VORSTANDSINFO VOM 19.02.1999

Thema: Anhörung zum Entwurf der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung


Im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ist der Entwurf der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung (FreqBZPV) nach § 45 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) erstellt worden. Die von den Zuweisungen betroffenen Kreise sind zur Anhörung am 17.03.1999 nach Bonn eingeladen. Schriftliche Stellungnahmen hierzu sind von den betroffenen Kreisen erbeten.

Der DARC e. V. wird eine Stellungnahme erarbeiten, die er den Mitgliedsverbänden des Runden Tisches Amateurfunk (RTA) zukommen lassen wird. Die Mitgliedsverbände des Runden Tisches Amateurfunk (RTA) werden von der Geschäftsstelle des RTA unverzüglich mit dem Entwurf versorgt und ihrerseits gebeten, sich hierzu zu äußern. Die Koordination der Stellungnahmen erfolgt durch den DARC e. V. im Auftrag des RTA.

Der Frequenzbereichszuweisungsplan, der der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung als Anlage beigefügt ist, enthält die den einzelnen Funkdiensten, also auch die dem Amateurfunkdienst  zugewiesenen Frequenzbereiche. Da es sich um einen Entwurf handelt, muß davon ausgegangen werden, daß noch Änderungen erfolgen. Über Einzelheiten des Entwurfs wird berichtet, wenn das umfangreiche Werk in seiner Gesamtheit, soweit der Amateurfunkdienst betroffen ist, analysiert worden ist. Im DARC e. V. laufen derzeit die Vorarbeiten hierzu, das umfangreiche Papier an die betreffenden Stellen zu verteilen.

Der RTA hatte mehrfach Gelegenheit, sich im Vorwege insbesondere zu den Themen ADSL, xDSL und PLC sowohl in Besprechungen im BMWi als auch schriftlich zu äußern. Eine erneute schriftliche Stellungnahme wird sich im Hinblick darauf, daß nunmehr das ganze Werk zu kommentieren ist, mit allen den Amateurfunkdienst betreffenden Bereichen befassen und vom RTA rechtzeitig dem BMWi zugeleitet. Vertreter des RTA werden diese dann auf der Anhörung vortragen.

Der Frequenzbereichszuweisungsplan ist nicht mit dem Frequenznutzungsplan zu verwechseln, auf den die Funkamateure ebenfalls noch warten. Er wird dann abschließend bearbeitet, wenn der Frequenzbereichszuweisungsplan verabschiedet ist. Im Frequenznutzungsplan werden dann jene Details des Amateurfunkdienstes geregelt sein wie Leistungsobergrenzen und Frequenzaufteilung auf die verschiedenen Zeugnisklassen usw., die bislang in der immer noch geltenden Anlage der DV-AFuG enthalten sind.


Diese Vorstandsinformation wurde erstellt von Karl E. Vögele, DK9HU

VY 73 de Jochen Hindrichs, DL9KCX


Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1999 Rundspruch-Archiv