Redaktion: Joachim Kreß, DL4IG
Der Verbindungsbeauftragte zur Reg TP-ASt. Karlsruhe berichtet
Am Samstag, dem 20.12.1997, haben bei der BAPT-ASt. Karlsruhe und am Samstag, dem 17.01.1998, bei der nun umbenannten Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) Amateurfunkprüfungen stattgefunden.
Folgende neue Rufzeichen wurden ausgegeben:
DG2REI, Ralf Eisele, Ettlingen
DK8UE, Walter Gengel, Bretten
DF8LHO, Lothar Holzer, Philippsburg
DG4SVK, Sven Klöppinger, Heidelberg
DH9UAN, Guntram Kobbe, Karlsruhe
DJ1KSE, Sebastian Kobbe, Karlsruhe
DH7UAF, Volker Lange-Janson, Bretten
DH3IAM, Elke Müller, Graben-Neudorf
DJ9HAP, Herbert Pradt, Wiesenbach
DB4STB, Stefanie Bregulla, Neckargerach
DH2KKE, Klaus Frietsch, Bühl
DL1NIC, Nicolas Greiner, Wiernsheim
DB1RUL, Rudolf Lang, Rauenberg
DH7UAK, Werner Weber, Wiesloch
DB1PWI, Peter Wiesinger, Neckarzimmern
Weitere fünf erfolgreiche Prüfungsteilnehmer aus anderen RegTP-Außenstellen erhalten ihre Rufzeichen von dort.
Herzlichen Glückwunsch und viel Freude und Erfolg mit der neuen Lizenz.
Bis 30.04. werden in Karlsruhe an folgenden Tagen noch Amateurfunkprüfungen durchgeführt: 07.03. und 18.04.
Nach dem 01.05. finden in Baden-Württemberg voraussichtlich nur noch in Freiburg und Stuttgart Amateurfunkprüfungen statt.
Für heute VY 73, Josef Schlagintweit, DJ3ST, VBB-RegTP-ASt. Karlsruhe
Was bringt die neue Amateurfunkverordnung (AFuV)
Nach der Information im letzten Rundspruch über die neuen Lizenzklassen hier nun weitere Informationen zum Inhalt der am 23.12.1997 von Minister Bötsch unterzeichneten und im Bundesgesetzblatt am 13.01.1998 bekanntgegebenen Amateurfunkverordnung (AFuV), die am 14.01.1998 in Kraft getreten ist.
Vorab sei nochmals erwähnt, daß diese Verordnung auch in der CQ DL (Februarheft) im vollen Wortlaut mit einer ersten Kommentierung veröffentlicht wird. Daher hier vorab nur Kurzinformationen zu Punkten, die zur Zeit auf den Frequenzen und in Packet-Radio so viele Funkamateure bewegen.
Es ist zu beachten, daß Teile der AFuV erst am 01.05.1998 in Kraft treten (Prüfungen, Übergangsregelungen für die Klassen A, B, C).
Amateurfunkzeugnisse
Es gibt drei Klassen (1, 2, 3). Die Klassen 1 und 2 entsprechen den harmonisierten
Prüfungsbescheinigungen der CEPT-Stufen A und B. Das Amateurfunkzeugnis der Klasse 3 hat
ausschließlich nationale Geltung (Einsteigergenehmigung).
Einsteigergenehmigung
Es wird eine Einsteigergenehmigung ab dem 01.05.1998 geben (Klasse 3 mit DO-Rufzeichen).
Diese Klasse ist auf 144146 und 430440 MHz beschränkt. Die Leistung ist
auf weniger als 10 W EIRP begrenzt. Alle Betriebsarten sind erlaubt. Geprüft werden
lediglich grundlegende Kenntnisse.
Heutige Klasse A
Die bisherige Klasse A wird mit Datum 01.05.1998 in die neue Klasse 1 umgeschrieben. Alle
DHs behalten ihre Rufzeichen. Der DH-Block gehört ab 01.05.1998 voll zur Klasse 1.
