KÖLN-AACHEN-RUNDSPRUCH NR. 8/98 VOM 22.02.1998

Redakteur der Woche: Rainer Dahnke, DL1KRD


Anmerkungen zur Personenschutzverfügung 306

Unmittelbar vor seiner Auflösung hat das Bundesministerium für Post und Telekommunikation die Amtsblattverfügung 306/97 „zur Gewährleistung des Schutzes von Personen in elektromagnetischen Feldern“ erlassen. Es ist zugleich die allerletzte Verfügung dieses nun nicht mehr bestehenden Ministeriums. Nach Bekanntwerden des Inhalts gab und gibt es eine ganze Reihe Diskussionen – und das ist durchaus verständlich.

Hier nun einige Anmerkungen zu den Definitionen der Amtsblattverfügung 306:

  1. Die Verfügung bezieht sich ausschließlich auf ortsfeste Stationen
  2. Zu einem Standort gehören alle ortsfesten Funksendeanlagen auf einem Gebäude bzw. auf einem Grundstück. Darunter fallen auch Anlagen mit einer Leistung von weniger als 10 W.
  3. Die Definition des Sicherheitsabstandes bezieht sich auf die Unterkante der Antenne und dem kürzesten Abstand zu dem Bereich, in dem sich Personen zeitlich unbegrenzt aufhalten können.
  4. Eine Änderung des Standortes liegt dann vor, wenn sich die Angaben zur Installation und/oder zu technischen Parametern der ortsfesten Funksendeanlage gegenüber dem bisherigen Antrag für eine Standortbescheinigung ändern. In solchen Fällen ist eine neue Standortbescheinigung kostenpflichtig zu beantragen. Für Funkamateure gilt dies jedoch nur, wenn durch die Veränderungen eine Vergrößerung des einzuhaltenden Sicherheitsabstandes zu erwarten ist. Antennenexperimente sind somit nach dieser Verfügung praktisch nur noch im Rahmen von Feldtagen möglich.

Die technischen Vorschriften dieses Amtsblattes sind auch interessant und hinsichtlich der Ziele dieses Papiers aufschlußreich. Hier wird unterschieden zwischen allgemeinen Grenzwerten und solchen für Herzschrittmacher.

Während die allgemein für den Personenschutz zulässige elektrische Feldstärke z. B. für den Bereich von 10–400 MHz mit 27,5 Volt pro Meter entsprechend VDE 0848 Entwurf 1996 festgelegt wurde, beziehen sich die Herzschrittmachergrenzwerte für den selben Frequenzbereich auf den VDE-Entwurf von 1991 mit 4,33 Volt pro Meter. Die Berechnungsgrundlagen und Meßverfahren richten sich jedoch nach einem Entwurf der VDE 0848 von 1995! Verbindlich verabschiedet wurde bisher noch kein Entwurf dieser VDE 0848.

Die unterschiedlichen Maßstäbe dieser Entwürfe zu demonstrieren, soll ein Beispiel belegen:

Ein 28-MHz-Dipol mit 5 dB Antennengewinn und 3 dB Kabeldämpfung kann bei Einhaltung von 27,5 Volt pro Meter mit einem Sicherheitsabstand von 2,50 m betrieben werden. Nach dem Entwurf von 1991 werden für den selben Aufbau 20,4 m verlangt. In Leistung ausgedrückt handelt es sich um einen Unterschied von 970 zu 24 Watt bei Einhaltung der entsprechenden Grenzwerte für die Sicherheitsabstände!

Anzumerken wäre noch, daß der genannte allgemeine Grenzwert von 27,5 Volt pro Meter im VDE-Entwurf von 1996 bei Dauerstrichsendungen – also z. B.FM – vorgeschrieben wird, während für SSB 35 Volt pro Meter vorgesehen wären.

Die Amtsblattverfügung erscheint uns als Zusammenstellung technischer Maximalforderungen ohne gesicherte Grundlagen.

Für Amateurfunkanlagen gibt es zwei Möglichkeiten, die Einhaltung der Personenschutz- und Herzschrittmachergrenzwerte zu realisieren:

  1. die bereits erwähnte Standortbescheinigung
  2. Berechnungen bzw. Meßprotokolle unter Beifügung von Antennendiagrammen, Bauzeichnungen, Lageskizzen usw.

Für bereits bestehende Amateurfunkanlagen räumt die neue AFuV eine Übergangsfrist bis zum Jahre 2000 ein, bis zu der jeder Funkamateur diese Prozedur nachzuholen hat.

Wenn man bedenkt, daß als Voraussetzung für die Erteilung von Antennengenehmigungen durch Baubehörden oder Vermieter diese Standortbescheinigung vorzulegen ist, dann kann man wohl kaum noch jemanden für den Amateurfunk begeistern. Weitere Konsequenzen kann sich jeder selbst ausmalen.

Die juristische Mitarbeiterin unseres Clubs, Frau Vollmer, hat noch vor Weihnachten 1997 auf 12 Seiten detailliert alle Bedenken gegen diese Amtsblattverfügung zusammengetragen und zum Teil sogar die juristische Unhaltbarkeit einiger Forderungen nachgewiesen. Der Vorstand versprach Wege für Nachbesserungen zu finden. Schon allein das verwaltungstechnische Problem schein äußerst schwierig zu sein, denn das bereits aufgelöste Bundesministerium für Post und Telekommunikation, der Herausgeber dieser Amtsblattverfügung, hat mit dieser Verfügung eine politische Entscheidung treffen wollen.

Was und in welcher Form wir nach Inkrafttreten der neuen Durchführungsverordnung in Sachen Personenschutz zu tun haben werden, wird uns der Vorstand unseres Clubs im OV-Info-Dienst und in der Klubzeitschrift CQ DL mitteilen.

