DARC e. V. Vorstandsinformationen vom 04.06.1998

Thema: Ausbildungsrufzeichen werden zugeteilt


Liebe YLs, XYLs, SWLs und OM,
mit Fax vom 04.06.1998 hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post dem Vorsitzenden des RTA, OM Karl E. Vögele, DK9HU, folgendes mitgeteilt:

„Alle 29 Außenstellen mit Amateurfunkverwaltung der RegTP sind ab Montag, den 08.06.1998 in der Lage, Ausbildungsfunkrufzeichen aus der Reihe DN1AA bis DN8ZZZ zuzuteilen. Die Rufzeichenreihe DN9 steht nur der Außenstelle Mülheim/R. für die Zuteilung an Zulassungsinhaber bei Gaststreitkräften zur Verfügung.

Klasseneinteilung:
DN1AA - DN3ZZZ für Zulassungsklasse 1
DN4AA - DN6ZZZ für Zulassungsklasse 2
DN7AA - DN8ZZZ  für Zulassungsklasse 3

Ausbildungsrufzeichen können nicht an Clubstationen zugeteilt werden. Wie bei allen anderen Rufzeichenreihen, werden bis auf weiteres keine Ausbildungsrufzeichen mit einstelligem Suffix zugeteilt. Die Nutzung der Ausbildungsrufzeichen ist wie bei allen anderen ‚weiteren Rufzeichenzuteilungen‘ (außer dem lndividualrufzeichen) auf das Inland beschränkt.

Vorübergehend, voraussichtlich bis Ende dieses Jahres, haben die 29 Außenstellen aber innerhalb der zuvor genannten drei Klassen-Kontingente keine völlig freie Rufzeichenwahl. Aus verwaltungstechnischen Gründen hat jede Außenstelle nur die freie Wahl unter den ihr zugewiesenen Suffixreihen. Welche Suffixreihen welchen Außenstellen zur Verfügung stehen, kann im Einzelfall bei der jeweils zuständigen Außenstelle erfragt werden. Dieses System der vorübergehenden Rufzeichenkontingentierung trifft im übrigen auch auf alle anderen Rufzeichenzuteilungen zu.

Es ist zu hoffen, daß diese neue Nutzungsart des Amateurfunks diesem gute Impulse gibt.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Gez. Gabriel“


VY 73 de Jochen Hindrichs, DL9KCX


Ende der Vorstandsinfo vom 04.06.1998

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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