Redakteur der Woche: Rainer Dahnke, DL1KRD
Anmerkungen zur Personenschutzverfügung 306
Unmittelbar vor seiner Auflösung hat das Bundesministerium für Post und Telekommunikation die Amtsblattverfügung 306/97 „zur Gewährleistung des Schutzes von Personen in elektromagnetischen Feldern“ erlassen. Es ist zugleich die allerletzte Verfügung dieses nun nicht mehr bestehenden Ministeriums. Nach Bekanntwerden des Inhalts gab und gibt es eine ganze Reihe Diskussionen – und das ist durchaus verständlich.
Hier nun einige Anmerkungen zu den Definitionen der Amtsblattverfügung 306:
Die technischen Vorschriften dieses Amtsblattes sind auch interessant und hinsichtlich der Ziele dieses Papiers aufschlußreich. Hier wird unterschieden zwischen allgemeinen Grenzwerten und solchen für Herzschrittmacher.
Während die allgemein für den Personenschutz zulässige elektrische Feldstärke z. B. für den Bereich von 10–400 MHz mit 27,5 Volt pro Meter entsprechend VDE 0848 Entwurf 1996 festgelegt wurde, beziehen sich die Herzschrittmachergrenzwerte für den selben Frequenzbereich auf den VDE-Entwurf von 1991 mit 4,33 Volt pro Meter. Die Berechnungsgrundlagen und Meßverfahren richten sich jedoch nach einem Entwurf der VDE 0848 von 1995! Verbindlich verabschiedet wurde bisher noch kein Entwurf dieser VDE 0848.
Die unterschiedlichen Maßstäbe dieser Entwürfe zu demonstrieren, soll ein Beispiel belegen:
Ein 28-MHz-Dipol mit 5 dB Antennengewinn und 3 dB Kabeldämpfung kann bei Einhaltung von 27,5 Volt pro Meter mit einem Sicherheitsabstand von 2,50 m betrieben werden. Nach dem Entwurf von 1991 werden für den selben Aufbau 20,4 m verlangt. In Leistung ausgedrückt handelt es sich um einen Unterschied von 970 zu 24 Watt bei Einhaltung der entsprechenden Grenzwerte für die Sicherheitsabstände!
Anzumerken wäre noch, daß der genannte allgemeine Grenzwert von 27,5 Volt pro Meter im VDE-Entwurf von 1996 bei Dauerstrichsendungen – also z. B.FM – vorgeschrieben wird, während für SSB 35 Volt pro Meter vorgesehen wären.
Die Amtsblattverfügung erscheint uns als Zusammenstellung technischer Maximalforderungen ohne gesicherte Grundlagen.
Für Amateurfunkanlagen gibt es zwei Möglichkeiten, die Einhaltung der Personenschutz- und Herzschrittmachergrenzwerte zu realisieren:
Für bereits bestehende Amateurfunkanlagen räumt die neue AFuV eine Übergangsfrist bis zum Jahre 2000 ein, bis zu der jeder Funkamateur diese Prozedur nachzuholen hat.
Wenn man bedenkt, daß als Voraussetzung für die Erteilung von Antennengenehmigungen durch Baubehörden oder Vermieter diese Standortbescheinigung vorzulegen ist, dann kann man wohl kaum noch jemanden für den Amateurfunk begeistern. Weitere Konsequenzen kann sich jeder selbst ausmalen.
Die juristische Mitarbeiterin unseres Clubs, Frau Vollmer, hat noch vor Weihnachten 1997 auf 12 Seiten detailliert alle Bedenken gegen diese Amtsblattverfügung zusammengetragen und zum Teil sogar die juristische Unhaltbarkeit einiger Forderungen nachgewiesen. Der Vorstand versprach Wege für Nachbesserungen zu finden. Schon allein das verwaltungstechnische Problem schein äußerst schwierig zu sein, denn das bereits aufgelöste Bundesministerium für Post und Telekommunikation, der Herausgeber dieser Amtsblattverfügung, hat mit dieser Verfügung eine politische Entscheidung treffen wollen.
Was und in welcher Form wir nach Inkrafttreten der neuen Durchführungsverordnung in Sachen Personenschutz zu tun haben werden, wird uns der Vorstand unseres Clubs im OV-Info-Dienst und in der Klubzeitschrift CQ DL mitteilen.
Bis dahin sollten wir uns gedulden und möglichst viele QSOs tätigen ...
(Hardy, DL3KWF)
Quelle: Sachsen-Anhalt-RS
Amateurfunk in der Schule in NRW
Die diesjährige Frühjahrstagung „Amateurfunk in der Schule in NRW“ findet am 20./21.03. in Bielefeld statt. Folgende Themen sind diesmal geplant:
- QRP-Geräte und -Stromversorgung
- Photovoltaik
- LPD im 70-cm-Band: Anwendung und Konflikte.
Nähere Informationen bei Thomas Redeker, DL1KBB@DKØMAV oder Tel. ......
