OV-INFO-DIENST Nr. 4/98 vom 27.07.1998

Redaktion: Bernd W. Häfner, DB4DL


ÜBERSICHT:


Ihre Mitgliederliste im Ortsverband - Stand 30.06.1998

Wie Mitte jeden Jahres erhalten Sie mit gleicher Post die Mitgliederliste Ihres Ortsverbandes. Mitgliederdaten, die sich in den letzten Monaten verändert haben, auch durch korrigierte Schreibfehler und sämtliche Neuaufnahmen, sind fett gedruckt. Mitglieder, die bereits jetzt zum 31.12.1998 gekündigt haben, oder die verstorben sind, sind in der Spalte GR mit dem unten aufgeführten Schlüssel des Kündigungsgrundes gekennzeichnet.

00 - ohne Grund
01 - verstorben
02 - Beitragsrückstand
03 - unzufrieden mit der Clubführung
04 - Wechsel zum VFDB
05 - finanzielle Gründe
06 - Zeitmangel
07 - andere Gründe
08 - keine Antennengenehmigung
09 - Beitrag zu hoch
99 - ausgeschlossen

Rückfragen: Helga Glake, ....., Datenerfassung


Achtung: Leider immer noch nicht vollständig – Die Eintrittsdaten in den DARC e. V.

Steht bei Ihren Mitgliedern das Eintrittsdatum 01.01.01 oder 00.00.00, so ist uns das Eintrittsdatum des Mitgliedes in den DARC e. V. nicht bekannt. Immer wieder gibt es dadurch Irritationen, da das Mitglied Ehrungen erwartet, wir aber diese nicht vollziehen können. Es empfiehlt sich, eine Nachforschung bei dem Mitglied und eine Rückmeldung an uns.


OV-Anteile

Stichtag für die Berechnung der OV-Anteile ist der 30.06.1998. Alle Mitgliedsbeiträge, die bis zu diesem Tag verbucht waren, wurden berücksichtigt. Neumitglieder, die 1998 eingetreten sind, oder Altmitglieder, bei denen sich in diesen Jahren eine Änderung der Beitragsklasse ergeben haben, gehen nun mit dem jeweiligen Anteil in die Rechnung ein. Sofern Ihr Distriktsvorsitzender nach Vorlegen Ihrer Jahresrechnung die OV-Anteile freigegeben hat, wird der errechnete Anteil auf das Konto des Ortsverbandes überwiesen. Ortsverbände, die der Geschäftsstelle keine Bankverbindung mitgeteilt haben, erhalten einen Scheck. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, daß Schecks nicht nur erheblich arbeitsaufwendiger, sondern besonders kostenintensiv sind.

Rückfragen: Helga Gautsche, .....


Herbstversammlung 1998

Die Herbstversammlung der Mitgliederversammlung des DARC e. V. findet am 31.10. und am 01.11. im Parkhotel Kronsberg in Hannover statt.


Beitragsklasse 05 Schüler und Studenten

Wir geben den Versuch nicht auf, den ständigen Ärger wegen verspäteter jährlicher Nachweise der Mitglieder für die Beitragsklasse 05 (Schüler, Studenten, Auszubildende sowie Grundwehrdienst und Zivildienstleistende) vom 18.–27. Lebensjahr weiter in den Griff zu kriegen. Die Satzung schreibt die Übermittlung dieser Beitragsklasse bis zum 31.10. des laufenden Jahres vor, danach werden in der Geschäftsstelle die Vorbereitungen für die Rechnungsschreibung eingeleitet. Beigefügt erhalten Sie zwei Anträge auf Einstufung in diese Beitragsklasse, die Sie selbstverständlich für den weiteren Bedarf kopieren können bzw. bei der Geschäftsstelle anfordern können. Selbstverständlich nehmen wir auch direkt Nachweise für Studenten entgegen, da sie z. B. häufig an anderen Studienorten und nicht in ihrem Heimat-OV QRV sind. Wichtig ist aber: Der Nachweis dieser Beitragsklasse ist jährlich zu führen. Geschieht das nicht, führt es automatisch zu einer Einstufung in den Normalbeitrag. Sie können uns unterstützen, in dem Sie Ihre Mitglieder, die für diese Beitragsklasse in Frage kommen, auf die Einhaltung des Termins hinweisen.


Versammlungsprotokoll

Beigefügt erhalten Sie das Protokoll der Hauptversammlung der Mitgliederversammlung 16./17. Mai 1998 in Staffelstein.


