KÖLN-AACHEN-RUNDSPRUCH NR. 49/99 VOM 12.12.1999


ÜBERSICHT:


Verschiebung des Termins für die Selbsterklärung wahrscheinlich

Der Abgabetermin für die Selbsterklärung wird wahrscheinlich auf den 31.12.2000 verschoben – so meldet der DARC-Vorstand. Vor dem Hintergrund der zu erwartenden Änderungen der HSM-Werte und einer angestrebten Vereinfachung des Erklärungsverfahrens erscheint diese von DARC und RTA erreichte Maßnahme sinnvoll.

Die vorgesehene neue Abgabefrist würde jedoch nur für diejenigen Funkamateure gelten, die ihre Amateurfunkstelle bereits vor dem Inkrafttreten des Amateurfunkgesetzes (28.06.1997) betrieben haben. Alle Funkamateure, die ihre Amateurfunkgenehmigung erst nach diesem Datum erworben haben und eine ortsfeste Amateurfunkstelle mit mehr als 10 W EIRP betreiben, haben die Selbsterklärung bereits jetzt abzugeben.

Die RegTP erwartet keine Meldungen von Rufzeicheninhabern, die derzeit keine Amateurfunkstelle betreiben oder mit weniger als 10 W EIRP senden. Trotzdem eingehende Meldungen erzeugen nur unnötigen Verwaltungsaufwand.

Detailliertere Informationen zum Thema sind den folgenden Vorstandsinformationen zu entnehmen.

Günther Mester, DL3KAT


Vorstandsinformation Nr. 24 bis 26

Beabsichtigte Verschiebung des Abgabetermins für die Selbsterklärung mit weiteren ergänzenden Hinweisen

Entsprechend unserer Mitteilung im DL-Rundspruch vom 28.10.1999, das Bundeswirtschaftsministerium erwäge die Verschiebung der Abgabefrist der Selbsterklärung, ist dort beabsichtigt, den § 20 (3) der Amateurfunkverordnung zu ändern. Die dort enthaltene Frist soll durch eine entsprechende Formulierung auf den 31.12.2000 festgesetzt werden.

Obwohl diese Änderung der Verordnung das parlamentarische Verfahren durchlaufen muß, ist das Ministerium der guten Hoffnung, dieses noch vor dem Jahreswechsel abschließen zu können. Mit anderen Worten: die Verschiebung der Frist ist erst dann für uns bindend geregelt, wenn diese Änderungsverordnung in Kraft ist.

Eine entsprechende Mitteilung über das Inkrafttreten der Änderung wird dann im Amtsblatt der Regulierungsbehörde erscheinen. Für den Fall, daß diese Mitteilung in diesem Jahr nicht mehr erfolgen wird oder sogar erst nach dem 21.01.2000, also dem bisherigen Abgabetermin, veröffentlicht würde, müßte das Ministerium die RegTP anweisen, auf der Einhaltung der Frist 21.01.2000 nicht mehr zu bestehen und dies entsprechend zu erklären.

Über diese obigen mündlichen Aussagen aus dem BMWi liegen uns noch keine schriftlichen Bestätigungen vor, um die wir uns aber mit Nachdruck bemühen. Nach der derzeitigen Informationslage und aufgrund der Tatsache, daß wir auf die uns gemachten Mitteilungen vertrauen, die das tatsächliche Bemühen der Behörde um eine Verschiebung des Termins widerspiegeln, gehen wir nunmehr davon aus, daß so verfahren wird. Wir bitten um Verständnis, daß wir derzeit keine anderen Informationen weitergeben können. Abschließend sei bemerkt, daß nach wie vor die einschlägigen Grenzwerte der Vfg. 306/97 einzuhalten sind.

In diesem Zusammenhang möchten wir noch einmal darauf hinweisen, daß in der Sitzung des VDE in Berlin am 12. und 13.10.1999, in der über die Einsprüche zum Gelbdruck der DIN 0848 3-1 vom Juni 1999 beraten wurde, praktisch Konsens über die HSM-Störfallwerte (HSM-Grenzwerte) für den Bereich bis 50 MHz bestand. Diese aus den HSM-Störfallwerten abzuleitenden Grenzwerte für die Kurzwelle sind für die Funkamateure wesentlich günstiger als die bisherigen Werte.