Bis dahin sollten wir uns gedulden und möglichst viele QSOs tätigen ...

(Hardy, DL3KWF)
Quelle: Sachsen-Anhalt-RS


Amateurfunk in der Schule in NRW

Die diesjährige Frühjahrstagung „Amateurfunk in der Schule in NRW“ findet am 20./21.03. in Bielefeld statt. Folgende Themen sind diesmal geplant:

- QRP-Geräte und -Stromversorgung
- Photovoltaik
- LPD im 70-cm-Band: Anwendung und Konflikte.

Nähere Informationen bei Thomas Redeker, DL1KBB@DKØMAV oder Tel. ......


Neuregelung in Argentinien

LW8DJZ berichtet in Packet-Radio, daß seit dem 20.01. in Argentinien neue Amateurfunkbestimmungen gelten (Resolution 50/98 der Nationalen Kommunikations-Kommission). Eine der vielen Neuerungen ist die Eingrenzung von Morse-Kenntnissen als Voraussetzung für die Sprechfunkerlaubnis auf den Kurzwellenbändern. Bei fünf Lizenzklassen sind nur für zwei davon CW-Fähigkeiten erforderlich.

Was steckt dahinter? Ganz einfach, die „Radio Regulations 2735“ (der ITU) sagen nichts über das CW-Tempo aus. Wenn man eine Prüfung mit 25 oder 35 BpM abgelegt und eine KW-Lizenz bekommen hat, macht es keinen Sinn mehr, für jedes weitere Aufstocken eine neue CW-Prüfung zu absolvieren. Wer einmal drin ist, bleibt drin...

Ein kleiner Schritt für Argentinien, aber ein großer für den Amateurfunk, meint Fernando, LW8DJZ.

(Übersetzung: Klaus, DL4KCK)


Einladung zur Distriktsversammlung in Wesseling

Liebe YLs,XYL und OM, hiermit lade ich Sie recht herzlich zur Distriktsversammlung am 14.03. 1998 nach Wesseling ein.

Die Versammlung findet im Kegel-Center Diesner, Espenweg 2 in 50389 Wesseling-Berzdorf statt. Sie beginnt um 14:30 Uhr und endet voraussichtlich gegen 18:00 Uhr.

(Manfred, DJ1KF)


Meldungen aus den Ortsverbänden

Jahreshauptversammlung G03

Hiermit werden alle Mitglieder des Ortsverbandes zur Jahreshauptversammlung am 06.03., Beginn 20:00 Uhr, in der Burg Limperich, Weinbergweg 34 in 53227 Bonn, gemäß § 13 der Satzung des DARC eingeladen.

Der Wahlvorstand besteht aus: Thomas Schmidt, DL2KTS, sowie Rolf Müller, DG2KRM.

Im Anschluß an die Jahreshauptversammlung des DARC-OV Bonn findet die Jahreshauptversammlung der IGBF (Interessengemeinschaft Bonner Funkamateure zur Förderung der Völkerverständigung und internationalen Gesinnung) gemäß § 5 der Satzung der IGBF statt. Die Jahreshauptversammlung der IGBF beginnt um 21:00 Uhr, ebenfalls in der Burg Limperich, Clubheim des OV Bonn.

Gäste sind selbstverständlich herzlich Willkommen.

Jahreshauptversammlung G02

Die diesjährige Jahreshauptversammlung mit Vorstandswahl findet am Freitag, dem 13.03., statt, und zwar im OV-Lokal Lippek in Alsdorf-Ost. Beginn: 20:00 Uhr. Wahlleiter ist Fred Schönen, DH4KN.

Gäste sind natürlich willkommen. Um zahlreiches Erscheinen wird gebeteten

Leo Brendt, DL9KAU

Einladung zur Jahreshauptversammlung 1998 OV Jülich, G16

Zu der Jahreshauptversammlung an unserem März-OV-Abend, am 10.03., um 20:00 Uhr, Portugiesisches Zentrum, Jülich, Rochusstr. 55, laden wir recht herzlich ein und freuen uns auf eine rege Teilnahme. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte der Ihnen noch zugehenden Einladung.

Alfred Ponten, DL1KPA, OVV; Heinz Mennen, DL2KHM, stv. OVV

Flohmarkt des OV Siebengebirge, G25

Der traditionelle Siebengebirgs-Flohmarkt des Ortsverbandes Siebengebirge findet in diesem Jahr am Samstag, den 09.05. im Schulzentrum Königswinter-Oberpleis statt. Beginn ist um 07:00 Uhr (für Aussteller ist der Einlaß um 06:00 Uhr) – Ende um 14:00 Uhr.

Tischbestellungen ab sofort bei: Lothar Gallus, DF3WT; ....., oder bei Wolfgang Oepen, DL3OE; ...... Schriftlich bitte an: DARC e. V. Ortsverband Siebengebirge, G25, OVV Wolfgang Oepen, DL3OE, ......

Sie können auch Ihre Tischbestellung in Packet-Radio unter DL3OE@DBØMKA einschreiben!

OV-Abend OV Meckenheim, G23

Hallo liebe YLs, OM und SWLs des OV Meckenheim,
unser nächster OV-Abend findet am Donnerstag, dem 26.02., im OV-Lokal Schäfer in Flerzheim statt. Beginn wie immer um 20:00 Uhr.

Wir wollen uns diesmal mit der EMV-Problematik und den Berechnungsmethoden für die Stationsstandorte befassen. Die Vorbereitung des Themas hat freundlicherweise OM Manfred, DK5KS, übernommen. Gäste sind willkommen.

Eberhard, DL6KCX, OVV G23


Ende des Köln-Aachen-RS 8/98 vom 22.02.1998

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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