KÖLN-AACHEN-RUNDSPRUCH NR. 10/98 VOM 08.03.1998

Redakteur der Woche: Norbert Schiffer, DL2KSN


Einladung zur Distriktsversammlung

Liebe YLs, XYLs und OM,
hiermit lade ich Sie recht herzlich zur Distriktsversammlung am 14.03. nach Wesseling ein. Die Versammlung findet im Kegel-Center Diesner, Espenweg 2 in 50389 Wesseling-Berzdorf statt. Sie beginnt um 14:30 Uhr und endet voraussichtlich gegen 18:00 Uhr.

Folgende Punkte stehen auf der Tagesordnung:

  1. Begrüßung durch den DV und den OVV von G37
  2. Wahl des Protokollführers/Protokollgenehmigung
  3. Berichte
  4. Fragen an den Vorstand und die Referenten
  5. Bericht der Kassenprüfer
  6. Entlastung des Distriktsvorstands
  7. Wahl der beiden Kassenprüfer für das Kassenjahr 1998
  8. Ehrungen
  9. Siegerehrung im KA-Contest 1997
  10. Anträge
  11. Termin und Themenschwerpunkte der Herbstversammlung 1998
  12. Ort der Frühjahrsversammlung
  13. Fragen an Jochen, DL9KCX, stellvertretender Vorsitzender des DARC
  14. Allgemeine Aussprache

Wie immer, gestatt ich mir den Hinweis, daß die Veranstaltungen des Distrikts Köln-Aachen für alle Mitglieder offen sind! Wir freuen uns über Gäste. Ich wünsche Ihnen eine gute Anreise zur Distriktsversammlung.

VY 73 und bis bald
Manfred May, DVV Köln-Aachen

Wegbeschreibung zum Ort der Distriktsversammlung

Die Distriktsversammlung findet im Kegel-Center Diesner, Espenweg 2 in 50389 Wesseling-Berzdorf statt. Sie erreichen den Versammlungsort aus

Richtung Aachen:
über die A4, im Autobahnkreuz Köln Süd wechseln Sie in Richtung Bonn auf die A555. Sie verlassen die A555 über die Ausfahrt Köln-Godorf und folgen dann der B9 in Richtung Wesseling. Nach der Raffinerie fahren Sie an der Ampel links Richtung Brühl, am der nächsten Ampel rechts in die Brühler Straße. Auf der Brühler Straße fahren sie weiter bis zu den den Schildern „Kegel-Center Diesner - DARC“.

Aus Richtung Bonn:
kommend nehmen Sie die A555 und verlassen diese über die Ausfahrt Wesseling. Sie halten sich rechts und erreichen einen Kreisverkehr. Diesen verlassen sie in Hauptfahrtrichtung und erreichen die Ahrstraße. Sie folgen der Ahrstraße, die später in die Jahn- und Hubertusstraße übergeht, bis zur Kreuzung Brühler Straße. Sie biegen links in die Brühler Straße ein und folgen dieser, bis Sie rechts die Beschilderung zum Kegel-Center Diesner finden, der Sie dann folgen.

Aus Richtung Koblenz:
kommend, verläßt man die A61 über im Kreuz Bliesheim und wechselt auf die A553 Richtung Brühl. Die A553 verläßt man an der Anschlußstelle Brühl-Ost in Richtung Wesseling. Sie sind auf der Brühler Straße. Fahren sie weiter bis zum Wasserturm. An der Kreuzung biegen sie links ab und folgen den Schildern „Kegel-Center-Diesner - DARC“.

Eine Einweisung findet auf 145,55 MHz in FM statt.

Gute Fahrt!

Für die Rundspruchredaktion: Norbert, DLK2KSN


Neuer Entwurf zu HSM-Grenzwerten – DIN VDE 0848-3-1 (Festlegungen für aktive Implantate)

Dem DARC e. V. liegt der Entwurf der DIN VDE 0848-3-1 (VDE 0848 Teil 3-1) (Festlegungen für aktive Implantate) zur Änderung dieser Norm vor. Der Entwurf wurde in der Sitzung des VDE-Gremiums K 764 (Sicherheit in elektromagnetischen Feldern) am 25. erörtert, aber noch nicht verabschiedet. Der DARC war vertreten durch den stellv. Vorsitzenden Dr. Walter Schlink, DL3OAP, und OM Erich Lemke, DJ1BD, vom Stab Normen. Nach der in einer der nächsten Sitzungen geplanten Verabschiedung des Entwurfes können damit die bisherigen HSM-Grenzwerte in der Verfügung 306/97 abgelöst werden und zu einer deutlichen Verbesserung im Kurzwellenbereich gegenüber der jetzigen Situation führen.