Der DARC/RTA ist mit anderen bemüht, daß in die nach dem FTEG geplante Verordnung, welche die Vfg. 306/97 ablösen soll, diese günstigeren Werte übergangsweise übernommen werden sollen. Sie sollen dann später durch die amateurfunkeigenen Werte nach der CETECOM-Untersuchung abgelöst werden, wenn diese Bestandteil der DIN 0848 3-1 geworden sind. Der DARC/RTA rechnen gegen Ende des Jahres 2000 mit dieser Verbesserung. Mit dieser von uns verfolgten Zwischenlösung würden die bisher nicht konsensfähigen Werte für 2 m auch weiterhin nicht anzuwenden sein.

Nach wie vor ist es das Ziel des DARC/RTA zu erreichen, daß die wenigen HSM-Gerätetypen, welche für die für uns so ungünstigen HSM-Grenzwerte verantwortlich sind, nicht mehr implantiert werden dürfen. Es muß vom Gesundheitsministerium endlich erklärt werden, daß es sich hierum mit Nachdruck bemüht und dann auch bereit ist zu sagen, wann diese irgendwann gegen Null gehende Zahl an unzureichenden Geräten durch Austausch oder natürlichen Abgang nicht mehr zu beachten ist. Denn dann, wenn dies erreicht sein wird, würden für Funkamateure keine HSM-Grenzwerte mehr zu beachten sein.

DARC/RTA werden parallel dazu alles versuchen, sowohl Ärzteschaft als auch die Krankenversicherungen davon zu überzeugen, überempfindliche Geräte nicht mehr zu implantieren bzw. aus der Krankenkasse zu finanzieren, auch so lange diese noch formal implantiert werden dürfen. Um solche Termine sind wir ständig bemüht und fordern sie mit Nachdruck ein.

Wir wissen, daß die Vorgänge um die Verschiebung der Abgabefrist für die Funkamateure sehr wichtig sind. Entsprechend intensiv ist auch unser Bemühen, hier Klarheit zu schaffen. Wir bitten aber nicht zu vergessen, daß unsere Arbeiten daran, bessere HSM-Grenzwerte zu bekommen und auch so bald wie möglich einen Zeitpunkt zu erreichen, zu dem es diese gar nicht mehr geben wird, unvermindert fortgesetzt werden, auch wenn wir darüber nicht ständig berichten. Auch können bestimmte Erfolge nur im Stillen erreicht werden.

Diese sehr aufwendigen und sehr kostenintensiven Arbeiten kann nur der DARC finanzieren. Diese Zusammenhänge und Fakten sollten bei den immer wiederkehrenden Diskussionen darüber, was der DARC in dieser Sache tut, nicht vergessen werden.

Diese Vorstandsinformation wurde erarbeitet von Karl-Erhard Vögele, DK9HU,
Jochen Hindrichs, DL9KCX

Beabsichtigte Verschiebung des Abgabetermins für die Selbsterklärung; ergänzende Informationen des BMWi

Anknüpfend an die Vorstandsinformation vom 06.12.1999, in der mitgeteilt wurde, daß das Bundeswirtschaftsministerium beabsichtigt, die Abgabefrist für die Selbsterklärungen auf den 31.12.2000 zu verschieben, erreichen uns folgende weitere Informationen aus dem BMWi.

Das für den Bereich Amateurfunk im BMWi zuständige Referat hat am Montag, dem 06.12.1999, die sogenannte Ressortabstimmung eingeleitet und um die Zustimmung zu einer Änderung des § 20 der Amateurfunkverordnung (AFuV) gebeten. Beteiligt sind das Finanz-, Justiz und Umweltressort.

In § 20 Absatz 3 AFuV ist die jetzige Abgabefrist für die Erklärung bis zum 21.01.2000 enthalten. In der Begründung für die Änderung des § 20 Absatz 3 AFuV und damit für die Verschiebung der Abgabefrist wird im wesentlichen Folgendes ausgeführt.

