetzen und auf eine Abgabe der Selbsterklärung hinarbeiten. Das bedeutet: Unterlagen komplettieren, eventuell auch zusätzlich eine Selbsterklärung mit den verbesserten HSM-Werten ausfüllen und abschätzen, ob Messungen oder gesonderte Nahfeldberechnungen zweckmäßig sind. Spätestens wenn der Gelbdruck vorliegt, sollte alsbald die Selbsterklärung abgegeben werden. Der DARC e. V. geht davon aus, daß auch in Kürze geklärt ist, ob die RegTP mit einem Verfahren einverstanden ist, mit dem nach Ansicht des DARC e. V. auch im Nahfeld in ausreichender Weise zu Fernfeldbedingungen gerechnet werden kann.

Auch hier gilt, daß die Kapazitäten, insbesondere durch Beratungen im Bereich der Nahfeldproblematik und auch, was die Verfügbarkeit einer ausreichenden Zahl von Meßgeräten betrifft, nicht unendlich groß ist.

Der DARC muß die Interessen aller Beteiligten beachten

Es ist sicher im Interesse aller Funkamateure, wenn der DARC e. V. zunächst nach Herausgabe der Verfügung 306/97 empfohlen hat, die Frist zur Abgabe der Selbsterklärung auszuschöpfen. Ausschöpfen heißt aber auch, die Frist bis zur Abgabe optimal zu nutzen. Wesentliche Dinge waren damals unklar, Unterlagen mußten erstellt und die Organisation für die EMVU-Beratung innerhalb des DARC mußte erst aufgebaut werden. Dies war sehr zeitaufwendig und nicht immer sehr einfach. Noch wird daran gearbeitet, sie zu verbessern. Doch bereits jetzt steht ein umfassendes Angebot an Unterlagen und eine beachtliche Beratungskapazität zur Verfügung.

Es ist aber auch im Interesse aller Funkamateure, wenn der DARC jetzt darauf hinwirkt, daß bis zum Abgabetermin der Selbsterklärung von den Beratungsmöglichkeiten und der Hilfe unserer ehrenamtlichen EMVU-Beauftragten und Helfer möglichst gleichmäßig verteilt Gebrauch gemacht wird, mit dem Ziel, die Selbsterklärung alsbald abzugeben. So kann die noch zur Verfügung stehende Zeit bis zum Abgabetermin am 21.01.2000 für alle optimal genutzt werden. Es stehen uns noch rund elf Monate zur Verfügung die wir nutzen sollten und auch nutzen müssen. Laßt uns jetzt damit beginnen.


Diese Information wurde erstellt vom Vorstand des DARC e. V.

VY 73 de Jochen Hindrichs, DL9KCX


Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1999 Rundspruch-Archiv