SACHSEN-ANHALT-RUNDSPRUCH NR. 12/97 VOM 14.12.1997

Redaktion: Dietrich Tölk, DLØRAA/DL6MRG


Der Distriktsvorstand wünscht allen SWLs, YLs, XYLs und OM ein frohes und gesundes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in’s Jahr 1998.


ÜBERSICHT:


Baurechtliche Aspekte bei der Errichtung einer Amateurfunkstation

Frau Volmer, in der Geschäftsstelle des DARC für juristische Verbandsbetreuung zuständig, hat eine Ausarbeitung zu diesem Themenkomplex erstellt. Diese kann von DARC-Mitgliedern bei der Geschäftsstelle angefordert werden. Hier einige gekürzte Highlights:

Im Falle der Errichtung einer Amateurfunkantennenanlage schreibt das jeweilige Landesrecht vor, ob die Antennenanlage einer Baugenehmigung bedarf. In Sachsen-Anhalt sind genehmigungsfrei Antennenanlagen bis zu 10 m Höhe, ausgenommen Sendeanlagen ab 10 Watt.

Der Begriff Antennenanlage umfaßt den Antennenmast einschließlich Ausleger und Antennen. Die Höhe ist die Eigenhöhe der Antennenanlage, die ab dem Fußpunkt des Mastes zu berechnen ist. Dies gilt für die Anbringung an oder auf baulichen Anlagen. Die Höhe der baulichen Anlage (z. B. Gebäude) ist nicht zu messen. Bei selbständigen Antennenanlagen ist die Höhe von der Geländeoberfläche an zu messen.

Der Bauantrag ist schriftlich bei der Gemeinde einzureichen. Auf die Erteilung einer Baugenehmigung besteht ein Anspruch, wenn dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

Für viele Funkamateure ist allerdings beim Behördengang für eine Baugenehmigung das „Elektrosmogproblem“ wahrlich der Knackpunkt. Die Ämter verlangen vielfach Nachweise vom BAPT, die den Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern belegen sollen (Standortbescheinigung). Dies hat Auswirkungen auf den Abstand der Anlage, die zum Nachbarumfeld einzuhalten ist (Berechnung von Sicherheits- und Mindestabständen sind in Packet-Radio in der Mailboxrubrik „EMV“ zu finden (Anmerkung von DL6MRG)). Allerdings ist es nach den derzeitigen naturwissenschaftlichen und medizinischen Erkenntnissen über die Auswirkung elektromagnetischer Felder auf die menschliche Gesundheit äußerst zweifelhaft, ob bereits von einer Gefahr im Sinne des Baurechtes gesprochen werden kann.

Die Standortbescheinigung soll dem Funkamateur gemäß Amtsblattverfügung 95/92 des BMPT bestätigen, daß für seine Funksendestelle die technischen Daten nach DIN VDE 0848 eingehalten werden. Anhand dieser Norm wird ein Sicherheitsabstand errechnet, in dem sich Personen zeitlich unbegrenzt aufhalten können.

Das sogenannte Standortbescheinigungsverfahren hat seine rechtliche Grundlage im Fernmeldeanlagenrecht. Sie ist auf Funkamateure nicht anwendbar. Dennoch ist es sicherlich trotz aller rechtlichen Bedenken richtig und gut, daß auch Funkamateure Grenzwerte zum Schutz von Personen einhalten.

Auch aufgrund des neuen Amateurfunkgesetzes muß der Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern gewährleistet sein. Nach § 7, Absatz 3, hat der Funkamateur dazu der Regulierungsbehörde (BAPT) vor Betriebsaufnahme die Berechnungsunterlagen und die ergänzenden Meßprotokolle für die ungünstigste Antennenkonfiguration seiner Amateurfunkstelle vorzulegen. Des weiteren gibt es eine gesetzliche Normierung von Grenzwerten für Funkamateure auf der Grundlage des Telekommunikationsgesetzes, die auch für den Amateurfunkdienst für anwendbar erklärt werden soll. Das Verfahren für die praktische Durchführung steht noch nicht fest und muß zunächst erarbeitet werden. Bis dahin besteht ein sogenannter Schwebezustand. Die Regulierungsbehörde stellt allerdings auf Antrag eine Standortbescheinigung aus.


