KÖLN-AACHEN-RUNDSPRUCH NR. 42/98 VOM 18.10.1998

Redakteur der Woche: Norbert Schiffer, DL2KSN


Stellungnahme des DARC zur Verfügung 73/1998

Der DARC e. V. begrüßt die beabsichtigte Frequenzzuteilung zum Zweck der einseitig gerichteten Übertragung von Rundfunksignalen in Kabelnetzen bzw. öffentlichen und privaten Verteilanlagen, weil mit den darin festgelegten einschränkenden Bedingungen ein Beitrag zur Wahrung der Interessen der öffentlichen Sicherheit getroffen wird, der mittelbar auch dem Amateurfunkdienst zugute kommt.

Aufgrund nicht ausreichender Schirmung der Verteilanlagen und Endgeräte kann die Nutzung der dem Amateurfunkdienst primär zugewiesenen Frequenzbereiche (144–146 MHz und 430–440 MHz) durch die Sonderkanäle S6 und S38 beeinträchtigt werden. Auf die Probleme, die in dieser Verfügung deutlich werden, hat der Deutsche Amateur Radio Club e. V. seit den ersten Pilotversuchen mit dem Kabelfernsehen im Jahre 1984 wiederholt hingewiesen. Die Politik, hier vertreten durch die Medienanstalten der Bundesländer, wollte jedoch die Attraktivität der Kabelnetze durch möglichst hohe Kanalzahlen steigern. Die Deutsche Bundespost (DBP) glaubte nicht an die Beeinträchtigung terrestrischer Funkdienste durch Ausstrahlungen aus den Kabelanlagen oder war der Meinung, man könne dies technisch lösen. Gleichzeitig ließ jedoch die DBP die vereinfachte Umstellung alter Antennenanlagen für die Anschaltung an das BK-Netz zu, ohne auf der sofortigen Einhaltung von notwendigen Schirmungsmassen zu bestehen. Durch die Belegung des Sonderkanals S6 wurde der Amateurfunk besonders in jenen Orten hart getroffen, in denen der Tonkanal von S6 mit einem Amateurfunkrelais auf der Frequenz 145,750 MHz kollidierte.

Erfreulicherweise konnte diese Störung häufig auf lokaler Ebene durch einen Frequenzversatz des Tonträgers 1 von S6 reduziert werden. Andere Probleme sind jedoch geblieben. In einer zunächst internen Stellungnahme hat der DARC vor allem zwei Schwachstellen der Kabelverteilanlagen herausgestellt:

Immunität

Die in der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung vom 18.07.1997 in den Fußnoten 34-36 genannte Immunität von 114 dB (µV/m) entspricht umgerechnet einer zulässigen Störfeldstärke von lediglich 0,5 V/m. In einem Umfeld, in dem für elektrische und elektronische Geräte allgemein eine Immunität von wenigstens 3 V/m gefordert wird, ist eine Kabelverteilanlage daher ungewöhnlich empfindlich gegen elektromagnetische Felder terrestrischer Sendeanlagen.

Die im VHF/UHF-Bereich sehr verbreiteten Sender mit 6 W Ausgangsleistung müßten von einer solchen Kabelverteilanlage rechnerisch immer einen Mindestabstand von 30 m wahren. Vor allem mobile Funkdienste können das in der Praxis nicht einhalten. Ferner können Amateurfunkstellen Frequenzen der Sonderkanäle in Häusern, deren Kabelanlagen nur die Minimalanforderungen einhalten, überhaupt nicht benutzen, ohne den Empfang in der Kabelanlage zu beeinträchtigen.

Die Aussage in der Vfg 73/1998, daß eine ungestörte Fernsehversorgung auf Sonderkanälen nicht garantiert werden könne, ist damit eindeutig belegt. Aus dem gleichen Grund konnte die Einführung neuer terrestrischer Funkdienste wie ERMES in der Bundesrepublik Deutschland mit Rücksicht auf den Sonderkanal S10 bisher nur mit einschneidenden Auflagen erfolgen. ERMES ist daher über das Versuchsstadium nicht hinausgekommen und wurde eingestellt.