Neuregelung in Argentinien
LW8DJZ berichtet in Packet-Radio, daß seit dem 20.01. in Argentinien neue Amateurfunkbestimmungen gelten (Resolution 50/98 der Nationalen Kommunikations-Kommission). Eine der vielen Neuerungen ist die Eingrenzung von Morse-Kenntnissen als Voraussetzung für die Sprechfunkerlaubnis auf den Kurzwellenbändern. Bei fünf Lizenzklassen sind nur für zwei davon CW-Fähigkeiten erforderlich.
Was steckt dahinter? Ganz einfach, die „Radio Regulations 2735“ (der ITU) sagen nichts über das CW-Tempo aus. Wenn man eine Prüfung mit 25 oder 35 BpM abgelegt und eine KW-Lizenz bekommen hat, macht es keinen Sinn mehr, für jedes weitere Aufstocken eine neue CW-Prüfung zu absolvieren. Wer einmal drin ist, bleibt drin...
Ein kleiner Schritt für Argentinien, aber ein großer für den Amateurfunk, meint Fernando, LW8DJZ.
(Übersetzung: Klaus, DL4KCK)
Einladung zur Distriktsversammlung in Wesseling
Liebe YLs,XYL und OM, hiermit lade ich Sie recht herzlich zur Distriktsversammlung am 14.03. 1998 nach Wesseling ein.
Die Versammlung findet im Kegel-Center Diesner, Espenweg 2 in 50389 Wesseling-Berzdorf statt. Sie beginnt um 14:30 Uhr und endet voraussichtlich gegen 18:00 Uhr.
(Manfred, DJ1KF)
Meldungen aus den Ortsverbänden
Jahreshauptversammlung G03
Hiermit werden alle Mitglieder des Ortsverbandes zur Jahreshauptversammlung am 06.03., Beginn 20:00 Uhr, in der Burg Limperich, Weinbergweg 34 in 53227 Bonn, gemäß § 13 der Satzung des DARC eingeladen.
Der Wahlvorstand besteht aus: Thomas Schmidt, DL2KTS, sowie Rolf Müller, DG2KRM.
Im Anschluß an die Jahreshauptversammlung des DARC-OV Bonn findet die Jahreshauptversammlung der IGBF (Interessengemeinschaft Bonner Funkamateure zur Förderung der Völkerverständigung und internationalen Gesinnung) gemäß § 5 der Satzung der IGBF statt. Die Jahreshauptversammlung der IGBF beginnt um 21:00 Uhr, ebenfalls in der Burg Limperich, Clubheim des OV Bonn.
Gäste sind selbstverständlich herzlich Willkommen.
Jahreshauptversammlung G02
Die diesjährige Jahreshauptversammlung mit Vorstandswahl findet am Freitag, dem 13.03., statt, und zwar im OV-Lokal Lippek in Alsdorf-Ost. Beginn: 20:00 Uhr. Wahlleiter ist Fred Schönen, DH4KN.
Gäste sind natürlich willkommen. Um zahlreiches Erscheinen wird gebeteten
Leo Brendt, DL9KAU
Einladung zur Jahreshauptversammlung 1998 OV Jülich, G16
Zu der Jahreshauptversammlung an unserem März-OV-Abend, am 10.03., um 20:00 Uhr, Portugiesisches Zentrum, Jülich, Rochusstr. 55, laden wir recht herzlich ein und freuen uns auf eine rege Teilnahme. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte der Ihnen noch zugehenden Einladung.
Alfred Ponten, DL1KPA, OVV; Heinz Mennen, DL2KHM, stv. OVV
Flohmarkt des OV Siebengebirge, G25
Der traditionelle Siebengebirgs-Flohmarkt des Ortsverbandes Siebengebirge findet in diesem Jahr am Samstag, den 09.05. im Schulzentrum Königswinter-Oberpleis statt. Beginn ist um 07:00 Uhr (für Aussteller ist der Einlaß um 06:00 Uhr) – Ende um 14:00 Uhr.
Tischbestellungen ab sofort bei: Lothar Gallus, DF3WT; ....., oder bei Wolfgang Oepen, DL3OE; ...... Schriftlich bitte an: DARC e. V. Ortsverband Siebengebirge, G25, OVV Wolfgang Oepen, DL3OE, ......
Sie können auch Ihre Tischbestellung in Packet-Radio unter DL3OE@DBØMKA einschreiben!
OV-Abend OV Meckenheim, G23
Hallo liebe YLs, OM und SWLs des OV Meckenheim,
unser nächster OV-Abend findet am Donnerstag, dem 26.02., im OV-Lokal Schäfer in
Flerzheim statt. Beginn wie immer um 20:00 Uhr.
Wir wollen uns diesmal mit der EMV-Problematik und den Berechnungsmethoden für die Stationsstandorte befassen. Die Vorbereitung des Themas hat freundlicherweise OM Manfred, DK5KS, übernommen. Gäste sind willkommen.
Eberhard, DL6KCX, OVV G23
Ende des Köln-Aachen-RS 8/98 vom 22.02.1998
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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