Verein „Grenzenlos – Wege zum Nachbarn“ in Magdeburg gegründet

Am 06.11. wurde in Magdeburg der Verein „Grenzenlos – Wege zum Nachbarn“ gegründet. Diese Vereinsgründung war eine notwendige Voraussetzung für die Registrierung des Projektes „Grenzenlos“ als dezentrales Projekt der Weltausstellung EXPO 2000 in Hannover. Am 07.11. erfolgte im Rahmen eines Festaktes in der ehemaligen Universität Helmstedt diese Registrierung.

Funkamateure aus den Distrikten Sachsen-Anhalt und Niedersachsen haben sich seit dem 06.05.1996 an „Grenzenlos“ beteiligt. Im Rahmen dieser Funkaktivitäten sind bisher ca. 30.000 Funkverbindungen in mehr als 60 Länder der Welt getätigt worden. Wir berichteten mehrfach an dieser Stelle über die Aktivitäten der Sonderstationen DAØZGH, DKØZGH, DAØGDT, DLØGDT, DAØGDH und DFØGDH sowie über das Diplom „Grenzenlos“. Siehe Rundsprüche 05/96, 11/96 und 02/97.

Die kommenden Funkaktivitäten sind nun im Rahmen eines EXPO-Projektes zu betrachten, und es sind somit auch erstmalig deutsche Funkamateure an der geplanten Weltausstellung beteiligt. Der Ortsverband Nord-Elm, H54, ist als erster obigem Verein beigetreten.

Aus einer Zuarbeit von Rüdiger, DF1AG, OVV H54


Kurznachrichten

ATV-Relais Petersberg

Joachim, DL1HZA teilt mit:
Seit dem 25.11. ist das ATV-Relais DBØBTV auf dem Petersberg QRV. Bei dem ab 03.10. durchgeführten  Probebetrieb konnten bis zu ca. 80 km überbrückt werden. Die Eingabe-QRG ist 2329 MHz, die Ausgabe-QRG ist 10.226 MHz. Beide Antennen sind horizontal. Wenn kein QSO-Betrieb ist, dient das ATV-Relais als Bake mit verschiedenen Testbildern zu Meßzwecken der Übertragungsstrecke. An der Verbesserung der technischen Parameter wird weiterhin gearbeitet.

Top Ten - „Straße der Romanik“

Die ersten zehn Diplome „Straße der Romanik“ sind verliehen an:
1. DF3WU, Addi in Koblenz
2. DL2HUC, Erich in Ballenstedt
3. DL2KXA, Dieter in Kehnert
4. DF7UL, Roland in Gleisberg
5. DH1RKP, Ralf in Berlin
6. DL6ZFG, Rolf in Gommern
7. DE1PFF, Peter in Forst
8. DL8OBC, Felix in Gehrden
9. DL3MG, Michael in Magdeburg
10. DL3HWI, Winfried in Westdorf

Rudolf, DK4WR, unser Diplommanager, weist in diesem Zusammenhang noch mal auf folgendes hin:
Es gelten QSOs erst ab 01.01.1997. Für die Diplomanträge ist eine GCR-Liste (Aufstellung vorhandener QSL-Karten mit Bestätigung von zwei OM) erforderlich. Nicht jeder W-DOK zählt! Die Ausschreibung befindet sich in den PR-Mailboxen in den Rubriken: „SA-NEWS“, „DIPLOM“ sowie im Sachsen-Anhalt-Rundspruch vom September.

Von der Herbsttagung des Referates VHF/UHF/SHF des DARC teilt DGØXC u. a. mit:

ATV-Betreiber wird interessieren, daß Bernhard, DL6XG, und Iwo, DGØCBP, ab Herbst 1997 die Funktion von Referenten für ATV im VUS-Referat des DARC übernommen haben. Mit zu den ersten Aufgaben der beiden OM wird es gehören, das wegen einiger bisher generell bestehender Unklarheiten beim DARC nicht zum BAPT gelangte ATV-Relais des OV Staßfurt weiter zuleiten.

Wüschen wir beiden viel Erfolg bei ihrer Arbeit...

10-GHz-Projekt bei DLØHRO

Auch an der Küste bei DLØHRO in Rostock sind 10-GHz-Aktivitäten zu verzeichnen. So betreibt Manfred, DL5CC, seit einiger Zeit auf 10,3688 GHz ein CW-Baken-Projekt.


Ende des Sachsen-Anhalt-RS 12/97 vom 14.12.1997

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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Inhalt 1997 Rundspruch-Archiv