Störstrahlung

Die den Kabelverteilanlagen zugestandene maximale Störstrahlungsleistung von 20 dBpW (unterhalb von 1 GHz) ist je nach ihrer spektralen Dichte mit handelsüblichen Amateurfunk-Geräten und -Antennen noch in beachtlicher Entfernung aufzunehmen. Nutzung und Reichweite dieser dem Amateurfunk exklusiv zugewiesenen Frequenzen wurden dadurch erheblich eingeschränkt. Die Mindestfeld stärke für Mobilfunkgeräte von 30 dB (µV/m) wird jedoch selbst in nur 10 m Entfernung nicht erreicht (insofern war der zulässige Störstrahlungspegel korrekt gewählt). Da Mindestfeldstärken im Amateurfunk unbekannt sind, hat dies zu beträchtlichen Irritationen geführt, und viele terrestrisch hörbare Fernsehsignale haben daher zu Störmeldungen der Funkamateure geführt.

Das große Problem der Kabelverteilanlagen liegt jedoch darin, daß sie sich de facto vom Übergabepunkt im Haus ab (in den Netzebenen 4 und 5) in den Händen von Laien befinden. Diese können eine etwaige Beschädigung des Kabels oder seines Schirmes nicht wahrnehmen, solange keine deutliche Beeinträchtigung des Empfangs erkennbar ist. Häufig erfolgt die Verbindung zwischen Anschlußdose und Endgerät mit nicht oder nicht ausreichend geschirmten Leitungen. Die dabei austretende erhöhte Störstrahlung kann auf den Sonderkanälen bei terrestrischen Funkdiensten zu nicht hinnehmbaren Störungen führen.

Juristische Definitionen, wem die technische Verantwortung dieser Kabelebenen obliegt, haben in den bisher verstrichenen Betriebsjahren zu keiner befriedigenden technischen Lösung geführt. Der tiefere Grund liegt vielleicht darin, daß zwei wichtige Elemente des Kabelfernsehens in krassem Gegensatz zueinander stehen: Das Verlangen der Nutzer nach preiswerten, konsumgerechten Lösungen und der erforderliche hohe technische Aufwand, um Kollisionen mit terrestrischen Funkdiensten zu vermeiden.

Fazit

Das terrestrische Frequenzspektrum wird allgemein als ein kostbares, nicht beliebig vermehrbares Gut betrachtet. Der verständliche Wunsch, in Kabeln wenigstens ein Teil dieses Spektrums ein weiteres Mal freizügig nutzen zu können, ist auf der Basis von Kupferkabeln nicht zu realisieren, wie die angeführten und bislang ungelösten Probleme deutlich zeigen. Einerseits ist die erzielbare Schirmdämpfung bei Hausverteilanlagen von ca. 80 dB zu gering, andererseits ist die Regulierungsbehörde überfordert, wenn sie bundesweit und permanent die Einhaltung der technischen Parameter bei Hausverteilanlagen überwachen sollte.

Mindestens sollte daher der Endverbraucher durch den Betreiber des Netzes über die fachliche Installation und Wartung aufgeklärt werden. Unser Vorschlag geht dahin, dies als weitere Bedingung für die Zuteilung der Frequenzbereiche für die Sonderkanalbetreiber in der beabsichtigten Verfügung aufzunehmen.

Wir unterstützen insgesamt nachhaltig die Bestrebungen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, die Benutzung der Sonderkanäle strengen Regelungen zu unterziehen und in den Frequenzbereichen, in denen es bisher zu massiven Kollisionen mit terrestrischen Funkdiensten (Flugfunk, BOS, Amateurfunk) gekommen ist, die Nutzung dieser Frequenzen in Kabelnetzen künftig zu untersagen.