Alte C-Lizenz - neue Klasse 2
Die neue Klasse 2 (alte Klasse C) wird dieselben Senderleistungen gestattet bekommen, wie
Klasse 1, bis zur maximal zulässigen Sendeleistung.
Der Klasse 2 werden alle Amateurfunkfrequenzen im Frequenznutzungsplan oberhalb von 30 MHz zugeteilt. Auch dies gilt ab dem 01.05.1998. Der Frequenznutzungsplan wird noch erstellt. Auch hier haben wir ein Beteiligungsrecht. Vorläufig gilt aber noch die Anlage 1 der DV-AFuG mit den Frequenzbereichen, Senderleistungen und Sendearten.
Ausbildungsfunkbetrieb
Der Ausbildungsfunkbetrieb ist Personen, die nicht Inhaber eines entsprechenden
Amateurfunkzeugnisses sind, unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht eines zur Teilnahme
am Amateurfunkdienst berechtigten Funkamateurs mit Ausbildungsrufzeichen gestattet. Es
können Ausbildungsrufzeichen beantragt und für zwei Jahre zugeteilt werden (DN-Calls).
Jeder Rufzeicheninhaber ist antragsberechtigt.
Logbuch
Das typische Logbuch entfällt. Allerdings kann die Behörde im Konfliktfall die Führung
von Aufzeichnungen anordnen. Beim Ausbildungsfunkbetrieb sind von dem Auszubildenden
Angaben über den Funkbetrieb schriftlich festzuhalten und vom Ausbilder zu bestätigen.
Störfallregelung
Die Störfallregelung aus dem Entwurf des AFuV ist vollkommen herausgenommen worden. Die
Störfallregelung der alten DV-AFuG (dort § 16) gilt zunächst unbefristet weiter.
Der DARC strebt eine Regelung im neuen EMVG und der in Arbeit befindlichen
Störfallbeseitigungsverfahrensverordnung an, das sich in der Novellierung befindet.
Relaisstellen
Die jährliche Erneuerungspflicht der Genehmigungen für Relaisstellen, Digipeater und
Baken entfällt, wobei Rufzeichenzuteilungen auch befristet werden können.
Clubstationen
Bei Clubstationen soll das Rufzeichen des Genehmigungsinhabers mit genannt werden.
Gebühren
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP), früher BAPT, erhebt
für Amtshandlungen nach der AFuV Gebühren, die in einem Gebührenverzeichnis festgelegt
sind. Es handelt sich in der Regel um einmalige Gebühren, z. B. zur Erteilung eines
Amateurfunkzeugnisses Klasse 1 = 170, DM, Zuteilung eines Rufzeichens für eine
Clubstation oder eine Relaisfunkstelle = 80, DM.
Die Ortsverbandsvorsitzenden bekommen in nächster Zeit alle erforderlichen Informationen/Unterlagen direkt von der Geschäftsstelle in Baunatal.
Dies war ein Auszug aus anderen Rundsprüchen (MVP und Ruhrgebiet-Rundspruch)
Was die Verfügung 306/97 betrifft so überstürzen Sie nichts und warten sie die Veröffentlichungen in der CQ DL ab wie das schon im DL-Rundspruch verlesen wurde.
Achim, DL4IG
OV Konstanz, A01: Einladung zur Hauptversammlung
Der Ortsverband Konstanz, A01, veranstaltet seine Jahreshauptversammlung am Freitag, dem 06.02., um 20:00 Uhr. Treffpunkt ist das Funker-Clubheim in der Reichenauerstr. 266, am Flugplatz. Neben den üblichen Regularien sind u. a. Ehrungen sowie die Benennung eines EMVU-Beauftragten auf der Tagesordnung.
Da der Veranstaltungsort, das Clubheim des Konstanzer Amateur-Radio-Clubs (KARC) mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht direkt erreichbar ist, wird innerhalb von Konstanz ein kostenloser Fahrdienst für Hin- und Rückfahrt angeboten. Wer davon Gebrauch machen möchte, wende sich bitte an ein Vorstandsmitglied.
