DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 6/98 VOM 19.02.1998

Redaktion: DB2ZJ


ÜBERSICHT:


ÜBERGANGSFRIST ZUR ABGABE DER UNTERLAGEN ZUM PERSONENSCHUTZ GILT

Funkamateure die seitens der Außenstellen der Regulierungsbehörde Aufforderungen erhalten, ihren Verpflichtungen nach dem Amateurfunkgesetz und der neuen Amtsblattverfügung 306/97 innerhalb einer bestimmten Frist nachzukommen, sollten sich über ihren Distriktsvorsitzenden an die DARC-Geschäftsstelle wenden. In Einzelfällen sprechen die Außenstellen diese Aufforderungen insbesondere im Zusammenhang mit Fällen von elektromagnetischen Störungen aus, obwohl die betroffenen Funkamateure bereits vor dem Inkrafttreten des neuen Amateurfunkgesetzes ihre Amateurfunkstellen betrieben hatten. Der Aufforderung braucht nach Ansicht des DARC e. V. in diesen Fällen nicht nachgekommen zu werden, da für alle Funkamateure, die ihre Stationen bereits vor dem 28.06.1997 betrieben haben, die Frist zur Abgabe der Unterlagen zum Personenschutz bis zum 21.01.2000 gilt. In entsprechenden Schreiben des RTA und DARC e. V. wurde die Regulierungsbehörde gebeten, dafür Sorge zu tragen, daß in den Außenstellen einheitlich verfahren wird.


ENTWURF DER R&TTE-RICHTLINIE IM EUROPÄISCHEN PARLAMENT BERATEN

Das Europäische Parlament hat am 29.01. die Änderungsvorschläge des Komitees für Wirtschafts- und Währungsangelegenheiten des Europäischen Parlamentes gebilligt. In dem Änderungsvorschlag wird ausdrücklich herausgestellt, daß der nicht kommerzielle Selbstbau oder Umbau von R&TTE-Geräten durch Funkamateure oder deren Anwendung im Amateurfunkdienst oder Satelliten-Amateurfunkdienst nicht behindert werden soll. Der DARC e. V. konnte dies innerhalb der EUROCOM durch Gespräche in Brüssel erreichen. Aufgrund vorheriger Verlautbarungen war der Eindruck entstanden, daß in der nach den Bedürfnissen des Europäischen Marktes gestalteten Direktive für einen freien Amateurfunk mit Selbstbau, dem Aufbau von Bausätzen und dem Umbau kommerzieller Geräte kein Platz mehr sei. Dies ist nach dem nunmehr im Europäischen Parlament gebilligten Vorschlag nicht der Fall. Der Vorschlag des Komitees, wonach Selbstbaugeräte sowie Bausätze und umgebaute kommerzielle Geräte, die ausschließlich für Funkamateure bestimmt sind und anschließend nicht auf den Markt gebracht werden, ausdrücklich ausgenommen werden, ist seitens des Parlamentes zurückgewiesen worden. Das Parlament sah kein Bedürfnis zur Regelung dieser speziellen Frage, da diese Geräte, sofern sie nicht auf den Markt gebracht werden, ohnehin außerhalb des Anwendungsbereiches der Direktive liegen. Überdies sei dieser Änderungsvorschlag bereits abgedeckt durch die Regelung, daß der nicht kommerzielle Selbstbau oder Umbau von R&TTE-Geräten durch Funkamateure oder deren Anwendung nicht behindert werden solle. Die nächsten Schritte der europäischen Gesetzgebung sind: Zunächst wird die Europäische Kommission zu den Änderungen des Parlaments befragt. Parallel dazu beschäftigt sich der Europäische Rat mit den Änderungsvorschlägen des Europäischen Parlamentes im Hinblick auf seine Positionen zur R&TTE-Richtlinie. Sollte der Rat Änderungen der Richtlinie gegenüber den Positionen des Parlamentes für erforderlich halten, wird der Vermittlungsausschuß angerufen.