Der Entwurf betrifft den Frequenzbereich 0–2,5 GHz, wobei die Teile 0 bis <30 kHz in Bearbeitung sind, für die Teile 30 kHz bis <30 MHz und 30 MHz bis <2,5 GHz nur Störschwellen (Spitze-Spitze-Spannungen an den Klemmen des Herzschrittmachers) vorliegen im Bereich der

Amplitudenmodulation 30 kHz bis 100 MHz
Fernsehmodulation 79 MHz bis 1 GHz
GSM-Modulation 850 MHz bis 2,5 GHz

Der Entwurf enthält folgenden Zusatz:

„A 2.4 Andere Modulationsarten

Bei anderen als den hier aufgeführten Modulationsarten ergeben sich abweichende Störschwellen. Diese Modulationsarten können nach der nächst stärker störenden, aufgeführten Modulationsart bewertet werden, sofern die Störwirkung der jeweiligen Modulationsart nicht bekannt ist. Hierbei kann es zu einer erheblichen Überschätzung einer möglichen Gefährdung des Schrittmacherpatienten kommen. Dies gilt z. B. für die im UKW-Tonrundfunk verwendete Frequenzmodulation, die in der Studie (2) nicht untersucht wurde.“

Insgesamt ergibt sich:
Aus dem Entwurf können Grenzwerte, die den Amateurfunkdienst betreffen, nur für die Kurzwellenbänder, nicht jedoch für die Bänder 144 MHz oder höher berechnet werden. Da für die Modulationsarten des Amateurfunkdienstes keine speziellen Störschwellen in dem Entwurf angegeben sind, können die Aussendungen des Amateurfunkdienstes nur nach der nächst stärker störenden, aufgeführten Modulationsart bewertet werden. Das heißt, daß es hierbei zu einer erheblichen Überschätzung einer möglichen Gefährdung des Schrittmacherpatienten kommen kann, insbesondere im UKW- Bereich, wo die einzig untersuchte Modulationsart AM-Fernsehen darstellt.

Bereits aus dieser Formulierung wird erkennbar, daß gesonderte Untersuchungen für bestimmte Modulationsarten des Amateurfunkdienstes spürbar günstigere HSM-Grenzwerte erbringen können. Wie bereits berichtet, wird der RTA/DARC sich an einer Untersuchung, die ihm die RegTP angeboten hat, beteiligen. Es ist vorgesehen, mit einem gesonderten Untersuchungsmodul „Amateurfunkdienst“ alle relevanten Modulationsarten und Frequenzbereiche einzubeziehen.

Im Zuge der weiteren Beratungen des Entwurfes will der DARC erreichen, daß zunächst die derzeit schon günstigeren Werte des Entwurfes durch die RegTP in der Verfügung 306/97 zur Anwendung kommen. Zusätzlich muß eine Option gegeben sein, nach Abschluß der Untersuchung die speziellen Grenzwerte für die Frequenzen und Modulationsarten des Amateurfunkdienstes anzuwenden und fortzuschreiben. Diese Fortschreibung soll garantieren, daß die Grenzwerte der ständig steigenden Immunität der HSM angepaßt werden bis der Zustand erreicht ist, daß die HSM-Grenzwerte ganz entfallen können, wenn ihre Immunität über den Grenzwerten des normalen Personenschutzes liegt.

Darüber hinaus wird der DARC sich dafür einsetzen, daß die bereits vorliegende HSM-Norm EN 50061 harmonisiert und ihre Anwendung dadurch in allen europäischen Ländern zur Pflicht wird. Nur so kann garantiert werden, daß alle neu implantierten HSM eine ausreichende Immunität aufweisen. Unbeschadet dessen ist auch diese Norm fortzuentwickeln. Der DARC ist in diesem Gremium vertreten und wird auch dort die besonderen Anforderungsprofile, die sich aus dem Amateurfunkdienst ergeben, einbringen.

