DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 2/98 VOM 22.01.1998

Redaktion: DL9KCE


ÜBERSICHT:


AMATEURFUNKGESETZ, AMATEURFUNKVERORDNUNG UND ALLGEMEINVERFÜGUNG PERSONENSCHUTZ MIT ERSTEN KOMMENTIERUNGEN IN DER FEBRUARAUSGABE DER CQ DL

In der Februarausgabe der CQ DL werden in einem Sonderteil die Texte aller nunmehr Inkraft befindlichen Gesetze und Regelungen abgedruckt. Das sind das Amateurfunkgesetz, die Amateurfunkverordnung, die Allgemeinverfügung 306/97 und weitere Texte aus der alten DV-AFuG, die noch weiter gelten, dem EMVG und TKG. Erste Kommentierungen zur Verordnung und der Allgemeinverfügung 306/97 sind ebenfalls in der CQ DL abgedruckt. Leider ist es unumgänglich notwendig, daß sich jeder Funkamateur mit dieser umfangreichen und zum Teil recht schwierigen Materie befaßt. Natürlich ist dies auf einmal nicht zu schaffen. Wir stehen aber auch nicht unter Zeitdruck, so daß dies Schritt für Schritt erfolgen kann. Nicht wenige Fragen sind noch zu klären, mit denen sich der Vorstand, die Referenten, die EMV-Arbeitsgruppen in den Distrikten und Mitarbeiter in der Geschäftsstelle befassen müssen. In mehreren Folgen werden wir in der CQ DL im Zusammenhang mit weiteren Texten zur Erläuterung der neuen Vorschriften darauf eingehen. Was die Abgabe einer Erklärung zur Allgemeinverfügung 306/97 betrifft, so können alle Funkamateure, welche bis zum Inkrafttreten des AFuG am 28.06.1997 ihre Amateurfunkstelle betrieben haben, je nach ihren persönlichen Verhältnissen die Übergangsfrist bis zum 21.01.2000 voll ausschöpfen. Nützlich ist eine Übergangsfrist auch deswegen, weil die ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter des DARC die Programme und Hilfen zur Unterstützung unserer Mitglieder nur schrittweise umsetzen können. Für Funkamateure, die erst nach dem 28.06.1997 ihre Amateurfunkstelle erstmals betrieben haben bzw. betreiben werden, gilt die lange Übergangsfrist nicht, jedoch können sie bis zur Herausgabe von Einzelheiten zur Anwendung der Allgemeinverfügung durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post warten, wie einer RTA-Delegation bei einem Gespräch mit der RegTP mitgeteilt wurde. Zur Klärung der möglichen rechtlichen Schritte gegen die Allgemeinverfügung 306/97, soweit sie die Herzschrittmachergrenzwerte betreffen, sind weitere Prüfungen auch unter Einschaltung von Fachanwälten für Verwaltungsrecht vorgesehen. Gespräche und Verhandlungen werden auf allen zugänglichen Ebenen von Politik und Verwaltung mit dem Ziel fortgesetzt, hier so schnell wie möglich eine Lösung zu erreichen, auf jeden Fall noch innerhalb der Übergangsfrist bis zum 21.01.2000.


NEUES VOM 6-M-BAND

Am 31.12.1997 sind alle Sondergenehmigungen für das 50-MHz-Band ausgelaufen und wurden nicht verlängert. Bis auf weiteres darf also auf diesem Band innerhalb der Bundesrepublik Deutschland kein Betrieb mehr durchgeführt werden. Der DARC e. V. ist in Zusammenarbeit mit der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post bemüht, eine allgemeine Freigabe für die Benutzung des 6-m-Bandes zu erwirken.


TRANSPONDERFAHRPLAN VON FUJI-OSCAR-29

Die JARL hat den Transponderfahrplan von FO-29 bis März 1998 bekanntgegeben:

Ab 23.01. 08:30 UTC Mode JA;
ab 30.01. 07:24 UTC Mode JD 9.600 BpS;
ab 06.02. 08:00 UTC Mode JA;
ab 20.02. 07:34 UTC Digitalker;
ab 27.02. 08:13 UTC Mode JA.