Außerdem sind wir der Meinung, daß nach dem heutigen Stand der Technik die Nutzung der Sonderkanalbereiche in Kabelnetzen nicht mehr erforderlich ist, da im Hyperband genügend Kanäle zur Verfügung stehen und den Nutzern durch kostengünstige Möglichkeiten des Satellitenempfangs alle überregionalen Sendungen zugänglich sind.

Diese Vorstandsinformation wurde erstellt von Hajo Brandt, DJ1ZB, unter Mitwirkung von Frau Volmer und G. Schupp, DL6IM.

Jochen Hindrichs, DL9KCX


Stellungnahme des DARC zur Datenkommunikation auf Fernmelde- und Netzleitungen

Vor der Inbetriebnahme dieser neuen Techniken kann eine Stellungnahme verständlicherweise nicht so fundiert ausfallen wie zur Vfg 73/1998 über das Kabelfernsehen. Die Beurteilung des DARC basiert daher zunächst auf bereits bekannt gewordene technische Einzelheiten sowie auf ersten Berichten von Pilotprojekten. Nichts desto trotz sind hier auch noch andere gesellschaftspolitische Belange zu beachten. Der Amateurfunkdienst ist existentiell bedroht. Da der Amateurfunk aber unter dem Schutz der verfassungsrechtlich garantierten Informationsfreiheit fällt, ist eine Abhilfe dringend notwendig.

Grundsätzlich ist der DARC, ausgehend von den Erfahrungen mit dem Kabelfernsehen, zu der Auffassung gelangt, daß auf der Basis von Kupferkabeln eine parallele Nutzung terrestrischer Frequenzen in Kabeln immer zu Kompatibilitätsproblemen führen wird. Das ist beim Kabelfernsehen der Fall, das immerhin hochwertige Koaxialkabel verwendet, und das würde bei der Mitbenutzung von Fernmelde- und Netzkabeln noch erheblich deutlicher in Erscheinung treten und eindeutig zu Lasten der Nutzer des Funkspektrums gehen.

ADSL und VDSL, allgemein xDSL

Mit modernen digitalen Übertragungsverfahren wie „Asymmetric Digital Subscriber Line“ und „Very High Density Digital Subscriber Line“ stehen Techniken bereit, mit denen herkömmliche verdrillte Kupferaderpaare, ursprünglich für reine Fernsprech- und Fernschreibdienste konzipiert, über begrenzte Entfernungen auch für die schnelle Datenkommunikation genutzt werden können. Die Funktionsfähigkeit dieser Technik wurde in Pilotversuchen bereits demonstriert. Die Spektren dieser Verfahren sollen bei ADSL bis 8 MHz und bei VDSL bis 30 MHz reichen.

Immunität

Prof. Dr.-Ing. Martin Pollakowski kommt in seiner Ausarbeitung in der Telekom-Praxis 5/1998 zu dem Schluß, daß die Symmetrie verdrillter Telekom- Kabel und damit auch deren Immunität genügend hoch ist, so daß Störungen des xDSL-Betriebes durch Amateurfunkstellen in Wohngebieten nicht zu befürchten sind. Bei den Pegeln der Kabelfernsehtechnik ist diese Immunität gegenüber Amateurfunksendern nicht gegeben. Da die Schirmdämpfung verdrillter symmetrischer Kabel auf jeden Fall geringer sein dürfte als die des beim Kabelfernsehen verwendeten hochwertigen Koaxialkabels, bleibt umgedreht nur der Schluß, daß bei xDSL die Immunität vor allem über einen wesentlich höheren Betriebspegel erreicht wird (und bis zu einem gewissen Grade auch durch die höhere Resistenz digitaler Übertragungsverfahren).

Störstrahlung

Das Thema Störstrahlung wird in der Arbeit von Prof. Pollakowski mit keinem Wort erwähnt. Infolge des höheren Betriebspegels muß zwangsläufig auch die Störstrahlung eines mit xDSL betriebenen verdrillten Kabels erheblich höher sein als die einer Fernsehkabelverteilanlage. In diese Richtung haben die künftigen Betreiber von xDSL auch durch die Erhöhung der zulässigen Störstrahlung um 10 dB im Frequenzbereich von 6–30 MHz in der neuen Norm EN55022:1998 entsprechend vorgebaut.

