DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 14/98 VOM 23.04.1998

Redaktion: DB2ZJ


ÜBERSICHT:


DAS COORDINATED AMATEUR RADIO OBSERVATION SYSTEM „CAROS“

Das Solar Terrestrial Dispach -STD- lädt alle am Studium der Wellenausbreitung interessierten Freunde ein, am weltweiten Experiment CAROS teilzunehmen. Voraussetzung ist ein Internet-Zugang und eine entsprechende Aktivität auf den Bändern. Die eingegebenen QSO-Daten – ähnlich wie bei einem DX-Cluster – werden von SEC analysiert. Ziel ist es, die derzeitigen Modellierungsprogramme zu verbessern.

Die Dateneingabe erfolgt im Internet über http://solar.uleth.ca/solar/www/subcaros.html. Die letzten Einträge findet man über http://solar.uleth.ca/solar/www/caros.html.

Die 160-m-Fans finden eine Topbandseite mit folgender Adresse: http://solar.uleth.ca/solar/www/topband.html.


EMVG-NOVELLIERUNG

Bausätze für Funkamateure

Im neueren Gesetzentwurf der Bundesregierung zum EMVG findet sich eine begrüßenswerte und adäquate Ersatzregelung für die Streichung der Ausnahmeregelung für im Handel erhältliche Bausätze für Funkamateure. Gemäß § 6 in Verbindung mit der Begründung zum Gesetzentwurf werden Funkamateure nunmehr ausdrücklich als auf dem Gebiet der elektromagnetischen Verträglichkeit fachkundige Personen bezeichnet und anerkannt. Sofern danach Bauteile, die ausschließlich als Zulieferteile oder Ersatzteile zur Weiterverarbeitung durch auf dem Gebiet der elektromagnetischen Verträglichkeit fachkundige Personen hergestellt und bestimmt sind, bedürfen diese nicht der CE-Kennzeichnung und der EG-Konformitätserklärung. Voraussetzung ist, daß sie nicht für jedermann erhältlich in den Verkehr gebracht werden und somit nicht von jedermann verwendet werden können. Werden somit Bausätze als Zulieferteile oder Ersatzteile zur Weiterverarbeitung hergestellt und sind diese für Funkamateure bestimmt, ist der Lieferant gehalten, die Bausätze nur an ebensolche fachkundige Personen abzugeben. Hierfür hat er Sorge zu tragen.

Der Entwurf der Bundesregierung berücksichtigt damit die mehrfachen Stellungnahmen des DARC bzw. RTA an das ehemalige Bundesministerium für Post und Telekommunikation, in denen die Streichung der Regelung über Bausätze für Funkamateure kritisiert worden war. Funkamateure sind nämlich oft Selbsthersteller von Bausätzen und geben diese nur an andere Funkamateure weiter. Dies erfolgt z. B. durch Anbietung in nicht auf dem Markt erhältlichen Fachzeitschriften sowie auf Flohmärkten für Amateurfunkgeräte.

Rechtsverordnung für die Beseitigung von Störfällen

Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus eine Ermächtigung für eine Rechtsverordnung über die Beseitigung von Störfällen vor. Der DARC hat bereits, durch Übersendung von Bausteinen für eine solche Verordnung an das ehemalige BMPT, seine Mitarbeit an dieser Verordnung signalisiert. Dabei sind z. B. Maßnahmen zur Verbesserung eines an einem Störfall beteiligten Gerätes über die bestehenden Normen hinaus angesprochen und gefordert worden sowie die Einrichtung und das Verhandeln in paritätisch besetzten Schlichtungsstellen statt des Ganges vor Gericht. Elektromagnetische Unverträglichkeiten im Zusammenhang mit dem Nutzsignal werden ebenfalls von dem novellierten EMVG und der beabsichtigten Verordnung erfaßt. Der DARC wird schon aufgrund der Ermächtigung im neuen Amateurfunkgesetz zur Schaffung einer Störfallregelung darauf hinwirken, daß in der Verordnung die Fälle der Unverträglichkeiten im Zusammenhang mit den Nutzsignalen eine spezielle Berücksichtigung finden.

In einem Störfall muß auf jeden Fall eine Nachbesserung der EMV auf das Niveau der Norm erfolgen. Tritt die Störung danach immer noch auf, so sind weitere Nachbesserungen erforderlich, zumal wenn sie sich mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand durchführen lassen. Nach Ansicht des DARC muß auch eine Duldungspflicht zur Nachbesserung bestehen oder aber eine Pflicht zur Hinnahme der Störung, falls die Nachbesserung abgelehnt wird. Die zusätzlich im neuen Amateurfunkgesetz vorgesehene Ermächtigung für eine Störfallregelung ist notwendig, um spezifische für den Amateurfunkdienst verbleibende Regelungen, zum Beispiel zur Einbindung des Funkamateurs in die Erarbeitung einer Lösung, zur Arbeitsweise von Schlichtungsausschüssen und z. B. zur Entkopplung der Geräte usw. vorzunehmen. Diese Position entspricht dem Vorschlag des DARC in der Stellungnahme zum Entwurf einer AFuV im letzten Jahr, der sich der RTA angeschlossen hatte.


