Liebe YLs, XYLs, SWLs und OM,
unter der Leitung von N. Gabriel von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und
Post fand am 07.05.1998 in der Außenstelle Münster der Reg TP ein Arbeitsgespräch mit
Vertretern der Regulierungsbehörde und des DARC e. V. statt. Darin ging es um die
Grundsätze und das Verfahren für die Rufzeichenzuteilung zum Betrieb von fernbedienten
und automatisch arbeitenden Amateurfunkstellen nach den neuen Rechtsgrundlagen im
Amateurfunk.
Danach wird künftig die Zulassung im Zuständigkeitsbereich der RegTP Außenstelle Rostock wahrgenommen. Es ist beabsichtigt, den Bereich der Sachbearbeitungsaufgaben im Vorfeld der Rufzeichenzuteilung zum Betrieb von Relaisfunkstellen, Digipeatern und Funkbaken, die Vorkoordinierung, dem DARC e. V. zu übertragen.
Bei der Festlegung des Umfanges der Aufgaben wird auch zu berücksichtigen sein, daß
der DARC e. V. als Mitglied in der IARU die einzige Organisation in Deutschland ist,
welche die Interessen der Funkamateure in der IARU vertritt.
Im wesentlichen wird es bei der Vorkoordinierung darauf hinauslaufen, daß der DARC
e. V. diese entsprechend § 4b Absatz 5 in Verbindung mit der Anlage 1
Punkt 2.4 der ehemaligen DV-AFuG und der VwAnw DV-AFuG Punkt 3.4 unter Anwendung der
IARU-Regelungen neutral, verbandsübergreifend und ehrenamtlich wahrnimmt.
Die Behörde geht davon aus, daß der DARC e. V. nur bei Konsens aller Beteiligten eine Befürwortung zur Genehmigung gegenüber der Behörde ausspricht. Kommt ein Konsens nicht zustande, gibt der DARC e. V. den Vorgang an die Behörde unter Schilderung des bei der Vorkoordinierung aufgetretenen Meinungsbildes ab. Bei der Behörde verbleibt in jedem Fall die Entscheidung über die Genehmigung.
Die Behörde geht ferner davon aus, daß der DARC e. V. bei grundsätzlichen Fragen über die Koordinierung die interessierten Amateurfunkkreise beteiligt und eine demokratische Meinungsbildung herbeiführt.
Zum weiteren Vorgehen wurde vereinbart, daß nach den bisher erreichten Gesprächsergebnissen weitere Arbeitspapiere erstellt werden als Grundlage für eine einvernehmliche Regelung über die Koordinierung.
Diese Vorstandsinformation wurde erstellt von Karl Erhard Vögele, DK9HU.
VY 73 de Jochen Hindrichs, DL9KCX
Ende der Vorstandsinfo vom 09.05.1998
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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