Über Pegel und maximale spektrale Dichte von schnellen Datendiensten auf Fernmeldeleitungen kursieren unterschiedliche Angaben. Unter Zugrundelegung der einem ETSI-Dokument entnommenen Werte für Finnland (Gesamtleistung +20 dBm (100 mW) im Frequenzbereich 4–30 MHz, maximale spektrale Dichte –54 dBm/Hz) ergäbe sich folgendes Bild:

In einem Sprachkanal von 3 kHz Breite betrüge die Leistung maximal etwa 1 mW. Bei 30 dB Symmetriedämpfung (meist werden nur 20 dB angesetzt) würden noch 1 µW abgestrahlt und ergäben in 10 m Entfernung eine Feldstärke von 55 dB (µV/m). Das läge deutlich über der Mindestfeldstärke für Kurzwellenrundfunksender von 40 dB (µV/m). Die durchaus noch empfangswürdigen Amateurfunksignale liegen aber um 30–40 dB niedriger. Da innerhalb der Bandbreite von 3 kHz in diesem Beispiel nur 1/100 der eingespeisten Gesamtleistung zur Geltung kommen, ist abzusehen, daß bei diesem Betrieb je nach der Intensität des Datenflusses der Funkempfang in einem spürbaren Teil des Kurzwellenspektrums lahmgelegt werden kann. Eine andere Quelle spricht bei VDSL im Frequenzbereich 0,3–30 MHz von einer maximalen spektralen Leistungsdichte von –60 dBm/Hz. Die resultierenden Feldstärken wären dann zwar 16 dB geringer, aber für den Amateurfunk ebenso untragbar.

Bei den ersten Pilotversuchen im Raum Münster soll in 20–30 m Entfernung von mit ADSL beaufschlagten Telefonleitungen kein Kurzwellen-Rundfunkempfang mehr möglich gewesen sei. Diese Meldung würde mit den hier errechneten Werten genügend übereinstimmen.

Bei ETSI wurde im Komitee ERM-EMC auch berichtet, daß eine gute Symmetrie als Voraussetzung für eine niedrige Störstrahlung vom einwandfreien Abschluß der Leitung durch die Endgeräte abhängig sei. Bei neuen, für ADSL gebauten Geräten sei dieser sicher in Ordnung. Aber ältere Geräte würden derart hohe Frequenzen gar nicht nutzen, und deshalb seien auch ihre Eingangswiderstände für ADSL nicht definiert.

Dazu kommt ein weiterer Unterschied: An normalen Telefonleitungen sind unseres Wissens ältere und Nicht-xDSL-Geräte für einen Abschluß vom 600 Ohm ausgelegt. Bei höheren Datenraten werden verdrillte Leitungen aber mit einem Abschluß von 100–120 Ohm betrieben. Um nun alle Fernmeldeleitungen für xDSL richtig abzuschließen, müßte der Abschluß für Nicht-xDSL-Geräte eigentlich aus einem symmetrischen Weichenfilter bestehen, das für hohe Frequenzen einen Abschluß von 100–120 Ohm anbietet und tiefe Frequenzen für die übrigen Geräte hindurchläßt, die die Leitung dann ihrerseits mit 600 Ohm abschließen. Ob diese Feinheiten aber wirklich alle nachgerüstet werden, um die Störstrahlung der mit xDSL beaufschlagten Leitungen niedrig zu halten, ist eine Aufwandsfrage. xDSL soll ja eine preiswerte Lösung sein, sagt die Werbung.

Auf jeden Fall sieht der DARC den von der Telekom angekündigten Feldversuchen mit ADSL in mehreren deutschen Großstädten mit sehr gemischten Erwartungen entgegen, und unsere Mitglieder sind aufgefordert, darüber eingehend zu berichten und gegebenenfalls auch eine Störmeldung an die RegTP zu senden.

