Redaktion: DL9KCE
KLARSTELLUNG EINIGER MISSVERSTÄNDNISSE BEZÜGLICH BANDZUWEISUNG
Durch den Abdruck der Anlage 1 der alten DV-AFuG, in der Ausgabe 2/98 der CQ DL, die insbesondere die zugewiesenen Frequenzen, Betriebsarten und Sendeleistungen für Funkamateure enthält, ist es zu einigen Verwirrungen gekommen. Die Anlage 1 wird durch die neue Amateurfunkverordnung in Form einer Übergangsregelung für anwendbar erklärt, und zwar voraussichtlich solange, bis der neue Frequenznutzungsplan erstellt ist. Nun ist es durch diverse Amtsblattverfügungen und Absprachen mit den Behörden zu Änderungen hinsichtlich Frequenzen, Leistungen und Betriebsarten, insbesondere auf 160 m und den WARC-Bändern gekommen. Diese dürfen deshalb in gewohnter Weise weiter verwendet werden, so daß der status quo bezüglich der Frequenznutzung erhalten bleibt. Der Abdruck in der CQ DL ist insofern unvollständig, weil der DARC sich auf den Originaltext der DV-AFuG beschränkt hat, wie es in der neuen Amateurfunkverordnung angegeben ist.
VERFÜGUNG 306/97 ZUM PERSONENSCHUTZ WEITERE INFORMATIONEN
Wir sind bemüht, in weiteren Artikeln in der CQ DL die mit der Verfügung 306/97 zusammenhängenden Informationen zu geben und mit sachbezogenen Einführungen in die angesprochenen Themenbereiche den Funkamateuren Gelegenheit zu geben, ihren Wissensstand schrittweise zu erweitern.
DARC-VERTRETER TREFFEN AMATEURFUNKGERÄTE-HERSTELLER
Am Samstag, dem 31.01., trafen Amateurfunkgeräte-Hersteller mit Vertretern des DARC e. V. in Fritzlar zusammen und besprachen gemeinsame Themen, insbesondere das 12,5-kHz-Raster, Liefermöglichkeiten von 23-cm-Geräten, CTE-Richtlinie sowie Spurious Emissions. Selbstverständlich wurde dabei auch die neue Amateurfunkverordnung und die Einsteigerklasse diskutiert. Seitens der Hersteller wurde signalisiert, daß gegebenenfalls Geräte für die neue Lizenzklasse auf den Markt gebracht werden könnten, die dann mit geringer Sendeleistung, aber allen Betriebsarten ausgestattet wären. Hierbei wird auch an gemeinsame Aktionen gedacht, so daß sowohl Hersteller als auch der DARC davon profitieren. Bezüglich des Themenkomplexes 12,5-kHz-Raster werden sich die Hersteller am Marktinteresse orientieren. Jedoch wurde deutlich, daß Duobandgeräte nicht mit verschiedenen Zwischenfrequenzzweigen ausgestattet werden, so daß es dann zu einer Rasterung von 12,5 kHz auf 70 cm käme. Schnelle Datenübertragung müßte in einem solchen Fall mit einer extra Geräteserie abgedeckt werden. Weitere Gespräche mit Vertretern der Hersteller sind angedacht.
Noch im Februar wird die QSL-Manager-Info an die Ortsverbände verschickt. Hierdurch sollen die QSL-Manager an den Ablauf der QSL-Vermittlung erinnert werden beziehungsweise neue QSL-Manager in den Ablauf eingeführt werden. Es hat einige kleine Änderungen gegeben, die von allen beachtet werden sollen, um eine ungestörte Vermittlung zu gewährleisten. Des weiteren wird im Monat März eine neue Präfixliste an die QSL-Manager versendet.
FUNKWETTERBERICHT (04.02. de DL1VDL)
Rückblick: (Woche zwischen 26.01. und 01.02.)
Flux F: 100, 101, 97, 94, 91, 89, 91; 90-Tage-Mittelwert: F(90) = 97;
Sonnenfleckenrelativzahl R: 99, 98, 89, 71, 41, 37, 25.
Wir sehen es schon am Trend vom Flux und den Sonnenfleckenrelativzahlen: Es ging bergab mit den Ausbreitungsbedingungen auf den Bändern über 10 MHz, wobei es wiederum kurze Nachmittagsöffnungen auf allen Bändern bis 28 MHz gab. 1,8 MHz bescherte wenige, aber laute DX-Signale, auf 3,5 MHz war fast an jedem Abend ZL4OK mit mindestens S5 hörbar und morgens lohnte sich ein kurzes Einschalten vor dem Weg zur Arbeit immer.
Vorhersage bis 12.02.:
Wir erwarten Fluxwerte knapp über 90 Einheiten bei überwiegend ruhigen
geomagnetischen Bedingungen. Die meisten DX-Aktivitäten werden zwischen 1,8 und
10 MHz zu suchen sein.
Orientierungszeiten für Gray-Line DX:
Sonnenaufgang (UTC): ZL: 17:30; VK2: 19:20; VK6: 21:40; JA: 21:40; KH6: 17:05; KL7:
18:00; ZS: 03:30;
Sonnenuntergang (UTC): W2: ab 21:45; W6: 01:25; KL7: 02:00; PY: ab 21:20; VP8: 23:45; ZS6:
17:30; KH6: 04:10; ZL: 07:30; JA: 07:25.
Funkwetter kurz erklärt: Bemerkungen zur MUF, der höchsten brauchbaren Frequenz
Ausgangspunkt für eine Abschätzung der MUF für eine bestimmte Funklinie sind die Grenzfrequenzen der F2-Schicht, wobei die Tagesmaxima mit einer anzugebenden Wahrscheinlichkeit aus dem gleitenden Monatsmittel R12 der Sonnenfleckenrelativzahlen ermittelt werden. Die Tagesmaxima werden im Winter mittags, im Sommer erst nachmittags erreicht. Sie sind auch von den Funklinien abhängig, wobei die Nord-Südlinien etwas höhere Grenzfrequenzen haben. Als Beispiel: Ein R12-Wert von knapp 50, wie derzeit, läßt uns im Winter als Tageshöchstwert für die Grenzfrequenz der F2-Schicht erwarten: etwa 9 MHz mit 10 % Wahrscheinlichkeit, etwa 7 MHz mit 50 % Wahrscheinlichkeit. Für die MUF darf man, wenn man flachstrahlende Antennen verwendet, die F2-Grenzfrequenzen mit dem Faktor 2,5 bis maximal 3,5 multiplizieren und den höheren Wert für transäqatoriale Linien einsetzen. So wird ein wenig verständlich, daß DX-QSOs auf 28 MHz derzeit relativ selten sind und daß wir auf 28 MHz vorzugsweise die südlich von uns gelegenen Baken hören. Bei einer Verdoppelung der R12-Werte steigen die F2-Grenzfrequenzen um etwa 2 MHz und je nach Funklinie und Abstrahlwinkel die MUF-Werte um 4 bis 7 MHz.
Ende des Deutschland-RS 4/98 vom 05.02.1998
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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