DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 2/99 VOM 21.01.1999

Redaktion: DL9KCE


ÜBERSICHT:


NEUE AMTSBLATTVERFÜGUNG BRINGT VIEL GUTES

Am 20.01.1999 ist die Verfügung 2/1999 im Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post erschienen, die Ausführungsbestimmungen für den Amateurfunkdienst enthält. So wird die Anwendung von Morsetelegrafie für Inhaber der Klasse 2 und 3 in den vorgesehenen Frequenzteilbereichen nach den internationalen Vereinbarungen und Empfehlungen freigegeben. Dabei sind die allgemeinen Qualitätsanforderungen für Morsezeichen ausreichend zu erfüllen. Des weiteren dürfen Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse 2 bis zum Inkrafttreten des Frequenznutzungsplans die in der Anlage 1 der DV-AFuG für die Klasse B angegebenen Senderleistungen im Frequenzbereich oberhalb von 144 MHz verwenden. Dies bedeutet, daß die bis dato noch bestehende Leistungsbeschränkung wegfällt und diese nunmehr hinsichtlich der Ausgangsleistung Klasse 1 Inhabern gleichgestellt sind. Der im Entwurf des Frequenznutzungsplans für den Amateurfunkdienst als sekundärer Funkdienst ausgewiesene Frequenzteilbereich 135,7–137,8 kHz darf nach Inkrafttreten dieser Verfügung von Inhabern der Amateurfunkzeugnisklasse 1 benutzt werden. Diese Freigabe gilt bis zum Inkrafttreten des Frequenznutzungsplans unter den folgenden Nutzungsbedingungen. Die Nutzung des Frequenzbereichs kann in Einzelfällen oder durch eine Allgemeinverfügung der Regulierungsbehörde eingeschränkt oder geändert werden. Die maximal zulässige Sendeleistung beträgt 20 W Spitzenleistung. Zugelassen sind die Sendearten, die mit einer belegten Bandbreite bis zu max. 800 Hz auskommen. Im 6-m-Band darf der Frequenzbereich 50,080–51,000 MHz von den Inhabern erteilter Sondergenehmigungen nach den Bedingungen und Auflagen der Verfügung 34/1994 bis zum Inkrafttreten des Frequenznutzungsplans verwendet werden. Diese Regelung kann ohne Angabe von Gründen insgesamt oder auch jedem einzelnen Funkamateur widerrufen werden. Eine abschließende Regelung erfolgt im Frequenznutzungsplan. Die Verfügung enthält noch weitere Präzisierungen, u. a. hinsichtlich des Ausbildungsfunkverkehrs, über die in Kürze berichtet wird.


DIE ZUKUNFT DES AMATEURFUNKDIENSTES FASC

Der Vorstand hat sich auf seiner letzten Vorstandssitzung erneut mit dem Thema FASC und der Zukunft des Amateurfunkdienstes befaßt. Auf der World Radio Conference 2001 oder später wird aller Voraussicht nach der Amateurfunkdienst auf dem Prüfstand stehen. Gemeint ist damit die Revision des Artikels 32 der VO-Funk als Bestandteil des Internationalen Fernmeldevertrages von 1982. Dieser Artikel 32, der vom Amateurfunkdienst handelt, und Artikel 1, mit den Begriffsbestimmungen des Amateurfunkdienstes, stellen eine Art weltweites Amateurfunkgesetz dar, da sich die Mitgliedsländer der Internationalen Fernmeldeunion - kurz ITU – durch den Internationalen Fernmeldevertrag vertraglich verpflichtet haben, diesen zu beachten und die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Fernmeldewesens einheitlich zu regeln. Artikel 32 ist Teil der Radio Regulations, die insgesamt zur Überarbeitung durch die ITU vorgesehen sind. Innerhalb dieses Projektes trägt er die Bezeichnung S25. Eine Novellierung des S25 wird über kurz oder lang auch Auswirkung auf unser nationales Amateurfunkgesetz haben. Bekanntlich hat die IARU, ausgehend von diesen Revisionsbestrebungen, 1996 die Arbeitsgruppe Future of the Amateur Services Committee – kurz FASC genannt – gegründet und vier Berichte, einschließlich verschiedener Arbeitspapiere, veröffentlicht, die sich mit S25 befassen. Den maßgeblichen Entwurf für einen S25 enthält der 4. FASC-Bericht. Dieser Entwurf wurde in der IARU-Region 1 bislang nicht beraten. Daher beabsichtigt der Vorstand, auf der kommenden IARU-Region-1-Konferenz im Herbst diesen Jahres den Antrag zu stellen, diese Beratung nachzuholen. Derzeit wird an einer Stellungnahme dazu gearbeitet. Interessierte Mitglieder können sich tiefer in die nicht gerade einfache Materie an Hand der bislang entstandenen Arbeitspapiere zu FASC einarbeiten, die bei der Geschäftsstelle gegen SASE frankiert mit DM 4,40 erhältlich sind.


PRÜFUNGSFRAGEN FÜR KLASSE 3

Die zweite Auflage des Fragen- und Antwortenkataloges ist erschienen. Der Fragen- und Antwortenkatalog Prüfungsfragen für den Erwerb des Amateurfunkzeugnisses der Klasse 3 ist von der Regulierungsbehörde RegTP überarbeitet worden und erscheint im Januar 1999 in zweiter Auflage. Gegenüber der ersten Auflage vom 13.05.1998 sind nur wenige Fragen redaktionell geändert worden. Anzahl und Inhalte der Fragen sind gleich geblieben. Die neue Auflage enthält aber nicht nur die Fragen und richtigen Antworten wie in der ersten Auflage; nunmehr sind auch die falschen Antworten im Katalog aufgeführt. Der Katalog kann zum Preis von DM 10,– zzgl. Versandkosten bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, ..... bestellt werden. Die Bestellung kann auch per Fax über ..... erfolgen. Voraussichtlich wird diese Drucksache auch demnächst im Internet auf der Homepage der RegTP abzurufen sein.