Power Line Communication

Auch für die schnelle Datenkommunikation über begrenzte Entfernungen auf Netzleitungen stehen erste Verfahren zur Verfügung. Die Technik dafür ist noch nicht einheitlich, aber auch hier wurde ihre Funktionsfähigkeit bereits in Pilotversuchen unter Beweis gestellt.

Da normale Netzleitungen nicht verdrillt sind und auch nicht erdsymmetrisch betrieben werden, gilt die eingangs gemachte Feststellung über Kupferkabel hier um so mehr, daß Kompatibilitätsprobleme mit terrestrischen Funkdiensten zu erwarten sind, wenn das gleiche Frequenzspektrum auch auf diesen Leitungen transportiert wird.

Störstrahlung

Zur Technik der schnellen Datenübertragung auf Netzleitungen tauchte bei ETSI ein Normenvorschlag der auf diesem Gebiet tätigen Firma NOR.WEB auf, der auf der internationalen Norm IEC 61000-3-8 aufbaut. Ein erstes Studium dieses Normenvorschlages läßt Zweifel an seiner Seriosität aufkommen. So werden im Frequenzbereich 148,5 kHz bis 525 kHz Nutzpegel von 66 dB (µV) abfallend auf 56 dB (µV) genannt. In etwa die gleichen Pegel sind von 0,15 MHz bis 30 MHz auch für Störspannungen auf diesen Netzleitungen zugelassen. Damit wäre PLC ein System mit einem Verhältnis von Nutz- zu Störsignal von etwa 1:1 (im Vergleich dazu erscheint der in den Unterlagen der RegTP zum FUNKSCHAU-Symposium über PLC genannte Pegel von +126 dB (µV) oder 2 V schon realistischer).

Im Bereich von 1 MHz bis 20 MHz wird in dem Papier von NOR.WEB eine Nutzleistung von 500 µW in einem 10-kHz-Band angegeben oder (was dasselbe bedeutet) eine spektrale Dichte von -43 dBm/Hz „außerhalb geschützter Bänder“, was immer dieser Begriff bedeuten mag. Diese spektrale Dichte wäre zwar um 9 dB niedriger als der von Finnland (für symmetrische Fernmeldekabel) genannte vorläufige Wert von maximal –34 dBm/Hz, aber dafür kann man bei Netzleitungen praktisch keine zusätzliche Symmetrie- oder Schirmdämpfung ansetzen.

In einem Sprachkanal von 3 kHz Breite entspräche das einer Leistung von etwa 110 µW. Das ergäbe in 10 m Entfernung immer noch eine Feldstärke von etwa 75 dB (µV/m). Nur die am stärksten einfallenden Rundfunksender wären bei dieser Störfeldstärke (festgelegte Mindestfeldstärke 40 dB (µV/m) wohl noch einwandfrei aufzunehmen. Nach ersten Berichten des britischen Amateurfunkverbandes RSGB (Radio Society of Great Britain) wurden bei einem Versuchsbetrieb der Fa. NOR.WEB Störfeldstärken bis zu 57 dB (µV/m) gemessen. Auch die Straßenlaternen im Versuchsbezirk wurden als Störstrahler identifiziert. Die Versuche wurden daraufhin erst einmal abgebrochen.

Aufgrund der zu erwartenden EMV-Probleme bemängeln Techniker die fehlende Offenheit der PLC-Betreiber bezüglich der geplanten Betriebsparameter. Zum anderen regt sich bei den Geräteherstellern ein erster Widerspruch, weshalb sie künftig noch auf Leitungen die niedrigen Störspannungen der Norm EN55022 einhalten sollen, wenn die Stromversorger selbst das Netz mit Kommunikationssignalen bewußt verunreinigen wollen.