Diese Vorstandsinformation wurde erstellt von Dr. Walter Schlink, DL3OAP

Jochen Hindrichs, DL9KCX


Einladung zur Vorbereitung eines Crash-Kurses zur neuen Lizenzklasse 3

Hallo liebe Funkfreunde!
Nachdem uns die neue AFuV ab dem 01.05. die langersehnte Einsteigerlizenz ermöglicht, planen wir im Distrikt Köln-Aachen einen Crash-Kurs anzubieten. Dazu möchte ich im Auftrag des Vorstandes alle OM, die bereits in der Ausbildung tätig sind oder in Zukunft sein möchten, zu einer formlosen Besprechung einladen. Es geht darum, ein Konzept zu erarbeiten, sowie einen Zeitraum und einen Ort zu finden, an dem wir OV-übergreifend ein Ferienseminar anbieten können.

Ein erster Gedankenaustausch ist am 14.03. im Anschluß an der Distriktsversammlung in Wesseling möglich.

In der Hoffnung, daß möglichst viele von Ihnen diesen Termin wahrnehmen können, verbleibe ich

Holger, DH1KS, Jugendreferat im Distrikt Köln-Aachen


Meldungen aus den Ortsverbänden

OVV-Nachwahl in G11

Am 20.02. fand die Jahreshauptversammlung des OV Leverkusen, G11, statt. Nach den Berichterstattungen des OVV Didi, DF4EO, und der Kassenwartin Helga, DL8EAU, und den sonstigen Tagesordnungspunkten stand die Nachwahl des OVV an. Didi, DF4EO, erklärte, daß er durch seine berufliche Tätigkeit eine ausreichende Betreuung des OV nicht mehr gewährleisten kann und er deshalb von seinem Amt zurücktritt.

Als neuer OVV wurde Gerald, DL4KG, einstimmig gewählt. Gerald wird dieses Amt vorerst bis zur nächsten ordentlichen Vorstandsneuwahl im kommenden Jahr wahrnehmen.

Die anderen Vorstandsmitglieder bleiben in ihren Ämtern, als da sind: Stv. OVV Egon, DK7EI, Kassiererin Helga, DL8EAU, QSL-Manager Jo, DF4EK, und Didi, DF4EO, der trotz seines Rücktritts als OVV Mitglied bleibt.

Gerald, DL4KG

Jahreshauptversammlung OV Troisdorf, G27

Am 26.02. fand die Jahreshauptversammlung des OV Troisdorf mit Neuwahl des Vorstandes statt.

Gewählt wurden:
OVV: Hubert Krause, DG1KBF; Stellvertreter des OVV: Ernst Willert, DK3FF; Kassenwartin (!): Ingrid Schlösser, DJ6WY; QSL-Vermittler: Heiner Schütz, DG8KS.

Der nächste OV-Abend findet am 19. März 1998 in unserem OV-Lokal Dorfgaststätte Baum in Troisdorf-Kriegsdorf statt. Gäste sind, wie immer, herzlich willkommen.

Klaus, DL2VQ

Jahreshauptversammlung OV Wegberg, G38

Am 27.02. fand die OV-Mitgliederversammlung des OV Wegberg statt.

Die Wahlen haben folgendes Ergebnis:
OVV Walter Josephs, DK3PB; stellv. OVV Nick Cox, PA2NJC; Kassenführer Manfred Diekert, DL6KCW; Schriftführer Gero Haack, DH3JZ; QSL-Manager Theo Jakobs, DG2KCB.

Gero, DH3JZ

Einladung zur Jahreshauptversammlung 1998 OV Jülich, G16

Zu der Jahreshauptversammlung an unserem März-OV-Abend, am 10.03. um 20:00 Uhr, Portugiesisches Zentrum Jülich, Rochusstr. 55 laden wir recht herzlich ein und freuen uns auf eine rege Teilnahme.

Folgende Tagesordnung haben wir vorgesehen:

  1. Ehrungen langjähriger Mitglieder
  2. Wahl des Protokollführers
  3. Bericht des Vorstandes
  4. Bericht des Kassenwartes
  5. Bericht der Kassenprüfer
  6. Entlastung des Vorstandes
  7. Allgemeine Aussprache

Alfred Ponten, DL1KPA, OVV; Heinz Mennen, DL2KHM, stv. OVV

Terminänderung OV-Abend Hürth, G50

Ich möchte nochmals darauf hinweisen, daß der nächste OV-Abend von G50 verlegt werden mußte. Der neue Termin ist Donnerstag, 12.03., um 19:30 Uhr, in der Kantine des Bundessprachenamtes in Hürth, Horbeller Str. 52. Gäste sind herzlich willkommen.

Günther, DL3KAT


Ende des Köln-Aachen-RS 10/98 vom 08.03.1998

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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