VORSTANDSINFO VOM 17.01.1999

Thema: Zukunft des Amateurfunkdienstes, speziell: FASC


Der Vorstand hat sich auf seiner letzten Vorstandssitzung erneut mit dem Thema FASC und Zukunft des Amateurfunkdienstes befaßt. Auf der WRC (World Radio Conference) 2001 oder später wird aller Voraussicht nach der Amateurfunkdienst auf dem Prüfstand stehen. Gemeint ist damit die Revision des Artikels 32 der VO-Funk als Bestandteil des Internationalen Fernmeldevertrages von 1982 (Konstitution und Konvention der Internationalen Fernmeldeunion Genf 1992 bzw. Kioto 1994).

Artikel 32 (Amateurfunkdienst und Amateurfunkdienst über Satelliten) und Artikel 1 (Begriffsbestimmungen des Amateurfunkdienstes) der VO-Funk stellen eine Art weltweites Amateurfunkgesetz dar, da sich die Mitgliedsländer der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) durch den Internationalen Fernmeldevertrag (vertraglich) verpflichtet haben, diesen zu beachten und die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Fernmeldewesens einheitlich zu regeln.

Der Artikel 32 der VO-Funk ist Teil der Radio Regulations, die insgesamt zur Überarbeitung durch die ITU vorgesehen sind. Innerhalb dieses Projektes trägt der Artikel 32 die Bezeichnung S25. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich wie alle anderen Vertragsstaaten dazu verpflichtet, die Regelungen des Internationalen Fernmeldevertrages, zu dem auch die VO-Funk gehört, in nationales Recht umzusetzen. Eine Novellierung des Artikels 32/ S25 wird daher über kurz oder lang auch Auswirkung auf unser nationales Amateurfunkgesetz (AFuG 1997) haben.

Bekanntlich hat die IARU (International Amateur Radio Union/ Internationaler Amateurfunkverband) ausgehend von diesen Revisionsbestrebungen 1996 die Arbeitsgruppe Future of the Amateur Services Committee (FASC) gegründet und vier Berichte einschließlich verschiedener Arbeitspapiere veröffentlicht, die sich mit S25 befassen. Den maßgeblichen Entwurf für einen S25 enthält der 4. FASC-Bericht.

Dieser Entwurf eines S25 wurde in der IARU-Region 1 bislang nicht beraten. Daher beabsichtigt der Vorstand, auf der kommenden IARU-Region-1-Konferenz im Herbst dieses Jahres den Antrag zu stellen, diese Beratung nachzuholen. Derzeit wird an einer Stellungnahme zum S25 gearbeitet. Interessierte Mitglieder können sich tiefer in die nicht gerade einfache Materie an Hand der bislang entstandenen Arbeitspapiere zu FASC einarbeiten, die bei der Geschäftsstelle gegen SASE (Porto DM 4,40) erhältlich sind.

Dies vorausgeschickt, berichten wir im Einzelnen folgendes und gehen zugleich zum besseren Verständnis auf den bisherigen Ablauf ein.

Der DARC e. V. hat zur Region-1-Konferenz 1996 in Tel Aviv zu FASC eine Stellungnahme zu den bis zu diesem Zeitpunkt im Herbst 1996 erschienenen Arbeitspapieren abgegeben. Bedauerlicherweise wurde in Tel Aviv die FASC-Thematik in einem anderen als dem zuständigen Ausschuß beraten und die Stellungnahme des DARC nicht berücksichtigt. Ein Entwurf für einen neuen Artikel S25 wurde von FASC nicht mehr in Tel Aviv, sondern erst ein Jahr später der Region-3-Konferenz 1997 in Peking vorgelegt und sodann eine auf Grund der Beratungsergebnisse von Peking überarbeitete Fassung der Region-2-Konferenz 1998 in Porlamar, Margarita Island, Venezuela. Die letzten Konferenzen der Regionen 2 und 3 haben diesen Entwurf angenommen, ebenso mittlerweile das Administrative Council (AC, Verwaltungsrat) der IARU. Die IARU-Region 1 konnte dagegen über diesen S25-Entwurf bislang nicht befinden, weil die nächste erreichbare IARU-1-Konferenz erst im Herbst 1999 in Lillehammer, Norwegen stattfindet.

Der Vorstand bekräftigte deshalb in seiner letzten Sitzung die auf der 1998er Herbstversammlung des Amateurrates vorgestellte Position, daß die IARU-Region 1 Gelegenheit haben muß, über den Entwurf des Artikel S25 zu beraten, damit ein Meinungsbild aller Regionen und nicht nur der Regionen 2 und 3 vorliegt. Daß eine solche abschließende Meinungsbildung in der Region 1 noch möglich sei, bestätigte der Chairman der Region 1 gegenüber dem DARC Vorstand noch im Juni 1998.

Aufgrund der neuesten eingeschlagenen Richtung der IARU, den Artikel S25 nicht mehr in der Region 1 zur Diskussion zu stellen, hat der DARC einen Antrag zur Wiederaufnahme der FASC-Diskussion in der Region 1 für Lillehammer eingereicht, der noch rechtzeitig vor der Versammlung in Lillehammer begründet wird. An dieser Stellungnahme wird derzeit gearbeitet. Sie soll vor Übersendung (auch an den FASC- Ausschuß) dem Amateurrat des DARC in seiner Versammlung im März vorgelegt werden.