Immunität

Bezüglich der Immunität scheint es bei PLC nicht so günstig zu stehen wie bei xDSL. Angaben der Betreiber sind uns nicht bekannt. Nach den Berichten der RSGB konnte der Versuchsbetrieb der Fa. NOR.WEB durch Abstrahlen von 3 W von einem Dipol in 10 m Entfernung blockiert werden. Hier macht sich die fehlende Symmetriedämpfung von Netzleitungen ebenfalls nachteilig bemerkbar.

Schlußfolgerungen

Die bisherigen Erkenntnisse zu xDSL und PLC lassen befürchten, daß bei flächendeckender Nutzung dieser Übertragungstechniken der Störpegel in Ortschaften jeder Größe dermaßen ansteigt, daß die Frequenzen unterhalb von 30 MHz für die drahtlose Nachrichtenübermittlung nicht mehr zu benutzen sind. Außerdem wären die bisherigen Grenzwerte für die Funkentstörung auf Leitungen sinnlos; an ihnen wären mehr die Betreiber von xDSL und PLC interessiert. Das Problem der Immunität von Geräten für xDSL und PLC würde dabei völlig in den Hintergrund treten: Für den Funkamateur hätte es keinen Sinn mehr zu senden, wenn er außer Störungen nichts Sinnvolles mehr empfangen könnte. Unter diesen Bedingungen wäre ein Funkbetrieb mit den Mitteln des Amateurfunks nur noch portabel oder mobil außerhalb von Ortschaften und in respektvoller Entfernung von Netz- und Fernmeldeleitungen vorstellbar.

Studiert man die Werbung für xDSL und PLC über die geschwindigkeitshungrigen Internet-Surfer und ihre mit den Leistungen der Computer steigenden Wünsche, so könnte man allerdings auch zu dem Schluß kommen, daß Bandbreite und Datenrate von xDSL und PLC in absehbarer Zeit schon nicht mehr ausreichen werden. Dann kämen wohl nur Internetzugänge über eine Funkanbindung im GHz-Bereich in Frage, mit denen sich die Normung bereits befaßt. Dieser zukunftssichernden Alternative würden wir eindeutig den Vorzug geben.

Diese Vorstandsinformation wurde erstellt von Hans-Joachim Brandt, DJ1ZB, unter Mitwirkung von Frau Volmer und G. Schupp, DL6IM.

Jochen Hindrichs, DL9KCX


Ist Freenet ein TV-Killer?

Auch wenn sich eine Verbesserung in der S6-Problematik andeutet, steht in diesem Zusammenhang noch ein anderes Problem an.

Der Tonträger des S6-Fernsehkanals liegt im Relaisausgabebereich des 2-m-Amateurfunkbandes. Statt des gewünschten Umsetzers hört man also meist mit Vollanschlag den Ton des dort angesiedelten Fernsehsenders. Ca. 3 MHz höher existiert seit einiger Zeit die Funkanwendung „Freenet“. Hier darf ohne Anmeldung und Gebühren mit speziellen Handfunkgeräten gesprochen werden. Diese Geräte werden mit einer effektiven Strahlungsleistung von ca. 0,5 W betrieben.

Wer jedoch meint, diese geringe Sendeleistung schließe Störungen von vornherein aus, der sieht sich getäuscht. Wer Kabelfernsehen hat (also keine „Schüssel“ oder „Antenne“), der sollte folgenden Versuch machen: Den Sonderkanal S7 einstellen und auf die Sprechtaste eines dreikanaligen Freenet-Gerätes drücken. Das Ergebnis ist erschreckend: Bild und Ton sind meist völlig weg, selbst bei Abständen von 5 m und mehr zum Fernseher und Kabelverteiler.

Freenet unter Einsatz einer Dachantenne bringt zwar lokal etwas Besserung, allerdings können dann Störungen in der Nachbarschaft nicht ausgeschlossen werden.

