KÖLN-AACHEN-RUNDSPRUCH NR. 10/99 VOM 14.03.1999

Redakteur der Woche: Günther Mester, DL 3 KAT


ÜBERSICHT:


Einladung zur Distriktsversammlung Köln-Aachen

Die Distriktsversammlung des Distriktes Köln-Aachen wird am 20.03. stattfinden, also eine Woche nach dem Flohmarkt in Bergheim.

Ausgerichtet wird die Versammlung vom OV Bergheim, G20. Tagungslokal ist die Schloßstube in Bergheim-Paffendorf, Glescher Str. 50.

In diesem Jahr steht die Wahl des Vorstandes an.

Der amtierende Vorstand kandidiert als Team in der jetzigen Funktion:

Wenn es weitere Kandidaten gibt, möge man diese mit der schriftlichen Bestätigung ihres Einverständnisses dem Wahlvorstand vorschlagen. Als Wahlvorstand sind benannt: DL3OE, Wolfgang Oepen, ....., und DJ6FS, Dieter Kemper, ......

(Manfred, DJ1KF)


Vorstandsinformation Nr. 09 vom 05.03.1999

Hinweise und Empfehlungen zur Abgabe der EMVU-Selbsterklärung

Zur Lage

Bekanntlich unterstützt der DARC e. V. die Klagen betroffener Funkamateure und DARC-Mitglieder gegen die Verfügung 306 in fachlicher und finanzieller Hinsicht. Hierüber wurde Anfang Dezember des vergangenen Jahres ausführlich berichtet. Die Klagen sind umfassend begründet worden und liegen dem Verwaltungsgericht und der Beklagten und damit auch der Regulierungsbehörde bereits vor.

Die Klagen der vom DARC vor Gericht unterstützten Funkamateure richten sich ausschließlich gegen die Heranziehung der Herzschrittmachergrenzwerte der DIN 0848, die wir wegen Verstoßes gegen das Übermaßverbot entschieden ablehnen. Die Klagen richten sich in der Argumentation nicht gegen die Personenschutzgrenzwerte.

Alle Senderbetreiber stehen in der Pflicht, ihren Beitrag zum allgemeinen Personenschutz zu leisten und dies nachzuweisen. Die Personenschutzgrenzwerte sind weltweit anerkannt und es ist nicht zu erwarten, daß sich hier grundlegende Änderungen ergeben. Sie sind, wie auch die derzeitigen Grenzwerte zum Schutze der Herzschrittmacherträger einzuhalten.

Empfehlungen der Arbeitstagung des DARC EMV-Referates

Vor diesem Hintergrund berieten die Mitarbeiter des EMV-Referates und des EMV-Arbeitskreises, die sich zu einer Arbeitstagung in Bebra trafen, die derzeitige EMVU-Situation. Themen waren die gesamte EMVU-Problematik, der Stand der EMVU-Beratung für die Mitglieder im DARC sowie weitere Maßnahmen, diesen Service auszubauen.

Ergebnis dieser Tagung war unter anderem, den Inhabern der Zeugnisklasse 2 und allen Funkamateuren, die keinen Funkbetrieb unterhalb 30 MHz machen werden, zu empfehlen, ihre Selbsterklärung bei der RegTP alsbald einzureichen. Hierzu sind alle Betreiber einer ortsfesten Amateurfunkstelle spätestens am 21.01.2000 verpflichtet.

Bei Funkamateuren, die entweder keinen Kurzwellenfunkbetrieb machen oder aufgrund ihrer Zeugnisklasse nicht machen können, ist es sinnvoll, daß sie die Personenschutzgrenzwerte, die sie ohnehin einhalten müssen, auch dokumentieren. Die Tatsache, daß der DARC diese Empfehlung ausspricht, hat nach den Beratungsergebnisses der EMVU-Tagung im wesentlichen folgende Gründe.

Die Gründe für die Empfehlung

Zum einen macht eine vom Gesetzgeber eingeräumte Übergangsfrist nur dort einen Sinn, wo sie notwendig ist, um jene Vorbereitungen zu treffen, die zeitaufwendig sind. Sind diese abgeschlossen, und dies ist bei vielen Funkamateuren nach nunmehr einem Jahr durchaus anzunehmen, kann und sollte die Einhaltung der Grenzwerte durch die Abgabe der Selbsterklärung dokumentiert werden. Wir Funkamateure zeigen damit auch, daß wir zu unserer Verantwortung stehen.

Zum zweiten ergeben sich auch durch das Ergebnis der vom DARC in Auftrag gegebenen Untersuchung, die Klärung der Nahfeldproblematik oder die Anpassung der Verfügung im Hinblick auf den demnächst zu erwartenden Gelbdruck der DIN 0848 Teil 3-1 im Bereich des Personenschutzes keine Änderungen. Diese Verbesserungen und Ergebnisse haben nur Auswirkung auf die HSM-Grenzwerte.

