DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 3/99 VOM 28.01.1999

Redaktion: DL9KCE


ÜBERSICHT:


ANHÖRUNG ZUM ENTWURF DER FREQUENZBEREICHSZUWEISUNGSPLANVERORDNUNG

Im ersten Amtsblatt 1999 fordert die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post mit der Mitteilung 1/1999 die von der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung betroffenen Kreise auf, ihre Teilnahme zu einer Anhörung der Verordnung bis zum 31.01.1999 dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie mitzuteilen. Ziel dieser Anhörung ist es unter anderem, eine beabsichtigte Nutzungsbestimmung hinsichtlich der Nutzung von Frequenzbereichen in und längs von Leitern für Telekommunikationsanlagen und Telekommunikationsnetze zu diskutieren. Die Mitteilung fordert weiterhin dazu auf, diese Nutzungsbestimmungen zu kommentieren. Rechtzeitig zur Anhörung soll weiterhin der Gesamtentwurf der Verordnung an die betroffenen Kreise gesandt werden, wodurch sich die weitere Möglichkeit ergibt, die Gesamtfassung zu kommentieren. Zu diesem Zweck möchte der DARC seine Mitglieder erneut aufrufen, wachsam Pilotprojekte im Gesamtkomplex ADSL, xDSL und PLC zu beobachten, Messungen zu machen und diese in Kopie an die Geschäftsstelle zu senden, damit in einer Stellungnahme fundiert auf die möglichen Gefahren für den Amateurfunk, die mit der Einführung einer solchen Nutzung einhergehen, hingewiesen, entgegengewirkt und im Bereich der Amateurfunkbänder verhindert werden kann.


WEITERES ZUR AMTSBLATTVERFÜGUNG 2/99

Wie schon im letzten Rundspruch erwähnt, wurde in o. g. Verfügung auf Betreiben des RTA und unter maßgeblicher Mitarbeit des DARC e. V. die Nutzung des Langwellenbereichs für Funkamateure der Klasse 1 freigegeben, die Sondergenehmigung für den 50-MHz-Bereich bis zum Inkrafttreten des Frequenznutzungsplans verlängert, die Betriebsart Morsetelegrafie für Inhaber der Klassen 2 und 3 oberhalb 144 MHz freigegeben und die Ausgangsleistungen für Funkamateure der Klasse 2 auf den erlaubten Bändern denen der Klasse 1 angepaßt.

Weiterhin befinden sich in der Verfügung Präzisierungen zum Ausbildungsfunkbetrieb. So wird klargestellt, daß der Ausbildungsfunkbetrieb ausschließlich der Vorbereitung auf das Ablegen einer Amateurfunkprüfung dient. Für Zwecke wie das Vorführen oder die Teilnahme an Amteurfunkwettbewerben darf das Ausbildungsrufzeichen nicht verwendet werden. Präzisierend ist unter dem Begriff „unmittelbare Anleitung und Aufsicht“ zu verstehen, daß eine gemeinsame Anwesenheit von Ausbilder und Auszubildenden an der Amateurfunkstelle bestehen muß und eine jederzeitige und direkte Einwirkungsmöglichkeit des Ausbilders in den Amateurfunkbetrieb möglich sein muß. Für den Fall, daß ein Auszubildender bereits ein Amateurfunkzeugnis besitzt, darf er nur am Ausbildungsfunkbetrieb für eine höhere Klasse teilnehmen. Das Ausbildungsrufzeichen darf nur vom Auszubildenden verwendet werden, es sei denn, der Ausbilder greift in den Amateurfunkbetrieb ein.

Weiterhin erlaubt die Verfügung bis zum Inkrafttreten des Frequenznutzungsplans die Abweichungen von der Anlage 1 zur DV-AFuG der Frequenznutzung im Beitrittsgebiet, die unter Punkt 4 der BMPT-Amtsblattverfügung 132/1990 dargelegt sind. Hier handelt es sich um die Benutzung des erweiterten 160-m-Bandes und die erhöhte Sendeleistung im 30-m-Band für Funkamateure aus dem Beitrittsgebiet.