Dieser Versuch ließ sich bisher mit jedem Fernsehgerät an jedem beliebigen Standort wiederholen. Wo keine Störungen auftreten, ist ein sehr gutes TV-Gerät und ein ordentlich geschirmtes Kabelnetz im Einsatz. Fatal hierbei ist, daß die Freenet-Funkgeräte zugelassen sind. Man hat also wohl kaum rechtliche Handhabe gegen diese Beeinträchtigung. Ob diese Problematik bei Freigabe des Freenet bedacht wurde? Fast hat es den Anschein, als sei dies nicht der Fall.

Wer die Möglichkeit dazu hat, sollte auf jeden Fall mal ausprobieren, ob und wie stark das Freenet daheim im Kabelfernsehen stört. Zur Erinnerung: Freenet wird auf den Frequenzen 149,025–149,050 MHz betrieben. Störungen sind ausschließlich auf Sonderkanal S7 zu beobachten, alle anderen Kanäle werden nicht gestört.

Quelle: FM-Funkmagazin, Beitrag zusammengestellt von Dirk, DD5DP


JOTA-Wochenende

An diesem Wochenende werden vermutlich weltweit über 40.000 Pfadfinder beim 41. internationalen „Jamboree On The Air“ (JOTA) zusammenkommen. Bei diesem jährlichen Ereignis haben die Amateurfunk-Veteranen die Chance, die Saat des HAM SPIRIT im Geist der um ihre Stationen in den Pfadfinderlagern versammelten „Scouts“ zu pflanzen.

Während der beiden JOTA-Tage am 17. und 18.10. sprechen die teilnehmenden Jugendlichen nicht nur mit anderen Pfadfindern in ihrem Land, sondern auch auf anderen Kontinenten! Die Funkstation des internationalen Pfadfinder-Büros, HB9S, in Genf in der Schweiz wird fast durchgehend in der Luft sein außer in den europäischen Nachtstunden.

Kontaktwünsche können über Packet-Radio an HB9S@HB9IAP oder via E-Mail an Yves Margot, ..... gerichtet werden. Die Operateure an HB9S wollen ihr Bestes geben, um mit Pfadfinder-Stationen weltweit in so vielen Sprachen wie möglich zu sprechen.

(aus QNEWS, Australien, übersetzt von Klaus, DL4KCK)


Tag der Begegnung 1998 – Flohmarkt für den Großraum Köln

In diesem Jahr findet der in freundlicher und familiärer Atmosphäre verlaufende, beliebte Flohmarkt für den Großraum Köln am Samstag, dem 31.10., ab 09:00 Uhr für Besucher im Schulzentrum Köln-Weiler, Fühlinger Weg statt.

Einlaß für Aussteller und damit sind wirklich nur Aussteller gemeint, ist ab 08:00 Uhr.

Rechtzeitige Tischbestellungen sind aus Erfahrung empfohlen. Tischbestellungen und Bestätigungen wie folgt:

Telefon ..... oder E-Mail ..... oder via PR in DBØWDR.

(Hans, DL4KA)


Amateurfunk in der Schule in NRW

Die diesjährige Herbsttagung Amateurfunk in der Schule in NRW findet am 06./07.11. in Köln statt. Folgende Themen sind diesmal geplant:

Nähere Informationen zu dieser Veranstaltung erhalten sie bei bei Thomas Redeker, DL1KBB@DKØMAV, oder Tel:. ..... oder E-Mail: ......

Thomas, DL1KBB


Meldungen aus den Ortsverbänden

OV Troisdorf, G27: Rücktritt des OVV

Hubert Krause, DG1KBF, ist aus persönlichen Gründen vom Amt des OVV Troisdorf zurückgetreten.

Ernst Willert, DK3FF, als gewählter Stellvertreter hat die Aufgaben des OVV bis zur nächsten, Anfang 1999, routinemäßig stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung übernommen. Wir danken Hubert für seinen Einsatz im OV Troisdorf.

Klaus, DL2VQ


Ende des Köln-Aachen-RS 42/98 vom 18.10.1998

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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