Schließlich und letztlich stehen seitens des DARC in den Ortsverbänden und Distrikten Funkamateure bereit, die bei der Erstellung von Selbsterklärungen helfen und beraten können. Diese Kapazitäten sind aber nicht so unbegrenzt vorhanden, um einem kurzfristigen Ansturm gerecht werden zu können. Die Beratungsmöglichkeiten sollten also jetzt schon genutzt werden, damit in den Fällen, in denen andere Funkamateure tatsächlich die Übergangsfrist intensiver ausschöpfen müssen, dann ebenfalls Beratung und Hilfe gegeben werden kann.

Die Funkamateure sind kompetent und stehen zu ihrer Verantwortung

Die Hilfestellungen bei der Erstellung der Selbsterklärung leisten Funkamateure ehrenamtlich und in ihrer Freizeit. Sie sind vielfältig. Die Funkamateure haben durch diese umfassenden Vorkehrungen bereits ihre Fachkenntnis bewiesen, die es rechtfertigt, sie vom kostenpflichtigen Standortbescheinigungsverfahren auszunehmen, indem sie Arbeitsgruppen zur Erstellung der Selbsterklärung auf OV- und Distriktsebene gebildet sowie Unterlagen und Programme erstellt haben. Auf Amateurfunkmessen gibt es Informationsstände, es werden EMVU-Tage eingerichtet und vieles andere mehr. Sofort nach Veröffentlichung der Verfügung ist hier gehandelt worden. Die Ergebnisse können sich nun sehen lassen. Sie werden präsentiert und nach Maßgabe unserer Möglichkeiten ständig erweitert und optimiert.

Kurzwellenfunkamateure sind stärker gefordert

Die Empfehlung, die Selbsterklärungen abzugeben, richtet sich grundsätzlich auch an die Kurzwellenamateure. Die von den Herzschrittmachergrenzwerten betroffenen Funkamateure sollten die Vorbereitungen für die Abgabe der Selbsterklärung im Januar 2000 fortsetzen und auf eine Abgabe der Selbsterklärung hinarbeiten. Das bedeutet: Unterlagen komplettieren, eventuell auch zusätzlich eine Selbsterklärung mit den verbesserten HSM-Werten ausfüllen und abschätzen, ob Messungen oder gesonderte Nahfeldberechnungen zweckmäßig sind. Spätestens wenn der Gelbdruck vorliegt, sollte alsbald die Selbsterklärung abgegeben werden. Der DARC e. V. geht davon aus, daß auch in Kürze geklärt ist, ob die RegTP mit einem Verfahren einverstanden ist, mit dem nach Ansicht des DARC e. V. auch im Nahfeld in ausreichender Weise zu Fernfeldbedingungen gerechnet werden kann.

Auch hier gilt, daß die Kapazitäten, insbesondere durch Beratungen im Bereich der Nahfeldproblematik und auch, was die Verfügbarkeit einer ausreichenden Zahl von Meßgeräten betrifft, nicht unendlich groß ist.

Der DARC muß die Interessen aller Beteiligten beachten

Es ist sicher im Interesse aller Funkamateure, wenn der DARC e. V. zunächst nach Herausgabe der Verfügung 306/97 empfohlen hat, die Frist zur Abgabe der Selbsterklärung auszuschöpfen. Ausschöpfen heißt aber auch, die Frist bis zur Abgabe optimal zu nutzen. Wesentliche Dinge waren damals unklar, Unterlagen mußten erstellt und die Organisation für die EMVU-Beratung innerhalb des DARC mußte erst aufgebaut werden. Dies war sehr zeitaufwendig und nicht immer sehr einfach. Noch wird daran gearbeitet, sie zu verbessern. Doch bereits jetzt steht ein umfassendes Angebot an Unterlagen und eine beachtliche Beratungskapazität zur Verfügung.

Es ist aber auch im Interesse aller Funkamateure, wenn der DARC jetzt darauf hinwirkt, daß bis zum Abgabetermin der Selbsterklärung von den Beratungsmöglichkeiten und der Hilfe unserer ehrenamtlichen EMVU-Beauftragten und Helfer möglichst gleichmäßig verteilt Gebrauch gemacht wird, mit dem Ziel, die Selbsterklärung alsbald abzugeben. So kann die noch zur Verfügung stehende Zeit bis zum Abgabetermin am 21.01.2000 für alle optimal genutzt werden. Es stehen uns noch rund elf Monate zur Verfügung, die wir nutzen sollten und auch nutzen müssen. Laßt uns jetzt damit beginnen.

Diese Information wurde erstellt vom Vorstand des DARC e. V.

Jochen Hindrichs, DL9KCX


50 Jahre Grundgesetz – DAØGG QRV

Vom 01.03.–31.12.1999 wird das Distriktsjugendreferat Berlin-Brandenburg mit dem Rufzeichen DAØGG QRV sein. Anlaß hierfür ist das Inkrafttreten des Grundgesetzes vor 50 Jahren am 23.05.1949. Auch für die Clubstation des Jugendreferates des Distriktes Berlin, DKØJR, ist der Sonder-DOK für den genannten Zeitraum beantragt worden.

