DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 21/98 VOM 11.06.1998

Redaktion: DL9KCE


ÜBERSICHT:


PRÜFUNGSFRAGEN FÜR KLASSE 3 – NEUAUFLAGE DES FRAGEN- UND ANTWORTENKATALOGES

Am 17.06. findet in Darmstadt eine gemeinsame Sitzung der Arbeitsgruppe Amateurfunk der RegTP und Vertretern des RTA/DARC über das weitere Vorgehen bei der Überarbeitung des Fragen- und Antwortenkataloges statt. Es ist vereinbart worden, daß der RTA/DARC seine Vorstellungen in eine Neuauflage miteinbringt. Dieser Termin ist auf Grund der massiven Kritik und der wiederholten Intervention des RTA bei der RegTP Mainz zustande gekommen. Der DARC e. V. erinnert daran, daß bei der Entwicklung und Überarbeitung des alten Fragenkatalogs immer Vertreter der Amateurfunkverbände maßgeblich beteiligt waren. Er erwartet, daß man zu dieser bewährten und für den Amateurfunk nützlichen Tradition zurückkehrt.


STATUS VON FUJI-OSCAR-29

Seit einiger Zeit ist FO-29 in den analogen Transpondermode JA geschaltet. Die erhöhte Sonnenaktivität hatte im Bordcomputer häufige 2-Bit-Fehler erzeugt. Während der Untersuchung dieser Effekte durch die Kommandostationen bleibt der Satellit noch einige Zeit im Mode JA. Die Funkamateure werden gebeten, den Kanal 2B in der CW-Telemetrie zu beobachten. Dieser Kanal ist die sechste Gruppe nach „HI HI“ und hat normalerweise den Wert „00“. Beobachtungsmeldungen werden erbeten an die Kommadostationen über die Internetadresse: ......


AATiS-BALLONMISSION IN SALZGITTER

Als einzige AATiS-Ballonmission dieses Sommers, ist für den 13.06. um 15:00 Uhr der Start eines Wetterballons mit Amateurfunknutzlast im Raum Salzgitter am Salzgittersee geplant. Zum Einsatz kommen diesmal zwei Boxen, eine mit ATV ausgerüstet, die andere mit Packet-Radio-Equipment. Zusätzlich wird ein 80-m-Fuchsjagdsender eingesetzt. Mit der ATV-Nutzlast sollen Auf- und Abstieg des Ballons ebenso übertragen werden, wie das Platzen des Ballons und das Öffnen des Fallschirms – entsprechend werden zwei Kameras temperaturgesteuert umgeschaltet. Die Aussendungen erfolgen auf der Eingabe von DBØHEX auf 2380 MHz, um so ggf. während der Aufstiegsphase die Signale über den ATV-Umsetzer abzustrahlen. Meßwerte der meteorologischen Sensoren in der zweiten Nutzlast werden im AX.25-Protokoll mit 1200 Baud AFSK und zusätzlich in Fonie auf der Frequenz 145,200 MHz abgestrahlt. Ebenfalls erfaßt und ausgegeben werden Position und Höhe des Ballons, die von einem GPS-Empfänger ermittelt werden. Die gesprochenen Texte sind als einzelne Worte abgespeichert und werden vom Programm zu sinnvollen Sätzen und Zahlen zusammengesetzt, gesteuert durch die aktuellen Meßwerte. Durch die große Flughöhe werden die Aussendungen im Umkreis von einigen hundert Kilometern zu empfangen sein. Beobachter aus ganz Deutschland treffen sich auf dem PP-Converskanal 55. Hörberichte, Mitschriften und Auswertungen sollten unter DFØAIS@DBØABZ gesammelt werden.


