Liebe YLs, XYLs, SWLs und OM,
Herr Link, Referatsleiter für den Amateurfunkdienst in der Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post, teilte heute offiziell dem Runden Tisch Amateurfunk mit, daß
die bisherigen Inhaber einer Sondergenehmigung, die zum 31.12.1997 ausgelaufen ist, das
50-MHz-Band nach den bisherigen Bedingungen der Sondergenehmigung bis zu einer Neuregelung
im künftigen Frequenznutzungsplan weiterbenutzen können.
Dieser Text ist mit der RegTP abgestimmt.
Karl-Erhard Vögele, DK9HU, Vorsitzender RTA
VY 73 de Jochen Hindrichs, DL9KCX
Ende der Vorstandsinfo vom 03.03.1998
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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