Liebe YLs, XYLs, SWLs und OM,
nach Auskunft des zuständigen Referenten der Regulierungsbehörde für Telekommunikation
und Post RegTP wird der 1. Entwurf des Frequenzzuweisungsplans
voraussichtlich Ende Juni 1998 vorliegen und zur Abgabe einer Stellungnahme von der
Behörde abgefordert werden können. Der genaue Termin wird vorher im Amtsblatt der RegTP
veröffentlicht. Für die Abgabe einer Stellungnahme ist eine Frist von zwei Monaten
vorgesehen. Eine mündliche Anhörung soll im Oktober geplant sein. Bekanntlich werden die
Frequenzzuteilung sowie weitere technischen Parameter wie Sendeleistung oder
Modulationsart usw. nach § 3 Absatz 5 AFuG 1997 für den Amateurfunkdienst im
Frequenznutzungsplan (§ 46 des Telekommunikationsgesetzes vom 25.07.1996
BGBl. I Seite 1120) geregelt. Dieser löst nach Inkrafttreten die Anlage 1 der
DV-AFuG über die technischen Merkmale der Amateurfunkstellen ab. Siehe hierzu auch CQ DL
Extra zu den Bestimmungen über den Amateurfunk im Heft 2/98, Extrabeilage Seite 8 ff. und
Seite 11 sowie Heft 3/98, Seite195 Berichtigungen zu Extra, Ziffer 2).
Diese Vorstandsinformation wurde erstellt von Karl Erhard Vögele, DK9HU
VY 73 de Jochen Hindrichs, DL9KCX
Ende der Vorstandsinfo vom 31.03.1998
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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