Redaktion: Harry Radke, DB2HR, vom Amateurfunkmagazin CQ DL
DARC UND RTA LEGEN EINSPRUCH GEGEN NORMENTWURF EIN
Die Ergebnisse einer Untersuchung über die Herzschrittmacher-Störschwellen der Modulationsarten des Amateurfunks liegen vor. Der DARC hatte diese Studie bei der CETECOM in Auftrag gegeben das ist eine renommierte Firma für die Zertifizierung und Testierung in der Kommunikationsindustrie mit Filialen in vielen Ländern.
Gestützt auf die Ergebnisse dieser CETECOM-Studie für den Frequenzbereich im Amateurfunkdienst bis 30 MHz sowie für das 2-m-Band hat der DARC e. V. nunmehr gegen den Gelbdruck der DIN 0848 Teil 3-1 von Juni 1999 fristgerecht Einspruch beim DKE Deutsche Elektrotechnische Kommission im DIN und VDE erhoben. Der Runde Tisch Amateurfunk hat ebenfalls Einspruch eingelegt und sich der Begründung des DARC angeschlossen.
Die bei der Firma CETECOM in Auftrag gegebene Studie belegt gegenüber dem Gelbdruck nochmals erhebliche Verbesserungen nicht nur auf der Kurzwelle, sondern auch im Bereich des 2-m-Bandes. Damit wird die von den Funkamateuren bislang immer wieder angesprochene erhebliche Überschätzung der Gefährdung eines Herzschrittmacherträgers durch den Amateurfunkdienst zum ersten Mal durch eine Studie belegt.
Um möglichst schnell eine Verbesserung für alle Funkamateure zu erzielen, schlagen DARC e. V. und RTA in ihrem Einspruch vor, die Norm nach dem jeweiligen Stand der Technik zu interpretieren, der nunmehr mit der CETECOM Studie vorgelegt wird. Damit bräuchten die amateurfunkspezifischen Modulationsarten und die Störschwellen nicht mehr nach der Amplituden- bzw. Fernsehmodulation bewertet zu werden. Diese Modulation wird in dem Gelbdruck des Normentwurfs für den Amateurfunkdienst zugrunde gelegt und ist damit für die ungünstigen Grenzwerte für den Amateurfunkdienst verantwortlich.
Am 12./13.10. behandelt der für die Norm DIN 0848 zuständige Arbeitskreis im DKE die Einsprüche. DARC und RTA werden dort vertreten sein und wollen erreichen, daß die Norm bis zu einer Neuauflage im Sinne des CETECOM-Gutachtens interpretiert werden kann. Dadurch soll verhindert werden, daß die Norm erneut zurückgezogen, beraten und dann wiederum mit einer Einspruchsfrist von drei Monaten gedruckt wird.
Um möglichst schnell an die spezifischen und verbesserten Amateurfunkwerte zu gelangen, muß Übereinkunft mit der DKE und danach mit der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post gefunden werden. So lange sind noch die bisherigen Herzschrittmachergrenzwerte anzuwenden.
DARC e. V. und RTA streben an, durch dieses Konzept noch vor Ablauf der Frist zur Abgabe der Selbsterklärung im Januar 2000 eine Änderungsverfügung der Verfügung 306/97 zu erreichen.
Zu den neuen denkbaren HSM-Grenzwerten nach dem CETECOM-Gutachten
Untersucht wurden für das CETECOM-Gutachten die auf dem Markt befindlichen Herzschrittmacher (HSM)-Gerätetypen, die derzeit bei etwa 300.000 Patienten implantiert sind. Es wurden rund 30.000 Messungen für die Modulationsarten SSB, SSB komprimiert, FSK und CW in allen Kurzwellenbereichen vorgenommen. Zusätzlich wurden die Modulationsarten FM für das 10-m-Band und für 2 m sowie SSB ebenfalls für 2 m untersucht. Weitere Untersuchungen sind für weniger benutzte Betriebsarten vorgesehen und konnten aus Zeitgründen derzeit von CETECOM noch nicht erbracht werden.
Nach den derzeitig anerkannten Umrechnungsmodellen der an den HSM maximal vor Auftreten einer Störung gemessenen Klemmenspannungen in elektromagnetische Feldstärken, sind auf Grund einer vorläufigen Auswertung folgende neue Grenzwerte denkbar (gerundet und nach Angaben von Thilo Kootz, DL9KCE): auf 160 m gleich 63 V/m; auf 80 m gleich 65 V/m; auf 40 m gleich 32 V/m; auf 20 m gleich 27 V/m; auf 17 m gleich 24 V/m, auf 12 m gleich 12 V/m; auf 10 m gleich 11 V/m. Bei dieser Auswahl handelt es sich um den jeweils ungünstigsten Wert aus den fünf Einzelwerten jeweils für CW, SSB, SSB komprimiert, FSK und FM, die teilweise je für sich günstiger liegen.
