Liebe YLs, XYLs, SWLs und OM,
aus der heute morgen aus dem Funktelegramm zitierten Meldung, nach der Aussendungen
der Inhaber der ehemaligen Sondergenehmigungen bis zum 01.05.1998 geduldet würden, ist
nicht erkennbar, inwieweit sie autorisiert ist. Es liegen widersprüchliche Meldungen
über die Duldung solcher Aussendungen vor.
Der DARC wollte bereits in der vergangenen Woche hierzu ein Gespräch mit dem zuständigen Bearbeiter in der RegTP führen. Er befand sich auf einer Dienstreise. Wir rechnen mit dem Gespräch im Lauf der kommenden Woche und melden uns in einer weiteren Vorstandsinformation.
VY 73 de Jochen Hindrichs, DL9KCX
Ende der Vorstandsinfo vom 21.02.1998
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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