Jens, DD6VQ, Distriktsjugendreferent Berlin-Brandenburg
(Quelle: Distrikts-Rundsprüche)


Eintragung von DOK und Locator in Rufzeichen-CDs

Alle Stationen, die in die bevorstehenden Neuauflagen von Eurocall- und internationaler Callbook-CD auch mit DOK und Locator aufgenommen werden wollen, müssen dies dem DARC Verlag ausdrücklich per Postkarte, Fax oder E-Mail mitteilen. Einzelheiten hierzu siehe CQ DL März 99, Seite 197.


Siebengebirgs-Flohmarkt

Auch in diesem Jahr findet beim DARC-Ortsverband Siebengebirge, G25, wieder der schon traditionelle Flohmarkt statt. Termin ist Samstag, der 17.04., im Schulzentrum Oberpleis. Die Veranstaltung beginnt um 07:00 Uhr und dauert bis 14:00 Uhr. Aussteller können ihre Tische ab 06:00 Uhr aufbauen. Tischbestellungen ab sofort bei: Lothar Gallus, DF3WT, ....., oder bei Wolfgang Oepen, DL3OE, ...... Sie können sich aber auch in PR Oder via E-Mail anmelden! In PR unter DL3OE@DBØMKA, E-Mail ..... oder ......

Wie kommen Sie nach Oberpleis? Autobahnabfahrt Siebengebirge der A3, dann in Richtung Oberpleis bis zur großen Ampelanlage. Dann bitte den Hinweisschildern „Schulzentrum“ folgen. Einweisung erfolgt auf der Mobilfrequenz 145,500 MHz oder auf dem FM-Relais DBØSB, Bonn, auf R4 = 145,700 MHz. Schriftlich erreichen Sie den OV unter Wolfgang Oepen, DL3OE, ......

Wolfgang, DL3OE


70-cm-Relaisfunkstelle DBØQA wieder außer Betrieb

Wegen Umbauarbeiten auf dem Dach des Alsdorfer Rathauses war das dortige 70-cm-Relais abgeschaltet worden. Nach Abschluß der Umbauarbeiten ist das Relais zunächst wieder in Betrieb gegangen. Leider stellte sich eine Technische Störung heraus, die ein erneutes Abschalten erforderte Leo, DL9KAU, hofft, daß der für die Region wichtige Umsetzer in ca. zwei Wochen wieder QRV ist. Wir werden im Köln-Aachen-Rundspruch darüber berichten.

Günther, DL3KAT


Meldungen aus den Ortsverbänden

Jahreshauptversammlung beim OV Wesseling, G37

Die diesjährige Jahreshauptversammlung des OV Wesseling findet im OV-Lokal Residenz Eichholz, Auf dem Eichholzer Acker in Wesseling statt. Termin ist Freitag, der 19.03., um 20:00 Uhr.

Wenn auch in diesem Jahr keine Neuwahlen anstehen, so würde im mich Trotzdem über Euer zahlreiches Erscheinen freuen. Interessierte an unserem Hobby sind selbstverständlich jederzeit willkommen, oder besser, ihr bringt sie einfach mit!

(Rainer, DF8MH)

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Mitgliederversammlung beim OV Aachen, G01

Hiermit möchte ich alle OV-Mitglieder und Gäste einladen zur Mitgliederversammlung mit Neuwahl!

Termin: 26.03. um 20:00 Uhr; Ort: Stettiner Stuben (Aachen-Brand)

Als Wahlvorstand sind auf dem November OV-Abend 1998 folgende OM bestimmt worden:

  1. Schorsch, DL1KDO,
  2. Ludwig, DG2KHL,
  3. Tobias, DL4KBS, (Ersatzvertreter).

Bitte richtet die Wahlvorschläge für die Tagesordnungspunkte 4) und 5) schon einige Zeit vor der Wahl an den Wahlvorstand. Das Einverständnis des Vorgeschlagenen ist möglichst vorher schon schriftlich einzuholen.

Fritz, DL2KFF

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Wahlergebnisse beim OV Köln-Deutz, G24

Am 26.02. fand bei G24 die diesjährige Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen statt. Der alte Vorstand wurde bestätigt:

OVV: Dieter Asselborn, DF3KJ
Stellvertretender OVV: Martha Weck, DC4KY
QSL-Manager: Willi Weck, DJ1SX
Kassierer: Ewald Welzenberg, DC6KW

Nähere Infos in der Info OV-G24

Dieter Asselborn, DF3KJ


Anmerkung der Rundspruchredaktion

Der kommende Rundspruch Nr. 11/99 ist der letzte Rundspruch vor der Osterpause. Der erste Rundspruch nach Ostern wird am 18.04. gesendet.


Ende des Köln-Aachen-RS 10/99 vom 14.03.1999

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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Inhalt 1999 Rundspruch-Archiv