Die Werte auf 30 m gleich 9 V/m und auf 15 m gleich 9 V/m bedürfen einer weiteren Abklärung durch zusätzliche Untersuchungen bei der CETECOM, weil sie signifikant von den übrigen Werten abweichen.
Der DARC hat der DKE mitgeteilt, daß er mit der CETECOM noch im Gespräch und um die weiteren Ergebnisse zu diesen signifikant abweichenden Werten bemüht ist. Dies ist möglich, wenn die betroffene HSM-Gerätefirma einen neuen Herzschrittmacher zur Verfügung gestellt hat. Die Kosten für diesen Herzschrittmacher liegen nach Angaben der Firma CETECOM bei ca. 15.000 DM. Die Prüfung dieser Zahlen und deren Nachlieferung ändert nichts an der Wirksamkeit des Einspruches.
Im Bereich von 2-m-SSB kann der neue Grenzwert bei etwa 11 V/m und für FM weit über 69 V/m liegen. Diese Angaben geben wir mit Vorbehalt, weil sich nach neueren Untersuchungen die Umrechnungen der Spitzenspannungen an den HSM-Elektroden in elektromagnetische Feldstärken möglicherweise ändern können.
Wesentliches Ergebnis ist weiter, daß die oben angegebenen Werte durch wahrscheinlich lediglich drei bis vier Herzschrittmacher verursacht werden, die besonders empfindlich sind. Dies ergibt sich daraus, daß 95 % aller HSM in der CETECOM-Untersuchung Werte aufweisen, die so gut sind, daß für sie keine besonderen HSM-Grenzwerte mehr notwendig wären, sondern das Einhalten der Personenschutzgrenzwerte ausreichen würde.
Der CETECOM ist es nach Vereinbarungen mit den HSM-Herstellern nicht gestattet, zu den Geräten weitere Angaben zu machen. Da solche Geräte aber noch bei rund 10.00015.000 HSM-Patienten von den insgesamt ca. 200.000300.000 HSM-Patienten implantiert sind, muß hierauf noch für einen derzeit nicht näher bestimmbaren Zeitraum Rücksicht genommen werden. Insbesondere dürfen diese Geräte immer noch implantiert werden. Wegen des Datenschutzes und aus anderen Gründen gibt es derzeit über die Träger dieser besonders empfindlichen Geräte keine Angaben.
Ein Gespräch von DARC-Amtsträgern im Bundesamt für Arzneimittel und Medizingeräte in Berlin hat bislang darüber keine Fortschritte darüber gebracht, wie die Implantation der überempfindlichen Geräte verhindert und auf welchem Wege die Zahl der Träger sowie die restlichen Verweilzeiten erfaßt werden könnten.
Ziel des DARC ist es daher, besonders auf politischem Wege zu erreichen, daß jene Herzschrittmacher ausfindig gemacht werden, die für die ungünstigen Werte ursächlich sind, und daß nur noch solche HSM implantiert werden dürfen, welche die Europa-Norm 50061 bzw. 45502-2-1 einhalten. Gleichzeitig muß erreicht werden, daß 1. an einer Verbesserung der HSM durch die HSM-Hersteller gearbeitet wird, 2. in Gesprächen Ärzte über die Situation aufgeklärt und für die Problematik sensibilisiert und zur Mitarbeit bewegt werden, 3. auch die Krankenversicherungen eingebunden werden.
Das Ziel der Funkamateure ist erreicht, wenn die Situation der HSM-Träger und der Geräte es zuläßt, daß keine HSM-Werte, sondern nur noch die Personenschutzgrenzwerte zu beachten sind.
Der DARC-Vorstand stellt fest, daß die neuen möglichen Grenzwerte das sind, was kurzfristig über eine Änderung der Norm erreichbar ist. Weitere Fortschritte sind jetzt nur noch auf politischen Wege durch zähe und ausdauernde Arbeit zu erringen. Der nicht unbeachtliche Erfolg, den diese Studie darstellt, ist Ergebnis der bisherigen Arbeit des DARC. Neue politische Strategien und neue Untersuchungen über Risikenverteilung stehen ins Haus, um den Politikern die Augen über diese für eine Industrienation unhaltbare Situation zu öffnen. Alle nur denkbaren Wege werden beschritten.