DX-EXPEDITION NACH ST. BRAND-ON-ISLAND, 3B7

Eine Gruppe von schweizer Kurzwellenamateuren sowie weiteren Teilnehmern aus anderen Ländern, werden in der Zeit 06.–17.05. von St. Brandon Island 3B7 QRV sein. Die Insel gehört zur Republik Mauritius und liegt etwa 400 km nördlich auf der Position 16° Süd, 58° Ost. Geplant ist, mit vier Kurzwellenstationen mit einer Ausgangsleistung von je 1 kW und einer VHF-Station auf 6 und 2 m QRV zu werden. Dabei werden alle Betriebsarten, insbesondere auch RTTY und SSTV, während eines durchgehenden 24 Stundenbetriebes stattfinden. Weitere Informationen zur DX-Expedition finden sich im Internet unter www.uska.ch unter der Rubrik „Links“.


50-JAHRFEIER DES ISRAELISCHEN AMATEUR RADIO CLUBS

Am 12.02. feierte der Israelische Amateur Radio Club, IARC, in Tel Aviv sein 50jähriges Bestehen im Opernhaus. Hans Berg, DJ6TJ, überreichte in seiner Eigenschaft als Auslandsreferent des DARC e. V. einen mit Widmung versehenen Wandteller als Gastgeschenk und gratulierte in einer Grußbotschaft im Namen des DARC e. V. dem israelischen Verband zu seinem Jubiläum. An der Veranstaltung, durch die ein in Israel bekannter TV-Moderator führte, nahmen mehrere hundert Personen, unter anderem Vertreter des Verteidigungsministeriums und die Fernmeldeministerin, teil. Einen würdigen Ausklang fand das Fest mit einem Sinfoniekonzert unter der Leitung eines Funkamateurs.


GASTLIZENZ USA

Anträge zur Erlangung einer Gastlizenz für die USA sind nur mit dem Formblatt 610A, Ausgabe September 1997 der Federal Communications Commision, FCC, einzureichen. Mitglieder des DARC e. V. können dieses Formblatt über die Geschäftsstelle in Baunatal beziehen. Des weiteren kann es aus dem Internet unter http://www.fcc.gov/Forms/Form 610A abgerufen werden.


FUNKWETTERBERICHT (18.02. de DL1VDL)

Rückblick: (Woche zwischen dem 09.02. und 15.02.)
Flux F: 84, 84, 86, 91, 95, 105, 107; 90-Tage-Mittelwert: F(90) = 96;
Sonnenfleckenrelativzahl R: 34, 62, 63, 67, 62, 88, 86.

Beginnend mit der koronalen Massenejektion am 09.02. erhöhte sich langsam die solare Aktivität und es stiegen sowohl die Sonnenfleckenzahl als auch der solare Flux. Wer zum Beispiel nach 9MØC auf den Spratly-Islands Ausschau hielt, dem werden neben lauten Signalen auf allen unteren Bändern auch die DX-Öffnungen auf 28 MHz nicht entgangen sein.

Vorhersage bis 25.02.:
Entgegen der wenig verheißungsvollen Prognose der letzten Woche erwarten wir Fluxwerte um 100 und darüber, zumal die Chancen für intensivere Flares gegenwärtig nicht schlecht sind. Es lohnt sich, über alle Kurzwellenbänder zu drehen.

Orientierungszeiten für Gray-Line DX:
Sonnenaufgang (UTC): ZL: 17:45; VK2: 19:35; VK6: 21:55; JA: 21:25; KH6: 16:50; KL7: 17:30; ZS: 03:55; 9M0: 21:45.
Sonnenuntergang (UTC): W2: ab 22:00; W6: 01:35; KL7: 02:50; PY: ab 21:20; VP8: 23:25; ZS6: 17:10; KH6: 04:20; ZL: 07:15.

Funkwetter kurz erklärt: Bemerkungen zum interplanetarischen Magnetfeld

Wir erinnern uns: Magnetfelder entstehen, wenn sich elektrische Ladungen bewegen. Ähnlich, wie jeder stromdurchflossene Draht von einem Magnetfeld umgeben ist, ist auch der aus elektrisch geladenen Teilchen zusammengesetzte Sonnenwind von Magnetfeldern umgeben. Je nach Teilchendichte und Geschwindigkeit des Sonnenwindes, die im Mittel etwa 350 km je Sekunde beträgt, ändern sich auch die Eigenschaften der mit dem Sonnenwind transportierten interplanetarischen Magnetfelder und damit auch die Stärke ihres Einflusses auf das Magnetfeld der Erde.


Ende des Deutschland-RS 6/98 vom 19.02.1998

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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