Nach Ansicht des DARC sind zum einen bei Formulierungen im Artikel S25 noch Änderungen und Verbesserungen erforderlich und zum anderen ist insgesamt über die Zukunft des Amateurfunkdienstes einschließlich der Frage, ob CW als Zugangsvoraussetzung zur Kurzwelle bestehen bleiben soll oder nicht, bisher in der IARU nicht ausreichend diskutiert worden. Zudem gibt es aus unserer Sicht Verbesserungsvorschläge auch bei den Begriffsbestimmungen (Artikel 1), die dringend auf der nächsten WRC Berücksichtigung finden sollten. Dementsprechend muß sich die Tagesordnung der WRC auch auf diesen Artikel beziehen, da die Artikel 1 und 32 (alt) bzw. S25 den Amateurfunkdienst insgesamt behandeln und daher eine notwendige Einheit darstellen.

Der DARC-Vorstand geht nach wie vor davon aus, daß es zur Durchsetzung der Interessen der Funkamateure wichtig ist, daß alle Funkamateure weltweit auf der WRC 2001 mit einer Stimme sprechen und daher nationale Alleingänge mit diesem Grundsatz nicht vereinbar sind. Ein geschlossenes Auftreten der Funkamateure setzt voraus, daß auch alle Regionen die gleiche Chance haben, zum Entwurf des S25 der IARU Stellung zu nehmen. Wird dem Antrag des DARC auf der kommenden IARU-Region-1-Konferenz in Lillehammer entsprochen, so ist dort über die Änderungsvorschläge des DARC zu S25 zu entscheiden, mit dem Ziel, den von der IARU auf der WRC 2001 vorgelegten S25 entsprechend dem Votum der IARU-Region 1 zu modifizieren.

In dem Artikel S25 der letzten Entwurfsfassung (4. FASC Report) ist keine Aussage enthalten, welche den Zugang zur Kurzwelle durch eine Telegrafieprüfung regelt. Inwieweit CW als Prüfungsvoraussetzung den Zugang zur Kurzwelle dennoch regeln wird, soll in eine ITU- Empfehlung (Recommendation) eingehen, in der die Anforderungsprofile für eine Zulassung zum Amateurfunkdienst definiert werden. Für eine solche ITU Recommendation M-XXX (Arbeitstitel) gibt es von FASC derzeit noch keinen Entwurf. Allerdings hat das AC den FASC-Ausschuß bereits beauftragt, den Entwurf für eine solche Empfehlung zu erarbeiten. Entsprechend dem Entwurf des S25 soll die Empfehlung die näheren Kenntnisse enthalten, die eine Person für die Teilnahme am Amateurfunkdienst nachzuweisen hat. Im Newsletter vom 04.11.1998 der Region 1 ist des weiteren der Aufruf an die Mitgliedsverbände enthalten, für Lillehammer Vorschläge für die Empfehlung einzureichen.

Der Vorstand begrüßt grundsätzlich, daß im eigentlichen S25 keine zu detaillierten Aussagen getroffen werden, die diesen Artikel als allgemeine weltweite Regelung überfrachten würden. Außerdem ermöglichen die Arbeitsgruppen der ITU, die für die Erarbeitung von  Empfehlungen wie z. B. die o. a. Recommendation M-XXX (Arbeitstitel) zuständig sind, eher eine Beteiligung und Einflußnahme auf den Inhalt seitens der IARU als die Behandlung auf der Ebene der WRC, auf der es nur um allgemeine Fragen geht und zudem die IARU nur einen Beobachterstatus hat.

Nichtsdestotrotz setzt eine weitergehende Arbeit von FASC und der IARU an der Empfehlung (Recommendation M-XXX [Arbeitstitel]) zunächst voraus, daß S25 als quasi Ermächtigungsgrundlage für die Empfehlung nochmals umfassend und auch von der Region 1 diskutiert wird. Denn auch erst wenn S25 auf einer der nächsten WRC behandelt und verabschiedet wird, kann es in einer ITU-Arbeitsgruppe um die Recommendation M-XXX (Arbeitstitel) über die Prüfungsvoraussetzungen gehen.

Für den weiteren Fortgang der Angelegenheit im DARC e. V. und in der IARU ist jetzt maßgebend, wie die IARU-Region-1-Konferenz auf Grund des DARC-Antrages entscheiden wird. In wie weit dann auf der Ebene der Fernmeldeverwaltungen über einen Artikel 1 und S25 im Sinne der Funkamateure entschieden wird, hängt davon ab, ob (wovon wir ausgehen) und wann die Angelegenheit (voraussichtlich in 2001) auf die Tagesordnung einer der nächsten WRC gesetzt wird.


Diese Vorstandsinformation wurde erstellt von K.E.Vögele, DK9HU

VY 73 de Jochen Hindrichs, DL9KCX


Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1999 Rundspruch-Archiv