Der Schwestersatellit FO-20 bleibt ständig im Analogmode JA.


21. GHz-TAGUNG IN DORSTEN

Am 14.02. findet in der Volkshochschule Dorsten in der Zeit von 09:00–16:30 Uhr die 21. GHz-Tagung statt. Sie wird vom Ortsverband N28 in Zusammenarbeit mit dem UKW-Referat des Distriktes und der Volkshochschule Dorsten ausgerichtet. Neben zahlreichen interessanten Vorträgen werden Michael Kuhne, DB6NT, und Helmut Neidel, DL1JIN, ein QSO auf extrem hoher Frequenz vorführen.


FUNKWETTERBERICHT (21.01. de DL1VDL)

Rückblick: (Woche zwischen 12.01. und 19.01.)
Flux F: 96, 90, 94, 98, 98, 96, 95; 90-Tage-Mittelwert: F (90) = 96;
Sonnenfleckenrelativzahl R: 60, 54, 43, 46, 88, 89, 67.

Der solare Flux blieb knapp unter 100 Einheiten, aber die MUF-Werte waren im Vergleich zur Vorwoche besser. Aufgrund der Jahreszeit öffneten die Bänder zwischen 14 und 28 MHz relativ kurz am frühen Nachmittag, während zwischen 1,8 und 10 MHz wieder sehr gute DX-Möglichkeiten bestanden. Das Magnetfeld war nur am 16. und 18.01. gestört.

Vorhersage bis 28.01.:
Gegenwärtig sind keine aktiven Regionen auf der Sonne bekannt, die im Vorhersagezeitraum auf der uns zugewandten Seite sichtbar werden und unser Funkwetter positiv beeinflussen können. Bis Anfang Februar werden die Fluxwerte wieder unter 90 Einheiten absinken. Magnetische Instabilitäten sind am 23. und 24.01. wahrscheinlich. Die Bedingungen zum 160-m-WWDX Contest am Wochenende sind vielversprechend, während oberhalb von 14 MHz nicht allzuviel zu erwarten sein wird.

Orientierungszeiten für Gray-Line DX:
Sonnenaufgang (UTC): ZL:17:10; VK2: 19:05; VK6: 21:40; JA: 21:55; KH6: 17:05; KL7: 18:35; ZS: 03:35
Sonnenuntergang (UTC): W2: ab 21:30; W6: 00:55; KL7: 01:20; PY: ab 21:40; VP8: 00:05; ZS6: 17:30; KH6: 04:05; ZL: 07:35; JA: 07:35.

Funkwetter kurz erklärt: Sonnenflecken und Sonnenfleckengruppen

Sonnenflecken erscheinen als dunkle Punkte auf der Sonne, weil sie kühler sind als die sie umgebende Photosphäre. Sie sind Konzentrationspunkte des magnetischen Flusses zwischen bipolaren Klustern oder Gruppen von Sonnenflecken. Neben der uns bereits bekannten Sonnenfleckenrelativzahl werden die Sonnenfleckengruppen nach ihrer Komplexität mit Großbuchstaben A bis F und H klassifiziert. Dabei bedeutet Klasse-A: Ein kleiner einzelner unipolarer Sonnenfleck oder eine sehr kleine Sonnenfleckengruppe ohne Halbschatten. F steht für: Eine ausgedehnte bipolare Sonnenfleckengruppe mit Halbschatten an beiden Enden mit mindestens 15 Winkelgrade umfassender longitudinaler Ausdehnung. Je komplexer die Sonnenfleckengruppen sind, um so größer ist der solare Flux und um so besser kann unser Funkwetter sein.


Ende des Deutschland-RS 2/98 vom 22.01.1998

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

..._._


Inhalt 1998 Rundspruch-Archiv