VERFÜGUNG 306/97 NUNMEHR EIN JAHR IN KRAFT

Die EMVU-Verfügung 306/97 ist nunmehr etwa ein Jahr in Kraft und verpflichtet Funkamateure, deren Strahlungsleistung 10 W EIRP oder mehr beträgt, den Schutz von Personen und HSM-Träger in elektromagnetischen Feldern gemäß den entsprechenden Vorgaben einzuhalten und nachzuweisen. Dabei können Funkamateure, die ihre Amateurfunkgenehmigung bereits vor Inkrafttreten des Amateurfunkgesetzes hatten, noch die Übergangsfrist bis zum 21.01.2000 wahrnehmen, so daß für diesen Personenkreis noch ein knappes Jahr zur Erstellung und Einreichung der Selbsterklärung verbleibt. Wie der DARC e. V. erfahren hat, ist die Anzahl der bis dato eingegangenen Selbsterklärungen bei den Außenstellen noch recht gering, was uns dazu veranlaßt, nochmals allen Funkamateuren deutlich zu machen, daß die Erfüllung dieser Pflicht im Verantwortungsbereich jedes einzelnen liegt. Mitglieder, die aufgrund ihrer technischen Gegebenheiten und sonstigen Umstände in ihrer Amateurfunkstelle bereits jetzt ihre Selbsterklärung abgeben können, unterstützen den RTA in seinem Bemühungen, Bestrebungen bei der Behörde entgegenzuwirken, die darauf abzielen, nach Wegen zu suchen, wie die Abgabe von Selbsterklärungen beschleunigt werden kann. Der DARC bietet über das EMV-Referat und die EMV-Referenten in den Distrikten sowie Ansprechpartnern in den Ortsverbänden die Möglichkeit, Fragen zur Selbsterklärung beantwortet zu bekommen und Hilfe in Empfang zu nehmen. In einigen Fällen kann es weiterhin notwendig sein, zusätzlich zu Rechnungen ergänzende Messungen der Feldstärkeverteilung durchzuführen. Zu diesem Zweck hat jeder Funkamateur über seinen EMV-Distriktsreferenten Zugriff auf ein Feldstärkemeßgerät von Distrikt, EMV-Referat oder Geschäftsstelle. Spezialfragen zum Verfahren oder zur Vorgehensweise werden neben den angesprochenen Ansprechpartnern außerdem von der Technischen Verbandsbetreuung in der Geschäftsstelle in Baunatal beantwortet. Als besonderes Angebot wird auf der HAM RADIO 1999 ein Service-Counter „Verfügung 306“ aufgebaut werden, an dem vor Ort von sachkundigem Standpersonal Selbsterklärungen erstellt werden, wenn die Mitglieder die entsprechenden Unterlagen ihrer Station mitbringen.

Näheres zu dieser Aktion ist in einer der nächsten Ausgaben der CQ DL nachzulesen. Auch werden wir unsere Mitglieder darüber sofort informieren, wenn bekannt wird, ab wann die neuen HSM-Grenzwerte durch eine Änderung der Verfügung zur Anwendung kommen können.


FRAGENKATALOG KLASSE 3

Im letzten Rundspruch wurde vermeldet, daß die überarbeitete Version des Fragen- und Antwortenkataloges Prüfungsfragen für den Erwerb des Amateurfunkzeugnisses der Klasse 3 von der Regulierungsbehörde erarbeitet worden ist und im Januar 1999 in zweiter Auflage erscheint. Wie wir mittlerweile von der Regulierungsbehörde erfahren konnten, findet die Veröffentlichung nicht wie ursprünglich geplant im Januar, sondern vielmehr erst im April des Jahres 1999 statt. Wir bitten daher alle Interessenten am Fragenkatalog, bis zum April keine weiteren Anfragen an die Regulierungsbehörde zu stellen und entschuldigen uns für diese Fehlinformation.