DARC-Infobus

Der DARC-Infobus wird seit Jahren als selbstverständlicher Teil der DARC-Öffentlichkeitsarbeit angefordert und genutzt. Im Herbst diesen Jahres wird eine technische Überprüfung des Fahrzeuges vorgenommen. Sollte der TÜV eine weitere Verwendung zulassen, steht er auch im nächsten Jahr den Ortsverbänden wieder zur Verfügung. Die beigefügte Anforderungsunterlage für den Infobus 1999 sollte uns deshalb bis zum 31.11.1998 erreichen. Da nur ein Fahrzeug zur Verfügung steht, ist das Kriterium für eine Vergabe bei Mehrfachanforderungen wie immer die Größe und die Attraktivität der Veranstaltung. Der Bus kann aus Kapazitätsgründen nicht für Jubiläen der Ortsverbände zur Verfügung gestellt werden.

Rückfragen: Dietmar Austermühl, DL1ZAX, .....


Handhabung von DN-Rufzeichen (Ausbildungsrufzeichen) in der DARC-Geschäftsstelle

Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Verwaltung von Ausbildungsrufzeichen ist die Meldung des Rufzeichens durch den Rufzeicheninhaber an die Geschäftsstelle des DARC e. V. in Baunatal.

Dieses Rufzeichen wird dann von unserer Datenverarbeitung als zusätzliches Call dem vorhandenen Datensatz des verantwortlichen Funkamateurs zugeordnet, d. h. das Rufzeichen wird personenbezogen erfaßt. Es kann also nicht einer Clubstation zugeordnet werden. Die Laufzeit eines Ausbildungsrufzeichens wird von der RegTP auf zwei Jahre limitiert. Im Anschluß daran wird es in unserer Datenerfassung als „Ex-Call“ des verantwortlichen Funkamateurs geführt. Dieser Status bleibt so lange erhalten, bis uns eine erneute Vergabe des Rufzeichens gemeldet wird. Während der Zeit der Datenzuordnung nimmt das Ausbildungsrufzeichen über das Rufzeichen des verantwortlichen Funkamateurs an der QSL-Karten-Vermittlung teil.

Werden QSL-Karten für ein Ausbildungsrufzeichen erstellt, sollten diese zu dem DN-Call das Call und die Anschrift des Rufzeicheninhabers enthalten.

Für die Wertung einer DN-CaII-QSL-Karte für das Deutschland Diplom muß der DOK des Rufzeicheninhabers aufgedruckt sein oder die QSL-Karte mit dem Ortsverbandsstempel des Rufzeicheninhabers versehen sein. Ausbildungsrufzeichen können formlos von jedem Funkamateur bei der für ihn zuständigen Außenstelle mit Amateurfunkaufgaben der Regulierungsbehörde für die Telekommunikation und Post (RegTP) beantragt werden.

Rückfragen: Wolfgang Klimaszewski, DB2ZJ, ....., Allgemeine Verbandsbetreuung


Auslandsmitgliedschaft im DARC e. V.

Dieses Thema wurde in der Vorstandssitzung vom 05./06.06.1998 in Bonn behandelt und wie folgt geregelt:

Wenn – in besonderen Fällen – ein im Ausland lebender deutscher oder ehemals deutscher Funkamateur* den Wunsch hat Mitglied über einen Ortsverband im DARC zu werden – unter Verzicht auf CQ DL-Lieferung –, so kann eine individuelle Eingruppierung für einen laufenden Jahresbeitrag in Höhe von DM 48,00 erfolgen. Anträge hierfür sind entsprechend dem Antragsformular über den satzungsgemäßen Weg (über OVV) an den GF der DARC-GS zu senden. Der Verzicht auf die Zusendung der CQ DL muß vermerkt sein. Diese Regelung gilt ohne Präjudiz.

Unberührt hiervon bleibt die bisherige Regelung für Auslandsbezieher der CQ DL.

*der ständige 1. Wohnsitz darf nicht die Bundesrepublik Deutschland sein.

Rückfragen: Bernd W. Häfner, DB4DL, .....


Fragebogen zur Ausbildung

Wie in jedem Jahr senden wir Ihnen den Fragebogen zur Ausbildung zu. Bitte schicken Sie den Fragebogen ausgefüllt an uns zurück, auch dann, wenn in Ihrem Ortsverband keine Lehrgänge stattfinden sollten. Nur so können wir Interessierten sachgerechte Informationen weitervermitteln.


Anlagen:

Mitgliederstatistik
Protokoll der Hauptversammlung
OV-Anteile
Antrag auf BS 05
Fragebogen zur Ausbildung


Ende des OV-Info-Dienst 4/98 vom 27.07.1998

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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