In Zukunft müsse das Standortverfahren aufgrund der Europäischen Richtlinie über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen, die national durch ein Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) umgesetzt wird, neu geregelt werden. Gleichzeitig sei vor dem Hintergrund des für die Funkamateure in der BMPT Amtsblattverfügung 306/1997 kompliziert beschriebenen Verfahrens beabsichtigt, das Selbsterklärungsverfahren der Funkamateure wesentlich zu vereinfachen. Der Entwurf des FTEG enthalte in § 12 eine entsprechende Verordnungsermächtigung für die Neuregelung des Bereiches Personenschutz in elektromagnetischen Feldern. Um unnötigen Verwaltungsaufwand bei der RegTP und den Funkamateuren durch das Beharren auf dem komplizierten Selbsterklärungsverfahren zu vermeiden, beabsichtige des Ministerium, die in der AFuV (§ 20 Absatz 3) genannte Übergangsfrist für die Abgabe der Selbsterklärung bis zum 31.12.2000 zu verlängern. Die zu beteiligenden Ministerien sind um eine kurzfristige Stellungnahme bis zum 10.12.1999 gebeten worden.

Wir gehen davon aus, daß die Änderung der Amateurfunkverordnung noch in diesem Jahre in Kraft tritt, wenn sich aus der Ressortabstimmung hierfür keine Hinderungsgründe ergeben. Sobald weitere Informationen vorliegen, werden wir umgehend informieren.

In der Begründung wird somit dem Anliegen von DARC/RTA nach einer Vereinfachung des gesamten Verfahrens entsprochen. Vereinfachungen waren ebenfalls Thema in den Gesprächen Ende Oktober sowohl im BMWi als auch wiederholt in der RegTP. Wir werden bei der bevorstehenden Beteiligung von RTA/DARC auch Forderungen nach einfacheren Rechenverfahren insbesondere für den Nahbereich einbringen, wie wir dies mehrfach bisher ohne Erfolg in verschiedenen Besprechungen getan haben. Solche Vereinfachungen bestehen sowohl in den USA als auch in der Schweiz. Hierzu gehören auch u. a. die Studie von Dr. Jacobus, DG6SHF, welche in der CQ DL 4/99 abgedruckt ist und die der Behörde vorliegt.

Wie wir schon berichtet haben, werden sich für uns aufgrund der durch den DARC e. V. in Auftrag gegebenen CETECOM-Untersuchung noch wesentlich günstigere HSM-Grenzwerte ergeben, die es nunmehr gilt, in die DIN 0848 umzusetzen. Da die Umsetzung im Bereich der Normung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird (vermutlich erst Ende 2000), kann es sein, daß die jetzt vom BMWi vorgesehene Frist des 31.12.2000 zu kurz bemessen ist. Daher werden wir uns, falls notwendig, noch für eine weitergehende Verschiebung der Abgabefrist in das Jahr 2001 einsetzen, damit wir nicht ein Jahr später in die gleiche Situation geraten.

Um so wichtiger ist es, daß DARC e. V. und RTA für diesen Zeitraum eine vorübergehende Zwischenlösung erreichen. Sie sieht vor, daß lediglich die günstigeren Kurzwellenwerte des jetzt vorliegenden Gelbdrucks (Juni 1999) der DIN 0848 Teil 3-1 möglichst bald in die geplante Verordnung nach dem FTEG aufgenommen werden sollen. Praktisch würden damit auch die nach Ansicht der Funkamateure nicht akzeptablen Werte für das 2-m-Band gegenstandslos.

Die Funkamateure sind aber nochmals daran zu erinnern, daß die derzeit in der Verfügung 306/97 enthaltenen Grenzwerte einzuhalten sind, bis sich eine Änderung ergibt. Darüber hinaus gilt die vorgesehene neue Abgabefrist nach der (geänderten) Amateurfunkverordnung nur für diejenigen Funkamateure, die ihre Amateurfunkstelle bereits vor dem Inkrafttreten des Amateurfunkgesetzes (28.06.1997) betrieben haben. Alle Funkamateure, die ihre Amateurfunkgenehmigung erst nach diesem Datum erworben haben und eine ortsfeste Amateurfunkstelle mit mehr als 10 W EIRP betreiben, haben die Abgabe der Selbsterklärung bereits jetzt zu erfüllen. Wer seine Amateurfunkstelle mir weniger als 10 W EIRP betreibt, braucht keine Erklärung abzugeben, auch keine Negativmeldung.