RATESENDUNG MIT AMATEURFUNKINHALT

Am Freitag, dem 05.02., wird um 20:15 Uhr in Hessen Drei die Fernsehsendung „8...und fertig Los“ ausgestrahlt, in der Fragen über den Amateurfunk, unter Zuhilfenahme eines stattgefundenen QSOs in der Sendung, an zwei Rateteams gestellt werden. Die Sendung wurde am 15.01. in Zusammenwirkung mit Mitarbeitern der Geschäftsstelle aufgezeichnet.


NEUE BEITRAGSSERIE IM DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH

Ähnlich der in den letzten 1½ Jahren veröffentlichten Serie „Funkwetter kurz erklärt“ von DL1VDL, wird das EMV-Referat des DARC ab Februar zu ausgewählten Themen aus dem Bereich EMV/EMVU wöchentlich kleinere Beiträge im Deutschland-Rundspruch veröffentlichen. Dies soll dazu beitragen, den Mitgliedern auch Spezialfragen aus diesem Bereich nahe zu bringen und dazu ermutigen, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen.


TRANSPONDERFAHRPLAN VON FUJI-OSCAR-29

Die JARL hat den Transponderfahrplan von FO-29 bis Ende Februar 1999 bekanntgegeben:

Ab Montag, dem 25.01. Mode JA
Ab Montag, dem 01.02. Mode JD 1200 bit/s
Ab Mittwoch, dem 03.02. Mode JA
Ab Montag, dem 08.02. Mode JD 1200 bit/s
Ab Montag, dem 15.02. Mode JA
Ab Freitag, dem 19.02. Digitalker bis Montag, dem 22.02.

Der Schwestersatellit FO-20 bleibt ständig im Analogmode JA (SSB/CW).


FUNKWETTERBERICHT (18.01. de DL1VDL)

Rückblick: (Woche zwischen 18.01. und 24.01.)
Flux F: 171, 176, 176, 175, 178, 166, 162; 90-Tage-Mittelwert: F(90)=144; Sonnenfleckenrelativzahl R: 169, 182, 156, 134, 141, 117, 107; Planetarischer Index des Magnetfeldes Ap: 5, 5, 7, 5, 10, 16, 13.

Etwa eine Sonnenumdrehung nach Weihnachten sorgten die wieder sichtbaren Sonnenfleckengruppen für einen bemerkenswert hohen Fluxanstieg innerhalb einer Woche von 112 auf 178. Das 90-Tagesmittel des Fluxes stieg auch um 5 Punkte. Wir registrierten die teilweise exzellenten DX-Bedingungen auf allen Bändern von 160 m bis 6 m. Die magnetischen Turbulenzen am 17.01. waren erträglich, zur Wochenmitte fiel die Intensität der galaktischen kosmischen Hintergrundstrahlung. Dieses relativ seltene Phänomen ist als Forbush Decrease bekannt.

Vorhersage bis 31.01.:
Mit dem Verschwinden der aktiven Sonnenfleckengruppen infolge der Rotation der Sonne geht auch der Flux auf etwa 113 zurück. Erst ab Mitte Februar sind dann wieder Fluxwerte um 180 zu erwarten. Geomagnetische Störungen sind zwischen dem 28. und 31.01. wahrscheinlich.

Orientierungszeiten für Gray-Line DX:
Sonnenaufgang (UTC): ZL: 17:15; VK2: 19:15; VK6: 21:30; W6: 14:50; JA: 21:40; KH6: 17:00; VP8: 08:25; ZS: 03:45;
Sonnenuntergang (UTC): W2: ab 21:40; W6: 01:30; ZL: 07:45; JA: 07:50; PY: ab 21:30; VP8: 00:00; ZS6: 17:20; KH6: 04:15.

Funkwetter kurz erklärt: Funkwettervorhersagekurs im Internet

Das SEC-Boulder bietet im Internet einen Online-Kurs an, in dem man die Grundlagen der Funkwettervorhersage lernen kann. Details findet man unter http://solar.uleth.ca/solar/www/course.html.


Ende des DL-RS Nr. 3/99 vom 28.01.1999

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

..._._


Inhalt 1999 Rundspruch-Archiv