100 JAHRE GESETZ ÜBER DIE ELEKTRISCHEN MASSEINHEITEN

Vor 100 Jahren, am 01.06.1898, unterzeichnete der deutsche Kaiser und König von Preußen, Wilhelm, daß im Reichsgesetzblatt Nummer 26 veröffentlichte erste deutsche „Gesetz, betreffend die elektrischen Maßeinheiten“. In § 1 ist zu lesen: Die gesetzlichen Einheiten für elektrische Messungen sind das Ohm, das Ampere und das Volt. Neben der Darstellung der Einheiten wurde der Bundesrat ermächtigt, Bezeichnungen für die Einheiten sowie deren Teile- und Vielfachen, von Elektrizitätsmenge, elektrischer Arbeit und Leistung, der Kapazität und der Induktion festzusetzen. Außerdem wurde festgeschrieben, daß die gewerbsmäßige Abgabe von elektrischer Arbeit nur noch erfolgen darf, wenn zur Berechnung Meßgeräte verwendet werden, die auf den gesetzlichen Einheiten beruhen. Verstöße wurden mit Geldstrafen bis zu 100 Reichsmark oder bis zu vier Wochen Haft bestraft. Durch das Gesetz über Einheiten im Meßwesen vom 02.07.1969 und die zugehörige Verordnung vom 26.06.1970 wurde das Internationale Einheitensystem, als SI-Einheiten bekannt, in das Deutsche Recht übernommen. Bis auf Feinheiten der Definition stimmen die heutigen elektrischen Einheiten mit den 1898 festgelegten Einheiten überein.


SOMMERPAUSE DES DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCHS

Wie in jedem Jahr wird der Deutschland-Rundspruch während der Ferienzeit nicht gesendet. Der letzte Deutschland-Rundspruch vor der Sommerpause wird am 02.07. wie gewohnt verlesen und auf üblichem Wege zur Verfügung gestellt. Es geht dann mit dem Rundspruch am 27.08. weiter. Wir wünschen allen Hörern, Mitarbeitern und Rundspruch-Redakteuren einen schönen Sommer!


FUNKWETTERBERICHT (09.06. de DL1VDL)

Rückblick: (Solardaten für die Woche zwischen dem 01.06. und 07.06.)
Flux F: 100, 105, 113, 112, 115, 115, 113; 90-Tage-Mittelwert: F(90) = 110; Sonnenfleckenrelativzahlen R: 59, 71, 65, 92, 99, 110, 96.

Wie erhofft, war die solare Aktivität in der vergangenen Woche wieder erhöht und die Teilnehmer am Kurzwellen-Feldtag konnten sich sowohl an den sommerlichen Temperaturen als auch an den guten Öffnungen aller oberen Kurzwellenbänder erfreuen. Allerdings störten neben den atmosphärischen Gewitterentladungen der intensive Sonnenwind, der zeitweise – vor allem in den Morgenstunden – zu erheblichen Schwund- und Dämpfungseinbrüchen auf den transpolaren Funklinien führte.

Vorhersage bis 17.06.:
Bis zum 15.06. kann der Flux auf etwa 125 Einheiten ansteigen, danach fällt er auf die gegenwärtigen Werte zurück. Bis zum 13.06. erwarten wir, daß sich die zeitweise aktiven geomagnetischen Bedingungen beruhigen werden.

Orientierungszeiten für Gray-Line DX:
Sonnenaufgang (UTC): ZL: 19:25; VK2: 20:35; VK6: 23:15; JA: 18:55.
Sonnenuntergang (UTC): W2: ab 00:25; W6: 03:10; KH6: 05:00; PY: ab 20:20; VP8: 19:55.

Funkwetter kurz erklärt: Aktiv im Sinne des Funkwetters

Aktiv, bezogen auf die Sonne, bedeutet: veränderlich. Solare Aktivität geht einher mit wahrnehmbaren Veränderungen auf der Sonne. Eine aktive Region auf der Sonne ist von der Erde aus wahrnehmbar oder klassifizierbar anhand ihrer Sonnenflecken, Gebiete und Filamente. Aktive Regionen sind gekoppelt an starke Magnetfelder, sie sind auch die Ursache von Flares.


Ende des Deutschland-RS 21/98 vom 11.06.1998

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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