Dieses nicht mehr und nicht weniger ist das, was ein Verband in der Vertretung der Interessen seiner Mitglieder tun kann. Aber ein Verband ist nur so stark, wie ihn seine Mitglieder machen. Daher danken wir allen Mitgliedern, die sich bisher in harter Arbeit in ihrem Ortsverband, Distrikt und Referaten für Lösungen und die Unterstützung vieler Funkamateure eingesetzt haben. Nur wenn wir diese Anstrengungen fortsetzten, werden wir erfolgreich sein. Was wir jetzt erreicht haben, läßt uns hoffen.
Klarstellung: Europäische Empfehlung zum Personenschutz in elektromagnetischen Feldern
Keine Herzschrittmacher-Grenzwerte in Europa unter dieser
Überschrift wird in einer im Internet zugänglichen Veröffentlichung [www.agz.net] geschlußfolgert, daß die Verfügung
306/97 gegen die Empfehlung des Europäischen Rates vom 12. Juli 1999 verstoße. Dadurch
kann der Eindruck entstehen, die Verfügung 306/97 bestünde zu unrecht. Davon kann nach
DARC-Auffassung keine Rede sein. Nach dieser unverbindlichen Empfehlung sind für den
Personenschutz in elektromagnetischen Feldern die sogenannten ICNIRP-Grenzwerte
anzuwenden. Die Mitgliedstaaten können ein über die Empfehlung hinausgehendes
Schutzniveau vorsehen. Obwohl die Empfehlung feststellt, daß Störprobleme bei
medizinischen Geräten, wie Herzschrittmacher, zur Regelungsmaterie der Rechtsvorschriften
über die elektromagnetische Verträglichkeit und über Medizinprodukte gehört, schließt
dies nicht aus, daß die Störfestigkeit des Herzschrittmachers als Gerät im Produktrecht
und darüber hinaus der Schutz von Personen, die Herzschrittmacher tragen, im Bereich des
Personenschutzes und der elektromagnetischen Umweltverträglichkeit geregelt wird. Der
DARC und RTA setzen sich dafür ein, daß langfristig gesonderte Regelungen im Bereich des
Personenschutzes für HSM-Träger überflüssig werden. Dafür müssen die existierenden
Produktregelungen verbindlich werden und alle HSM-Träger lückenlos geschützt sein.
FUNKWETTERBERICHT (29.09. de DL1VDL)
Rückblick auf die Solardaten der Woche vom 22.28.09.:
Die Werte des Flux F betrugen in der Reihenfolge der Wochentage: 140, 137, 132, 126, 123,
124, 126; der 90-Tage-Mittelwert beträgt 158. Die Sonnenfleckenrelativzahl R hatte die
Werte 103, 78, 86, 38, 44, 49 und 52. Die Werte für den planetarischen Index Ap lauten:
44, 24, 6, 4, 15, 37, 20.
Gegenwärtig können wir uns nur anhand des F(90)-Wertes vorstellen, daß wir uns irgendwo im Sonnenfleckenmaximum befinden sollen. Während der letzten beiden Wochen ging die solare Aktivität regelrecht den Bach hinunter, und es soll vorerst so bleiben. Auf den Kurzwellenbändern widerspiegelte sich die ruhige Sonne nicht ganz so negativ, denn bis 21 MHz waren DX-Signale aus allen Kontinenten relativ laut. Nur richtig laute 28-MHz-Öffnungen gab es nicht, wohl aber offene Tageslinien in alle DX-Gebiete.
Vorhersage bis 06.10.:
Bei Fluxwerten von knapp über 100, nur wenigen Sonnenflecken und recht intensivem
Sonnenwind, der aus einem koronalen Loch strömt, wird die Herbstsaison auf Kurzwelle
eingeläutet. Es lohnt sich, die Antennen für die unteren drei Kurzwellenbänder
auszuprobieren, denn dort ist allerhand los. Aber auch 14 MHz ist fast rund um die
Uhr brauchbar, die Pazifikexpeditionen sind hier früh über den langen Weg leichter zu
arbeiten.
Orientierungszeiten für Gray-Line DX, jeweils in UTC:
Sonnenaufgang: Neuseeland 18:00; Ostaustralien 19:35; Westaustralien 21:35; Japan
20:25; Hawaii 16:10; Alaska 15:50; Südafrika 04:00;
Sonnenuntergang: USA-Ostküste ab 22:45; USA-Westküste 01:40; Brasilien ab 20:50;
Falklandinseln 22:00; Hawaii 04:10 Alaska 03:40; Südafrika 16:10.
Ende des DL-RS Nr. 30/99 vom 30.09.1999
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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