Diese Vorstandsinformation wurde erarbeitet von Karl-Erhard Vögele, DK9HU und Christina Volmer, Juristische Verbandsbetreuung des DARC
Jochen Hindrichs, DL9KCX

50 MHz Regelung in Sicht

Die RegTP beabsichtigt, eine Regelung für weitere 50-MHz-Zulassungen in einem der nächsten Amtsblätter, wenn möglich noch im letzten Amtsblatt dieses Jahres, welches am 22.12.1999 erscheinen soll, bekanntzugeben. Der Entwurf befindet sich derzeit in der internen Abstimmung. Anträge können nach Erscheinen des Amtsblattes nur auf einem Formblatt gestellt werden, das der Amtsblattverfügung beigegeben wird. Wir bitten daher noch einmal, von Anträgen abzusehen und die Veröffentlichung des Amtsblattes abzuwarten. Der DARC e. V. wird sowohl den Wortlaut als auch das Antragsformular umgehend veröffentlichen. Damit haben die Bemühungen des RTA/DARC um eine verbesserte Regelung nach vielen in aller Stille geführten Verhandlungen endlich zu einem Erfolg geführt. RTA/DARC sind weiterhin bemüht, in einem überschaubaren Zeitraum die vollständige Freigabe zu erreichen.

Diese Vorstandsinformation wurde erarbeitet von Karl-Erhard Vögele, DK9HU,
Jochen Hindrichs, DL9KCX


15. Bundeskongreß für Amateurfunk und Telekommunikation an Schulen

Der Arbeitskreis Amateurfunk und Telekommunikation in der Schule AATiS e. V. lädt in der Zeit vom 10.–12.03.2000 zum 15. Bundeskongreß nach Goslar ein. Tagungsort ist wieder das Bildungshaus Zeppelin. Den Schwerpunkt bildet das neue AATiS-Projekt Telematik. Es sind unter anderem Arbeitsgruppen und Vorträge zu folgenden Themen geplant:

sowie eine Übungs-Fuchsjagd und vieles mehr.

Anmeldungen zum 15. Bundeskongreß sind nur auf einem speziellen Formular möglich, das gerne zugesandt wird. Eine ausführliche Programmbeschreibung befindet sich im aktuellen „Rundschreiben“ des AATiS, das am 07.12. verschickt wurde.

AATiS e. V., Wolfgang Lipps, .....; E-Mail ....., AX.25: DL4OAD@DBØABZ.


Werbung für Messen und Flohmärkte im Distrikt Köln-Aachen

Alle Ortsverbände des Distrikts, auch wenn sie noch über keine eigene Homepage verfügen, haben ab sofort die Möglichkeit, für ihre Funkmessen und Flohmärkte auf dem Distriktserver Werbung zu machen. Bitte schickt uns die Termine, Bilder, Kontaktadressen, etc. per E-Mail (auf dem Distriktserver) oder per Fax ......

Klaus, DL4KCK, und Helmut, DO1KXL, Webmaster Distrikt G


Meldungen aus den Ortsverbänden

Weihnachtsfeier des OV Köln, G10

Am Sonntag, dem 19.12., findet um 12:00 Uhr die Weihnachtsfeier des OV Köln statt. Wir treffen uns wie immer im Clublokal Bei Tara Nievenheimer-/Ecke Geldernstraße in Köln-Nippes. Für das leibliche Wohl ist gesorgt.

Joachim, DH4JG

+++

Weihnachtsfeier beim OV Köln-Nord, G35

Am Sonntag, dem 19.12., um 11:30 Uhr, starten wir in der Waldschule zur diesjährigen Weihnachtsfeier. Wir werden unserem OV-Mitglied Wolfgang, DF9WN, einen Besuch abstatten. Hier hat jeder die Möglichkeit nach einem kurzen Spaziergang sich selbst einen Weihnachtsbaum zu schlagen. Wenn das geschehen ist wird uns OM Tino, DJ3KE, zum Schwarzen Mann führen. Hier erwarten uns Kaffee und Kuchen.

Anmeldung wie immer so schnell wie möglich, damit wir planen können, via PR, Telefon und Fax ..... oder E-Mail ......

Wilfried, DL5KX


In eigener Sache: Weihnachtspause des Köln-Aachen-Rundspruches

Wir möchten schon jetzt darauf hinweisen, daß der letzte Köln-Aachen-Rundspruch vor der Weihnachtspause am 19.12. erscheint. Der erste Rundspruch im neuen Jahr wird am 16.01. gesendet.


Ende des Köln-Aachen-RS 49/99 vom 12.12.1999

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

..._._


Inhalt 1999 Rundspruch-Archiv