BALLONMISSIONEN GEHEN WEITER

Mit dem Aufstieg eines Wetterballons bis 30 km Höhe, der zwei Amateurfunknutzlasten tragen soll, beginnt die diesjährige Saison des Ballonprojektes des Arbeitskreises Amateurfunk & Telekommunikation in der Schule e. V. am 25.04. um 10:00 Uhr. Die Realschule in Kappelrodeck wird dabei unterstützt durch Funkamateure aus dem OV Oberkirch, A19. Es ist mit einer dreistündigen Missionsdauer zu rechnen. Beobachtungsmeldungen können über den Packet-Radio-Converskanal 55 ausgetauscht werden.

Die ATV-Nutzlast ist mit zwei Videokameras ausgestattet, die temperaturgesteuert umgeschaltet werden sollen. Die Aussendungen des anfänglich 300 mW starken Signals, erfolgen auf der Frequenz 2343 MHz. Für optimalen Empfang sollte die Antenne auch in der Elevation nachführbar und vertikal polarisiert sein. Vermutlich können die Bilder kurzzeitig über das ATV-Relais Hornisgrinde DBØOFG beobachtet werden.

Die zweite Amateurfunknutzlast trägt meteorologische Sensoren und ist zur Positionsbestimmung mit GPS ausgestattet. Die Datenaussendungen erfolgen mit 150 mW Ausgangsleistung auf 145,200 MHz in Sprache und AX.25 mit 1200 Baud. Zusätzlich wird in der Aufstiegsphase ein „Funkpapagei“ eingesetzt, der auf 433,925 MHz empfangene FM-Signale zeitversetzt auf 145,200 MHz aussendet. Es ist mit über 300 km Reichweite zu rechnen.


FUNKWETTERBERICHT (21.04. de DL1VDL)

Rückblick: (Solardaten für die Woche zwischen 13.4. und 19.4.)
Flux F: 115, 112, 113, 106, 101, 99, 96; 90-Tage-Mittelwert: F(90) = 104;
Sonnenfleckenrelativzahl R: 82, 83, 79, 59, 70, 28, 35.

Auch wenn das 90-Tagesmittel des Fluxes um drei Punkte auf 104 kletterte, ist die solare Aktivität sehr ruhig geworden. Es ist aber nicht die erste Ruhepause, die wir im 23. Zyklus registrieren. Die geomagnetischen Bedingungen waren ruhig, die nördlichen Funkwege zeitweise durch Flutterfading und kurze Dämpfungserscheinungen beeinträchtigt. Die Bänder bis 14 MHz waren nachts durchweg offen und es gab auch einige 28-MHz-Öffnungen. 3,5 bis 14 MHz zeigten Flagge im DX Geschäft!

Vorhersage bis 29.04.:
Ab 27.04. erwarten wir wieder eine etwas höhere solare Aktivität und steigende Fluxwerte, wobei erst am 09.05. ein Maximum im Bereich um 115 erwartet wird. Die kommende Woche verspricht relativ ruhige geomagnetische Bedingungen und damit lohnt sich nochmals ein Beobachten der unteren Bänder.

Orientierungszeiten für Gray-Line DX:
Sonnenaufgang (UTC): ZL: 18:45; VK2: 20:20; VK6: 22:40; JA: 19:50; ZS: 04:55.
Sonnenuntergang (UTC): ZL: 05:50; W2: ab 22:50; W6: 02:30; KL7: 05:15; PY: ab 20:45; KH6: 04:40; VP8: 21:20.

Funkwetter kurz erklärt: Das Schmetterlingsdiagramm der Sonnenflecken

Bereits unsere Vorfahren kamen auf die Idee, nicht nur die Sonnenflecken zu zählen, sondern auch deren Lage auf der Sonne zu registrieren. Dabei fand man die Gesetzmäßigkeit, die man als Schmetterlingsdiagramm der Sonnenflecken bezeichnet. Während des Sonnenfleckenmaximums sind die Flecken vorzugsweise in zwei Streifen, etwa 15° nördlich und südlich des Sonnenäquators zu finden. In der absteigenden Phase nähert sich deren Position dem Äquator. Flecken, die zu einem neu beginnenden Zyklus gerechnet werden, tauchen dann etwa 30° zu beiden Seiten des Äquators auf.


Ende des Deutschland-RS 14/98 vom 23.04.1998

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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