Es ergeht eine herzliche Einladung!
Mit VY 73, Edgar, DL2GBG
OV Bruchsal, A02: Einladung zur Hauptversammlung 1998
Unsere Jahreshauptversammlung 1998 findet am Mittwoch, dem 04.02., 20:00 Uhr, im Gasthaus Zum Ritter, Ritterstr. 15 in 76698 Weiher statt.
Neben Berichten der Vorstandschaft stehen unter anderem Neuwahlen des Vorstandes auf der Tagesordnung. Hierzu sind alle Mitglieder und Freunde von A02 eingeladen.
VY 73, Alois, DL3IAC, OVV
OV Tauber-Franken, A46: Jahreshauptversammlung
Am Freitag, dem 06.02., findet in den Clubräumen in Lauda-Königshofen die diesjährige Jahreshauptversammlung von A46 um 20:00 Uhr statt. Die Wahl des Vorstandes ist erst wieder 1999, trotzdem würden wir uns über eine rege Teilnahme freuen.
73 de Mario, DF6TO
OV Heidelberg, A06: Winterfieldday der Jugendgruppe
Für die Jugendgruppen im Distrikt Baden veranstaltet die Jugendgruppe des OV Heidelberg, A06, einen Winterfieldday vom 13.15.02. (Freitag bis Sonntag). Alle Jugendlichen sowohl aus dem Distrikt Baden als auch aus anderen Distrikten sind herzlich eingeladen.
Wie in den beiden letzten Jahren findet der Fieldday in der Hütte bei Aglasterhausen statt. Für das leibliche Wohl wird bestens gesorgt sein, und Schlafplätze sind auch genügend im Obergeschoß vorhanden.
Dieses Jahr stehen neben dem Betrieb auf den üblichen KW- und UKW-Bändern Aktivitäten in Packet-Radio unter Linux und eine Nachtfuchsjagd auf dem Programm. Auch wollen wir dieses Jahr wieder einen Lötnachmittag veranstalten. Hier besteht unter anderem die Möglichkeit sich einen CW-Keyer (nach Funkamateur 7/87) zu bauen.
Anmeldung: Anmeldeunterlagen können bei DKØHCG@DBØHOM.#SAR.DEU.EU unter Angabe der
postalischen Adresse oder der Faxnummer angefordert werden. Wer die Möglichkeit hat
sollte sich die Unterlagen aus dem Internet holen. (http://www.tbservice.com/dl0hd).
Anmeldeschluß: 31.01.; 23:59 Uhr
73 de Andreas, DF4IAE, es Tobias, DL9IP
OV Pfullendorf, A48: Hauptversammlung ohne Wahl: 16.01.
SysOp-Meeting Konstanz: 17.01.
Distrikts-Vorstands-Sitzung: 18.01.
OV Bretten, A36: Hauptversammlung: 23.01.
OV Rheinstetten, A40: Jahresversammlung: 05.02.
OV Heidelberg, A06: Winterfieldday: 13.15.02.
OV Odenwald, A19: Jahreshauptversammlung: 20.02.
AFu-Flohmarkt Mannheim-Feudenheim: 28.02.
Prüfung für Funkamateure in Karlsruhe: 07.03.
DARC VHF-/UHF-Mikrowellencontest (CM) 14:0014:00 UTC: 07./08.03.
Distriktsversammlung Baden, Hotel Deutschen Kaiser in Bühl: 08.03.
Hochrheinflohmarkt für Amateurfunk in Laufenburg: 07.03.
VHF-UHF-Tagung München: 14./15.03.
RIG-Höchsten: Hauptversammlung mit Wahlen: 21.03.
Beginn der Sommerzeit: 29.03.
Baden-Contest 07:00-12:00 UTC: 11.04.
Prüfung für Funkamateure in Karlsruhe: 18.04.
Finanz- und Steuer-Seminar mit JHV des DJV Baden in Pforzheim: 24.26.04.
14. Internationale Packet-Radio-Tagung: 25./26.04.
Ende des Baden-RS 4/98 vom 22.01.1998
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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