22. GHZ-TAGUNG IN DORSTEN

Am 20.02. findet in Dorsten die 22. GHz-Tagung in den Räumen der Volkshochschule statt. Auch in diesem Jahr findet wieder ein interessantes Tagungsprogramm statt. So wird über Transverterkonzepte für 10, 24 und 47 GHz, 2 m-Transceiver als Transverternachsetzer und Linearendstufen, die mit Simulationssoftware designed wurden, berichtet sowie die EMVU-Problematik im Mikrowellenbereich diskutiert. Die Veranstaltung geht von 09:00–16:30 Uhr, wobei eine Einweisung von der Clubstation DLØXN mit dem Sonder-DOK „GHZ“ auf dem 2-m-Band auf 145,500 MHz und auf 70 cm auf Kanal R80, dem Repeater DBØUR, stattfindet. Veranstaltungsort ist die Volkshochschule Dorsten in Maria Lindenhof an der B224. Die Tagungsleitung wünscht sich eine zahlreiche Teilnahme und wird ein Tagungsband zur Verfügung stellen.


64. ÜBERREGIONALER AMATEURFUNK-INTENSIVKURS FÜR BEHINDERTE UND NICHTBEHINDERTE

Vom 06.–27.08. findet im Jugendgästehaus und der Lehrgangsstätte Auf dem Schönberg in Oberwesel am Rhein ein Amateurfunk-Intensivkurs für behinderte und nichtbehinderte Interessenten am Erwerb einer Amateurfunkgenehmigung statt. Dieser Lehrgang wird in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Blinden Verband, DBV e. V., und vom Ausbildungsreferat des DARC e. V. durchgeführt. Am Ende des Kurses findet eine Prüfung durch die RegTP Koblenz am 26.08. statt, die im Jugendgästehaus abgenommen wird. Interessenten sollten sich rechtzeitig bei Günter Zellmer, DL7ZG, ....., anmelden, da die Teilnehmerzahl auf 23 Personen beschränkt ist. Die Unterbringung in der Lehrgangsstätte erfolgt in Zwei-Bett-Zimmern, wobei für Vollverpflegung gesorgt ist. Weitere Informationen zum Lehrgang erhalten Interessierte ebenfalls bei OM Zellmer, DL7ZG.


FUNKWETTERBERICHT (18.01. de DL1VDL)

Rückblick: (Woche zwischen 11.01. und 17.01.)
Flux F: 112, 113, 119, 140, 143, 159, 161; 90-Tage-Mittelwert: F(90)=139; Sonnenfleckenrelativzahl R: 46, 66, 77, 86, 106, 106, 131; Planetarischer Index des Magnetfeldes Ap: 4, 6, 28, 24, 17, 7, 5.

Zwischen dem 13. und 15.01. ereigneten sich fünf Klasse M-Flares, der letzte M-Flare wurde am 01.01.99 registriert. Geomagnetische Störungen gab es zwischen dem 13. und 15.01. Die DX-Bedingungen auf den unteren Bändern waren sehr gut, auf den oberen Bändern dominierten winterliche Ausbreitungsverhältnisse mit relativ kurzen Öffnungen. T33VU und ZL9CI sind derzeit die besten DX-Baken, dabei sind im praktischen Funkbetrieb gestörte geomagnetische Bedingungen weitaus angenehmer als das beschämende QRM unqualifizierter Störer auf den Frequenzen der DX-peditionen.

Vorhersage bis 11.03.:
Bis zum 23.1. werden steigende Fluxwerte bis über 185 erwartet. Die DX-Bedingungen auf den oberen Bändern werden sich weiter verbessern, wobei auch geomagnetische Störungen sehr wahrscheinlich sind. Gegenwärtig wird am nordöstlichen Sonnenrand eine Quelle mit unüblicher und starker Strahlungsemission beobachtet.

Orientierungszeiten für Gray-Line DX:
Sonnenaufgang (UTC): ZL: 17:05; VK2: 19:05; VK6: 21:25; W6: 14:50; JA: 21:50; KH6: 17:00; VP8: 08:20; ZS: 03:35;
Sonnenuntergang (UTC): W2: ab 21:35; W6: 01:40; ZL: 08:10; JA: 08:00; PY: ab 21:30; VP8: 23:55; ZS6: 17:30; KH6: 04:10.

Funkwetter kurz erklärt: Der Advanced Composition Explorer – kurz ACE
Der ACE-Satellit gehört zu dem Satellitennetz, daß Echtzeitdaten über Vorgänge zwischen Sonne und Erde liefert. ACE ist ein Sonnenwinddetektor. Aufgrund seiner Position, L1-Orbitalpunkt, liefert er etwa eine Stunde, bevor eine Störung des Interplanetaren Magnetfeldes IMF die Erde erreicht, relevante Daten über die zu erwartende Intensität der geomagnetischen Störung. Im Internet findet man Informationen zum ACE unter der Adresse http://sec.noaa.gov/ace/ACErtsw-home.html.


Ende des DL-RS Nr. 2/99 vom 21.01.1999

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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